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Holz und Papier

Ob Sägewerk, Plattenwerk, Zellstoff- oder Papierfabrik: Trocknen, Kochen und Pressen brauchen viel Wärme, Papiermaschinen viel Strom. Zehn Wirtschaftszweige der Abteilungen 16 und 17 stehen in Anlage 2 EnFG, acht davon auch beim Industriestrompreis; Zellstoff, Papier und Holzwerkstoffplatten zusätzlich bei Strompreiskompensation und BECV. Wir zeigen, welche Entlastungen für Ihren Betrieb in Frage kommen, und prüfen die Angaben dafür. Wer Strom und Dampf selbst erzeugt, erfährt außerdem, worauf es bei der Abgrenzung ankommt.

Ob weitere Entlastungen zu Ihrem Betrieb passen, beantwortet der kostenlose Entlastungs-Check mit zehn kurzen Fragen.

Gestapeltes Schnittholz auf dem Gelände eines Sägewerks
Foto: Mark Stebnicki / Pexels
Auf einen Blick
  • BesAR und Industriestrompreis

    Zehn Wirtschaftszweige in Anlage 2 EnFG, acht in Liste 1 und beim Industriestrompreis.

  • Strompreiskompensation und BECV

    Zellstoff und Papier mit 80 % Beihilfeintensität, Holzwerkstoffplatten mit 75 %; in der BECV 70 % bis 90 %.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Holz- und Papierbetrieben?

In Holz- und Papierbetrieben greifen Strom, Wärme und eigene Erzeugung eng ineinander. Oft erzeugen sie Strom und Dampf selbst, verfeuern Holzreste oder betreiben Anlagen im EU-Emissionshandel. Jede dieser Besonderheiten verändert, welche Mengen in welches Verfahren gehören. Sechs Fragen stehen deshalb am Anfang.

Produktionslinie mit Papierrollen in einer Papierfabrik
Foto: Dávid Lehoczki / Pexels
  • Eigene KWK: Wohin gehören Strom und Wärme?

    Erzeugt ein Betrieb Strom und Dampf in eigener KWK, teilt sich der Brennstoff auf zwei Produkte auf. Für die BECV zählt nur der Anteil der Wärme, nicht der Stromanteil; beim Hauptzollamt kommen für den Brennstoff der KWK die Entlastungen nach § 53 oder § 53a EnergieStG in Betracht, für Kessel und Trockner die nach § 54. Die Aufteilung muss in allen Anträgen zueinander passen.

  • Holzreste und Rinde im Kessel?

    Viele Holz- und Papierbetriebe verfeuern eigene Reststoffe. Der biogene Anteil der Brennstoffe ist von der BECV-Kompensation ausgenommen; bei Mischfeuerung mit Erdgas oder Heizöl muss der fossile Anteil deshalb belegt werden. In der Holzverarbeitung decken erneuerbare Energien 2022 bereits 75,77 % des Energieverbrauchs.

  • Anlage im EU-Emissionshandel?

    Größere Feuerungsanlagen von Zellstoff- und Papierfabriken nehmen häufig am EU-Emissionshandel teil. Für Brennstoffe in diesen Anlagen gilt das BEHG nicht, es entstehen keine Kosten aus dem nationalen Emissionshandel und damit auch keine BECV-Kompensation. Wer daneben weitere Kessel betreibt, muss die Brennstoffmengen nach Anlagen trennen.

  • Platte, Säge oder Papier?

    Holzwerkstoffplatten (16.21), Zellstoff (17.11) und Papier (17.12) stehen in allen vier Listen, Sägewerke (16.10) nur bei BesAR und Industriestrompreis. In der Papierverarbeitung sind Hygieneartikel und Tapeten in Liste 1, Schreibwaren und sonstige Papierwaren nur in Liste 2 und nicht beim Industriestrompreis. Bei mehreren Stufen zählt die Tätigkeit mit der höchsten Wertschöpfung.

  • Strom aus dem Netz oder aus der eigenen Anlage?

    Die BesAR begrenzt die Umlagen auf Strom, der aus dem Netz entnommen wird. Bei der Stromsteuer kann Strom aus eigener Erzeugung befreit sein, etwa aus hocheffizienten KWK-Anlagen bis 2 MW, wenn er im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG); dafür braucht es eine Erlaubnis. Für Meldungen und Anträge zählt deshalb, welche Mengen aus dem Netz kommen und welche aus der eigenen Anlage.

  • Was steht bei einer Papierfabrik auf dem Spiel?

    Eine Papierfabrik mit rund 100 GWh Strom, 150 GWh Erdgas, eigener KWK und einer Abnahmestelle kann fast alle Verfahren zugleich nutzen. Wären alle 100 GWh anrechenbar, ergäbe der Industriestrompreis 2026 eine Basis-Beihilfe von 1.872.000 €, abzüglich der Mengen mit Strompreiskompensation. Beim Erdgas ist zu trennen, was in die KWK, in Kessel oder in Anlagen des EU-Emissionshandels geht, denn davon hängen BECV und Energiesteuer ab.

Diese Fragen klären wir am besten, bevor die ersten Anträge des Jahres anstehen. Wir prüfen die Angaben für jedes Verfahren und stimmen die Aufteilung von Strom, Wärme und Brennstoffen über alle Anträge ab. Für den Einstieg reichen meist ein Schema der Erzeugungsanlagen, die Zähler je Abnahmestelle und die Brennstoffmengen des Vorjahres. Daraus wird sichtbar, welche Mengen in welches Verfahren gehören.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Holz- und Papierbetriebe in Frage?

Für Holz- und Papierbetriebe sind sieben Verfahren wichtig. BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV setzen eine Branchenliste voraus, die Strom- und Energiesteuer die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe; Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung richten sich nach Strompreis und Stromkosten. Wir prüfen die Angaben dafür; Anträge bei BAFA und DEHSt übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt stellen wir sie selbst.

Besondere Ausgleichsregelung

Acht Wirtschaftszweige stehen in Liste 1, zwei in Liste 2. Über 1 GWh je Abnahmestelle sinken KWKG- und Offshore-Netzumlage damit auf 15 % oder 25 %, in Liste 2 mit besonderer Deckung durch erneuerbare Energien ebenfalls auf 15 %. Wir prüfen die Netzentnahmen für die Meldung bis 31. Mai und die Bruttowertschöpfung für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BesAR

Industriestrompreis

Die acht Wirtschaftszweige der Liste 1 können den Industriestrompreis für 2026 bis 2028 beantragen. Das BAFA zahlt 2026 einen Zuschuss von 3,744 ct/kWh auf die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs; der Antrag läuft bis 31. März 2027. Für den Prüfungsvermerk ab 10 GWh prüfen wir Strommengen, Eigenerzeugung und Abgrenzung je Abnahmestelle.

Zum Industriestrompreis

Strompreiskompensation

Zellstoff und Papier gehören zu den bisherigen Sektoren mit 80 % Beihilfeintensität, Holzwerkstoffplatten seit 2025 zu den neuen mit 75 %. Ausgeglichen werden die indirekten CO₂-Kosten des Stroms für beihilfefähige Produkte. Wir prüfen Ihre Angaben zu Produktion und Stromverbrauch und bescheinigen sie für den Antrag bei der DEHSt.

Zur Strompreiskompensation

BECV-Kompensation

Für Papier gleicht die BECV 90 % der CO₂-Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel aus, für Zellstoff 80 %, für Holzwerkstoffplatten 70 %. Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels, der Stromanteil der KWK und biogene Anteile zählen nicht. Unsere Bescheinigung der Brennstoffaufstellung liegt dem Antrag bis 30. Juni bei.

Zur BECV

Netzentgelte und Abgaben

Liegen die Stromkosten über 4 % des Umsatzes, gilt die Letztverbrauchergruppe C: 2026 höchstens 0,025 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung über 1 GWh. Unter dem Grenzpreis von 22,54 ct/kWh entfällt die Konzessionsabgabe. Beides prüfen wir je Abnahmestelle.

Zum Aufschlag für besondere NetznutzungZur Konzessionsabgabe

Strom- und Energiesteuer

Holz- und Papierbetriebe gehören zum produzierenden Gewerbe und können Strom- und Energiesteuer teilweise zurückholen. Für Erdgas in Kesseln gilt § 54 EnergieStG, für die eigene KWK § 53 oder § 53a, für Strom § 9b StromStG. Alle Anträge erstellen wir selbst, reichen sie beim Hauptzollamt ein und beantworten dessen Rückfragen.

Zur Strom- und Energiesteuer
Zusammenspiel

Wie greifen die Entlastungen in Holz- und Papierbetrieben ineinander?

Am Beispiel der Papierfabrik mit eigener KWK zeigt sich, wie eng die Verfahren verbunden sind. Jede Strom- und Brennstoffmenge ist je Verfahren nach dessen eigenen Regeln zuzuordnen, mal nach dem Ort der Entnahme, mal nach dem Zweck. Die drei Bereiche zeigen die wichtigsten Schnittstellen.

Netzstrom und eigener Strom

BesAR, Industriestrompreis und Strompreiskompensation lassen sich kombinieren; die Mengen der Strompreiskompensation sind beim Industriestrompreis abzuziehen. Die BesAR betrifft nur Strom aus dem Netz. Der Industriestrompreis verlangt an jeder Abnahmestelle Zähler an allen Entnahmepunkten und Eigenversorgungsanlagen.

Erdgas nach Einsatz

Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels fallen aus der BECV heraus, ebenso der Stromanteil der KWK. Für die Wärme aus eigener hocheffizienter KWK und aus Kesseln außerhalb des EU-Emissionshandels bleibt die BECV. Beim Hauptzollamt richtet sich die Entlastung nach dem Einsatz: § 53 oder § 53a für die KWK, § 54 für Kessel.

Netz und Abgaben

Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe hängen an der Netzentnahme der Abnahmestelle. Eine eigene KWK senkt die Netzentnahme und kann damit Strommenge und Durchschnittspreis verändern. Beide Nachweise sollten deshalb auf denselben Messwerten beruhen wie die BesAR-Meldung. Wir prüfen alle drei auf dieser gemeinsamen Grundlage.

Rechenbeispiel

Was bringen die Entlastungen bei 10 GWh Erdgas und 10 GWh Strom?

In der Papierindustrie ist Erdgas mit 37,21 % der wichtigste Energieträger, Strom folgt mit 25,67 %. Das Beispiel rechnet deshalb zuerst 10 GWh Erdgas in Kesseln außerhalb des EU-Emissionshandels. In der Holzverarbeitung stammen dagegen drei Viertel der Energie aus erneuerbaren Quellen; dort zählt vor allem der Strom.

Erdgas: Papierfabrik, 10 GWh in Kesseln

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BECVPapier (17.12), 90 %, Werte 202561.124,62 €
Energiesteuer10.000 MWh × 1,38 € − 250 €13.550 €
Zusammen74.674,62 €

Strom: Werk mit 10 GWh, Liste 1

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 1, Umlagen 1,387 ct/kWh106.105,50 €
Industriestrompreis3,744 ct/kWh auf 50 % der Menge187.200 €
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe C138.060 €
KonzessionsabgabePreis unter dem Grenzpreis11.000 €
Stromsteuer20 €/MWh abzüglich 250 €199.750 €
Zusammen642.115,50 €

Unverbindliche Beispiele: BECV mit den Werten 2025 wie auf unserer BECV-Seite, Strom und Energiesteuer mit den Sätzen für 2026. Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels, der Stromanteil der KWK und biogene Anteile zählen bei der BECV nicht. Beim Strom vorausgesetzt sind Liste 1, Stromkosten über 4 % des Umsatzes und ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis.

Gestapelte Holzplanken
Foto: Magda Ehlers / Pexels

Erdgas rund 75.000 €, Strom rund 642.000 €

Bei großen Papierfabriken wachsen beide Beträge mit der Menge. Mit eigener KWK und Anlagen im EU-Emissionshandel ändert sich die Rechnung; das klären wir anhand Ihrer Anlagen.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in Holz- und Papierbetrieben bringt

  • Erzeugung und Verbrauch im Blick

    Wir ordnen Strom aus dem Netz, Strom aus der eigenen KWK und Wärme den Verfahren zu, für die sie zählen. So passen Meldungen und Anträge zueinander.

  • Biogene und fossile Brennstoffe getrennt

    Bei Mischfeuerung prüfen wir, wie der fossile Anteil belegt ist. Nur dieser Anteil gehört in den BECV-Antrag.

  • EU-Emissionshandel sauber abgegrenzt

    Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels halten wir aus der BECV heraus. Bei der Energiesteuer bleiben sie trotzdem im Blick.

  • Ein Team für sieben Verfahren

    Prüfen wir mehrere Verfahren für Sie, stammen alle Mengen aus einem abgestimmten Mengengerüst. Doppelte Ansätze und Widersprüche fallen vor der Einreichung auf.

  • Erfahrung aus der Branche

    Wir arbeiten für Sägewerke und Holzwarenhersteller, Plattenwerke, Zellstoff- und Papierfabriken sowie Papierverarbeiter. Im Mittelpunkt stehen alle Verfahren, von Strom- und Energiesteuer über BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV bis zu Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung.

Gestapelte Hülsen aus Papier und Karton
Foto: Alper Murat KİRPİK / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Wir prüfen und bescheinigen Ihre Angaben, die Anträge bei BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Alle Anträge beim Hauptzollamt übernehmen wir selbst, auch nach § 53 und § 53a EnergieStG. Getrennte Rollen sichern die Unabhängigkeit der Prüfung, ein gemeinsamer Zeitplan hält die Fristen zusammen.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Holz- und Papierbetrieben?

Der Weg von der Anfrage bis zum Antrag hat vier Schritte. Eigene Erzeugung, Holzreste und Anlagen im EU-Emissionshandel nehmen wir von Anfang an in die Planung auf.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie zeigen uns Werke, Erzeugungsanlagen und Brennstoffe. Wir klären, welche Verfahren und Abgrenzungen anstehen.

  2. 02

    Mengen je Anlage

    Netzstrom, eigene KWK, Kessel und Holzreste ordnen wir je Anlage und Abnahmestelle zu.

  3. 03

    Prüfung und Vermerke

    Wir prüfen Strommengen, Brennstoffaufstellungen und Bruttowertschöpfung und bescheinigen sie für die jeweilige Stelle.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    Die Anträge bei BAFA und DEHSt erstellt RITTER GENT COLLEGEN; beim Hauptzollamt beantragen wir selbst, auch nach § 53 und § 53a EnergieStG.

Jetzt anfragen

Entlastungen für Ihren Holz- oder Papierbetrieb prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Werke, Ihre Erzeugungsanlagen und den ungefähren Strom- und Brennstoffverbrauch. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Verfahren in Frage kommen, und ein Angebot für die Prüfung.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes der Holz- und Papierbranche stehen auf den Listen?

Jedes der vier Verfahren hat seine eigene Liste. Die Tabelle zeigt alle Wirtschaftszweige der Abteilungen 16 und 17, die in mindestens einer davon stehen. Striche stehen für „nicht gelistet“; bei der Strompreiskompensation ist die Beihilfeintensität 2025 angegeben, bei der BECV der Kompensationsgrad.

  • 10 von 10

    BesAR

    8 in Liste 1, 2 in Liste 2

  • 8 von 10

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 3 von 10

    Strompreiskompensation

    Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I

  • 3 von 10

    BECV

    Sektoren und Teilsektoren der Anlage

WZ 2008WirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
16.10Säge-, Hobel- und HolzimprägnierwerkeListe 1ja––
16.21Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und HolzspanplattenListe 1jaja, seit 2025 (75 %)70 %
16.22ParketttafelnListe 1ja––
16.29Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)Liste 1ja––
17.11Holz- und ZellstoffListe 1jaja (80 %)80 %
17.12Papier, Karton und PappeListe 1jaja (80 %)90 %
17.22Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und PappeListe 1ja––
17.23Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und PappeListe 2–––
17.24TapetenListe 1ja––
17.29Sonstige Waren aus Papier, Karton und PappeListe 2–––

Strompreiskompensation, Abrechnungsjahr 2025: 80 % für Zellstoff und Papier als bisherige Sektoren, 75 % für Holzwerkstoffplatten als neuen Sektor. Grundlagen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026). Tabellenstand: Oktober 2026.

Energieprofil

Welche Energie nutzen Holz- und Papierbetriebe?

Die Holzverarbeitung deckt 2022 75,77 % ihres Energieverbrauchs mit erneuerbaren Energien. Die Papierindustrie setzt vor allem Erdgas (37,21 %) und Strom (25,67 %) ein und braucht 343 kWh Strom je 1.000 € Umsatz, mehr als doppelt so viel wie die Holzverarbeitung mit 152 kWh. Je Beschäftigten sind es in der Papierindustrie 136 MWh.

  • 18 %–26 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilungen 16 und 17, 2022

  • 152 kWh–343 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilungen 16 und 17, 2022

  • 49 MWh–136 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilungen 16 und 17, 2022

  • −23 % bis −20 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Holzbetriebe nutzen zu drei Vierteln erneuerbare Energien

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Kohle
  • Heizöl
  • Erneuerbare
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Holzwaren (ohne Möbel) (16)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Die Papierindustrie ist nach dem Kohlenbergbau die stromintensivste Abteilung

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Holz und Papier
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Papier, Pappe und Waren daraus (17)

    343 kWh
  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

  • Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Holzwaren (ohne Möbel) (16)

    152 kWh
  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)

  • Herstellung von Textilien (13)

  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (10)

  • Getränkeherstellung (11)

  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Herstellung von DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26)

  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (15)

  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Herstellung von Bekleidung (14)

  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Papierindustrie mit breitem Energiemix

Neben Erdgas und Strom nutzt die Papierindustrie erneuerbare Energien (17,79 %) und Fernwärme (10,29 %). Bei Strommengen dieser Größenordnung lohnt es, BesAR, Industriestrompreis und Strompreiskompensation nebeneinander zu prüfen. In der Holzverarbeitung spielt dagegen die Abgrenzung biogener Brennstoffe die größere Rolle.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die zehn Wirtschaftszweige der Holz- und Papierindustrie aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
16.10Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke16 %145 kWh
16.21Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten18 %358 kWh
16.22Parketttafelnkeine Angabekeine Angabe
16.29Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)19 %203 kWh
17.11Holz- und Zellstoffkeine Angabekeine Angabe
17.12Papier, Karton und Pappekeine Angabekeine Angabe
17.22Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und Pappe33 %386 kWh
17.23Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe62 %44 kWh
17.24Tapeten17 %84 kWh *
17.29Sonstige Waren aus Papier, Karton und Pappe40 %79 kWh
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Die Papierindustrie braucht 343 kWh Strom je 1.000 € Umsatz, die Holzverarbeitung 152 kWh. Wer seinen eigenen Wert danebenlegt, sieht schnell, wie stark Strom bei ihm ins Gewicht fällt.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Bei hohem Stromanteil lohnt der parallele Blick auf BesAR, Industriestrompreis und Strompreiskompensation. Erzeugen Sie Strom und Dampf selbst oder verfeuern Sie Holzreste, entscheidet die Abgrenzung über BECV und Energiesteuer.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Belastbar wird die Rechnung erst mit Ihren Mengen je Abnahmestelle und Anlage, einschließlich der eigenen KWK. Diese Mengen prüfen wir für jedes Verfahren.

Kacheln: 2.096 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilungen 16 und 17, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihr Holz- oder Papierbetrieb fehlt auf den Listen?

Wellpappe, Verpackungen aus Papier und Möbel stehen in keiner der vier Listen. Drei Wege helfen dann weiter.

WZ-Klasse prüfen

Prüfen Sie, ob die WZ-Klasse beim statistischen Landesamt Ihre Haupttätigkeit noch richtig abbildet. Maßgeblich ist die Tätigkeit mit der höchsten Wertschöpfung, nicht der Umsatz einer einzelnen Sparte.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Fehlt ein ganzer Sektor, lässt sich seine Aufnahme über einen Verband und ein Gutachten anstoßen. Das gilt vor allem für die EU-Listen von Strompreiskompensation und Industriestrompreis.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

Strom- und Energiesteuer, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung bleiben ohne Branchenliste möglich. Wer Strom und Wärme selbst erzeugt, sollte zudem § 53 und § 53a EnergieStG prüfen lassen.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Holz- und Papierbetriebe im Jahr an?

Hier sehen Sie die Fristen für Sägewerke, Plattenwerke, Zellstoff- und Papierfabriken im Überblick. Der Zeitstrahl zeigt die Restzeit bis zum nächsten Termin und bietet jeden Termin zum Kalender-Download an.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Anträge nach §§ 53, 53a und 54 EnergieStG sowie § 9b StromStG.
    Konzessionsabgabe:
    Grenzpreistestat für die Konzessionsabgabe, je nach Vertrag.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung an den Netzbetreiber, für die Letztverbrauchergruppe C mit Vermerk.
    Industriestrompreis:
    BAFA-Antrag für das Jahr 2026 bis 31. März 2027.
  3. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Netzentnahmen des Vorjahres melden, getrennt nach Selbstverbrauch und Weiterleitung.
    Industriestrompreis:
    Letzter Termin für den Vermerk ab 10 GWh (Jahr 2026).
  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    Antrag beim BAFA, im erweiterten Verfahren mit Vermerk zur Bruttowertschöpfung.
    BECV:
    Antrag für Papier, Zellstoff und Holzwerkstoffplatten bei der DEHSt.
    EnSTransV:
    Erklärung zu den Steuerentlastungen des Vorjahres.
  5. Sommer 2027

    voraussichtlich August

    Frist jährlich neu festgelegt

    Strompreiskompensation:
    Antrag für Zellstoff, Papier und Holzwerkstoffplatten; die Frist legt die DEHSt jährlich fest.

    Termin wird bekannt gegeben

Stand Oktober 2026. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, kann der nächste Werktag gelten. Entscheidend sind die Vorgaben der zuständigen Behörde.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen in der Holz- und Papierbranche

  • Anlage 2 EnFG nennt aus den Abteilungen 16 und 17 zehn Wirtschaftszweige. In Liste 1 stehen Sägewerke, Holzwerkstoffplatten, Parkett, sonstige Holzwaren, Zellstoff, Papier, Hygieneartikel und Tapeten, in Liste 2 Schreibwaren und sonstige Papierwaren. Begrenzt werden die Umlagen für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle, in Liste 1 auf 15 %, in Liste 2 auf 25 % oder mit besonderer Deckung durch erneuerbare Energien auf 15 %. Möbel, Wellpappe und Verpackungen aus Papier gehören nicht dazu.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; § 31 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); § 9 Abs. 1 Nr. 3 und § 9b StromStG; §§ 53, 53a und 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur (Stand Oktober 2026).

Industrielager mit Gabelstapler und Regalen
Foto: Willians Huerta / Pexels

Kostenloser Entlastungs-Check

Welche weiteren Entlastungen zu Ihrem Holz- oder Papierbetrieb passen, zeigt der kostenlose Check. Das Ergebnis liegt nach zehn kurzen Fragen vor.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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