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Entlastungen bei der DEHSt

BECV-Kompensation

Seit 2021 verteuert der nationale Brennstoffemissionshandel Erdgas, Heizöl und andere Brennstoffe. Unternehmen in Sektoren mit Carbon-Leakage-Risiko erhalten einen Teil dieser CO₂-Kosten zurück: nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), jedes Jahr auf Antrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) und nur mit der Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Je nach Sektor gleicht die Beihilfe 65 Prozent bis 95 Prozent der Mehrkosten aus.

Sie beantragen die BECV-Kompensation bereits und suchen einen neuen Prüfer? Wir prüfen Ihre Angaben zu Brennstoff- und Wärmemengen, Sektorzuordnung und Emissionsintensität und erteilen die Bescheinigung, auf Wunsch abgestimmt mit Ihrem Antrag zur Strompreiskompensation. Bei Managementsystem und Klimaschutzinvestitionen für die Gegenleistung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Den Antrag erstellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN und reicht ihn über die virtuelle Poststelle der DEHSt ein.

Sie wissen noch nicht, ob Ihr Unternehmen beihilfeberechtigt ist? Der kostenlose Entlastungs-Check fragt dazu in etwa drei Minuten zehn Punkte ab. Nach rund zehn Werktagen haben Sie unsere schriftliche Ersteinschätzung.

Industrieanlage mit Schornsteinen und Rohrleitungen unter bewölktem Himmel
Foto: Brett Sayles / Pexels
Auf einen Blick
  • Antrag bis 30. Juni 2027 für 2026

    Ausschlussfrist, beide Antragsteile müssen vorliegen.

  • Bescheinigung für jeden Antrag

    Bis 100.000 € Beihilfe genügt begrenzte Sicherheit.

  • Kompensationsgrad 65 % bis 95 %

    Ohne Nachweis der Emissionsintensität 60 %.

  • Ökologische Gegenleistung

    EnMS und Investitionen ab 80 % der Vorjahresbeihilfe.

Ausgangslage

BECV-Kompensation beantragt – aber stimmt die Abgrenzung jedes Jahr?

Die BECV-Kompensation ist kein einmaliger Antrag: Jedes Jahr sind Brennstoff- und Wärmemengen abzugrenzen, Angaben prüfen zu lassen und Gegenleistungen nachzuweisen. Die DEHSt gewährt die Beihilfe nur, wenn beide Antragsteile vollständig, geprüft und bis 30. Juni bei ihr eingehen. Daraus ergeben sich jedes Jahr diese Fragen:

Rote und graue Rohrleitungen und Maschinen in einer Industrieanlage
Foto: Magda Ehlers / Pexels
  • Wie gelingt der Prüferwechsel ohne Zeitverlust?

    Ein neuer Prüfer muss Sektorzuordnung, Brennstoffströme, Messkonzept und Wärmebezüge aus den Vorjahren nachvollziehen. Fehlt eine geordnete Übergabe, wird es bis zum 30. Juni schnell knapp.

  • Welche Brennstoff- und Wärmemengen zählen?

    Es zählen nur Brennstoffe mit CO₂-Preis aus dem nationalen Emissionshandel, eingesetzt für beihilfefähige Produkte. Mengen in Anlagen des EU-Emissionshandels, zur Stromerzeugung, für Wärme an Dritte, biogene Anteile und Kraftstoff für den Vertrieb zählen nicht. Wärmebezug und KWK brauchen eine eigene Abgrenzung.

  • Erhalten wir den vollen Kompensationsgrad?

    Je nach Sektor werden 65 Prozent bis 95 Prozent ausgeglichen, aber nur, wenn das Unternehmen eine Mindest-Emissionsintensität nachweist, gemessen an seiner Bruttowertschöpfung. Ohne Nachweis gilt der Fallback von 60 Prozent.

  • Wer weist die Emissionsintensität nach?

    Die Emissionsintensität bezieht sich auf die Bruttowertschöpfung des Unternehmens, anders als bei der BesAR ohne Fiktion der Nichtbegünstigung. Erstellen und Prüfen derselben Aufstellung schließen sich berufsrechtlich aus.

  • Erfüllen wir die Gegenleistungen?

    Seit dem Abrechnungsjahr 2025 müssen die Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen mindestens 80 Prozent der Vorjahresbeihilfe erreichen, zusätzlich zum Energie- oder Umweltmanagementsystem. Der Nachweis ist ein eigener Antragsteil; fehlt er, ist der Antrag unvollständig.

  • Schaffen wir die Frist?

    Beide Antragsteile müssen bis 30. Juni des Folgejahres geprüft und qualifiziert signiert bei der DEHSt eingegangen sein. Die Frist ist eine Ausschlussfrist; wer sie versäumt, erhält für das Jahr keine Beihilfe.

Unsere Antworten darauf geben wir in drei Rollen: Wir prüfen und bescheinigen Ihre Angaben, wir beraten Sie zu den Gegenleistungen, und unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN erstellt den Antrag und reicht ihn ein.

Unsere Leistungen

Wir bescheinigen Ihre Angaben zur BECV-Kompensation

Die Angaben verantworten Sie als Unternehmen; wir prüfen sie und bestätigen ihre Richtigkeit mit der Bescheinigung zum Antrag, einschließlich Emissionsintensität und Wärmemengen. Für die Gegenleistungen bieten wir Ihnen Beratung an. RITTER GENT COLLEGEN bereitet den Antrag im Formular-Management-System der DEHSt vor und übermittelt ihn über deren virtuelle Poststelle.

Bescheinigung zum Antrag

Ihre Herausforderung: Jeder Antrag braucht die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, einschließlich Sektorzuordnung. Wechseln Sie den Prüfer, muss der neue die Brennstoff- und Wärmeabgrenzungen der Vorjahre nachvollziehen.

Unsere Lösung: Wir prüfen Ihre Angaben nach dem DEHSt-Leitfaden: Sektorzuordnung, Brennstoffmengen mit Heizwerten und die Abgrenzung nicht beihilfefähiger Nutzungen. Bei einem Wechsel werten wir zuvor Ihre Vorjahresanträge aus.

Ihr Vorteil: Ihr Antrag geht vollständig und geprüft vor dem 30. Juni bei der DEHSt ein.

Emissionsintensität und Bruttowertschöpfung

Ihre Herausforderung: Den vollen Kompensationsgrad gibt es nur mit Nachweis der Emissionsintensität. Grundlage ist die Bruttowertschöpfung des Unternehmens aus dem Jahresabschluss.

Unsere Lösung: Wir prüfen Ihre Angaben zur Emissionsintensität und Ihre Aufstellung zur Bruttowertschöpfung. Erstellen wir die Aufstellung für Sie, muss ein anderer Prüfer sie prüfen.

Ihr Vorteil: Sie sichern sich den sektorspezifischen Kompensationsgrad statt der 60 Prozent im Fallback.

Wärme, KWK und Abgrenzung

Ihre Herausforderung: Importierte Wärme, Wärme aus hocheffizienter KWK und Anlagen im EU-Emissionshandel machen die Abgrenzung aufwendig. Fehler führen zu überhöhten Mengen und damit zu Korrekturen oder Rückforderungen.

Unsere Lösung: Wir prüfen Wärmebezüge anhand der Bestätigungen Ihrer Lieferanten, die Aufteilung der KWK auf Strom und Wärme sowie die Abgrenzung zu ETS-1-Anlagen, Stromerzeugung, Wärme an Dritte und biogenen Anteilen.

Ihr Vorteil: Beihilfefähige Wärmemengen zählen mit, nicht beihilfefähige Mengen sind nachvollziehbar herausgerechnet.

Beratung zu den Gegenleistungen

Ihre Herausforderung: Ohne Managementsystem und Investitionen von mindestens 80 Prozent der Vorjahresbeihilfe gibt es keine Beihilfe. Der Nachweis läuft über einen eigenen Antragsteil.

Unsere Lösung: Wir beraten Sie zu Managementsystem, Wirtschaftlichkeitsbewertung, Investitionshöhe und Investitionsüberschüssen. Die Bestätigung der Gegenleistung erteilt eine prüfungsbefugte Stelle nach § 12 Abs. 3 BECV; als Berater übernehmen wir sie nicht.

Ihr Vorteil: Sie planen Investitionen rechtzeitig und vermeiden einen unvollständigen Antrag.

Wie tief wir Ihren BECV-Antrag prüfen

Wie tief wir prüfen, hängt seit dem Abrechnungsjahr 2024 von der erwarteten Gesamtbeihilfe ab. Die Wesentlichkeitsgrenze der Prüfung beträgt 5 Prozent.

Bis 100.000 € erwartete Beihilfe

  • Prüfung mit begrenzter Sicherheit
  • Prüfungsbericht nicht zwingend
  • Grundlage IDW EPS 970 n. F. und ISAE 3000

Über 100.000 € erwartete Beihilfe

  • Prüfung mit hinreichender Sicherheit
  • Prüfungsbericht erforderlich
  • Grundlage IDW EPS 970 n. F. und ISAE 3000
Ihre Vorteile

Was Sie bei der BECV-Kompensation von uns haben

Antrag und Gegenleistungen bleiben in Ihrer Verantwortung. Wir bringen die Erfahrung aus den verwandten Verfahren ein – ob Sie die BECV-Kompensation schon länger beantragen oder gerade den Prüfer wechseln.

  • Erfahrung aus verwandten Verfahren

    Brennstoff-, Wärme- und Strommengen prüfen wir regelmäßig für BECV, Strompreiskompensation, Industriestrompreis und BesAR. Davon profitiert Ihr BECV-Antrag gerade dort, wo die Verfahren unterschiedlich rechnen.

  • Abgrenzung aus einer Hand

    Prüfen wir auch Ihre Strompreiskompensation, passen die Abgrenzungen der Anträge zueinander, gerade bei Anlagen im EU-Emissionshandel.

  • Planbar trotz Ausschlussfrist

    Ausgangspunkt unserer Planung ist der 30. Juni; Prüfung und Antragserstellung durch RITTER GENT COLLEGEN greifen dabei ineinander.

  • Gegenleistung im Blick

    Ob die Klimaschutzinvestitionen 80 Prozent der Vorjahresbeihilfe erreichen, verfolgen wir mit Ihnen von der Planung bis zum Nachweis.

  • Ein festes Prüfungsteam

    Ihre BECV-Kompensation prüft jedes Jahr dasselbe Team. So erkennen wir Abweichungen zum Vorjahr sofort, und Sie erklären nichts doppelt.

  • Prüfung und Antrag abgestimmt

    RITTER GENT COLLEGEN stellt den Antrag mit den von uns geprüften Zahlen; die getrennten Rollen sichern unsere Unabhängigkeit als Prüfer.

Flammen und Funken an einem Industrieofen
Foto: Aleksandr Lich / Pexels

Prüfung nach IDW-Standards

Grundlage sind die Standards und Prüfungshinweise des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW); für die BECV-Kompensation sieht der DEHSt-Leitfaden IDW EPS 970 n. F. und ISAE 3000 vor. Unsere Dokumentation macht jeden Prüfungsschritt nachvollziehbar, sodass wir Rückfragen der DEHSt zügig beantworten.

Jetzt anfragen

Prüferwechsel für den nächsten BECV-Antrag planen

Sprechen Sie uns frühzeitig an. Nennen Sie uns Ihren Sektor, die eingesetzten Brennstoffe, den ungefähren Verbrauch und ob Sie auch Strompreiskompensation beantragen.

Fristen

Welche Fristen gelten für die BECV-Kompensation?

Der Antrag muss bis 30. Juni des Folgejahres bei der DEHSt vorliegen, für 2026 also bis 30. Juni 2027. Die Frist ist eine materielle Ausschlussfrist und gilt für beide Antragsteile. Jeden Termin können Sie als Kalendereintrag speichern.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    BECV:
    Ende des Abrechnungsjahres und Stichtag für die Zuordnung zum beihilfeberechtigten Sektor. Brennstoffmengen, Lagerbestände und Wärmebezüge zum Jahreswechsel vollständig erfassen.
  2. 28. Februar 2027

    in 113 Tagen

    Empfehlung

    Vorbereitung:
    Prüfung und Antrag für das Vorjahr beauftragen, Termine festlegen und bei einem Prüferwechsel die Vorjahresunterlagen übergeben.
  3. 31. Mai 2027

    voraussichtlich Mai

    Termin variabel

    Strompreiskompensation:
    Frühestes Ende der Antragsfrist der Strompreiskompensation. Die DEHSt legt die Frist jährlich zwischen 31. Mai und 30. September fest.

    Termin wird bekannt gegeben

  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BECV:
    Antrag für das Vorjahr bei der DEHSt, beide Teile: Antragsdaten mit Bescheinigung und Nachweis der ökologischen Gegenleistungen. Materielle Ausschlussfrist.

Stand Oktober 2026. Die BECV-Antragsfrist endet jedes Jahr am 30. Juni für das Vorjahr; fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Rückwirkende Anträge der 2026 neu anerkannten Sektoren waren bis 14. September 2026 möglich.

Gegenleistungen

Welche ökologischen Gegenleistungen verlangt die BECV?

Seit dem Abrechnungsjahr 2023 gibt es die BECV-Kompensation nur gegen ökologische Gegenleistungen nach §§ 10 bis 12 BECV: ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem und Investitionen in wirtschaftlich durchführbare Klimaschutzmaßnahmen. Der Nachweis ist ein eigener Antragsteil, den eine prüfungsbefugte Stelle bestätigt.

Ausgangspunkt: Energie- oder Umweltmanagementsystem

Verlangt ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS. Seit dem Abrechnungsjahr 2025 muss es grundsätzlich mindestens 90 Prozent des Endenergieverbrauchs und alle beihilfefähigen Standorte abdecken.

Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen

  • Wirtschaftlich durchführbare Effizienzmaßnahmen aus dem Managementsystem, alternativ Maßnahmen zur Dekarbonisierung
  • Mindestens 80 Prozent der Vorjahresbeihilfe (Abrechnungsjahre 2023 und 2024: 50 Prozent)
  • Fördermittel Dritter von der Investitionssumme abziehen
  • Investitionsüberschüsse anrechenbar, Nachweis mit dem Excel-Tool der DEHSt

Nachweis im eigenen Antragsteil

  • FMS-Anwendung „Nachweise öGL“, dieselbe wie bei der Strompreiskompensation, mit eigenem Datensatz
  • Bestätigung nach § 12 Abs. 3 BECV durch eine prüfungsbefugte Stelle
  • Einreichung bis 30. Juni zusammen mit den Antragsdaten
  • Fehlt der Nachweis, ist der Antrag unvollständig
  • Erleichterungen bei weniger als 10 GWh fossilem Energieverbrauch

Wer bestätigt

Managementsystem und Investitionen bestätigt eine prüfungsbefugte Stelle nach § 12 Abs. 3 BECV. Die übrigen Antragsdaten prüfen wir als Wirtschaftsprüfer und bescheinigen sie im Formular-Management-System.

Unsere Beratung

Wir beraten Sie zu Managementsystem, Wirtschaftlichkeitsbewertung, Investitionshöhe und Investitionsüberschüssen, von der Planung bis zum Nachweis. Diese Beratung erbringen wir getrennt von jeder Prüfung.

Erleichterungen unter 10 GWh

Unter 10 GWh fossilem Verbrauch im Dreijahresdurchschnitt genügen auch DIN EN ISO 50005 oder ein Energieeffizienz-Netzwerk; bestätigt wird nur, wenn die Investitionen zu niedrig sind.

Umfang der Beihilfe

Wie hoch ist die BECV-Kompensation?

Die Beihilfe ergibt sich aus der maßgeblichen Emissionsmenge, dem Zertifikatspreis des Abrechnungsjahres und dem Kompensationsgrad Ihres Sektors. Die Emissionsmenge wird nicht nach dem tatsächlichen Ausstoß berechnet, sondern mit einem einheitlichen Benchmark je Terajoule Brennstoff oder Wärme.

  1. Nationaler Emissionshandel

    Wer Brennstoffe in Verkehr bringt, muss für deren CO₂-Emissionen Zertifikate im nationalen Emissionshandel erwerben.

  2. Brennstoffpreis

    Die Zertifikatskosten fließen in den Preis für Erdgas, Heizöl und andere Brennstoffe ein.

  3. Antrag im Folgejahr

    Bis 30. Juni beantragt das Unternehmen die Kompensation bei der DEHSt, bescheinigt von einem Wirtschaftsprüfer.

  4. Beihilfe

    Die DEHSt gleicht je nach Sektor 65 Prozent bis 95 Prozent der Mehrkosten aus.

So wird die BECV-Beihilfe berechnet

Maßgebliche Emissionsmenge

  • Beihilfefähige Brennstoffmenge

    je Brennstoff, ohne nicht beihilfefähige Nutzungen

  • × Heizwert und Umrechnungsfaktor

    Standardwerte der EBeV 2030, z. B. Erdgas 3,2508 GJ/MWh

  • × Brennstoff-Benchmark

    42,6 t CO₂ je Terajoule

  • + Wärmemenge × Wärme-Benchmark

    47,3 t CO₂ je Terajoule

  • − Selbstbehalt

    150 t CO₂, bei unter 10 GWh fossilem Verbrauch weniger

Beihilfe

  • Maßgebliche Emissionsmenge

    in t CO₂, nach Abzug des Selbstbehalts

  • × Zertifikatspreis

    Preis des Abrechnungsjahres, 2025: 55 Euro je Tonne

  • × Kompensationsgrad

    65 Prozent bis 95 Prozent je Sektor

  • Fallback 60 Prozent

    wenn die Emissionsintensität nicht nachgewiesen ist

  • Antrag im Folgejahr

    bis 30. Juni bei der DEHSt

Werte für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025

  • 42,6

    t CO₂ je TJ Brennstoff

    Brennstoff-Benchmark für beihilfefähige Brennstoffenergie

  • 47,3

    t CO₂ je TJ Wärme

    Wärme-Benchmark für importierte Wärme und hocheffiziente KWK

  • 150 t

    Selbstbehalt

    bei unter 10 GWh fossilem Verbrauch reduziert bis auf 50 t

  • 65 %–95 %

    Kompensationsgrad

    je Sektor; ohne Nachweis der Emissionsintensität 60 %

Zertifikatspreise im nationalen Emissionshandel

2021: 25 € · 2022: 30 € · 2023: 30 € · 2024: 45 € · 2025: 55 € je Tonne CO₂ (Festpreise). Für 2026 gilt der volumengewichtete Durchschnitt der Versteigerungspreise im Korridor von 55 Euro bis 65 Euro; für 2027 sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung denselben Korridor vor.

Die Benchmarks gelten für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025; für 2026 werden aktualisierte Werte erwartet. Die Beihilfe steht unter Haushaltsvorbehalt: Reichen die Mittel nicht aus, werden alle Beihilfen anteilig gekürzt.

Rechenbeispiel: 10.000 MWh Erdgas, Abrechnungsjahr 2025

PositionBetrag
Beihilfefähiges Erdgas (Sektor 17.12 Papier, Kompensationsgrad 90 %)10.000 MWh
Energie (× 3,2508 GJ/MWh)32,508 TJ
Emissionsmenge (× 42,6 t CO₂/TJ)1.384,84 t CO₂
abzüglich Selbstbehalt− 150,00 t CO₂
Maßgebliche Emissionsmenge1.234,84 t CO₂
Beihilfe (× 55 € × 90 %)61.124,62 €
Beihilfe ohne Nachweis der Emissionsintensität (60 %)40.749,75 €

Eigene, unverbindliche Beispielrechnung mit den Werten des DEHSt-Leitfadens (Stand Juli 2026) und dem Standardwert für Erdgas nach EBeV 2030; fossiler Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens über 10 GWh. Ihre eigenen Zahlen berechnen Sie mit dem BECV-Rechner unten.

Beleuchtete Industrieanlage mit Kesseln bei Nacht
Foto: João Pavese / Pexels
BECV-Rechner

Berechnen Sie Ihre BECV-Kompensation

Wählen Sie Abrechnungsjahr und Sektor und erfassen Sie Brennstoffe und bezogene Wärme. Der Rechner ermittelt Emissionen, Selbstbehalt, Emissionsintensität und Kompensationsgrad, berechnet die Beihilfe und zeigt Prüfungstiefe, Frist und die Investitionen als Gegenleistung.

Ist Ihr Unternehmen ein Unternehmen in Schwierigkeiten?
Besteht gegen Ihr Unternehmen eine offene Rückforderungsanordnung aufgrund einer Entscheidung der Kommission?
Erläuterung

Gemeint ist eine Anordnung, eine rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe zurückzuzahlen, der das Unternehmen noch nicht nachgekommen ist.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung. Sie beruht ausschließlich auf Ihren Eingaben, den Standardwerten der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 und den von der DEHSt veröffentlichten Werten für 2025 (Stand: Juli 2026). Ob Ihr Unternehmen einem beihilfeberechtigten Sektor zuzuordnen ist, welche Brennstoff- und Wärmemengen beihilfefähig sind, ob die Emissionsintensität nachgewiesen ist und ob die ökologischen Gegenleistungen erfüllt sind, entscheidet die DEHSt im Einzelfall. Die Beihilfe steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Ergebnisse ersetzen keine Beratung und keine Prüfung im Einzelfall. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse übernimmt die RGC Testat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft keine Gewähr. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übermittelt; eine exportierte PDF enthält sie in maschinenlesbarer Form.

Worum es geht

Wer kann die BECV-Kompensation nutzen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Produkte eines Sektors oder Teilsektors nach der Anlage zur BECV herstellen oder eines 2026 nachträglich anerkannten, etwa Zement, Kalk, Glas, Papier, Chemie, Stahl, Lebensmittel oder Metallbearbeitung. Maßgeblich ist das hergestellte Produkt am letzten Tag des Abrechnungsjahres. Gehört ein Unternehmen mehreren Sektoren an, bestimmt der Leitsektor mit der größten beihilfefähigen Brennstoffenergie den Kompensationsgrad.

Antragsteller ist das Unternehmen, ein selbstständiger Unternehmensteil oder – für einen einzelnen Unternehmensteil – das Gesamtunternehmen. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener Rückforderungsanordnung und Anträge, deren Emissionsmenge den Selbstbehalt nicht überschreitet.

Voraussetzungen nach der BECV

  • Sektor nach der Anlage zur BECV

    Zuordnung über NACE- oder Prodcom-Code; Nachweis in der Regel über das statistische Landesamt.

  • Brennstoffe mit BEHG-Kosten

    Beihilfefähig sind nur Brennstoffe, für die im nationalen Emissionshandel CO₂-Kosten angefallen sind.

  • Managementsystem und Investitionen

    Ökologische Gegenleistungen seit dem Abrechnungsjahr 2023, Investitionen mindestens 80 Prozent der Vorjahresbeihilfe.

  • Geprüfter Antrag

    Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, eingereicht bis 30. Juni über FMS und VPS; Erstellung und Einreichung übernimmt RITTER GENT COLLEGEN.

Kompensationsgrad 95 Prozent bis 75 Prozent

Sektoren und Teilsektoren mit hohem Kompensationsgrad

  • Zement (23.51) · Kalk und gebrannter Gips (23.52) · Kokerei (19.10) · Mineralölverarbeitung (19.20) · Düngemittel und Stickstoffverbindungen (20.15) · Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (24.10) · Flachglas (23.11) · Zucker (10.81) · Eisenerzbergbau (07.10) · Ziegel und sonstige Baukeramik (23.32) · Keramische Wand- und Bodenfliesen (23.31) · Hohlglas (23.13) · Steine und Erden a. n. g. (08.99) · Stärke und Stärkeerzeugnisse (10.62) · Mehl und Pellets von Luzerne (10.91.20.00, seit 2026)

Kompensationsgrad 70 Prozent und 65 Prozent

Weitere Sektoren, Teilsektoren und Anerkennungen 2026

  • Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (10.83.12.40) · Pilzzucht (BWA 231) · Quarzsand, Industriesand (08.12.11.50) · Wärmebehandlung von Metallen, ohne metallische Überzüge (25.61.21) · Gelatine und ihre Derivate (20.59.60.80) · Gemüsebau unter Glas (BWA 211) · Anderer Ton und Lehm (08.12.22.55) · Kaltgezogener Draht aus nicht legiertem Stahl (24.34.11) · Anodische Oxidation von Metallen (25.61.22.50) · Kaltband unter 600 mm Breite (24.32) · Kaltgezogener Draht aus anderem legierten Stahl (24.34.13) · Kakaomasse (10.82.11)

Kurzbezeichnungen nach der Anlage zur BECV (Tabellen 1 und 2) und den 2026 bekannt gemachten nachträglichen Anerkennungen und Anpassungen (BAnz AT 12.06.2026 B2; DEHSt-Hinweispapier, Stand Juni 2026). „Seit 2026“ heißt rückwirkend anerkannt ab Abrechnungsjahr 2021, bei Gesenkschmiedeteilen und Schraubenfedern ab 2023. Bei Teilsektoren zählt nur das genannte Produkt; ohne Nachweis der Emissionsintensität gilt der Fallback von 60 Prozent.

Vorbereitung

Welche Unterlagen braucht der BECV-Antrag?

Für die Antragsdaten brauchen Sie vor allem die Brennstoffmengen mit Lagerbilanz und Messkonzept, den Nachweis der Sektorzuordnung und für die Emissionsintensität den Jahresabschluss mit Aufstellung zur Bruttowertschöpfung; für die Gegenleistungen das Zertifikat des Managementsystems und die Investitionsbelege. Für die Richtigkeit der Angaben bleiben Sie verantwortlich; unsere Prüfung bestätigt sie. Eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Unterlagenliste liegt unserem Angebot bei.

  • Der Antrag braucht das Aktenzeichen der DEHSt, den Nachweis der Sektorzuordnung, in der Regel die Klassifizierung des statistischen Landesamts, und eine Vollmacht für RITTER GENT COLLEGEN, die den Antrag im Formular-Management-System erstellt und über die virtuelle Poststelle einreicht.
Außenansicht einer Industrieanlage mit Kesseln und Rohren
Foto: Matt Fitz Gibaud / Pexels
Ablauf

Wie läuft die Prüfung zur BECV-Kompensation ab?

In vier Schritten kommen Sie zur Bescheinigung für Ihren BECV-Antrag. Die Ausschlussfrist am 30. Juni steht dabei von Anfang an im Plan.

  1. 01

    Check oder Anfrage

    Starten Sie mit dem Entlastungs-Check, oder schildern Sie uns Sektor, Brennstoffe und Wärmebezüge direkt. Wechseln Sie den Prüfer, sichten wir zuerst Ihre bisherigen BECV-Anträge.

  2. 02

    Angebot

    Mit dem Angebot erhalten Sie eine Aufwandsschätzung und die Unterlagenliste, von der Lagerbilanz bis zum Nachweis der Emissionsintensität.

  3. 03

    Prüfung

    Wir prüfen Ihre BECV-Aufstellung, die Brennstoff- und Wärmemengen und die Angaben zur Emissionsintensität nach dem Leitfaden der DEHSt. Fragen zu einzelnen Mengen besprechen wir sofort mit Ihnen.

  4. 04

    Bescheinigung

    Rechtzeitig vor dem 30. Juni liegt Ihre Bescheinigung im Formular-Management-System vor. RITTER GENT COLLEGEN stellt auf dieser Grundlage den Antrag bei der DEHSt.

FAQ

Häufige Fragen zur BECV-Kompensation

  • Die BECV-Kompensation ist eine Beihilfe des Bundes für Unternehmen in Sektoren mit Carbon-Leakage-Risiko, deren Brennstoffe durch den nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG teurer werden. Grundlage ist die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), in Kraft seit Juli 2021; zuständig ist die DEHSt im Umweltbundesamt. Die Angaben im Antrag prüft die RGC Testat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hannover und erteilt dazu die Bescheinigung. Je nach Sektor gleicht die Beihilfe 65 Prozent bis 95 Prozent der Mehrkosten aus; beantragt wird jedes Jahr nachträglich bis 30. Juni.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs. 3 BEHG; BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV); Bekanntmachung der nachträglich anerkannten Sektoren, BAnz AT 12.06.2026 B2; EBeV 2030, Anlage 2; DEHSt, Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026), Hinweispapier Ökologische Gegenleistungen (Stand Februar 2026) und Hinweispapier zur nachträglichen Anerkennung (Stand Juni 2026). Stand: Oktober 2026.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

Kontakt

Telefon
+49 511 53 89 99-400
Fax
+49 511 53 89 99-11
E-Mail
info@rgc-testat.de
Adresse
Drostestraße 16, 30161 Hannover