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CO₂-Grenzausgleich (CBAM)

CBAM für Importeure

Seit 1. Januar 2026 gilt der CO₂-Grenzausgleich der EU in der Regelphase. Wer im Jahr mehr als 50 t Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel aus Drittstaaten einführt, muss als CBAM-Anmelder zugelassen sein, die grauen Emissionen erklären und ab 2027 CBAM-Zertifikate kaufen.

Wir klären, ob und wie Sie betroffen sind, planen Daten und Kosten, erstellen Ihre CBAM-Erklärung oder prüfen die Angaben, die Sie oder ein Dienstleister erstellt haben. Die erste Erklärung für 2026 ist bis 30. September 2027 fällig.

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Gelagerte Stahlrohre mit Hafenkran im Außenbereich
Foto: Shuaizhi Tian / Pexels
Auf einen Blick
  • Ab 50 t im Jahr

    Je Einführer, ohne Strom und Wasserstoff.

  • Erklärung bis 30.09.2027

    Für alle Einfuhren des Jahres 2026.

  • Zertifikate ab 01.02.2027

    Verkauf über das CBAM-Register.

  • 82,32 € je t CO₂e

    Zertifikatspreis im 3. Quartal 2026.

Ausgangslage

Sind Ihre Einfuhren CBAM-pflichtig?

Mit der Regelphase ist aus einer Berichtspflicht eine Zahlungspflicht geworden. Vor allem diese Fragen stellen sich Einführern:

Gestapelte Rollen aus Stahldraht im Freien
Foto: Willians Huerta / Pexels
  • Sind wir überhaupt betroffen?

    Maßgeblich sind die KN-Codes der eingeführten Waren und die Jahresmenge: Wer mehr als 50 t CBAM-Waren einführt, braucht die Zulassung als CBAM-Anmelder.

  • Woher kommen die Emissionsdaten?

    Tatsächliche Emissionen müssen die Hersteller im Drittstaat liefern und eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren. Ohne sie gelten Standardwerte mit Aufschlag.

  • Was kostet uns CBAM?

    Ab 2027 sind Zertifikate zu kaufen, und zu jedem Quartalsende müssen mindestens 50 % der grauen Emissionen gedeckt sein.

  • Wer erstellt die Erklärung?

    Die erste CBAM-Erklärung umfasst alle Einfuhren 2026 und ist bis 30. September 2027 im CBAM-Register abzugeben, zusammen mit den Zertifikaten.

Genau hier setzen wir an: Wir schaffen Klarheit über Pflichten, Daten und Kosten und sorgen dafür, dass Ihre Erklärung rechtzeitig und vollständig vorliegt.

Unsere Leistungen

Beraten, erklären oder prüfen – je nach Bedarf

Für Ihre CBAM-Angaben bleiben Sie als Anmelder verantwortlich. Wir beraten Sie, erstellen die Erklärung oder prüfen sie; eine Erklärung, die wir erstellt haben, prüfen wir nicht selbst. Die Emissionen Ihrer Lieferanten verifizieren akkreditierte Prüfstellen.

Betroffenheit und Prozesse

Ihre Herausforderung: CBAM betrifft Einkauf, Zoll und Controlling zugleich, und die 50-t-Schwelle gilt für die Summe aller Einfuhren eines Jahres.

Unsere Lösung: Wir ordnen Ihre Waren anhand der KN-Codes zu, prüfen die Schwelle und legen mit Ihnen fest, wer welche Daten bis wann liefert.

Ihr Vorteil: Sie wissen, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, und Ihre Abläufe stehen vor der ersten Erklärung.

Emissionsdaten und Kosten

Ihre Herausforderung: Lieferanten liefern Emissionsdaten unvollständig oder gar nicht, und Standardwerte mit Aufschlag verteuern jede Tonne.

Unsere Lösung: Wir fordern Daten strukturiert an, plausibilisieren sie und rechnen Zertifikatsbedarf und Quartalsdeckung ab 2027 durch.

Ihr Vorteil: Sie planen die CBAM-Kosten im Budget und erkennen, wo sich tatsächliche Emissionswerte lohnen.

CBAM-Erklärung

Ihre Herausforderung: Die Jahreserklärung für 2026 ist bis 30. September 2027 im CBAM-Register abzugeben, zugleich sind die Zertifikate abzugeben.

Unsere Lösung: Wir erstellen die Erklärung aus Zoll- und Emissionsdaten, ermitteln die abzugebenden Zertifikate und bereiten den Antrag auf Rückkauf überzähliger Zertifikate vor.

Ihr Vorteil: Ihre Erklärung ist vollständig und fristgerecht, ohne Zertifikate über Bedarf.

Prüfung Ihrer CBAM-Angaben

Ihre Herausforderung: Erstellen Sie oder ein Dienstleister die Erklärung, fehlt oft ein unabhängiger Blick vor der Abgabe.

Unsere Lösung: Wir gleichen Einfuhrmengen mit Ihren Zollanmeldungen ab und prüfen Zertifikatsbedarf und interne Kontrollen; die Emissionswerte selbst verifizieren akkreditierte Prüfstellen.

Ihr Vorteil: Fehler fallen vor der Abgabe auf, nicht erst bei einer Prüfung durch die DEHSt.

Ihre Vorteile

Was Sie von uns bei CBAM erwarten können

CBAM verbindet Zoll, Emissionen und Kosten. Genau an diesen Schnittstellen arbeiten wir täglich.

  • Erfahrung mit der DEHSt

    Strompreiskompensation und BECV laufen ebenfalls über die DEHSt. Ihre Portale, Leitfäden und Fristen kennen wir aus der Praxis.

  • Mengen und Emissionen

    Brennstoffmengen, Emissionsfaktoren und Strommengen zu prüfen ist unser Alltag. Diese Routine übertragen wir auf CBAM.

  • Beratung und Prüfung getrennt

    Sie entscheiden, ob wir beraten, die Erklärung erstellen oder prüfen. Eine Erklärung, die wir erstellt haben, prüfen wir nicht selbst.

  • Kosten früh im Blick

    Wir rechnen Zertifikatsbedarf und Quartalsdeckung durch, bevor die erste Zahlung fällig wird. So gibt es im Budget keine Überraschung.

  • Fristen im Griff

    Erklärung, Abgabe und Rückkauf folgen einem festen Jahreskalender. Wir planen rückwärts vom 30. September.

  • Ein festes Team

    Ihre CBAM-Erklärung betreut jedes Jahr dasselbe Team. Veränderungen bei Lieferanten und Waren erkennen wir früh.

Frachtcontainer und Containerkräne in einem Hafen
Foto: Frans van Heerden / Pexels

Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen

Tatsächliche Emissionen von Anlagen im Drittstaat verifizieren nur Prüfstellen, die nach der CBAM-Verordnung akkreditiert sind, in Deutschland über die DAkkS. Diese Verifizierung bieten wir nicht an. Wir unterstützen Sie dabei, die verifizierten Daten Ihrer Lieferanten richtig in die Erklärung zu übernehmen.

Jetzt anfragen

CBAM-Kosten für 2026 jetzt einplanen

Nennen Sie uns Ihre CBAM-Waren und Einfuhrmengen. Wir schätzen Aufwand und Zertifikatsbedarf ein und machen Ihnen ein Angebot.

Fristen

Welche CBAM-Fristen gelten für 2026 und 2027?

Die Einfuhren des Jahres 2026 werden erst 2027 bezahlt: Zertifikate gibt es ab 01.02.2027, die CBAM-Erklärung für 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben. Diese Termine sind entscheidend:

TerminWas zu tun ist
01.02.2027Verkaufsbeginn der CBAM-Zertifikate für die Jahre 2026 und 2027 über das CBAM-Register
31.03.2027Erster Stichtag: Das Konto deckt mindestens 50 % der grauen Emissionen der Einfuhren seit Jahresbeginn, nach Auffassung der DEHSt auch der Einfuhren 2026; danach zu jedem Quartalsende
30.09.2027CBAM-Erklärung für 2026 abgeben und die Zertifikate abgeben
31.10.2027Antrag auf Rückkauf überzähliger Zertifikate für 2026

Zertifikatspreise 2026 je Quartal: 75,36 € (Q1), 75,28 € (Q2) und 82,32 € (Q3) je t CO₂e; der Preis für das 4. Quartal wird am 04.01.2027 veröffentlicht, ab 2027 gilt ein Wochenpreis. Zur Quartalsdeckung für Einfuhren 2026 folgen wir der Auffassung der DEHSt. Quelle: DEHSt, Stand Oktober 2026.

Kosten

Was kostet CBAM pro Tonne?

Die Kosten hängen von den grauen Emissionen der Ware, dem Zertifikatspreis und der kostenlosen Zuteilung ab, die EU-Hersteller noch erhalten.

So ermitteln Sie Ihre CBAM-Kosten

SchrittErläuterung
Graue EmissionenTatsächliche, verifizierte Werte des Herstellers oder Standardwerte mit Aufschlag, in t CO₂e je t Ware
Abzug für kostenlose Zuteilung2026 werden 97,5 % des Benchmarks abgezogen; bis 2034 sinkt der Abzug auf null
Zertifikatspreis2026 ein Quartalspreis, z. B. 82,32 € je t CO₂e im 3. Quartal
CO₂-Preis im Drittstaatkann angerechnet werden; die Regeln dazu stehen noch aus

Vereinfachte Darstellung; der genaue Abzug richtet sich nach den Benchmarks der Kommission.

Beispiel: 1.000 t Halbzeug

  • Ware

    Stahl-Halbzeug aus der Türkei, KN 7207 11 14.

  • Standardwert

    Rund 99,70 € je t Ware bei 82,32 €/t CO₂e.

  • Kosten

    Rund 99.700 € für 1.000 t Einfuhr.

Wert je Tonne nach cbamguide.com (Stand 13.10.2026) auf Basis von Standardwerten; eigene, unverbindliche Hochrechnung.

Vorbereitung

Welche Unterlagen brauchen wir für CBAM?

Die meisten Daten liegen bei Zoll, Einkauf und Ihren Lieferanten. Diese Fragen klären wir zu Beginn:

  • Wir brauchen Ihre Zollanmeldungen des Jahres mit KN-Codes, Mengen, Ursprungsländern und Lieferanten. Wer über einen indirekten Zollvertreter einführt, braucht dessen Daten ebenso. Daraus ergibt sich, welche Waren und Mengen in die Erklärung gehören.
Aktentasche mit Dokumenten auf einem Tisch
Foto: Anete Lusina / Pexels
Ablauf

Wie läuft die Zusammenarbeit bei CBAM ab?

Vom Erstgespräch bis zur fristgerechten Abgabe sind es vier Schritte.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie nennen uns Waren, Mengen und Lieferanten. Wir klären, ob wir beraten, erstellen oder prüfen.

  2. 02

    Daten

    Wir fordern Zoll- und Emissionsdaten an und plausibilisieren sie mit Ihnen.

  3. 03

    Erklärung oder Prüfung

    Wir erstellen die Erklärung oder prüfen Ihre Angaben vor der Abgabe.

  4. 04

    Abgabe und Folgejahr

    Erklärung und Zertifikate liegen bis 30. September vor; danach planen wir das nächste Jahr.

FAQ

Häufige Fragen zu CBAM

Pflichten und Fristen

  • CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO₂-Grenzausgleichssystem. Es belegt die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittstaaten mit einem CO₂-Preis, der sich am EU-Emissionshandel orientiert. So sollen Hersteller in der EU, die Emissionszertifikate kaufen müssen, nicht durch Einfuhren aus Ländern ohne vergleichbaren CO₂-Preis benachteiligt werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956, in Deutschland zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Emissionen und Kosten

  • Für die Erklärung können Sie die tatsächlichen grauen Emissionen der Herstellungsanlage oder Standardwerte der Kommission verwenden. Standardwerte enthalten in der Regelphase einen Aufschlag und machen die Einfuhr damit teurer. Tatsächliche Werte setzen voraus, dass der Hersteller sie ermittelt und eine akkreditierte Prüfstelle sie verifiziert hat. Bei größeren Mengen kann es sich deshalb lohnen, die Daten der Lieferanten einzufordern.

Zusammenarbeit und Ausblick

  • Beides ist möglich, aber nicht für dieselbe Erklärung. Erstellen wir Ihre CBAM-Erklärung, verantworten Sie die Angaben, und wir prüfen sie nicht zusätzlich selbst. Erstellen Sie oder ein Dienstleister die Erklärung, prüfen wir sie vor der Abgabe unabhängig. So bleiben Beratung und Prüfung sauber getrennt.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM) in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083; delegierte Verordnung (EU) 2025/2551 (Akkreditierung); Informationen der DEHSt (Stand Oktober 2026).

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Waren

    KN-Codes und Ursprungsländer.

  • Welche Mengen

    Einfuhren 2026 in Tonnen.

  • Welche Frist

    Etwa die Erklärung zum 30.09.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Zoll, Einkauf oder Controlling.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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