Ab 50 t im Jahr
Je Einführer, ohne Strom und Wasserstoff.
Erklärung bis 30.09.2027
Für alle Einfuhren des Jahres 2026.
Zertifikate ab 01.02.2027
Verkauf über das CBAM-Register.
82,32 € je t CO₂e
Zertifikatspreis im 3. Quartal 2026.
CBAM für Importeure
Seit 1. Januar 2026 gilt der CO₂-Grenzausgleich der EU in der Regelphase. Wer im Jahr mehr als 50 t Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel aus Drittstaaten einführt, muss als CBAM-Anmelder zugelassen sein, die grauen Emissionen erklären und ab 2027 CBAM-Zertifikate kaufen.
Wir klären, ob und wie Sie betroffen sind, planen Daten und Kosten, erstellen Ihre CBAM-Erklärung oder prüfen die Angaben, die Sie oder ein Dienstleister erstellt haben. Die erste Erklärung für 2026 ist bis 30. September 2027 fällig.
Welche Entlastungen bei Strom, Energie und CO₂ Ihnen daneben offenstehen, prüft der kostenlose Entlastungs-Check in rund drei Minuten.

Sind Ihre Einfuhren CBAM-pflichtig?
Mit der Regelphase ist aus einer Berichtspflicht eine Zahlungspflicht geworden. Vor allem diese Fragen stellen sich Einführern:

Sind wir überhaupt betroffen?
Maßgeblich sind die KN-Codes der eingeführten Waren und die Jahresmenge: Wer mehr als 50 t CBAM-Waren einführt, braucht die Zulassung als CBAM-Anmelder.
Woher kommen die Emissionsdaten?
Tatsächliche Emissionen müssen die Hersteller im Drittstaat liefern und eine akkreditierte Prüfstelle verifizieren. Ohne sie gelten Standardwerte mit Aufschlag.
Was kostet uns CBAM?
Ab 2027 sind Zertifikate zu kaufen, und zu jedem Quartalsende müssen mindestens 50 % der grauen Emissionen gedeckt sein.
Wer erstellt die Erklärung?
Die erste CBAM-Erklärung umfasst alle Einfuhren 2026 und ist bis 30. September 2027 im CBAM-Register abzugeben, zusammen mit den Zertifikaten.
Genau hier setzen wir an: Wir schaffen Klarheit über Pflichten, Daten und Kosten und sorgen dafür, dass Ihre Erklärung rechtzeitig und vollständig vorliegt.
Beraten, erklären oder prüfen – je nach Bedarf
Für Ihre CBAM-Angaben bleiben Sie als Anmelder verantwortlich. Wir beraten Sie, erstellen die Erklärung oder prüfen sie; eine Erklärung, die wir erstellt haben, prüfen wir nicht selbst. Die Emissionen Ihrer Lieferanten verifizieren akkreditierte Prüfstellen.
Betroffenheit und Prozesse
Ihre Herausforderung: CBAM betrifft Einkauf, Zoll und Controlling zugleich, und die 50-t-Schwelle gilt für die Summe aller Einfuhren eines Jahres.
Unsere Lösung: Wir ordnen Ihre Waren anhand der KN-Codes zu, prüfen die Schwelle und legen mit Ihnen fest, wer welche Daten bis wann liefert.
Ihr Vorteil: Sie wissen, ob und in welchem Umfang Sie betroffen sind, und Ihre Abläufe stehen vor der ersten Erklärung.
Emissionsdaten und Kosten
Ihre Herausforderung: Lieferanten liefern Emissionsdaten unvollständig oder gar nicht, und Standardwerte mit Aufschlag verteuern jede Tonne.
Unsere Lösung: Wir fordern Daten strukturiert an, plausibilisieren sie und rechnen Zertifikatsbedarf und Quartalsdeckung ab 2027 durch.
Ihr Vorteil: Sie planen die CBAM-Kosten im Budget und erkennen, wo sich tatsächliche Emissionswerte lohnen.
CBAM-Erklärung
Ihre Herausforderung: Die Jahreserklärung für 2026 ist bis 30. September 2027 im CBAM-Register abzugeben, zugleich sind die Zertifikate abzugeben.
Unsere Lösung: Wir erstellen die Erklärung aus Zoll- und Emissionsdaten, ermitteln die abzugebenden Zertifikate und bereiten den Antrag auf Rückkauf überzähliger Zertifikate vor.
Ihr Vorteil: Ihre Erklärung ist vollständig und fristgerecht, ohne Zertifikate über Bedarf.
Prüfung Ihrer CBAM-Angaben
Ihre Herausforderung: Erstellen Sie oder ein Dienstleister die Erklärung, fehlt oft ein unabhängiger Blick vor der Abgabe.
Unsere Lösung: Wir gleichen Einfuhrmengen mit Ihren Zollanmeldungen ab und prüfen Zertifikatsbedarf und interne Kontrollen; die Emissionswerte selbst verifizieren akkreditierte Prüfstellen.
Ihr Vorteil: Fehler fallen vor der Abgabe auf, nicht erst bei einer Prüfung durch die DEHSt.
Was Sie von uns bei CBAM erwarten können
CBAM verbindet Zoll, Emissionen und Kosten. Genau an diesen Schnittstellen arbeiten wir täglich.
Erfahrung mit der DEHSt
Strompreiskompensation und BECV laufen ebenfalls über die DEHSt. Ihre Portale, Leitfäden und Fristen kennen wir aus der Praxis.
Mengen und Emissionen
Brennstoffmengen, Emissionsfaktoren und Strommengen zu prüfen ist unser Alltag. Diese Routine übertragen wir auf CBAM.
Beratung und Prüfung getrennt
Sie entscheiden, ob wir beraten, die Erklärung erstellen oder prüfen. Eine Erklärung, die wir erstellt haben, prüfen wir nicht selbst.
Kosten früh im Blick
Wir rechnen Zertifikatsbedarf und Quartalsdeckung durch, bevor die erste Zahlung fällig wird. So gibt es im Budget keine Überraschung.
Fristen im Griff
Erklärung, Abgabe und Rückkauf folgen einem festen Jahreskalender. Wir planen rückwärts vom 30. September.
Ein festes Team
Ihre CBAM-Erklärung betreut jedes Jahr dasselbe Team. Veränderungen bei Lieferanten und Waren erkennen wir früh.

Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen
Tatsächliche Emissionen von Anlagen im Drittstaat verifizieren nur Prüfstellen, die nach der CBAM-Verordnung akkreditiert sind, in Deutschland über die DAkkS. Diese Verifizierung bieten wir nicht an. Wir unterstützen Sie dabei, die verifizierten Daten Ihrer Lieferanten richtig in die Erklärung zu übernehmen.
CBAM-Kosten für 2026 jetzt einplanen
Nennen Sie uns Ihre CBAM-Waren und Einfuhrmengen. Wir schätzen Aufwand und Zertifikatsbedarf ein und machen Ihnen ein Angebot.
Welche CBAM-Fristen gelten für 2026 und 2027?
Die Einfuhren des Jahres 2026 werden erst 2027 bezahlt: Zertifikate gibt es ab 01.02.2027, die CBAM-Erklärung für 2026 ist bis 30.09.2027 abzugeben. Diese Termine sind entscheidend:
| Termin | Was zu tun ist |
|---|---|
| 01.02.2027 | Verkaufsbeginn der CBAM-Zertifikate für die Jahre 2026 und 2027 über das CBAM-Register |
| 31.03.2027 | Erster Stichtag: Das Konto deckt mindestens 50 % der grauen Emissionen der Einfuhren seit Jahresbeginn, nach Auffassung der DEHSt auch der Einfuhren 2026; danach zu jedem Quartalsende |
| 30.09.2027 | CBAM-Erklärung für 2026 abgeben und die Zertifikate abgeben |
| 31.10.2027 | Antrag auf Rückkauf überzähliger Zertifikate für 2026 |
Zertifikatspreise 2026 je Quartal: 75,36 € (Q1), 75,28 € (Q2) und 82,32 € (Q3) je t CO₂e; der Preis für das 4. Quartal wird am 04.01.2027 veröffentlicht, ab 2027 gilt ein Wochenpreis. Zur Quartalsdeckung für Einfuhren 2026 folgen wir der Auffassung der DEHSt. Quelle: DEHSt, Stand Oktober 2026.
Was kostet CBAM pro Tonne?
Die Kosten hängen von den grauen Emissionen der Ware, dem Zertifikatspreis und der kostenlosen Zuteilung ab, die EU-Hersteller noch erhalten.
So ermitteln Sie Ihre CBAM-Kosten
| Schritt | Erläuterung |
|---|---|
| Graue Emissionen | Tatsächliche, verifizierte Werte des Herstellers oder Standardwerte mit Aufschlag, in t CO₂e je t Ware |
| Abzug für kostenlose Zuteilung | 2026 werden 97,5 % des Benchmarks abgezogen; bis 2034 sinkt der Abzug auf null |
| Zertifikatspreis | 2026 ein Quartalspreis, z. B. 82,32 € je t CO₂e im 3. Quartal |
| CO₂-Preis im Drittstaat | kann angerechnet werden; die Regeln dazu stehen noch aus |
Vereinfachte Darstellung; der genaue Abzug richtet sich nach den Benchmarks der Kommission.
Beispiel: 1.000 t Halbzeug
Ware
Stahl-Halbzeug aus der Türkei, KN 7207 11 14.
Standardwert
Rund 99,70 € je t Ware bei 82,32 €/t CO₂e.
Kosten
Rund 99.700 € für 1.000 t Einfuhr.
Wert je Tonne nach cbamguide.com (Stand 13.10.2026) auf Basis von Standardwerten; eigene, unverbindliche Hochrechnung.
Welche Unterlagen brauchen wir für CBAM?
Die meisten Daten liegen bei Zoll, Einkauf und Ihren Lieferanten. Diese Fragen klären wir zu Beginn:
- Wir brauchen Ihre Zollanmeldungen des Jahres mit KN-Codes, Mengen, Ursprungsländern und Lieferanten. Wer über einen indirekten Zollvertreter einführt, braucht dessen Daten ebenso. Daraus ergibt sich, welche Waren und Mengen in die Erklärung gehören.

Wie läuft die Zusammenarbeit bei CBAM ab?
Vom Erstgespräch bis zur fristgerechten Abgabe sind es vier Schritte.
- 01
Erstgespräch
Sie nennen uns Waren, Mengen und Lieferanten. Wir klären, ob wir beraten, erstellen oder prüfen.
- 02
Daten
Wir fordern Zoll- und Emissionsdaten an und plausibilisieren sie mit Ihnen.
- 03
Erklärung oder Prüfung
Wir erstellen die Erklärung oder prüfen Ihre Angaben vor der Abgabe.
- 04
Abgabe und Folgejahr
Erklärung und Zertifikate liegen bis 30. September vor; danach planen wir das nächste Jahr.
Häufige Fragen zu CBAM
Pflichten und Fristen
- CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO₂-Grenzausgleichssystem. Es belegt die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittstaaten mit einem CO₂-Preis, der sich am EU-Emissionshandel orientiert. So sollen Hersteller in der EU, die Emissionszertifikate kaufen müssen, nicht durch Einfuhren aus Ländern ohne vergleichbaren CO₂-Preis benachteiligt werden. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956, in Deutschland zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Emissionen und Kosten
- Für die Erklärung können Sie die tatsächlichen grauen Emissionen der Herstellungsanlage oder Standardwerte der Kommission verwenden. Standardwerte enthalten in der Regelphase einen Aufschlag und machen die Einfuhr damit teurer. Tatsächliche Werte setzen voraus, dass der Hersteller sie ermittelt und eine akkreditierte Prüfstelle sie verifiziert hat. Bei größeren Mengen kann es sich deshalb lohnen, die Daten der Lieferanten einzufordern.
Zusammenarbeit und Ausblick
- Beides ist möglich, aber nicht für dieselbe Erklärung. Erstellen wir Ihre CBAM-Erklärung, verantworten Sie die Angaben, und wir prüfen sie nicht zusätzlich selbst. Erstellen Sie oder ein Dienstleister die Erklärung, prüfen wir sie vor der Abgabe unabhängig. So bleiben Beratung und Prüfung sauber getrennt.
Rechtsgrundlagen und Quellen: Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM) in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/2083; delegierte Verordnung (EU) 2025/2551 (Akkreditierung); Informationen der DEHSt (Stand Oktober 2026).
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welche Waren
KN-Codes und Ursprungsländer.
Welche Mengen
Einfuhren 2026 in Tonnen.
Welche Frist
Etwa die Erklärung zum 30.09.
Wer bei Ihnen zuständig ist
Zoll, Einkauf oder Controlling.

Kontakt
- Telefon
- +49 511 53 89 99-400
- Fax
- +49 511 53 89 99-11
- info@rgc-testat.de
- Adresse
- Drostestraße 16, 30161 Hannover
