RGC Testat
Umweltaussagen und EmpCo

Umweltaussagen: Prüfung von Umsetzungsplänen

Seit 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern. Wer mit einem Klimaziel wie „klimaneutral bis 2035“ wirbt, braucht einen detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren Zielen – und einen unabhängigen Sachverständigen, der ihn regelmäßig prüft.

Als Wirtschaftsprüfer prüfen wir Ihren Umsetzungsplan und die Daten hinter Ihren Umweltaussagen und erteilen einen Prüfungsvermerk, den Sie Verbrauchern zugänglich machen können. Für Aussage, Plan und Daten bleiben Sie als Unternehmen verantwortlich.

Das Prüfungsangebot dazu bauen wir gerade auf. Sprechen Sie uns gern schon jetzt an, damit Ihr Plan rechtzeitig geprüft ist.

Windräder auf einem grünen Feld unter blauem Himmel
Foto: gervee / Pexels
Auf einen Blick
  • Seit 27.09.2026

    Neue Regeln im UWG, ohne allgemeine Übergangsfrist.

  • Umsetzungsplan

    Messbare, zeitgebundene Ziele und Ressourcen.

  • Regelmäßige Prüfung

    Durch einen unabhängigen externen Sachverständigen.

  • Öffentlich

    Prüfungsergebnis für Verbraucher zugänglich.

Ausgangslage

Werben Sie mit einem Klimaziel?

Nachhaltigkeit ist ein starkes Verkaufsargument – und seit 27. September 2026 ein Haftungsrisiko, wenn die Grundlage fehlt. Vor allem diese Fragen stellen sich Unternehmen:

Luftaufnahme von Industriehallen mit Solaranlagen auf den Dächern
Foto: Nova lv / Pexels
  • Ist unsere Aussage noch zulässig?

    Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ und Neutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation sind gegenüber Verbrauchern seit 27. September 2026 grundsätzlich verboten.

  • Was muss im Umsetzungsplan stehen?

    Er braucht klare, öffentlich einsehbare Verpflichtungen, messbare und zeitgebundene Ziele und die Mittel, mit denen sie erreicht werden sollen.

  • Wer prüft den Plan – und wie oft?

    Verlangt ist ein unabhängiger externer Sachverständiger, und zwar regelmäßig. Einen festen Turnus nennt das Gesetz nicht.

  • Was sehen Verbraucher davon?

    Die Ergebnisse der Prüfung müssen für Verbraucher zugänglich sein, etwa über die Website oder einen QR-Code.

Genau hier setzt unsere Prüfung an: Wir prüfen, ob Ihr Plan und Ihre Daten die Aussage tragen, und liefern einen Vermerk, den Sie veröffentlichen können.

Unsere Leistungen

Wir prüfen, was hinter Ihrer Aussage steht

Für Umweltaussage, Umsetzungsplan und Daten sind Sie als Unternehmen verantwortlich. Wir prüfen Plan und Daten unabhängig; was wir prüfen, erstellen wir nicht.

Prüfung des Umsetzungsplans

Ihre Herausforderung: Ein Klimaziel in der Werbung braucht einen detaillierten, realistischen Plan, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig prüft.

Unsere Lösung: Wir prüfen Ziele, Maßnahmen und Ressourcen Ihres Plans nach den Hinweisen des IDW, mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit.

Ihr Vorteil: Sie erhalten einen Prüfungsvermerk mit Bezug auf § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG, den Sie veröffentlichen können.

Prüfung der Daten hinter Ihren Aussagen

Ihre Herausforderung: Umweltaussagen stützen sich auf Zahlen: eine Treibhausgasbilanz, eine Ausgangsbasis, erreichte Einsparungen.

Unsere Lösung: Wir prüfen diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit, gesondert oder zusammen mit dem Umsetzungsplan.

Ihr Vorteil: Ihre Aussage ruht auf geprüften Zahlen.

Jährliche Folgeprüfung

Ihre Herausforderung: Das Gesetz verlangt eine regelmäßige Prüfung, nennt aber keinen festen Turnus.

Unsere Lösung: Wir empfehlen eine jährliche Folgeprüfung und prüfen zusätzlich, wenn sich der Plan wesentlich ändert.

Ihr Vorteil: Das veröffentlichte Prüfungsergebnis bleibt aktuell und zeigt den Fortschritt.

Plan im Nachhaltigkeitsbericht

Ihre Herausforderung: Steht der Plan in einem Nachhaltigkeitsbericht, deckt dessen Prüfung ihn nicht ohne Weiteres mit ab.

Unsere Lösung: Für ein gesondertes Urteil zum Plan führen wir eine eigenständige Prüfung durch, abgestimmt auf die Berichtsprüfung.

Ihr Vorteil: Sie erhalten ein Urteil, das sich gezielt auf Ihr Klimaziel bezieht.

Ihre Vorteile

Warum unsere Prüfung Ihrer Aussage Gewicht gibt

Ein Klimaziel ist so glaubwürdig wie der Plan dahinter. Unsere Prüfung macht das für Verbraucher und Mitbewerber sichtbar.

  • Unabhängiger Sachverständiger

    Die Gesetzesbegründung nennt Wirtschaftsprüfer als mögliche Sachverständige. Unabhängigkeit und Berufspflichten sind für uns gesetzlich geregelt.

  • Sustainability Auditor (IDW)

    Im Team verfügen wir über die Qualifikation Sustainability Auditor (IDW). Nachhaltigkeitsdaten zu prüfen gehört damit zu unserem Handwerk.

  • Nach den Hinweisen des IDW

    Wir prüfen nach den Hinweisen des IDW vom September 2026. Der Prüfungsvermerk folgt den Mustern des Berufsstands.

  • Begrenzte oder hinreichende Sicherheit

    Sie wählen, wie tief wir prüfen. Beide Varianten führen zu einem Vermerk, den Sie veröffentlichen können.

  • Erfahrung mit Mengen und Daten

    Strommengen, Emissionen und Verpackungsmengen zu prüfen ist unser Alltag. Diese Routine nutzen wir für Ihre Umweltdaten.

  • Planbar Jahr für Jahr

    Mit einer jährlichen Folgeprüfung bleibt Ihr Prüfungsergebnis aktuell. Veränderungen am Plan erkennen wir früh.

Bürogebäude mit begrüntem Dach und Bäumen
Foto: Marian Florinel Condruz / Pexels

Prüfung, keine Rechtsberatung

Ob eine Formulierung wettbewerbsrechtlich zulässig ist, beurteilt ein Rechtsanwalt. Wir prüfen den Umsetzungsplan und die Daten, auf denen Ihre Aussage beruht, und stimmen uns gern mit Ihrem Rechtsanwalt ab. Den Plan, den wir prüfen, erstellen wir nicht.

Jetzt anfragen

Klimaziel bewerben – mit geprüftem Plan

Nennen Sie uns Ihre Umweltaussage und den Stand Ihres Umsetzungsplans. Die Prüfung bereiten wir derzeit vor; wir melden uns mit einer Einschätzung und einem Angebot.

Neue Regeln

Was gilt seit 27. September 2026?

Die Änderungen des UWG betreffen Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern. Einige Aussagen sind seitdem stets unzulässig, andere nur noch mit Nachweis erlaubt.

AussageWas seit 27.09.2026 giltGrundlage
Zukunftsaussage, z. B. „klimaneutral bis 2035“nur mit detailliertem, realistischem Umsetzungsplan, regelmäßig extern geprüft, Ergebnisse für Verbraucher zugänglich§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG
Allgemeine Umweltaussage, z. B. „umweltfreundlich“unzulässig ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung, etwa EU-UmweltzeichenAnhang Nr. 4a
Teilaspekt als Aussage zum Ganzenunzulässig, wenn sie das ganze Produkt oder Unternehmen betrifft, aber nur für einen Teil giltAnhang Nr. 4b
Neutralität durch Kompensation, z. B. „klimaneutral“unzulässig, auch mit erläuterndem ZusatzAnhang Nr. 4c
Nachhaltigkeitssiegelnur auf Basis eines Zertifizierungssystems oder staatlich festgesetztAnhang Nr. 2a
Gesetzliche Pflicht als Vorteilunzulässig, wenn sie als Besonderheit des Angebots dargestellt wirdAnhang Nr. 10a

Grundlage: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG vom 12.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825; „Anhang“ meint den Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Stand Oktober 2026; die Übersicht ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Umsetzungsplan

Was muss ein Umsetzungsplan enthalten?

Das Gesetz verlangt einen detaillierten und realistischen Plan. Das IDW hat im September 2026 Hinweise zu Inhalt und Prüfung veröffentlicht.

Bestandteile des Plans

  • Messbare Ziele

    Mit Zieljahr und Kennzahl, etwa t CO₂e.

  • Ausgangsbasis

    Belegter Ausgangswert im Basisjahr.

  • Maßnahmen

    Mit ihrem Beitrag zum Ziel.

  • Ressourcen

    Budget, Investitionen, Personal.

  • Zwischenziele

    Meilensteine bis zum Zieljahr.

  • Messkonzept

    Wie der Fortschritt gemessen wird.

Zwei Prüfungsgrade

  • Begrenzte Sicherheit

    Uns ist nichts bekannt geworden, was gegen den Plan spricht.

  • Hinreichende Sicherheit

    Positives Urteil auf Basis umfassender Nachweise.

Bestandteile nach § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG und den Hinweisen des IDW (Fragen und Antworten vom 10.09.2026, Mustervermerke vom 22.09.2026). Die Verpflichtungen hinter der Aussage müssen öffentlich einsehbar, die Prüfungsergebnisse für Verbraucher zugänglich sein.

Vorbereitung

Welche Unterlagen brauchen wir für die Prüfung?

Vieles liegt in Nachhaltigkeit, Controlling und Marketing bereits vor. Diese Fragen klären wir zu Beginn:

  • Wir brauchen die Umweltaussage im genauen Wortlaut und die Angabe, wo Sie sie verwenden: Verpackung, Website, Werbung oder Bericht. Dazu kommt der Zeitpunkt, seit dem Sie sie verwenden. Daraus ergibt sich, welche Verpflichtungen der Plan abdecken muss.
Person schreibt Notizen auf Papier am Schreibtisch
Foto: Atlantic Ambience / Pexels
Ablauf

Wie läuft die Prüfung Ihres Umsetzungsplans ab?

Die Prüfung führt in vier Schritten vom Vorgespräch bis zur jährlichen Folgeprüfung.

  1. 01

    Vorgespräch

    Sie nennen uns Ihre Aussage und den Stand Ihres Plans. Wir klären Umfang und Prüfungssicherheit.

  2. 02

    Prüfung

    Wir prüfen Plan und Daten nach den Hinweisen des IDW und klären Rückfragen mit Ihnen.

  3. 03

    Prüfungsvermerk

    Sie erhalten den Vermerk mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit zur Veröffentlichung.

  4. 04

    Folgeprüfung

    Jährlich und bei wesentlichen Änderungen prüfen wir den Fortschritt erneut.

FAQ

Häufige Fragen zu Umweltaussagen

Neue Regeln seit 27. September 2026

  • An diesem Tag sind die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten, mit denen Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 umsetzt, kurz EmpCo-Richtlinie. Sie verschärfen die Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern: Einige Aussagen sind seitdem stets unzulässig, andere nur noch mit belastbaren Nachweisen erlaubt. Für Aussagen über künftige Umweltleistungen verlangt das Gesetz einen Umsetzungsplan, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig prüft. Rechtsgrundlage ist das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43).

Umsetzungsplan und Prüfung

  • Das Gesetz verlangt einen detaillierten und realistischen Plan mit messbaren, zeitlich bestimmten Zielen und weiteren für die Umsetzung erforderlichen Elementen, etwa der Zuweisung von Ressourcen. In der Praxis gehören dazu eine belegte Ausgangsbasis, ein Konzept zur Messung, eine Liste der Maßnahmen mit ihren Beiträgen, Zwischenziele und Zuständigkeiten. Die Verpflichtungen, auf denen die Aussage beruht, müssen klar, objektiv und öffentlich einsehbar sein. Das IDW hat im September 2026 Hinweise veröffentlicht, wie solche Pläne aufgebaut und geprüft werden.

Weitere Fragen

  • Ja. Viele Aussagen stützen sich auf Zahlen, etwa eine Treibhausgasbilanz, eine Ausgangsbasis oder erreichte Einsparungen. Diese Angaben prüfen wir auf Vollständigkeit und Richtigkeit, gesondert oder zusammen mit dem Umsetzungsplan. Erstellt haben die Daten Sie oder ein Dienstleister; wer sie erstellt, darf sie nicht zugleich prüfen.

Rechtsgrundlagen: §§ 2, 5 Abs. 3 Nr. 4, 8, 9, 19 UWG und Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nrn. 2a, 4a, 4b, 4c, 10a) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG vom 12.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43); Richtlinie (EU) 2024/825; Hinweise des IDW vom September 2026 (Stand Oktober 2026).

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Aussage

    Wortlaut und Verwendungsort.

  • Welcher Stand

    Plan vorhanden oder in Arbeit.

  • Welche Frist

    Etwa eine geplante Kampagne.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Plan und Daten.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

Kontakt

Telefon
+49 511 53 89 99-400
Fax
+49 511 53 89 99-11
E-Mail
info@rgc-testat.de
Adresse
Drostestraße 16, 30161 Hannover