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Entlastungen beim BAFAAktualisiert WP/StB Dominik Korte

Besondere Ausgleichsregelung einfach erklärt

Mit der Besonderen Ausgleichsregelung können stromkostenintensive Unternehmen ihre KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage begrenzen lassen. Wie das funktioniert und was es 2027 wert ist.

Strommasten und Leitungen über einer Straße

Wer im Unternehmen für die Stromkosten zuständig ist, hat einige Jahre hinter sich: Erst stiegen die Arbeitspreise stark, dann die Netzentgelte. Daneben gibt es die gesetzlichen Bestandteile des Strompreises, also Umlagen, Abgaben und Steuern. Hier setzt die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) an.

Was ist die Besondere Ausgleichsregelung?

Die BesAR ist im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geregelt. Sie erlaubt bestimmten Unternehmen, die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage begrenzen zu lassen. Die Begrenzung beantragt das Unternehmen jährlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Umlagen werden dadurch nicht erlassen, sondern auf einen Teil begrenzt.

Was sie 2027 wert ist

Für 2027 beträgt die KWKG-Umlage 0,451 ct/kWh und die Offshore-Netzumlage 1,143 ct/kWh, zusammen also 1,594 ct/kWh. Ein Unternehmen mit 10 GWh Stromverbrauch an einer Abnahmestelle zahlt damit ohne Begrenzung rund 159.400 € im Jahr.

Rechenbeispiel 2027: Ein Unternehmen einer Branche der Liste 1 zahlt für die erste Gigawattstunde die vollen Umlagen, rund 15.900 €. Für die übrigen 9 GWh werden die Umlagen auf 15 % begrenzt, das sind rund 21.500 €. Statt 159.400 € fallen so rund 37.500 € an, die Begrenzung ist also rund 122.000 € wert.

Wie stark die Umlagen begrenzt werden

Wie weit die Umlagen begrenzt werden, hängt von der Branche ab. Das EnFG führt die begünstigten Branchen in Anlage 2 in zwei Listen:

  • Liste 1: Begrenzung auf 15 % der Umlagen für den Strom über 1 GWh
  • Liste 2: Begrenzung auf 25 % der Umlagen für den Strom über 1 GWh

Für Unternehmen mit besonders hohem Stromkostenanteil gibt es zusätzlich eine Obergrenze, gemessen an der Bruttowertschöpfung. In keinem Fall dürfen die Umlagen für den Strom über 1 GWh unter 0,05 ct/kWh fallen. Welche Unternehmen die BesAR beantragen können, erklären wir in einem eigenen Beitrag: BesAR: Wer kann einen Antrag stellen?

Warum die Regelung wichtig ist

Höhere Energiekosten lassen sich nur begrenzt an Kunden weitergeben. Den Rest trägt das Unternehmen selbst, und internationale Wettbewerber zahlen solche Umlagen oft gar nicht oder in geringerem Umfang. Die BesAR soll deshalb verhindern, dass stromintensive Produktion ins Ausland abwandert. Im Gegenzug verlangt das Gesetz Gegenleistungen, etwa Investitionen in Energieeffizienz oder den Bezug von Grünstrom.

Was wir übernehmen

Begrenzte Unternehmen melden bis zum 31. Mai die umlagenpflichtigen Strommengen des Vorjahres; der Antrag für das Folgejahr ist bis zum 30. Juni beim BAFA zu stellen. Wir prüfen Meldung und Antragsunterlagen und erstellen die verlangten Prüfungsvermerke; den Antrag stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Mehr dazu auf unserer Seite zur Besonderen Ausgleichsregelung.

Dieser Beitrag erschien erstmals am 28.02.2026 auf unserer früheren Website. Wir haben ihn am 7. November 2026 vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.

Häufige Fragen

  • Antragsteller ist das Unternehmen selbst, der Antrag geht elektronisch an das BAFA. Bei unseren Mandanten übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN die Antragstellung. Wir prüfen als Wirtschaftsprüfer die Angaben und erstellen die vorgeschriebenen Prüfungsvermerke. So bleiben Antrag und Prüfung in getrennten Händen.