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Branchen

Stahl, NE-Metalle undGießereien

Ob Elektrostahlwerk, Aluminiumhütte, Kaltwalzwerk oder Gießerei: Die Metallerzeugung braucht je Beschäftigten 146 MWh Strom und deckt fast die Hälfte ihres Energiebedarfs mit Kohle. 13 Wirtschaftszweige der Abteilung 24 stehen in Anlage 2 EnFG, acht bei der Strompreiskompensation und elf in der BECV. Für die Metallerzeugung und -bearbeitung entlasten § 9a StromStG und § 51 EnergieStG in voller Höhe. Dazu kommen Hüttengase, Eigenerzeugung und Anlagen im EU-Emissionshandel. Wir ordnen Ihre Anlagen den Verfahren zu und prüfen die Mengen.

Ob neben Listen und Prozessentlastung noch andere Verfahren zu Ihrem Werk passen, beantwortet der kostenlose Entlastungs-Check in zehn kurzen Fragen.

Stahlwerk mit Kranen und glühendem Metall in der Gießhalle
Foto: jason hu / Pexels
Auf einen Blick
  • Listen und Prozesse

    13 Codes in Anlage 2 EnFG, 11 beim Industriestrompreis; volle Steuerentlastung für die Metallerzeugung.

  • Strompreiskompensation und BECV

    Acht Sektoren mit 75 % oder 80 %; BECV für elf Codes, ohne Anlagen im EU-Emissionshandel.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Stahl-, NE-Metall- und Gießereibetrieben?

In der Metallerzeugung treffen hohe Strommengen, Kohle als Brenn- und Reduktionsstoff und Anlagen des EU-Emissionshandels zusammen. Der Blick auf die Branchenlisten reicht deshalb nicht: Entscheidend ist, welche Anlage welche Energie wofür einsetzt. Sechs Fragen begegnen uns dabei immer wieder.

Geschmolzenes Metall wird in einer Gießerei vergossen
Foto: Ali Arapoğlu / Pexels
  • Hüttengase und EU-Emissionshandel: Was zählt wo?

    Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl ab 2,5 t je Stunde, Walzwerke, Glühöfen, Schmieden und Gießereien sowie NE-Metallschmelzen ab 20 MW Feuerungswärmeleistung und die Herstellung von Primäraluminium gehören nach Anhang 1 TEHG zum EU-Emissionshandel. Brennstoffe dieser Anlagen sind bei der BECV nicht beihilfefähig. Die Energiesteuerentlastung nach § 51 EnergieStG und die Steuerfreiheit von Kohle nach § 37 EnergieStG hängen davon nicht ab.

  • Strompreiskompensation oder Industriestrompreis?

    Für Strommengen, für die Strompreiskompensation beantragt wird, gibt es keinen Industriestrompreis. Stahl, Aluminium, Blei, Zink und Zinn, Kupfer, sonstige NE-Metalle und Eisengießereien erhalten in der Strompreiskompensation 80 %, Blankstahl und kaltgezogener Draht seit 2025 75 %. Welche Anlage in welches Verfahren geht, ist je Abnahmestelle festzulegen und auf Nachfrage je Anlage aufzuschlüsseln.

  • Was bedeutet ein Benchmark mit Austauschbarkeit?

    Für Elektrolichtbogenstahl und Eisenguss legt die Strompreiskompensation den Benchmark in t CO₂ je t Produkt fest, weil Strom und Brennstoff einander ersetzen können. Die Beihilfe richtet sich dann nach dem Anteil der indirekten Emissionen aus dem Strom an den gesamten Emissionen der Anlage. Neben der Produktionsmenge braucht der Antrag deshalb auch die direkten Emissionen.

  • Walzen, Glühen, Beschichten: Wo endet die Prozessentlastung?

    § 9a StromStG und § 51 EnergieStG entlasten Strom und Brennstoffe für die Metallerzeugung und -bearbeitung in voller Höhe. Bei Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen sowie bei Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung gilt das nur für Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen und sonstige Wärmebehandlung. Lassen Sie bei Dritten bearbeiten, zählt diese Tätigkeit für Sie nicht als eigene Produktion (§ 15 Abs. 8a StromStV).

  • Strom aus Hütten- und Kuppelgasen?

    Wer aus Gicht-, Konverter- oder Kokereigas selbst Strom erzeugt, senkt die Netzentnahme und damit die Mengen für BesAR, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe. Beim Industriestrompreis zählt gemessener Strom aus der Eigenversorgungsanlage mit. Brennstoffe für die Stromerzeugung sind bei der BECV nicht beihilfefähig; für die Stromsteuer ist zu klären, ob der Strom befreit ist oder nach § 9a entlastet wird.

  • Was steht bei einer Eisengießerei mit drei Standorten auf dem Spiel?

    Eine Eisengießerei mit drei Standorten, 60 GWh Netzstrom und 40 GWh Erdgas und Kohle in einer Anlage des EU-Emissionshandels kommt beim Strom 2026 auf Entlastungen von zusammen mehr als 3,9 Mio. €. Den größten Anteil daran haben Stromsteuer, Industriestrompreis und Aufschlag für besondere Netznutzung. Die BECV entfällt, weil die Brennstoffe im Emissionshandel eingesetzt werden.

Am Anfang steht deshalb eine Anlagenliste: Schmelzöfen, Gießlinien, Wärmebehandlung, Walzen, Eigenerzeugung und die Grenzen der Anlagen im Emissionshandel. Daraus ergibt sich, welche Mengen in Strompreiskompensation, Industriestrompreis, Prozessentlastung oder BECV gehören. Für den Einstieg genügen meist Zählerstruktur, Strom- und Brennstoffbezüge des Vorjahres, Produktionsmengen und, soweit vorhanden, die Emissionsberichte.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Stahl-, NE-Metall- und Gießereibetriebe in Frage?

Stahl-, NE-Metall- und Gießereibetriebe nutzen bis zu sieben Verfahren. Vier davon richten sich nach Branchen- oder Sektorlisten, die Strom- und Energiesteuer nach den Prozessen, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe nach Stromkosten und Strompreis. Die Angaben prüfen wir; Anträge bei BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt beantragen wir selbst.

Besondere Ausgleichsregelung

Elf Wirtschaftszweige stehen in Liste 1, Stahl- und Leichtmetallgießereien in Liste 2. Über 1 GWh je Abnahmestelle zahlen sie 15 % bzw. 25 % der Umlagen, im erweiterten Verfahren höchstens 0,5 % oder 1 % der Bruttowertschöpfung. Wir prüfen die Meldung zum 31. Mai und die Unterlagen für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BesAR

Industriestrompreis

Die elf Codes der Liste 1 sind 2026 bis 2028 berechtigt, Stahl- und Leichtmetallgießereien nicht. Gefördert wird die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs mit 3,744 ct/kWh (2026), ohne Mengen der Strompreiskompensation. Ab 10 GWh prüfen wir die Mengen für den Vermerk.

Zum Industriestrompreis

Strompreiskompensation

Stahl, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Kupfer, sonstige NE-Metalle und Eisengießereien erhalten 80 %, Blankstahl und kaltgezogener Draht seit 2025 75 %. Gerechnet wird mit Produktbenchmarks, etwa für Elektrostahl, Primäraluminium oder Eisenguss, oder mit dem Fallback. Wir prüfen Produktions- und Strommengen.

Zur Strompreiskompensation

BECV-Kompensation

Elf Codes sind beihilfeberechtigt, Roheisen und Stahl mit 95 %, Aluminium mit 90 %, Blei, Zink und Zinn mit 85 %. Für Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels gibt es keine Kompensation. Wir prüfen Brennstoffaufstellung und Emissionsintensität für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BECV

Netzentgelte und Abgaben

In der Letztverbrauchergruppe C (Stromkosten über 4 % des Umsatzes) gilt über 1 GWh je Abnahmestelle höchstens 0,025 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung. Unter dem Grenzpreis fällt auch keine Konzessionsabgabe an.

Zum Aufschlag für besondere NetznutzungZur Konzessionsabgabe

Strom- und Energiesteuer

Strom und Erdgas für die Metallerzeugung und -bearbeitung entlastet das Hauptzollamt vollständig (§ 9a StromStG, § 51 EnergieStG), Kohle ist dafür mit Erlaubnis steuerfrei (§ 37 EnergieStG). Übrige Mengen entlasten § 9b StromStG und § 54 EnergieStG teilweise. Anträge stellen wir bis 31. Dezember des Folgejahres.

Zur Strom- und Energiesteuer
Zusammenspiel

Wie greifen die Entlastungen in der Metallerzeugung ineinander?

Dieselbe Kilowattstunde kann in mehreren Verfahren auftauchen, in manchen aber nur einmal. Strom, Brennstoffe und Produktionsmengen sollten deshalb aus einem abgestimmten Mengengerüst stammen. Drei Stellen verlangen besondere Sorgfalt.

Strom zwischen zwei Beihilfen

BesAR und Industriestrompreis lassen sich für denselben Netzstrom nutzen. Strommengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragen, sind beim Industriestrompreis dagegen abzuziehen, und zwar die tatsächlichen Verbräuche, nicht die Benchmark-Werte. Aufgeschlüsselt wird je Abnahmestelle.

Brennstoffe je Anlage

Kohle, Koks und Erdgas in Anlagen des EU-Emissionshandels sind bei der BECV ausgeschlossen, bei der Energiesteuer aber begünstigt. Außerhalb des Emissionshandels können Energiesteuer und BECV für dieselbe Menge zusammentreffen. Brennstoffe zur Stromerzeugung zählen bei der BECV nicht.

Netz und Abgaben

Aufschlag für besondere Netznutzung, Konzessionsabgabe und BesAR stützen sich auf dieselben Netzentnahmen je Abnahmestelle. Eigener Strom aus Hüttengasen senkt diese Mengen. Mit einem gemeinsamen Mengengerüst passen die Nachweise für alle drei Verfahren zusammen.

Rechenbeispiel

Was bringen die Entlastungen einer Eisengießerei mit drei Standorten?

Im Branchenmittel deckt Kohle 48 % des Energiebedarfs der Metallerzeugung, Strom 16 %. In der Eisengießerei unseres Beispiels überwiegt dagegen der Strom: 60 GWh aus dem Netz an drei Standorten, dazu 40 GWh Erdgas und Kohle in einer Anlage des EU-Emissionshandels. Der Strom steht deshalb zuerst.

Strom: 60 GWh an drei Abnahmestellen, Liste 1

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 1 (24.51), drei Abnahmestellen: je erste GWh voll, darüber 15 % von 1,387 ct/kWh; Umlagen 160.198,50 € statt 832.200 €672.001,50 €
Industriestrompreis60 GWh anrechenbar, ohne Strompreiskompensation; 3,744 ct/kWh auf 50 %1.123.200 €
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe C: je Abnahmestelle erste GWh 1,559 ct/kWh, darüber höchstens 0,025 ct/kWh; 61.020 € statt 935.400 €874.380 €
KonzessionsabgabeDurchschnittspreis unter dem Grenzpreis, 0,11 ct/kWh66.000 €
Stromsteuer (§ 9a/§ 9b StromStG)60.000 MWh nach § 9b (20 €/MWh − 250 €); bis zu 1.230.000 €, soweit alles unter § 9a (20,50 €/MWh) fällt1.199.750 €
Zusammenmindestens, mit dem niedrigeren Stromsteuerbetrag3.935.331,50 €

Brennstoffe: 40 GWh Erdgas und Kohle im EU-Emissionshandel

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
Energiesteuer (§ 51 EnergieStG)Erdgas für Schmelzen und Wärmebehandlung, 5,50 €/MWh voll entlastet; je 10 GWh Erdgas55.000 €
Kohle und Koks (§ 37 EnergieStG)steuerfreie Verwendung für Prozesse nach § 51, mit Erlaubnis des Hauptzollamtssteuerfrei
BECVBrennstoffe in einer Anlage des EU-Emissionshandelsentfällt

Beispiel aus unserer Praxis, anonymisiert und mit den Werten für 2026 gerechnet; unverbindlich. Vorausgesetzt sind Stromkosten über 4 % des Umsatzes, an jeder Abnahmestelle mehr als 1 GWh und ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis; als Gegenleistung zum Industriestrompreis ist die Hälfte der Beihilfe zu investieren. Wird für einen Teil der Anlagen Strompreiskompensation beantragt, entfällt für diese Strommengen der Industriestrompreis.

Gießen von flüssigem Metall in einer Gießerei bei Nacht
Foto: Quang Vuong / Pexels

Strom mindestens 3,9 Mio. €, dazu die Energiesteuer

Beim Strom tragen Stromsteuer, Industriestrompreis und Aufschlag für besondere Netznutzung den größten Teil zur Entlastung bei. Ob für einzelne Anlagen die Strompreiskompensation mehr bringt, zeigt erst die Rechnung mit Produktionsmengen und Benchmark.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in der Metallerzeugung bringt

  • Zwei Beihilfen sauber getrennt

    Welche Anlagen Sie in die Strompreiskompensation geben, entscheiden Sie. Wir prüfen, dass die Strommengen in Strompreiskompensation und Industriestrompreis zusammenpassen und keine Kilowattstunde doppelt angesetzt ist.

  • Anlagengrenzen im Emissionshandel beachtet

    Wir gleichen die Grenzen Ihrer Anlagen im EU-Emissionshandel mit Brennstoff- und Strommengen ab. So bleibt aus der BECV-Aufstellung, was dort nicht hingehört.

  • Prozessmengen nachvollziehbar

    Für Schmelzen, Gießen, Walzen und Wärmebehandlung prüfen wir, welche Mengen unter § 9a und § 51 fallen und wie sie gemessen sind. Lohnbearbeitung durch Dritte grenzen wir dabei ab.

  • Eigenerzeugung berücksichtigt

    Strom aus Hütten- und Kuppelgasen ordnen wir in allen Verfahren richtig zu, von der Netzentnahme bis zur Stromsteuer.

  • Erfahrung aus der Branche

    Wir arbeiten für Stahlwerke und Hersteller von Ferrolegierungen, Kaltwalz- und Drahtziehbetriebe, NE-Metallhütten und Gießereien. Wir begleiten sie bei allen sieben Verfahren, von der Stromsteuer bis zur BECV.

Gestapelte Stahl-Drahtrollen auf einem Werksgelände
Foto: Willians Huerta / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Wir prüfen und bescheinigen; die Anträge bei BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Beim Hauptzollamt reichen wir die Steueranträge selbst ein. Diese Aufteilung hält die Prüfung unabhängig, und beide Seiten planen die Fristen gemeinsam.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Betrieben der Metallerzeugung?

Bis zum fertigen Antrag sind es vier Schritte. Weil Strompreiskompensation und Industriestrompreis dieselben Strommengen berühren, legen wir die Zuordnung der Anlagen gleich zu Beginn fest.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie nennen uns Standorte, Öfen, Walz- und Gießanlagen sowie Ihre Energieträger. Wir klären, welche Verfahren für Ihre Produkte in Frage kommen.

  2. 02

    Mengen je Anlage

    Strom, Brennstoffe und Produktionsmengen ordnen wir Anlagen, Abnahmestellen und Emissionshandel zu.

  3. 03

    Prüfung und Vermerke

    Wir prüfen Strom-, Brennstoff- und Produktionsmengen sowie die Bruttowertschöpfung und erteilen die Vermerke und Bescheinigungen.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    Die Anträge bei BAFA und DEHSt stellt RITTER GENT COLLEGEN, die beim Hauptzollamt stellen wir. Den Vermerk für die Meldungen an Netzbetreiber erhalten Sie von uns.

Jetzt anfragen

Entlastungen für Ihr Stahl-, Metall- oder Gießereiwerk prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Standorte, die wichtigsten Anlagen und Ihren ungefähren Strom- und Brennstoffverbrauch. Sie bekommen von uns eine erste Einschätzung und ein Angebot.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes der Metallerzeugung stehen auf den Listen?

Die Metallerzeugung gehört zu den Branchen, die in allen vier Verfahren vertreten sind. Die Tabelle zeigt die 13 gelisteten Wirtschaftszweige der Abteilung 24. Wo ein Strich steht, ist der Code in diesem Verfahren nicht aufgeführt.

  • 13 von 13

    BesAR

    11 in Liste 1, 2 in Liste 2

  • 11 von 13

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 8 von 13

    Strompreiskompensation

    Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I

  • 11 von 13

    BECV

    Sektoren und Teilsektoren der Anlage zur BECV

WZ 2008WirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
24.10Roheisen, Stahl und FerrolegierungenListe 1jaja (80 %)95 %
24.20Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus StahlListe 1ja–65 %
24.31BlankstahlListe 1jaja, seit 2025 (75 %)70 %
24.32Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mmListe 1ja–70 %, nachträglich anerkannt
24.34Kaltgezogener DrahtListe 1jaja, seit 2025 (75 %)70 % für Draht aus nicht legiertem und anderem legiertem Stahl, nachträglich anerkannt
24.42AluminiumListe 1jaja (80 %)90 %
24.43Blei, Zink und ZinnListe 1jaja (80 %)85 %
24.44KupferListe 1jaja (80 %)70 %
24.45Sonstige NE-MetalleListe 1jaja (80 %)65 %
24.46Aufbereitung von KernbrennstoffenListe 1ja–65 %
24.51EisengießereienListe 1jaja (80 %)70 %
24.52StahlgießereienListe 2–––
24.53LeichtmetallgießereienListe 2–––

Strompreiskompensation, Abrechnungsjahr 2025: 80 % für die bisherigen Sektoren, 75 % für Blankstahl und kaltgezogenen Draht. BECV: Kompensationsgrad nach Anlage zur BECV; Kaltband und Teile des kaltgezogenen Drahts hat die DEHSt nachträglich anerkannt (ab Abrechnungsjahr 2021). Quellen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfäden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026) und BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026) sowie DEHSt-Hinweispapier zur nachträglichen Anerkennung (Juni 2026). Stand Oktober 2026.

Energieprofil

Welche Energie braucht die Metallerzeugung?

Metallerzeugung und -bearbeitung decken 2022 47,69 % ihres Energieverbrauchs mit Kohle, 22,44 % mit sonstigen Energieträgern und 15,67 % mit Strom. Je 1.000 € Umsatz brauchten die 1.015 Betriebe 239 kWh Strom, je Beschäftigten 146 MWh. Je Beschäftigten ist das nach Kohlenbergbau, Mineralöl sowie Erdöl und Erdgas der vierthöchste Wert der Auswertung.

  • 16 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilung 24, 2022

  • 239 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilung 24, 2022

  • 146 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilung 24, 2022

  • −27 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Kohle deckt in der Metallerzeugung fast die Hälfte des Energiebedarfs

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Kohle
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Die Metallerzeugung liegt beim Strom je Euro Umsatz auf Rang 4 von 27

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Metallerzeugung
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

    239 kWh
  • Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)

  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)

  • Herstellung von Textilien (13)

  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (10)

  • Getränkeherstellung (11)

  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Herstellung von DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26)

  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (15)

  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Herstellung von Bekleidung (14)

  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Stromintensität folgt auch den Preisen

Die Stromintensität sank 2022 gegenüber 2021 um 26,9 %. Ein Teil davon geht auf höhere Erlöse zurück, nicht nur auf geringeren Verbrauch. Je 1.000 € Umsatz entstehen 463 kg CO₂, Rang 2 von 27 Abteilungen.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die 13 Wirtschaftszweige der Metallerzeugung aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
24.10Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen9 %362 kWh
24.20Stahlrohre, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Stahl30 %98 kWh
24.31Blankstahl62 %96 kWh
24.32Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm38 %94 kWh
24.34Kaltgezogener Draht44 %148 kWh
24.42Aluminium55 %400 kWh
24.43Blei, Zink und Zinn39 %231 kWh
24.44Kupfer52 %98 kWh
24.45Sonstige NE-Metalle49 %174 kWh
24.46Aufbereitung von Kernbrennstoffenkeine Angabekeine Angabe
24.51Eisengießereien48 %426 kWh
24.52Stahlgießereien53 %208 kWh
24.53Leichtmetallgießereien39 %250 kWh
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Setzen Sie Ihren Stromverbrauch je 1.000 € Umsatz neben die 239 kWh der Abteilung und Ihren Verbrauch je Beschäftigten neben 146 MWh. Höhere Werte sprechen für das erweiterte Verfahren der BesAR.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Bei Elektroöfen und Elektrolyse stehen Strompreiskompensation, Industriestrompreis und § 9a StromStG vorn. Wo Kohle und Erdgas überwiegen, zählen § 51 und § 37 EnergieStG und, außerhalb des Emissionshandels, die BECV.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Was die Verfahren tatsächlich bringen, zeigen Ihre Mengen je Anlage und Abnahmestelle. Wir prüfen sie für jedes Verfahren, das Sie nutzen.

Kacheln: 1.015 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilung 24, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihr Metallbetrieb fehlt auf den Listen?

Kaltprofile (24.33), Edelmetalle (24.41) und Buntmetallgießereien (24.54) stehen in keiner der vier Listen. Für sie bleiben drei Wege.

WZ-Klasse prüfen

Werden in Ihrem Betrieb auch Stahl, Aluminium oder Eisenguss hergestellt, kann die Einstufung beim statistischen Landesamt eine gelistete Klasse ergeben. Wir zeigen, worauf es bei der Überprüfung ankommt.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Die Aufnahme eines ganzen Sektors in Strompreiskompensation oder BECV stößt in der Regel ein Verband an. Wir liefern dafür Gutachten zu Stromkosten, Handelsintensität und Emissionen.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

§ 9a StromStG und § 51 EnergieStG knüpfen an die Metallerzeugung und -bearbeitung an, nicht an eine Liste. Auch Edelmetall- und Buntmetallbetriebe im produzierenden Gewerbe können die volle Steuerentlastung nutzen.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Betriebe der Metallerzeugung im Jahr an?

Die Übersicht zählt ab heute und zeigt die nächsten Termine für Stahl-, NE-Metall- und Gießereibetriebe. Jeden Termin können Sie als Erinnerung in Ihren Kalender übernehmen.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Anträge nach § 9a, § 9b StromStG und §§ 51, 54 EnergieStG für das Vorjahr beim Hauptzollamt.
    Konzessionsabgabe:
    Grenzpreistestat für die Konzessionsabgabe, Termin laut Vertrag mit dem Netzbetreiber.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung zum Aufschlag an den Netzbetreiber, für die Letztverbrauchergruppe C mit Prüfungsvermerk.
    Industriestrompreis:
    Antrag für 2026 beim BAFA bis 31. März 2027, sofern keine Strompreiskompensation beantragt wird.
  3. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Netzentnahmen des Vorjahres je Abnahmestelle an den Übertragungsnetzbetreiber melden.
    Industriestrompreis:
    Prüfungsvermerk ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch spätestens bis 31. Mai 2027 (Jahr 2026).
  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    Antrag beim BAFA für das Folgejahr, im erweiterten Verfahren mit Vermerk zur Bruttowertschöpfung.
    BECV:
    Antrag bei der DEHSt für Stahl, NE-Metalle, Kaltverarbeitung und Eisengießereien.
    EnSTransV:
    Erklärung über Steuerentlastungen des Vorjahres, sobald eine Rechtsgrundlage 100.000 € erreicht.
  5. 15. Juli 2027

    in 250 Tagen

    Industriestrompreis:
    Antrag für 2026 bis 15. Juli 2027 für Unternehmen, die parallel Strompreiskompensation beantragen.
  6. Sommer 2027

    voraussichtlich August

    Frist jährlich neu festgelegt

    Strompreiskompensation:
    Antrag für Stahl, NE-Metalle, Eisengießereien, Blankstahl und Draht; die DEHSt bestimmt die Frist jedes Jahr neu.

    Termin wird bekannt gegeben

Stand Oktober 2026. Endet eine Frist an einem Wochenende oder Feiertag, kann sie sich auf den folgenden Werktag verschieben. Es gelten die Vorgaben der zuständigen Stelle.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen in der Metallerzeugung

  • Anlage 2 EnFG führt 13 Wirtschaftszweige der Abteilung 24, von Roheisen und Stahl über Kaltband, Draht und NE-Metalle bis zu den Gießereien. Elf stehen in Liste 1 mit einer Begrenzung der Umlagen auf 15 %, Stahl- und Leichtmetallgießereien in Liste 2 mit 25 %. Begrenzt wird jeweils der Strom über 1 GWh je Abnahmestelle. Kaltprofile, Edelmetalle und Buntmetallgießereien sind nicht aufgeführt. Maßgeblich ist die WZ-Klasse, die das statistische Landesamt vergibt.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; §§ 31, 32 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis mit Anlage A und BAFA-Hinweis zu den Fristen (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026) mit Benchmarks; DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026) und Hinweispapier zur nachträglichen Anerkennung (Juni 2026); § 9 Abs. 2 BECV; Anhang 1 TEHG; § 9a und § 9b StromStG; § 15 Abs. 8a StromStV; §§ 37, 51, 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur. Stand Oktober 2026.

Glühendes Metall mit Funken beim Schmieden
Foto: Hamid Mughal / Pexels

Kostenloser Entlastungs-Check

In zehn kurzen Fragen zeigt der kostenlose Check, welche weiteren Entlastungen zu Ihrem Metallbetrieb passen. Sie sehen das Ergebnis sofort.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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