WZ 2008 für die BesAR
§ 32 EnFG verlangt die Klassifizierung durch das Landesamt.
WZ 2025 seit 2026
Landesämter bescheinigen nur noch nach WZ 2025.
Nachweis in rund vier Wochen
Übliche Bearbeitungszeit, etwa bei IT.NRW.
Zuständig: Landesamt des Sitzes
Betriebsstätten in anderen Ländern inklusive.
Die richtige WZ-Klasse für Ihre Entlastungen
Ob ein Unternehmen die Besondere Ausgleichsregelung, den Industriestrompreis oder die BECV-Kompensation nutzen kann, hängt an seinem Wirtschaftszweig. Maßgeblich ist meist die Einstufung durch das statistische Landesamt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ). Passt sie nicht mehr zur tatsächlichen Tätigkeit, kann eine Entlastung schon an der Branchenzuordnung scheitern.
Wir prüfen, ob Ihre WZ-Klasse zu dem passt, was Ihr Unternehmen heute tatsächlich herstellt, und begleiten eine Änderung beim statistischen Landesamt. Die Angaben zu Ihrer Tätigkeit machen Sie; wir bereiten sie so auf, dass die Zuordnung nachvollziehbar ist.
Welche Entlastungen für Ihre Branche überhaupt in Betracht kommen, zeigt der kostenlose Entlastungs-Check: zehn Fragen, gut drei Minuten Zeitaufwand und eine schriftliche Ersteinschätzung in ca. zehn Werktagen.

WZ-Klassifizierung veraltet – und die Entlastung in Gefahr?
Die WZ-Klasse steht im statistischen Unternehmensregister und wird selten überprüft. Für Entlastungen beim BAFA oder bei der DEHSt entscheidet sie aber darüber, ob Ihr Unternehmen überhaupt antragsberechtigt ist. Daraus folgen diese Fragen:

Passt unsere WZ-Klasse noch?
Produkte und Prozesse ändern sich, die Einstufung im Unternehmensregister oft nicht. Maßgeblich ist der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit, und der kann sich über die Jahre verschieben.
WZ 2008 oder WZ 2025?
Das EnFG und das BAFA-Merkblatt zum Industriestrompreis stellen auf die WZ 2008 ab, die Landesämter bescheinigen aber nur noch nach WZ 2025. Passt der Sektor nach der Überleitungstabelle, fragt das BAFA in der Praxis nicht weiter nach.
Welche Entlastungen hängen daran?
Die BesAR nach Anlage 2 EnFG, der Industriestrompreis und die BECV-Kompensation setzen einen bestimmten Wirtschaftszweig voraus. Bei der Stromsteuer prüft das Hauptzollamt die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe selbst.
Wie ändern wir die Einstufung?
Zuständig ist das statistische Landesamt am Sitz des Unternehmens, auch für Betriebsstätten in anderen Bundesländern. Es braucht eine nachvollziehbare Beschreibung der Tätigkeit, und die Bearbeitung dauert einige Wochen.
Diese Fragen klären wir mit Ihnen, bevor die nächste Antragsfrist läuft: Wir prüfen die Zuordnung, begründen sie und stimmen sie mit Ihren Anträgen ab.
Wir sorgen für die passende Branchenzuordnung
Die Zuordnung zu einem Wirtschaftszweig nimmt das statistische Landesamt vor; Grundlage sind Ihre Angaben zur Tätigkeit. Wir beraten Sie dabei und übernehmen auf Wunsch den Kontakt zum Landesamt, die Verantwortung für die Angaben bleibt bei Ihrem Unternehmen.
Prüfung der Branchenzuordnung
Ihre Herausforderung: Ob die eingetragene WZ-Klasse noch stimmt, fällt oft erst auf, wenn ein Antrag ansteht. Dann bleibt wenig Zeit, die Einstufung zu korrigieren.
Unsere Lösung: Wir gleichen Ihre WZ-Klasse mit Produkten, Umsätzen und Wertschöpfung ab und zeigen, welche Folgen die Einstufung für BesAR, Industriestrompreis und BECV hat.
Ihr Vorteil: Sie wissen früh, ob Ihre Branchenzuordnung trägt.
Begleitung der Änderung beim statistischen Landesamt
Ihre Herausforderung: Für eine geänderte Einstufung erwartet das Landesamt eine nachvollziehbare Beschreibung der Tätigkeit; die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Unsere Lösung: Wir schreiben die Tätigkeitsbeschreibung, stellen die Unterlagen zusammen und beantragen den Nachweis mit Ihrer Vollmacht. Rückfragen des Landesamts beantworten wir für Sie.
Ihr Vorteil: Der Nachweis liegt rechtzeitig vor der Antragsfrist vor.
Abstimmung mit Ihren Anträgen
Ihre Herausforderung: Die Landesämter bescheinigen nach WZ 2025, BesAR und Industriestrompreis verlangen die WZ 2008, und beim Hauptzollamt zählt die WZ 2003.
Unsere Lösung: Wir leiten die Einstufung nach der Entsprechungstabelle des Statistischen Bundesamts über, bereiten bei unklarer Zuordnung die Grundlagen der Einschätzung für das BAFA auf und gleichen die Branchenzuordnung mit allen Ihren Entlastungsverfahren ab.
Ihr Vorteil: Ihre Branchenzuordnung ist in allen Verfahren schlüssig.
Was Ihnen eine geklärte Branchenzuordnung bringt
Für die Angaben zu Ihrer Tätigkeit bleiben Sie verantwortlich. Wir sorgen dafür, dass die Zuordnung begründet ist und zu allen Entlastungsverfahren passt.
Rechtzeitig vor den Fristen
Wir planen die Prüfung und einen möglichen Änderungsantrag so, dass der Nachweis vor dem 30. Juni für BesAR und BECV vorliegt. Engpässe kurz vor Fristende vermeiden Sie damit.
Eine Zuordnung für alle Verfahren
BAFA, DEHSt und Hauptzollamt arbeiten mit unterschiedlichen Ausgaben der Klassifikation. Wir halten die Zuordnung über alle Verfahren hinweg stimmig.
Nachvollziehbare Begründung
Tätigkeitsbeschreibung, Umsätze und Wertschöpfung bereiten wir so auf, dass Landesamt und BAFA die Einstufung ohne weitere Fragen nachvollziehen können.
Erfahrung aus den Entlastungsverfahren
Aus unseren Prüfungen von BesAR-, BECV- und Industriestrompreis-Anträgen wissen wir, worauf die Behörden bei der Branchenzuordnung achten.
Im Blick bei Veränderungen
Neue Produkte, Zukäufe oder Umstrukturierungen können den Schwerpunkt verschieben. Wir prüfen dann, ob die Einstufung angepasst werden sollte.
Ein festes Team
Ihre Ansprechpartner kennen Ihr Unternehmen und Ihre Verfahren. Rückfragen des Landesamts oder des BAFA beantworten wir ohne lange Einarbeitung.

Beratung und Prüfung getrennt
Bei der Branchenzuordnung beraten wir Sie; Anträge, die wir als Wirtschaftsprüfer bestätigen, prüfen wir unabhängig davon. Wo beides zusammentrifft, achten wir auf die berufsrechtlichen Grenzen. So erhalten Sie fachliche Unterstützung, ohne dass die Unabhängigkeit der Prüfung leidet.
Branchenzuordnung prüfen lassen
Nennen Sie uns Ihre aktuelle WZ-Klasse, Ihre wichtigsten Produkte und die Entlastungen, die Sie nutzen oder planen.
Wofür zählt die WZ-Klasse?
Jedes Entlastungsverfahren knüpft an eine eigene Liste von Branchen an und verlangt einen eigenen Nachweis. Die Übersicht zeigt, worauf es jeweils ankommt.
| Verfahren | Maßgebliche Zuordnung | Nachweis |
|---|---|---|
| BesAR | Anlage 2 EnFG, WZ 2008 | Klassifizierung durch das statistische Landesamt (§ 32 Nr. 1 Buchst. d EnFG); das BAFA kann sie mit Ihrer Einwilligung dort einholen |
| Industriestrompreis | KUEBLL Anhang I Teilliste 1, WZ 2008 | laut BAFA-Merkblatt WZ 2008; IT.NRW etwa stellt für dieses Verfahren derzeit keine eigenen Nachweise aus |
| BECV-Kompensation | Sektoren und Teilsektoren der Anlage BECV | in der Regel Klassifizierung des Landesamts, sonst begründete Eigenerklärung |
| Strom- und Energiesteuer | produzierendes Gewerbe, WZ 2003, Abschnitte C bis F | Einstufung durch das Hauptzollamt (§ 15 StromStV) |
Stand Oktober 2026. Die Einstufung im statistischen Unternehmensregister dient statistischen Zwecken und bindet andere Behörden nicht; maßgeblich sind jeweils die Regeln des Verfahrens.
Was gilt seit der Umstellung auf die WZ 2025?
Die WZ 2025 gilt seit 1. Januar 2025 und wird stufenweise eingeführt; bis zur vollständigen Ablösung bestehen WZ 2008 und WZ 2025 nebeneinander. Die statistischen Landesämter stellen Bescheinigungen nur noch nach der WZ 2025 aus, während BesAR und Industriestrompreis weiter auf die WZ 2008 abstellen. Die Brücke bildet die Überleitungstabelle des Statistischen Bundesamts.
- 01
WZ-2025-Bescheinigung
Das Landesamt bescheinigt die Einstufung Ihres Unternehmens nach der WZ 2025.
- 02
Überleitung
Die Entsprechungstabelle ordnet die WZ-2025-Klasse der passenden WZ-2008-Klasse zu.
- 03
Sektor passt?
Passt der Sektor eindeutig, fragt das BAFA in der Praxis nicht nach; sonst verlangt es die Grundlagen der Einschätzung, etwa Tätigkeitsbeschreibung, Umsätze und Wertschöpfung.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Branchenzuordnung?
Für die Prüfung der Zuordnung und einen Antrag beim Landesamt brauchen wir vor allem Angaben zu Ihrer Tätigkeit. Vieles davon liegt in Buchhaltung oder Controlling bereits vor.
- Wir brauchen eine Beschreibung Ihrer Produkte und Herstellungsverfahren sowie der Tätigkeiten, die Sie nicht selbst ausführen, sondern zukaufen. Daraus ergibt sich, welche Wirtschaftszweige überhaupt in Betracht kommen. Ein Organigramm oder eine Standortübersicht hilft zusätzlich.

Wie läuft die Klärung der WZ-Klassifizierung ab?
Von der ersten Frage bis zum Nachweis sind es vier Schritte. Die Antragsfristen Ihrer Entlastungen planen wir von Anfang an ein.
- 01
Anfrage
Sie nennen uns Ihre WZ-Klasse, Ihre Produkte und die Entlastungen, um die es geht.
- 02
Prüfung
Wir gleichen die Einstufung mit Ihrer Tätigkeit ab und zeigen, ob eine Änderung sinnvoll ist.
- 03
Antrag
Wir schreiben die Tätigkeitsbeschreibung und beantragen den Nachweis mit Ihrer Vollmacht beim Landesamt.
- 04
Nachweis
Mit dem Nachweis gleichen wir die Zuordnung mit Ihren Anträgen bei BAFA, DEHSt und Hauptzollamt ab.
Häufige Fragen zur WZ-Klassifizierung
- Die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) des Statistischen Bundesamts ordnet jedes Unternehmen einer Branche zu, etwa der Herstellung von Papier oder der Metallerzeugung. Die Einstufung führen die statistischen Landesämter im Unternehmensregister. Ursprünglich dient sie nur der Statistik, doch viele Entlastungsverfahren knüpfen an sie an. Deshalb kann eine veraltete WZ-Klasse über die Antragsberechtigung entscheiden.
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 32 Nr. 1 Buchst. d EnFG; § 15 StromStV; Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgaben 2003, 2008 und 2025 (Statistisches Bundesamt); Hinweise der statistischen Landesämter (Stand Oktober 2026).
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welche Entlastung
Etwa BesAR, Industriestrompreis oder BECV.
Welche WZ-Klasse
Ihre aktuelle Einstufung laut Nachweis.
Welche Frist
Bis wann der Nachweis vorliegen muss.
Wer bei Ihnen zuständig ist
Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

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