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Branchen

Gummi und Kunststoff

Ob Folien, Profile, Verpackungen oder technische Teile: Extruder, Spritzgießmaschinen und Kühlung machen Strom in der Kunststoffverarbeitung zum wichtigsten Energieträger. Alle fünf Wirtschaftszweige der Abteilung 22 stehen in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis; Strompreiskompensation und BECV sehen für die Branche keine Sektoren vor. Welche Entlastungen für Ihren Betrieb in Frage kommen, zeigen wir Ihnen; die Angaben dafür prüfen wir.

Welche Entlastungen neben den Branchenlisten passen, ermittelt der kostenlose Entlastungs-Check in zehn kurzen Fragen.

Kunststoffkanister in verschiedenen Farben, von oben fotografiert
Foto: Markus Winkler / Pexels
Auf einen Blick
  • BesAR und Industriestrompreis

    Fünf Wirtschaftszweige, alle in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis.

  • Strom im Mittelpunkt

    60 % der Energie ist Strom; Strompreiskompensation und BECV führen keine Sektoren der Branche.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Gummi- und Kunststoffverarbeitern?

In der Kunststoffverarbeitung dreht sich fast alles um Strom. Weil Strompreiskompensation und BECV für die Branche keine Sektoren vorsehen, tragen BesAR, Industriestrompreis, Stromsteuer und Netzentgelte die Entlastung. Umso wichtiger ist, dass die Strommengen je Werk und Abnahmestelle stimmen. Sechs Fragen stehen dabei im Vordergrund.

Mitarbeiter an der Steuerung einer Spritzgießmaschine
Foto: Imtiaz Ahmed / Pexels
  • Lohnt das erweiterte Verfahren der BesAR?

    Bei hohem Stromverbrauch im Verhältnis zur Wertschöpfung kann die BesAR die Umlagen insgesamt auf höchstens 1 % der Bruttowertschöpfung begrenzen, bei besonderer Deckung durch erneuerbare Energien auf 0,5 %. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, und der Antrag braucht einen Prüfungsvermerk zur Bruttowertschöpfung. Zu zahlen sind dabei mindestens 0,05 ct/kWh.

  • Mehrere Werke, mehrere Abnahmestellen?

    Die BesAR begrenzt erst den Strom über 1 GWh je Abnahmestelle, beim Aufschlag für besondere Netznutzung gilt dieselbe Schwelle. Den Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis verlangt das BAFA ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch. Wer mehrere Werke betreibt, braucht deshalb für jede Abnahmestelle ein eigenes Mengengerüst.

  • Werkzeugbau, Dienstleister, Mieter am Standort?

    Arbeiten Dritte auf Ihrem Gelände, etwa ein externer Werkzeugbau oder ein Mieter, gehört ihr Strom grundsätzlich nicht zu Ihrem Selbstverbrauch. Bei der BesAR entscheidet, wer die Geräte betreibt; geringfügige Verbräuche Dritter dürfen dem eigenen Verbrauch zugerechnet werden. Bei der Stromsteuer gilt Strom eines anderen Unternehmens in Ihrem Betrieb nur unter engen Voraussetzungen als eigene Entnahme (§ 17b Abs. 4 StromStV).

  • Lohnfertigung: Wer gilt als Hersteller?

    Lassen Sie Ihre Materialien von anderen Unternehmen verarbeiten, werden Sie für diese Tätigkeit bei Strom- und Energiesteuer nicht dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet (§ 15 Abs. 8a StromStV). Überwiegt die fremd vergebene Fertigung, kann der Status als Unternehmen des produzierenden Gewerbes entfallen. Für den Lohnfertiger selbst zählt die Fertigung dagegen wie eigene Produktion.

  • Was ändert die PV-Anlage auf dem Dach?

    Selbst erzeugter Solarstrom senkt die Netzentnahme und damit die Mengen für BesAR, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe. Bei der Stromsteuer kann er nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG steuerfrei sein, je nach Anlagengröße und Verbrauchsort. Für den Industriestrompreis braucht auch die Eigenversorgungsanlage einen eigenen Zähler.

  • Betreffen uns auch die Verpackungsregeln?

    Je nach Produkt und Rolle kommen für Kunststoffverarbeiter Pflichten nach dem Verpackungsrecht und dem Einwegkunststofffondsgesetz hinzu. Nach einem Entwurf der Koalitionsfraktionen sollen Hersteller und Importeure ab 1. Juli 2027 außerdem eine Kunststoffverpackungsteuer von 0,55 € je kg zahlen. Die Daten zu Kunststoffgewichten lassen sich für mehrere dieser Pflichten nutzen.

Für die meisten Kunststoffbetriebe beginnt die Arbeit bei den Strommengen. Wir prüfen die Angaben für alle Verfahren, die für Ihr Unternehmen in Frage kommen, und stimmen BesAR, Industriestrompreis und Netzentgelte aufeinander ab. Für den Einstieg genügen meist die Zählerstruktur je Werk, die Stromrechnungen des Vorjahres und die letzten Jahresabschlüsse. Daraus lässt sich ablesen, welche Verfahren sich lohnen.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Gummi- und Kunststoffverarbeiter in Frage?

Für Gummi- und Kunststoffverarbeiter sind vor allem fünf Verfahren beim Strom wichtig, dazu Pflichten rund um Verpackungen. BesAR und Industriestrompreis hängen an der Branchenliste, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung an produzierendem Gewerbe, Strompreis und Stromkosten. Wir prüfen die Angaben; BAFA-Anträge stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt reichen wir sie selbst ein.

Besondere Ausgleichsregelung

Alle fünf Wirtschaftszweige stehen in Liste 1: Über 1 GWh je Abnahmestelle zahlen sie 15 % der KWKG- und Offshore-Netzumlage, im erweiterten Verfahren höchstens 0,5 % oder 1 % der Bruttowertschöpfung. Wir prüfen die Meldung zum 31. Mai und die Aufstellung zur Bruttowertschöpfung für den Antrag bis 30. Juni. Mindestens 0,05 ct/kWh sind aber zu zahlen.

Zur BesAR

Industriestrompreis

Dieselben fünf Wirtschaftszweige können für 2026 bis 2028 den Industriestrompreis beantragen, für 2026 bis 31. März 2027. Gefördert wird die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs mit dem Differenzpreis, 2026 sind das 3,744 ct/kWh. Ab 10 GWh prüfen wir die Strommengen je Abnahmestelle für den Prüfungsvermerk des BAFA.

Zum Industriestrompreis

Aufschlag für besondere Netznutzung

Kunststoffverarbeiter mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes gehören zur Letztverbrauchergruppe C. Für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle zahlen sie 2026 höchstens 0,025 ct/kWh statt 1,559 ct/kWh. Wir prüfen Ihre Erklärung zum produzierenden Gewerbe und zur Stromkostenintensität für die Meldung bis 31. März.

Zum Aufschlag für besondere Netznutzung

Konzessionsabgabe

Sondervertragskunden zahlen keine Konzessionsabgabe, wenn ihr Durchschnittspreis an der Abnahmestelle unter dem Grenzpreis liegt, 2026 bei 22,54 ct/kWh. Sonst fallen bis zu 0,11 ct/kWh an. Wir testieren den Vergleich je Abnahmestelle und Jahr. Ohne vertragliche Frist lassen sich noch nicht verjährte Vorjahre nachholen, jedes mit seinem eigenen Grenzpreis.

Zur Konzessionsabgabe

Strom- und Energiesteuer

Als produzierendes Gewerbe erhalten Kunststoffbetriebe nach § 9b StromStG 20 € je MWh Stromsteuer zurück, soweit 250 € im Jahr überschritten werden; für Erdgas und Heizöl gilt § 54 EnergieStG. Wir stellen die Anträge beim Hauptzollamt bis zum 31. Dezember des Folgejahres und übernehmen die EnSTransV-Erklärung.

Zur Strom- und Energiesteuer

Verpackungen

Für Hersteller von Kunststoffverpackungen kommen Pflichten aus Verpackungsrecht und Einwegkunststofffonds hinzu, nach einem Entwurf ab Juli 2027 auch eine Kunststoffverpackungsteuer. Wir klären, was Sie betrifft.

Zu VerpackDG und EWKFondsGZur Verpackungsteuer
Zusammenspiel

Wie greifen die Entlastungen in der Kunststoffverarbeitung ineinander?

Weil fast alles am Strom hängt, greifen die Verfahren hier besonders eng ineinander. Dieselben Zähler und Rechnungen tragen BesAR, Industriestrompreis, Stromsteuer und Netzentgelte. Die drei Bereiche zeigen, wo die Mengen zusammenpassen müssen.

Umlagen und Zuschuss

BesAR und Industriestrompreis lassen sich laut BAFA-Merkblatt kombinieren: Die BesAR senkt die Umlagen auf den Netzstrom, der Industriestrompreis zahlt einen Zuschuss auf die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs. Die Abgrenzung der Mengen folgt je Verfahren eigenen Regeln, etwa bei Weiterleitungen an Dritte oder geschätzten Mengen.

Eigener Strom vom Dach

Eine PV-Anlage senkt die Netzentnahme. Das verringert die Mengen für BesAR, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung und kann den Durchschnittspreis an der Abnahmestelle verändern. Beim Industriestrompreis zählt der selbst verbrauchte Solarstrom mit, wenn er gemessen wird; bei der Stromsteuer kann er steuerfrei sein.

Netz und Abgaben

Der Aufschlag für besondere Netznutzung hängt an Stromkosten und Umsatz, die Konzessionsabgabe am Durchschnittspreis je Abnahmestelle. Beide Nachweise stützen sich auf dieselben Netzentnahmen wie die BesAR-Meldung. Wer alle drei von uns prüfen lässt, erhält dafür ein einheitliches Mengengerüst je Abnahmestelle.

Rechenbeispiel

Was bringen die Entlastungen bei 10 GWh Strom und 10 GWh Erdgas?

Welche Variante zuerst steht, richtet sich nach dem Energiemix der Branche: In der Kunststoffverarbeitung ist Strom mit 60 % der wichtigste Energieträger, Erdgas folgt mit 31 %. Für einen Betrieb mit 10 GWh Strom kommen 2026 rund 642.000 € an Entlastungen zusammen. Beim Erdgas bleibt es dagegen bei der Energiesteuer, weil die BECV für die Abteilung 22 keinen Sektor vorsieht.

Variante Strom: 10 GWh an einer Abnahmestelle

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 1, KWKG- und Offshore-Netzumlage zusammen 1,387 ct/kWh; erste GWh voll, darüber 15 %; Umlagen 32.594,50 € statt 138.700 €106.105,50 €
Industriestrompreis10 GWh anrechenbarer Verbrauch, Differenzpreis 3,744 ct/kWh auf die Hälfte187.200 € Basis-Beihilfe
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe C: erste GWh 1,559 ct/kWh, darüber höchstens 0,025 ct/kWh; 17.840 € statt 155.900 €138.060 €
KonzessionsabgabeSondervertragskunde, Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis11.000 €
Stromsteuer (§ 9b StromStG)10.000 MWh × 20 € abzüglich 250 €199.750 €
Zusammen642.115,50 €

Variante Erdgas: 10 GWh

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
Energiesteuer (§ 54 EnergieStG)10.000 MWh × 1,38 € abzüglich 250 €13.550 €
BECVkein Sektor der Abteilung 22 in der Anlage zur BECV–
Zusammen13.550 €

Unverbindliche Beispiele mit den Werten für 2026. Beim Strom vorausgesetzt sind unter anderem Liste 1 der BesAR, Stromkosten über 4 % des Umsatzes, ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis von 22,54 ct/kWh und die Gegenleistung beim Industriestrompreis: Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren. Beim Erdgas ist vorausgesetzt, dass die gesamte Menge betrieblich verwendet wird. Ihre eigene Rechnung hängt von Mengen, Vertrag und Abnahmestruktur ab.

Zwei weiße Kunststoffkappen auf hellem Untergrund
Foto: Markus Winkler / Pexels

Strom rund 642.000 €, Erdgas rund 13.550 €

Im Beispiel liegt der Hebel klar beim Strom, am stärksten über Stromsteuer und Industriestrompreis. Welche Entlastungen bei Ihnen greifen, zeigen erst Ihre eigenen Zahlen je Abnahmestelle.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in der Kunststoffverarbeitung bringt

  • Erweitertes Verfahren im Blick

    Ob sich die Obergrenze nach der Bruttowertschöpfung für Sie lohnt, sehen Sie vor dem Antrag. Die Aufstellung erstellen Sie, wir prüfen sie; so bleibt die Prüfung unabhängig.

  • Jedes Werk sauber erfasst

    Für jede Abnahmestelle prüfen wir Netzentnahmen, Eigenerzeugung und Drittverbräuche. Die Schwellen von 1 GWh und 10 GWh behalten wir je Werk im Blick.

  • Dritte am Standort abgegrenzt

    Werkzeugbau, Dienstleister und Mieter grenzen wir nach Betreiber und Verwender ab. Geringfügige Drittverbräuche ordnen wir nach den Regeln des EnFG zu.

  • Energie und Verpackung zusammengedacht

    Wir klären, welche Verpackungspflichten Sie treffen, und erfassen die Kunststoffmengen so, dass sie für alle Pflichten reichen. Die Energieverfahren laufen davon unabhängig weiter.

  • Erfahrung aus der Branche

    Wir arbeiten für Hersteller von Platten, Folien und Profilen, von Kunststoffverpackungen und von sonstigen Kunststoffwaren. Im Mittelpunkt stehen Strom- und Energiesteuer, BesAR, Industriestrompreis, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung sowie die Pflichten rund um Verpackungen.

Hand mit recyceltem Kunststoffgranulat
Foto: Fran Zaina / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Die BesAR- und Industriestrompreis-Anträge beim BAFA stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, wir prüfen und bescheinigen die Angaben. Beim Hauptzollamt reichen wir die Anträge selbst ein. Die Trennung sichert die Unabhängigkeit der Prüfung; die Termine stimmen beide Seiten miteinander ab.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Kunststoffverarbeitern?

Von der ersten Anfrage bis zum eingereichten Antrag sind es vier Schritte. Wir planen sie rückwärts von den Fristen des Jahres, damit Vermerke und Anträge rechtzeitig vorliegen.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie nennen uns Ihre Werke, die Strommengen je Standort und Ihre Eigenerzeugung. Wir klären, welche Verfahren für Sie in Frage kommen.

  2. 02

    Mengengerüst je Abnahmestelle

    Zähler, Netzentnahmen, Solarstrom und Drittverbräuche ordnen wir je Werk zu. Dieses Mengengerüst trägt alle Verfahren.

  3. 03

    Prüfung und Vermerke

    Wir prüfen Meldungen, Erklärungen und die Bruttowertschöpfung und erteilen die Prüfungsvermerke für BAFA, Übertragungsnetzbetreiber und Netzbetreiber.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    Die BAFA-Anträge stellt RITTER GENT COLLEGEN, die Anträge beim Hauptzollamt stellen wir selbst. Meldungen an Netzbetreiber reichen Sie mit unserem Vermerk ein.

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Entlastungen für Ihren Kunststoffbetrieb prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Werke, die ungefähre Strommenge je Standort und ob Sie Strom selbst erzeugen. Sie erhalten eine Einschätzung der passenden Verfahren und ein Angebot.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes der Gummi- und Kunststoffbranche stehen auf den Listen?

BesAR und Industriestrompreis führen alle fünf Wirtschaftszweige der Abteilung 22, Strompreiskompensation und BECV keinen davon. Die Tabelle zeigt die Codes im Überblick. Ein Strich bedeutet: in diesem Verfahren nicht gelistet.

  • 5 von 5

    BesAR, Liste 1

    alle Wirtschaftszweige der Abteilung 22

  • 5 von 5

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 0

    Strompreiskompensation

    kein Sektor der Abteilung 22

  • 0

    BECV

    kein Sektor der Abteilung 22

WZ 2008WirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
22.11Herstellung und Runderneuerung von BereifungenListe 1ja––
22.19Sonstige GummiwarenListe 1ja––
22.21Platten, Folien, Schläuche und Profile aus KunststoffenListe 1ja––
22.22Verpackungsmittel aus KunststoffenListe 1ja––
22.29Sonstige KunststoffwarenListe 1ja––

Grundlagen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026) und DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026), jeweils ohne Sektor der Abteilung 22. Übersicht mit Stand Oktober 2026.

Energieprofil

Wie viel Strom braucht die Kunststoffverarbeitung?

Strom ist in der Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 2022 mit 60,36 % der wichtigste Energieträger, gefolgt von Erdgas mit 30,79 %. Die 3.300 Betriebe brauchten je 1.000 € Umsatz im Mittel 139 kWh Strom und je Beschäftigten 33 MWh. Nur die Elektronikindustrie hat einen höheren Stromanteil.

  • 60 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilung 22, 2022

  • 139 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilung 22, 2022

  • 33 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilung 22, 2022

  • −12 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Gummi- und Kunststoffverarbeiter beziehen 60 % ihrer Energie als Strom

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Heizöl
  • Erneuerbare
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Gummi- und Kunststoffwaren (22)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Gummi und Kunststoff liegen auf Rang 9 von 27 Abteilungen

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Gummi und Kunststoff
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

  • Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)

  • Gummi- und Kunststoffwaren (22)

    139 kWh
  • Herstellung von Textilien (13)

  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (10)

  • Getränkeherstellung (11)

  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Herstellung von DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26)

  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (15)

  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Herstellung von Bekleidung (14)

  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Strom bestimmt den Energiemix

Für Kunststoff- und Gummiverarbeiter stehen BesAR, Industriestrompreis und Stromsteuer im Mittelpunkt. Strompreiskompensation und BECV führen für die Abteilung 22 keine Sektoren. Mit 139 kWh je 1.000 € Umsatz liegt die Abteilung auf Rang 9 von 27.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die fünf Wirtschaftszweige der Gummi- und Kunststoffverarbeitung aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
22.11Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen36 %126 kWh
22.19Sonstige Gummiwaren49 %100 kWh
22.21Platten, Folien, Schläuche und Profile aus Kunststoffen58 %153 kWh
22.22Verpackungsmittel aus Kunststoffen81 %235 kWh
22.29Sonstige Kunststoffwaren66 %135 kWh
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Setzen Sie Ihren Stromverbrauch je 1.000 € Umsatz ins Verhältnis zu den 139 kWh der Abteilung. Liegen Sie darüber, wiegen die Stromkosten bei Ihnen schwerer als im Branchenmittel.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Bei hohem Stromanteil rücken das erweiterte Verfahren der BesAR und die Letztverbrauchergruppe C nach vorn. Ist Erdgas für Trocknung oder Hallenheizung ein größerer Posten, kommt die Energiesteuer hinzu.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Was eine Entlastung tatsächlich bringt, zeigen erst Ihre eigenen Mengen je Abnahmestelle. Diese Zahlen prüfen wir für jedes Verfahren, das Sie nutzen.

Kacheln: 3.300 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilung 22, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihr Betrieb fehlt auf den Listen?

Alle Wirtschaftszweige der Abteilung 22 stehen bei BesAR und Industriestrompreis. Fehlt Ihr Betrieb trotzdem oder geht es um Strompreiskompensation und BECV, helfen drei Wege weiter.

WZ-Klasse prüfen

Vielleicht ist Ihr Unternehmen beim statistischen Landesamt dem Handel oder einer anderen Abteilung zugeordnet. Eine Überprüfung der Einstufung vor dem nächsten Antrag kann dann weitere Verfahren öffnen.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Für die Strompreiskompensation kann ein Verband die Aufnahme eines Sektors mit einem Gutachten anstoßen. Grundlage sind belastbare Zahlen zu Stromkosten und Wettbewerb der Branche.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

Stromsteuer und Energiesteuer, die Befreiung von der Konzessionsabgabe unter dem Grenzpreis und der Aufschlag für besondere Netznutzung in der Letztverbrauchergruppe C gelten unabhängig von jeder Branchenliste.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Kunststoffverarbeiter im Jahr an?

Die wichtigsten Fristen stehen hier auf einen Blick. Die Übersicht rechnet ab heute und zeigt, wie viel Zeit bis zum nächsten Termin bleibt; jeden Termin können Sie in Ihren Kalender übernehmen.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für das Vorjahr beim Hauptzollamt.
    Konzessionsabgabe:
    Üblicher Termin für das Testat zum Grenzpreisvergleich; maßgeblich ist der Vertrag mit dem Netzbetreiber.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung beim Netzbetreiber, in der Letztverbrauchergruppe C mit Prüfungsvermerk.
    Industriestrompreis:
    Antrag beim BAFA, für das Jahr 2026 bis 31. März 2027.
  3. 15. Mai 2027

    in 189 Tagen

    VerpackDG:
    Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr, soweit Sie dazu verpflichtet sind.
    EWKFondsG:
    Meldung der Einwegkunststoffprodukte des Vorjahres an das Umweltbundesamt, soweit Sie Hersteller sind.
  4. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Meldung der Netzentnahmen des Vorjahres an den Übertragungsnetzbetreiber, über 1 GWh mit Prüfungsvermerk.
    Industriestrompreis:
    Letzter Termin für den Prüfungsvermerk ab 10 GWh, für 2026 der 31. Mai 2027.
  5. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    Antrag beim BAFA für das Folgejahr; im erweiterten Verfahren mit Prüfungsvermerk zur Bruttowertschöpfung.
    EnSTransV:
    Erklärung zu Steuerentlastungen des Vorjahres ab 100.000 € je Rechtsgrundlage.

Stand Oktober 2026. Fällt eine Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann sich der Termin verschieben. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Stelle im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen in der Gummi- und Kunststoffbranche

  • Anlage 2 EnFG führt alle fünf Wirtschaftszweige der Abteilung 22 in Liste 1: Reifen, sonstige Gummiwaren, Platten, Folien, Schläuche und Profile, Verpackungsmittel sowie sonstige Kunststoffwaren. Begrenzt werden die Umlagen für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle auf 15 %. Im erweiterten Verfahren gilt zusätzlich eine Obergrenze von 1 % der Bruttowertschöpfung, bei besonderer Deckung durch erneuerbare Energien 0,5 %. Den Ausschlag gibt die Einstufung durch das statistische Landesamt.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; §§ 31, 32 und 45 EnFG; BAFA-Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung (Stand 06.06.2024); BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie § 9b StromStG; § 15 Abs. 8a und § 17b Abs. 4 StromStV; § 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur; Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes, nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).

Kunststoffflaschen auf einem automatisierten Förderband
Foto: Vladimir Srajber / Pexels

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  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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