BesAR und Industriestrompreis
Acht Wirtschaftszweige, alle in Liste 1 der BesAR.
Strompreiskompensation und BECV
Erzbergbau in beiden Verfahren; in der BECV außerdem Kohle, Erdöl, Salz, Minerale und Teile von Ton und Sand.
Bergbau, Steine und Erden
Ob Kohle, Erdgas, Erz, Naturstein, Salz oder Kali: Gewinnung und Aufbereitung brauchen viel Strom und Brennstoff. Acht Wirtschaftszweige der NACE-Abteilungen 05 bis 08 stehen auf den Listen für BesAR und Industriestrompreis, einige auch bei Strompreiskompensation und BECV. Wir zeigen, welche Entlastungen für Ihren Betrieb in Frage kommen, und prüfen die Angaben dafür.
Ob über die Branchenlisten hinaus weitere Entlastungen für Sie in Frage kommen, klärt der kostenlose Entlastungs-Check mit zehn kurzen Fragen.

Welche Fragen stellen sich Bergbau- und Gewinnungsbetrieben?
Die Listen der Entlastungsverfahren sind fein geschnitten. Schon die Grenze zwischen Gewinnung und Weiterverarbeitung entscheidet darüber, welche Entlastung offensteht. Dazu kommen verteilte Standorte, eigene Aufbereitung und ein Energiebedarf, der sich auf Strom und Brennstoffe verteilt. Sechs Fragen stellen sich in Gewinnungsbetrieben deshalb besonders häufig.

Gewinnung oder Verarbeitung?
Wer Kalkstein abbaut (08.11), steht bei der BesAR in Liste 1 und ist für den Industriestrompreis berechtigt. Wer Kalk brennt (23.52), steht bei der BesAR in Liste 2, ist beim Industriestrompreis nicht berechtigt, erhält aber die BECV-Kompensation mit 95 %. Maßgeblich ist der Schwerpunkt der Tätigkeit.
Welche Liste gilt für unseren Rohstoff?
Erdöl (06.10) steht nur in der BECV, Kies, Sand und Ton (08.12) dort nur mit einzelnen Produkten. Die Listen unterscheiden sich von Verfahren zu Verfahren.
Mehrere Abbaustellen, mehrere Abnahmestellen?
BesAR und Industriestrompreis rechnen je Abnahmestelle. Verteilte Gruben, Aufbereitung und Verladung brauchen eine saubere Zuordnung der Strommengen und eigene Zähler. Ein Natursteinbetrieb mit rund 15 GWh Strom an drei Abnahmestellen braucht deshalb drei Mengengerüste, auch für den Grenzpreisvergleich bei der Konzessionsabgabe.
Strom oder Brennstoff?
Für Strom kommen BesAR, Industriestrompreis und Strompreiskompensation in Frage, für Brennstoffe die BECV, wenn der Sektor gelistet ist. Unabhängig davon stehen Bergbaubetrieben als produzierendem Gewerbe die Entlastungen bei Strom- und Energiesteuer offen.
Gehört das Misch- oder Betonwerk noch zur Gewinnung?
Viele Kieswerke betreiben am selben Standort eine Transportbeton- oder Asphaltmischanlage. Transportbeton ist eine eigene WZ-Klasse (23.63), Asphaltmischgut ordnete der BFH der Herstellung von Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien zu (Urteil vom 22.11.2021, VII R 31/19). Für die Einstufung zählt der Schwerpunkt der Tätigkeit, für die Strommengen eine saubere Abgrenzung der Anlagen.
Lohnt der Grenzpreisnachweis bei der Konzessionsabgabe?
Liegt der Durchschnittspreis je kWh an einer Abnahmestelle im Kalenderjahr unter dem Grenzpreis, zahlen Sondervertragskunden keine Konzessionsabgabe (§ 2 Abs. 4 KAV). Verglichen wird je Abnahmestelle; den Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber bestätigt ein Wirtschaftsprüfer (§ 2 Abs. 6 KAV). Diese Entlastung hängt nicht an einer Branchenliste.
Die meisten dieser Fragen lassen sich vor dem ersten Antrag klären. Wir prüfen die Angaben für alle Verfahren, die für Ihren Betrieb in Frage kommen, und stimmen die Zahlen aufeinander ab. Für den Einstieg genügt meist ein Überblick über Standorte, Zähler und Verbräuche des Vorjahres. Damit lässt sich schnell absehen, welche Verfahren sich lohnen und wo eine Abgrenzung nötig wird.
Welche Entlastungen kommen in Frage?
Für Bergbau- und Gewinnungsbetriebe sind vor allem sechs Verfahren wichtig. Drei davon setzen voraus, dass Ihr Wirtschaftszweig auf einer Liste steht; für die anderen drei zählen die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe, die Stromkosten oder der Strompreis an der Abnahmestelle. Wir prüfen die Angaben dafür; Anträge bei BAFA und DEHSt übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt reichen wir sie selbst ein.
Besondere Ausgleichsregelung
Für Naturstein, Salz, Erdgas, Kohle, Erz und Minerale begrenzt die BesAR KWKG- und Offshore-Netzumlage. Für die erste Gigawattstunde je Abnahmestelle fallen die vollen Umlagen an, darüber in Liste 1 nur 15 % davon. Wir prüfen die Meldung der Netzentnahmen zum 31. Mai und im erweiterten Verfahren die Bruttowertschöpfung für den Antrag bis 30. Juni.
Zur BesARIndustriestrompreis
Dieselben acht Wirtschaftszweige können für 2026 bis 2028 den Industriestrompreis beantragen. Der Antrag für 2026 ist bis 31. März 2027 beim BAFA zu stellen, ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch mit Prüfungsvermerk. Wir prüfen Strommengen, Betriebszweck und Abgrenzung je Abnahmestelle und erteilen den Vermerk, der bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden kann.
Zum IndustriestrompreisBECV-Kompensation
Für Brennstoffe gleicht die BECV einen Teil der CO₂-Kosten aus, je nach Sektor mit 65 % bis 95 %. In der Gewinnung gilt das etwa für Kohle, Erdöl, Salz, Eisenerz und Minerale sowie für Teile von Ton und Sand. Wir prüfen die Aufstellung der Brennstoffmengen und bescheinigen sie; bis 100.000 € erwarteter Beihilfe genügt eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
Zur BECVKonzessionsabgabe
Liegt Ihr Durchschnittspreis als Sondervertragskunde unter dem Grenzpreis, entfällt die Konzessionsabgabe, unabhängig von der Branche. 2026 liegt der Grenzpreis bei 22,54 ct/kWh; ohne Nachweis fallen bis zu 0,11 ct/kWh an. Wir testieren den Grenzpreisvergleich je Abnahmestelle und prüfen auf Wunsch auch die noch nicht verjährten Vorjahre.
Zur KonzessionsabgabeAufschlag für besondere Netznutzung
Gewinnungsbetriebe können als produzierendes Gewerbe in die Letztverbrauchergruppe C fallen, wenn ihre Stromkosten 4 % des Umsatzes übersteigen. Für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle zahlen sie dann 2026 höchstens 0,025 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung statt 1,559 ct/kWh. Wir prüfen Ihre Erklärung für die Meldung bis 31. März.
Zum Aufschlag für besondere NetznutzungStrom- und Energiesteuer
Bergbau zählt zum produzierenden Gewerbe; damit kommen Entlastungen bei Strom- und Energiesteuer in Frage. Bei der Stromsteuer erstattet das Hauptzollamt nach § 9b StromStG 20 € je MWh, soweit im Jahr 250 € überschritten werden. Die Anträge erstellen wir, reichen sie beim Hauptzollamt ein und beantworten Rückfragen des Amts.
Zur Strom- und EnergiesteuerWie greifen die Entlastungen im Bergbau ineinander?
Für einen Gewinnungsbetrieb kommen oft mehrere Verfahren zugleich in Frage. Jedes hat eigene Fristen, Nachweise und Mengenbegriffe, alle greifen aber auf dieselben Zähler und Rechnungen zurück. Die drei Bereiche zeigen, welche Verfahren sich ergänzen und wo Mengen getrennt werden müssen.
Strom an der Abnahmestelle
BesAR und Industriestrompreis lassen sich nach dem Merkblatt des BAFA kombinieren: Die eine senkt die Umlagen, der andere gleicht einen Teil des Strompreises aus. Im Erzbergbau kommt die Strompreiskompensation hinzu, deren Strommengen beim Industriestrompreis abzuziehen sind. Davon unabhängig erstattet das Hauptzollamt einen Teil der Stromsteuer.
Erdgas, Heizöl und Kohle
Für Brennstoffe kommen zwei Entlastungen in Frage. Die BECV gleicht in gelisteten Sektoren einen Teil der CO₂-Kosten aus dem nationalen Emissionshandel aus; der Antrag geht bis 30. Juni des Folgejahres an die DEHSt. Die Entlastung nach § 54 EnergieStG setzt dagegen keine Liste voraus, sondern die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe.
Netzentgelte und Abgaben
Beide Entlastungen gelten unabhängig von den Branchenlisten. Den Aufschlag für besondere Netznutzung begrenzt eine Meldung bis 31. März beim Netzbetreiber, in der Letztverbrauchergruppe C mit Prüfungsvermerk. Die Konzessionsabgabe entfällt für Sondervertragskunden unter dem Grenzpreis, nachgewiesen per Testat.
Welche Beträge sind im Bergbau bei 10 GWh Strom und 10 GWh Erdgas möglich?
In der Gewinnung von Steinen und Erden ist Strom mit 42,65 % der größte Energieträger, Erdgas folgt mit 31,1 %. Deshalb steht die Stromvariante vorn: Ein Betrieb mit 10 GWh an einer Abnahmestelle kann 2026 rund 642.000 € an Entlastungen erreichen. Beim Erdgas hängt viel davon ab, ob der Rohstoff in einem BECV-Sektor liegt.
Strom: Steinbruch mit 10 GWh, Liste 1
| Verfahren | Annahme | Entlastung 2026 |
|---|---|---|
| BesAR | Liste 1, Umlagen 1,387 ct/kWh | 106.105,50 € |
| Industriestrompreis | 3,744 ct/kWh auf 50 % der Menge | 187.200 € |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | Letztverbrauchergruppe C | 138.060 € |
| Konzessionsabgabe | Preis unter dem Grenzpreis | 11.000 € |
| Stromsteuer | 20 €/MWh abzüglich 250 € | 199.750 € |
| Zusammen | 642.115,50 € |
Erdgas: 10 GWh in einem BECV-Sektor
| Verfahren | Annahme | Entlastung 2026 |
|---|---|---|
| BECV | Salz (08.93), 70 %, Werte 2025 | 47.541,37 € |
| Energiesteuer | 1,38 €/MWh abzüglich 250 € | 13.550 € |
| Zusammen | 61.091,37 € |
Unverbindliche Beispiele: Strom mit den Sätzen für 2026, BECV mit den Werten des Abrechnungsjahres 2025 (55 €/t CO₂, Selbstbehalt 150 t, 42,6 t CO₂ je TJ). Vorausgesetzt sind Liste 1, Stromkosten über 4 % des Umsatzes, ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis und die Gegenleistungen bei Industriestrompreis und BECV. Für Naturstein und Kalkstein (08.11) entfällt die BECV, für Kies und Sand (08.12) entfallen BesAR und Industriestrompreis.

Strom rund 642.000 €, Erdgas rund 61.000 €
Im Gewinnungsbetrieb liegt der größere Hebel beim Strom. Ob die BECV hinzukommt, entscheidet der Rohstoff; die Prüfung beginnt deshalb mit der richtigen WZ-Klasse.
Was Ihnen unsere Prüfung im Bergbau bringt
Alle Listen im Blick
Wir gleichen Ihren Wirtschaftszweig mit Anlage 2 EnFG, der KUEBLL, den Sektoren der Strompreiskompensation und der Anlage zur BECV ab. Sie sehen auf einen Blick, welche Verfahren offenstehen. Ändert sich eine Liste, wie 2025 bei der Strompreiskompensation oder 2026 bei der BECV, prüfen wir, ob Sie davon profitieren.
Zuordnung vor dem Antrag geklärt
Ob Gewinnung oder Weiterverarbeitung, ob WZ 2008 oder WZ 2025: Wir klären die Einstufung, bevor eine Frist läuft. Grundlage sind Ihre Umsätze und Ihre Wertschöpfung je Tätigkeit, abgeglichen mit der Klassifizierung des statistischen Landesamts.
Abnahmestellen sauber getrennt
Gruben, Aufbereitung und Verladung grenzen wir getrennt ab, wo das Verfahren es verlangt. Dieselben Mengengerüste tragen BesAR, Industriestrompreis und Konzessionsabgabe. Fehlen Zähler, sehen Sie früh, wo vor dem nächsten Abrechnungsjahr nachgerüstet werden sollte.
Ein Team für alle Verfahren
Prüfen wir mehrere Verfahren für Sie, passen die Zahlen zueinander. Doppelte Mengen und Widersprüche zeigen sich, bevor Sie etwas einreichen. Die Termine aller Verfahren stehen in einem gemeinsamen Zeitplan, vom 31. März bis zum 31. Dezember.
Erfahrung aus der Gewinnung
Wir prüfen für Betriebe der Gewinnung von Naturstein, Kies und Sand. Im Mittelpunkt stehen BesAR, der Grenzpreisnachweis für die Konzessionsabgabe und die Einstufung beim Aufschlag für besondere Netznutzung.

Prüfung und Antrag getrennt
Wir prüfen und bescheinigen Ihre Angaben; den Antrag bei BAFA oder DEHSt übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Beim Hauptzollamt reichen wir die Anträge zur Strom- und Energiesteuer selbst ein. So bleibt die Unabhängigkeit der Prüfung gewahrt. Termine und Unterlagen stimmen wir mit der Partnerkanzlei ab, sodass Sie einen durchgehenden Ablauf haben.
Wie arbeiten wir mit Bergbau- und Gewinnungsbetrieben?
Vier Schritte führen von der Anfrage bis zum Antrag. Wir richten sie an den Fristen des Jahres aus und beginnen mit der Frage, welche Tätigkeit den Schwerpunkt bildet.
- 01
Erstgespräch
Sie schildern uns Rohstoff, Standorte und Strom- und Brennstoffmengen. Gemeinsam sehen wir, welche Listen für Ihren Wirtschaftszweig gelten.
- 02
Mengen je Grube und Anlage
Strommengen für Gruben, Aufbereitung und Verladung ordnen wir den Abnahmestellen zu, Brennstoffe den Tätigkeiten.
- 03
Prüfung und Vermerke
Wir prüfen Meldungen, Erklärungen und Aufstellungen und erteilen die Vermerke für BAFA, DEHSt und Netzbetreiber.
- 04
Anträge und Meldungen
Anträge bei BAFA und DEHSt stellt RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt beantragen wir selbst. Meldungen an Netzbetreiber gehen mit unserem Vermerk von Ihnen hinaus.
Entlastungen für Ihren Betrieb prüfen lassen
Nennen Sie uns Ihren Rohstoff, Ihre Standorte und den ungefähren Strom- und Brennstoffverbrauch. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welche Verfahren in Frage kommen, und einem Angebot für die Prüfung.
Welche Codes stehen auf den Listen?
Die vier Verfahren arbeiten mit eigenen Listen. Die Tabelle zeigt alle Wirtschaftszweige der Abteilungen 05 bis 08, die in mindestens einer Liste stehen. Leere Felder bedeuten: in diesem Verfahren nicht gelistet. Die Prozentsätze geben bei der Strompreiskompensation die Beihilfeintensität an, bei der BECV den Kompensationsgrad.
8 von 10
BesAR
alle in Liste 1
8 von 10
Industriestrompreis
KUEBLL Anhang I, Teilliste 1
2 von 10
Strompreiskompensation
Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I
7 von 10
BECV
Sektoren und Teilsektoren der Anlage
| WZ 2008 | Wirtschaftszweig | BesAR | Industriestrompreis | Strompreiskompensation | BECV |
|---|---|---|---|---|---|
| 05.10 | Steinkohlenbergbau | Liste 1 | ja | – | 65 % |
| 06.10 | Gewinnung von Erdöl | – | – | – | 70 % |
| 06.20 | Gewinnung von Erdgas | Liste 1 | ja | – | – |
| 07.10 | Eisenerzbergbau | Liste 1 | ja | ja, seit 2025 (75 %) | 95 % |
| 07.29 | Sonstiger NE-Metallerzbergbau | Liste 1 | ja | ja, seit 2025 (75 %) | – |
| 08.11 | Naturwerksteine und Natursteine, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer | Liste 1 | ja | – | – |
| 08.12 (Teile) | Kaolin und kaolinhaltiger Ton (Teilsektor); Quarzsand und anderer Ton und Lehm (nachträglich anerkannt ab 2021) | – | – | – | 65 % bzw. 70 % |
| 08.91 | Chemische und Düngemittelminerale | Liste 1 | ja | – | 65 % |
| 08.93 | Gewinnung von Salz | Liste 1 | ja | – | 70 % |
| 08.99 | Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. | Liste 1 | ja | – | 95 % |
Prozentangaben: Beihilfeintensität 2025 bei der Strompreiskompensation und Kompensationsgrad bei der BECV. BesAR und Industriestrompreis knüpfen an die WZ 2008 an, die Strompreiskompensation an das hergestellte Produkt. Keine Liste umfasst die Abteilung 09 (Dienstleistungen für den Bergbau). Quellen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); Anlage BECV und BAnz AT 12.06.2026 B2. Stand: Oktober 2026.
Wie viel Energie brauchen Gewinnungsbetriebe?
In der Gewinnung von Steinen und Erden (Abteilung 08) ist Strom 2022 mit 42,65 % der größte Energieträger, vor Erdgas mit 31,1 % und Kohle mit 16,07 %. Die 1.064 Betriebe brauchten je 1.000 € Umsatz im Mittel 275 kWh Strom und je Beschäftigten 64 MWh. Der Kohlenbergbau kommt auf 1.518 kWh je 1.000 € Umsatz, die Gewinnung von Erdöl und Erdgas deckt 81,46 % ihres Energiebedarfs mit Erdgas.
18 %–43 %
Stromanteil am Energieverbrauch
Abteilungen 05, 06 und 08, 2022
224 kWh–1.518 kWh
Strom je 1.000 € Umsatz
Abteilungen 05, 06 und 08, 2022
64 MWh–427 MWh
Strom je Beschäftigten
Abteilungen 05, 06 und 08, 2022
−46 % bis −10 %
Stromintensität 2022 zu 2021
Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz
Strom ist in der Gewinnung von Steinen und Erden der größte Energieträger
Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %
- Strom
- Erdgas
- Kohle
- Heizöl
- Erneuerbare
- Übrige (Fernwärme, Sonstige)
Steine und Erden, sonstiger Bergbau (08)
Kohlenbergbau* (05)
Erdöl und Erdgas (06)
* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben
Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4
Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.
Kohlenbergbau führt, die Gewinnung von Steinen und Erden folgt auf Rang 3 von 27
Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe
- Bergbau, Steine und Erden
- übrige Abteilungen
Kohlenbergbau* (05)
1.518 kWhHerstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)
Steine und Erden, sonstiger Bergbau (08)
275 kWhMetallerzeugung und -bearbeitung (24)
Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)
Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)
Erdöl und Erdgas (06)
224 kWhHerstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)
* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben
Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.
Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4
Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.
Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.
Strom und Brennstoff getrennt betrachten
Beim Strom stehen Naturstein, Kalk- und Gipsstein auf den Listen von BesAR und Industriestrompreis, Kies und Sand nicht. Für Kohle und Erdgas kommt die Energiesteuer in Frage, für Quarzsand, Kaolin sowie anderen Ton und Lehm zusätzlich die BECV.
Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig
Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die zehn Wirtschaftszweige des Bergbaus aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.
| WZ 2008 | Wirtschaftszweig | Stromanteil am Energieverbrauch | Strom je 1.000 € Umsatz |
|---|---|---|---|
| 05.10 | Steinkohlenbergbau | keine Angabe | keine Angabe |
| 06.10 | Gewinnung von Erdöl | keine Angabe | keine Angabe |
| 06.20 | Gewinnung von Erdgas | keine Angabe | keine Angabe |
| 07.10 | Eisenerzbergbau | keine Angabe | keine Angabe |
| 07.29 | Sonstiger NE-Metallerzbergbau | keine Angabe | keine Angabe |
| 08.11 | Naturwerksteine und Natursteine, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer | 38 % | 292 kWh |
| 08.12 | Kaolin und kaolinhaltiger Ton (Teilsektor); Quarzsand und anderer Ton und Lehm (nachträglich anerkannt ab 2021) | 41 % | 223 kWh |
| 08.91 | Chemische und Düngemittelminerale | 37 % | 303 kWh * |
| 08.93 | Gewinnung von Salz | 57 % | 549 kWh * |
| 08.99 | Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g. | 35 % | 114 kWh * |
- 01
Kennzahl vergleichen
In der Gewinnung von Steinen und Erden liegt der Mittelwert bei 275 kWh Strom je 1.000 € Umsatz. Ein Wert darüber bedeutet, dass Strom bei Ihnen stärker ins Gewicht fällt als im Branchenschnitt.
- 02
Verfahren gewichten
Überwiegt Strom, stehen BesAR, Industriestrompreis und die Letztverbrauchergruppe C vorn. Bei hohem Anteil von Erdgas oder Kohle rücken BECV und Energiesteuer in den Mittelpunkt.
- 03
Mengen prüfen
Belastbar wird die Rechnung erst mit den Mengen je Abnahmestelle, also je Grube, Aufbereitung oder Verladung. Diese Mengen prüfen wir für jedes Verfahren.
Kacheln: 1.109 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilungen 05, 06 und 08, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.
Ihr Wirtschaftszweig fehlt auf den Listen?
Kies, Sand und Ton stehen nicht bei BesAR und Industriestrompreis, und auch sonst fehlt mancher Rohstoff auf einzelnen Listen. Drei Wege helfen dann weiter.
WZ-Klasse prüfen
Die Klassifizierung des statistischen Landesamts kann veraltet sein, wenn sich der Schwerpunkt verlagert hat, etwa von der Gewinnung zur Aufbereitung oder Weiterverarbeitung. Eine Überprüfung lohnt sich vor dem nächsten Antrag.
Zur WZ-KlassifizierungGutachten für Verbände
Für die EU-Listen von Strompreiskompensation und Industriestrompreis kann Deutschland die Aufnahme eines Sektors bei der EU-Kommission beantragen. Die Zahlen dafür liefert ein unabhängiges Gutachten.
Zu den Gutachten für VerbändeEntlastung ohne Liste
Strom- und Energiesteuer, Netzentgelte und Konzessionsabgabe hängen nicht an der Branchenliste. Was davon für Ihren Betrieb passt, zeigt der kostenlose Entlastungs-Check nach zehn kurzen Fragen.
Zur Strom- und EnergiesteuerWelche Termine stehen für Bergbaubetriebe im Jahr an?
Die Termine der wichtigsten Verfahren für Gewinnungsbetriebe im Überblick. Der Zeitstrahl zeigt die verbleibende Zeit bis zur nächsten Frist; einzelne Termine lassen sich in den Kalender übernehmen.
- Frist
- Wichtige Frist
- Jährlich neu festgelegt
- Vorbei
31. Dezember 2026
nächste Frist: noch 54 Tage
- Strom- und Energiesteuer:
- Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für das Vorjahr.
- Konzessionsabgabe:
- Testat zum Grenzpreisvergleich, meist zum Jahresende; maßgeblich ist der Vertrag.
31. März 2027
in 144 Tagen
- Aufschlag für besondere Netznutzung:
- Meldung beim Netzbetreiber; für die Letztverbrauchergruppe C mit unserem Prüfungsvermerk.
- Industriestrompreis:
- Antrag beim BAFA, erstmals bis 31. März 2027 für 2026.
31. Mai 2027
in 205 Tagen
- BesAR:
- Netzentnahmen des Vorjahres je Entnahmestelle an den Übertragungsnetzbetreiber melden.
- Industriestrompreis:
- Prüfungsvermerk ab 10 GWh nachreichen, für 2026 bis 31. Mai 2027.
30. Juni 2027
in 235 Tagen
- BesAR:
- Begrenzungsantrag beim BAFA für das Folgejahr.
- BECV:
- Antrag bei der DEHSt für die Brennstoffe des Vorjahres, materielle Ausschlussfrist.
Sommer 2027
voraussichtlich August
Frist jährlich neu festgelegt
- Strompreiskompensation:
- Antrag bei der DEHSt für den Erzbergbau; die DEHSt legt die Frist jedes Jahr fest.
Termin wird bekannt gegeben
Stand Oktober 2026. Fristen, die auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, können sich verschieben; maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Behörde.
Häufige Fragen zu Entlastungen im Bergbau
- Anlage 2 EnFG nennt aus Bergbau und Gewinnung acht Wirtschaftszweige, alle in Liste 1: Steinkohlenbergbau, Gewinnung von Erdgas, Eisenerzbergbau, sonstiger NE-Metallerzbergbau, Naturstein, Kalk- und Gipsstein, chemische und Düngemittelminerale, Salz sowie Steine und Erden a. n. g. Kies, Sand, Ton und Kaolin (08.12) gehören nicht dazu. Maßgeblich ist die Einstufung nach WZ 2008 durch das statistische Landesamt. Daneben gelten die übrigen Voraussetzungen der BesAR, etwa mehr als 1 GWh Verbrauch an der Abnahmestelle; die Einzelheiten stehen auf unserer BesAR-Seite.
Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026) und BAnz AT 12.06.2026 B2; § 2 KAV; § 9b StromStG; § 54 EnergieStG; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur; BFH, Urteil vom 22.11.2021, VII R 31/19 (Stand Oktober 2026).

Kostenloser Entlastungs-Check
Ob über BesAR und Stromsteuer hinaus weitere Entlastungen zu Ihrem Gewinnungsbetrieb passen, zeigt der kostenlose Check. Zehn kurze Fragen genügen.
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Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welche Entlastung
Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.
Welches Jahr
Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.
Welche Frist
Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.
Wer bei Ihnen zuständig ist
Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Kontakt
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