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Beihilferecht

UiS-Status prüfen und klären

Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) sind von vielen staatlichen Entlastungen ausgeschlossen: Sie erhalten grundsätzlich keinen BesAR-Begrenzungsbescheid, keinen Industriestrompreis, keine BECV-Kompensation und keine Entlastung bei der Stromsteuer. Maßgeblich ist eine EU-Definition, die vor allem an das Eigenkapital im Jahresabschluss anknüpft. Wer den Status erst im Antragsverfahren bemerkt, hat oft keine Zeit mehr gegenzusteuern.

Wir prüfen frühzeitig anhand Ihrer Abschlüsse und Planzahlen, ob ein UiS-Risiko besteht, und zeigen, wie Sie den Status vermeiden oder wieder verlassen. Nimmt eine Behörde einen UiS-Status an, formulieren wir die Stellungnahme für Sie.

Welche Entlastungen Ihr Unternehmen grundsätzlich nutzen kann, zeigt der kostenlose Entlastungs-Check mit zehn Fragen; die schriftliche Ersteinschätzung erhalten Sie in ca. zehn Werktagen.

Taschenrechner, Stift und Finanzbericht mit Diagrammen
Foto: Bia Limova / Pexels
Auf einen Blick
  • Hälfte des Kapitals verloren

    Hauptkriterium für GmbH und AG.

  • Ausschluss von Entlastungen

    BesAR, Industriestrompreis, BECV, Stromsteuer.

  • KMU: drei Jahre Schonfrist

    Nach der Gründung nur bei Insolvenz.

  • Große Unternehmen: zwei Kennzahlen

    Verschuldungsgrad über 7,5, Zinsdeckung unter 1,0.

Ausgangslage

Entlastung beantragt – und plötzlich Unternehmen in Schwierigkeiten?

Der UiS-Status ergibt sich aus wenigen Kennzahlen des Jahresabschlusses, oft ohne dass das Unternehmen tatsächlich in einer Krise steckt. Für Entlastungen ist er trotzdem ein Ausschlussgrund. Unternehmen fragen uns dann vor allem:

Bilanz unter einer Lupe
Foto: RDNE Stock project / Pexels
  • Droht uns der UiS-Status?

    Anlaufverluste, hohe Abschreibungen oder ein schwaches Jahr können mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals aufzehren. Bei GmbH und AG ist das schon der UiS-Status, auch wenn das Geschäft gut läuft.

  • Was bedeutet der Status für unsere Entlastungen?

    BesAR, Industriestrompreis, BECV-Kompensation und Stromsteuerentlastung sind dann ausgeschlossen. Tritt der Status nach der Antragstellung ein, ist er der Behörde unverzüglich anzuzeigen, beim Industriestrompreis etwa dem BAFA.

  • Die Behörde vermutet einen UiS-Status – zu Recht?

    Oft fehlen Erläuterungen zu Rücklagen, Gesellschafterdarlehen oder Konzernverhältnissen. Ohne nachvollziehbare Darstellung droht die Ablehnung des Antrags.

  • Wie kommen wir wieder heraus?

    Maßgeblich sind die Zahlen des Jahresabschlusses. Maßnahmen am Eigenkapital müssen deshalb vor dem Bilanzstichtag wirksam sein, damit sie im nächsten Antrag zählen.

Bei jeder dieser Fragen helfen wir mit klaren Zahlen: Wir prüfen den Status, formulieren Stellungnahmen und rechnen Wege aus dem Status durch.

Unsere Leistungen

Wir klären Ihren UiS-Status

Ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist, ergibt sich aus der EU-Definition und Ihren Abschlüssen, nicht aus einer Gesamtwürdigung. Wir beraten Sie dazu und vertreten Ihre Sicht gegenüber den Behörden; die Verantwortung für Abschluss und Antrag bleibt bei Ihrem Unternehmen.

UiS-Prüfung

Ihre Herausforderung: Ob ein Kriterium der EU-Definition erfüllt ist, zeigt sich oft erst, wenn der Jahresabschluss fertig ist und die Antragsfrist schon läuft.

Unsere Lösung: Wir prüfen die Kriterien a bis e anhand Ihrer letzten Abschlüsse und Ihrer Planung, wo das Förderprogramm es verlangt auch auf Ebene der Unternehmensgruppe, und zeigen, wie weit Ihr Unternehmen von der Grenze entfernt ist.

Ihr Vorteil: Sie kennen Ihr Risiko rechtzeitig vor den Antragsfristen.

Stellungnahme gegenüber Behörden

Ihre Herausforderung: Nimmt das BAFA, die DEHSt oder das Hauptzollamt einen UiS-Status an, steht der Antrag auf dem Spiel; die Fristen für eine Stellungnahme sind meist kurz.

Unsere Lösung: Wir formulieren die Stellungnahme für Sie und bereiten Zahlen und Erläuterungen zu Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen und Konzernverhältnissen nachvollziehbar auf.

Ihr Vorteil: Die Behörde entscheidet auf vollständiger Grundlage.

Wege aus dem Status

Ihre Herausforderung: Ist ein Kriterium erfüllt, hilft nur eine Veränderung der Zahlen im nächsten Abschluss, und die muss vor dem Bilanzstichtag wirken.

Unsere Lösung: Wir berechnen, welche Maßnahme wie viel bewirkt, etwa eine Einlage in die Kapitalrücklage, eine Kapitalerhöhung, die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen oder eine Verlustübernahme im Konzern, und stimmen den Zeitpunkt auf Stichtag und Antragsfristen ab.

Ihr Vorteil: Ihr Unternehmen kann die Entlastungen im nächsten Antrag wieder nutzen.

Ihre Vorteile

Was Ihnen eine frühe UiS-Prüfung bringt

Für Jahresabschluss und Antrag bleiben Sie verantwortlich. Wir sorgen dafür, dass der UiS-Status im Antragsverfahren keine Überraschung wird.

  • Früh statt im Antrag

    Wir prüfen den Status vor dem Bilanzstichtag, solange Maßnahmen noch wirken können. Im Antragsverfahren bleibt dafür meist keine Zeit.

  • Alle Verfahren im Blick

    BesAR, Industriestrompreis, BECV und Stromsteuer verwenden dieselbe Definition. Ein Ergebnis gilt deshalb für alle Ihre Entlastungen.

  • Klare Zahlenbasis

    Sie sehen, wie viel Abstand Ihr Unternehmen zur Grenze hat und wie viel Eigenkapital rechnerisch fehlt. Das erleichtert Entscheidungen der Gesellschafter.

  • Konzern berücksichtigt

    Gesellschafterdarlehen, Verlustübernahmen und Patronatserklärungen bewerten wir nach der aktuellen Praxis der Behörden und der Rechtsprechung.

  • Vertraulich

    Zahlen zu Verlusten und Eigenkapital behandeln wir mit der Verschwiegenheit, zu der wir als Wirtschaftsprüfer berufsrechtlich verpflichtet sind.

  • Ein festes Team

    Dieselben Ansprechpartner begleiten Sie von der Prüfung bis zur Stellungnahme. Ihre Zahlen müssen Sie nur einmal erklären.

Schreibtisch mit Taschenrechner, Tastatur und Unterlagen
Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels

Beratung mit Prüferblick

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kennen wir die Bilanzpositionen, auf die es bei der UiS-Definition ankommt, aus der täglichen Prüfungsarbeit. Diese Erfahrung bringen wir in die Beratung ein. Wo wir zugleich Prüfer Ihrer Anträge sind, halten wir Beratung und Prüfung berufsrechtlich getrennt.

Jetzt anfragen

UiS-Status vor dem nächsten Antrag prüfen lassen

Senden Sie uns Ihren letzten Jahresabschluss und nennen Sie die Entlastungen, die Sie nutzen oder planen.

Kriterien

Wann gilt ein Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten?

Die Definition steht in Art. 2 Nr. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und in den EU-Leitlinien für Rettung und Umstrukturierung. Es genügt, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist; eine positive Fortführungsprognose ändert daran nichts.

Die Kriterien im Überblick

  • a) Kapitalgesellschaften

    Mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals einschließlich Agio ist durch aufgelaufene Verluste verloren.

  • b) Gesellschaften mit unbeschränkt haftenden Gesellschaftern

    Mehr als die Hälfte der in der Bilanz ausgewiesenen Eigenmittel ist durch aufgelaufene Verluste verloren, etwa bei KG, OHG oder GmbH & Co. KG.

  • c) Insolvenz

    Ein Insolvenzverfahren läuft, oder die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren auf Antrag der Gläubiger sind erfüllt.

  • d) Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe

    Eine Rettungsbeihilfe ist noch nicht zurückgezahlt, oder ein Umstrukturierungsplan läuft noch.

  • e) Nur große Unternehmen

    In den letzten beiden Jahren lag der Verschuldungsgrad über 7,5 und der EBITDA-Zinsdeckungsgrad unter 1,0.

Ausgeschlossen bei

  • BesAR

    Grundsätzlich kein Begrenzungsbescheid.

  • Industriestrompreis

    Keine Strompreisentlastung.

  • BECV

    Keine Kompensation.

  • Stromsteuer

    Keine Entlastung nach § 9b StromStG (§ 2a StromStG).

Kleine und mittlere Unternehmen gelten in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung nur bei Kriterium c als Unternehmen in Schwierigkeiten. Kriterium e gilt nur für Unternehmen, die keine KMU sind.

Rechenbeispiel

Wie nah ist eine GmbH an der Grenze?

Das Beispiel zeigt Kriterium a für eine GmbH mit 1.000.000 € Stammkapital und 200.000 € Gewinnrücklagen. Entscheidend ist, ob die Rücklagen abzüglich der aufgelaufenen Verluste einen negativen Betrag von mehr als der Hälfte des Stammkapitals ergeben.

Zwei Fälle im Vergleich

FallAufgelaufene VerlusteRücklagen abzüglich VerlusteErgebnis
A650.000 €−450.000 €kein UiS (45 % des Stammkapitals)
B800.000 €−600.000 €UiS nach Kriterium a (60 %)

Unverbindliches Rechenbeispiel von uns. Die Grenze liegt bei 500.000 €, der Hälfte des Stammkapitals. Eine weitere Zuzahlung der Gesellschafter von 100.000 € in die Kapitalrücklage vor dem Stichtag würde Fall B auf genau −500.000 € bringen und damit nicht mehr über die Grenze; ein Puffer ist trotzdem ratsam. Fall A liegt unter der Grenze, aber über unserem Frühwarnwert von 25 %; dieser Wert ist keine rechtliche Grenze, sondern soll frühzeitig auf Handlungsbedarf hinweisen.

Taschenrechner und Stift auf Finanzdiagrammen
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Konzern

Was gilt im Konzern bei Entlastungen im Energierecht?

Gerade im Konzern wird der UiS-Status oft unterschätzt, weil die Gruppe insgesamt gut dasteht. Für Entlastungen im Energierecht zählt aber die einzelne Gesellschaft.

  • Jede Gesellschaft für sich

    Geprüft wird die Gesellschaft, die die Entlastung beantragt, nicht der Konzern oder die wirtschaftliche Einheit. Das hat der Bundesfinanzhof für die Stromsteuer mehrfach entschieden (VII R 28/19, VII R 14/21).

  • Patronatserklärung reicht nicht mehr

    Nach Auffassung der EU-Kommission, die der Zoll bekannt gemacht hat, schützt eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft für Anträge ab 2025 nicht mehr vor dem UiS-Status. Bestehende Erklärungen sollten Sie deshalb nicht als Absicherung einplanen.

  • Verlustübernahme als Weg

    Eine rechtlich bindende Verlustübernahme, etwa durch einen Ergebnisabführungsvertrag, oder eine Verlustausgleichsverpflichtung bleibt nach der Praxis des Zolls ein möglicher Weg. Ob und wie sie wirkt, prüfen wir im Einzelfall.

  • Eigenkapital zuführen

    Alternativ führen die Gesellschafter der Gesellschaft Eigenkapital zu. Komplexe Vertragsgeflechte zwischen den Gesellschaftern ersetzen fehlendes Eigenkapital dagegen nicht, wie der Bundesfinanzhof 2024 entschieden hat.

Wirtschaftliche Einheit

Wann zählt die wirtschaftliche Einheit?

Bei Entlastungen im Energierecht kommt es grundsätzlich auf die einzelne Gesellschaft an. Bei anderen Beihilfen, etwa Förderprogrammen nach der AGVO oder Förderkrediten der KfW, betrachtet die Bewilligungsstelle dagegen die wirtschaftliche Einheit, zu der die Gesellschaft gehört.

  • Unternehmen im Sinne des EU-Rechts

    Das EU-Beihilferecht versteht unter einem Unternehmen die wirtschaftliche Einheit unter gemeinsamer Kontrolle, auch wenn sie aus mehreren Gesellschaften besteht. Bei Beihilfen nach der AGVO ist dann die wirtschaftliche Lage aller Gesellschaften der Gruppe zu berücksichtigen.

  • Wann liegt eine wirtschaftliche Einheit vor?

    Maßgeblich sind vor allem die Kontrolle, eine verflochtene Finanzierung, etwa über Cash-Pool, Gesellschafterdarlehen oder Ergebnisabführungsvertrag, und die wirtschaftliche Integration. Bei Konsolidierung liegt nach dem KfW-Merkblatt oft eine wirtschaftliche Einheit vor.

  • Gesunde Tochter, schwache Gruppe

    Ist die Gruppe in Schwierigkeiten, kann das auch eine wirtschaftlich gesunde Tochter von der Förderung ausschließen. Die Gruppenbetrachtung soll verhindern, dass Verbindlichkeiten gezielt in einzelne Gesellschaften verlagert werden.

  • Schwache Tochter, starke Gruppe

    Bei KfW-Krediten erhält eine Tochter in Schwierigkeiten nur Mittel, wenn sie mit der Gruppe eine wirtschaftliche Einheit bildet und die Gruppe ihr zuvor Eigenmittel zuführt. Bei Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zählen nur eigene Schwierigkeiten der Gesellschaft.

BeihilfeWer wird geprüft?Grundlage
BesAR, Industriestrompreis, BECV, Strom- und EnergiesteuerGrundsätzlich die Gesellschaft, die die Entlastung beantragtFür die Stromsteuer BFH, VII R 28/19 und VII R 14/21
Förderprogramme nach der AGVODie wirtschaftliche Einheit, also die Gruppe unter gemeinsamer KontrolleEU-Kommission, Fragen und Antworten zur AGVO (März 2016), Frage 5
Förderkredite der KfWBei Anträgen für die Gruppe die Gruppe, ausgehend von der konsolidierten Bilanz; eine Tochter allein nur, wenn sie von der Gruppe abgegrenzt istKfW-Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Stand 05/2022), Ziffern 1.2 und 3.1
Rettungs- und UmstrukturierungsbeihilfenDie Gesellschaft, aber nur mit eigenen Schwierigkeiten, die die Gruppe nicht selbst bewältigen kannEU-Leitlinien für Rettung und Umstrukturierung, Rn. 22; EuG, T-577/20

Welche Ebene gilt, legen Förderrichtlinie und Merkblatt des jeweiligen Programms fest. Wir prüfen die Kriterien auf der richtigen Ebene, bei einer Gruppe in der Regel ausgehend vom Konzernabschluss, und grenzen die wirtschaftliche Einheit nachvollziehbar ab.

Quellen: Europäische Kommission, General Block Exemption Regulation – Frequently Asked Questions (März 2016), Frage 5; KfW-Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Stand 05/2022); Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.07.2014), Rn. 22; EuG, Urteil vom 18.05.2022, T-577/20; BFH, Urteile VII R 28/19 und VII R 14/21. Stand: Oktober 2026.

Wege aus dem Status

Wie kommt ein Unternehmen aus dem UiS-Status heraus?

Maßgeblich sind die Zahlen des Jahresabschlusses; jede Maßnahme muss deshalb vor dem Bilanzstichtag wirksam sein. Welche Maßnahme passt, hängt von Rechtsform, Gesellschaftern und steuerlichen Folgen ab.

  • Einlage in die Kapitalrücklage

    Die Gesellschafter leisten eine Zuzahlung, die das Eigenkapital unmittelbar erhöht. Das ist meist der schnellste Weg.

  • Kapitalerhöhung

    Neues gezeichnetes Kapital stärkt die Eigenkapitalbasis. Zu beachten ist, dass sich damit auch die Grenze von 50 % verschiebt.

  • Umwandlung von Gesellschafterdarlehen

    Darlehen der Gesellschafter werden in Eigenkapital umgewandelt, etwa durch Einbringung in die Kapitalrücklage. Liquidität fließt dafür nicht.

  • Forderungsverzicht

    Verzichten Gesellschafter auf Forderungen, kann das Eigenkapital steigen. Steuerlich kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe die Forderung werthaltig ist.

  • Verlustübernahme im Konzern

    Eine rechtlich bindende Verlustübernahme der Muttergesellschaft verhindert, dass Verluste das Eigenkapital der Tochter aufzehren.

  • Kein Ausweg: Rangrücktritt allein

    Ein Rangrücktritt erhöht das bilanzielle Eigenkapital nicht; das Darlehen bleibt Fremdkapital. Für die UiS-Definition hilft er deshalb nicht.

Die Wirkung jeder Maßnahme rechnen wir vorab durch und stimmen den Zeitpunkt mit Ihnen und Ihren Gesellschaftern ab.

Vorbereitung

Welche Unterlagen brauchen wir für die UiS-Prüfung?

Grundlage sind Ihre Jahresabschlüsse und die aktuelle Planung. Für Konzerngesellschaften kommen die Verträge mit der Muttergesellschaft hinzu.

  • Wir brauchen die Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Für große Unternehmen brauchen wir die Zahlen zu Fremdkapital, EBITDA und Zinsaufwand beider Vorjahre. Liegt der aktuelle Abschluss noch nicht vor, arbeiten wir mit dem vorläufigen Stand.
Stapel von Ringordnern und Dokumenten auf einem Schreibtisch
Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels
Ablauf

Wie läuft die UiS-Prüfung ab?

Von der ersten Frage bis zur Lösung sind es vier Schritte. Bei einer Anfrage der Behörde richten wir den Zeitplan nach deren Frist.

  1. 01

    Anfrage

    Sie senden uns Ihren letzten Abschluss und nennen die Entlastungen, um die es geht.

  2. 02

    UiS-Prüfung

    Wir prüfen die Kriterien a bis e und ermitteln den Abstand zur Grenze.

  3. 03

    Ergebnis

    Sie erhalten das Ergebnis mit Handlungsoptionen und deren rechnerischer Wirkung.

  4. 04

    Umsetzung

    Wir begleiten Sie bis zum nächsten Antrag oder formulieren die Stellungnahme gegenüber der Behörde.

FAQ

Häufige Fragen zu Unternehmen in Schwierigkeiten

  • Der Begriff stammt aus dem EU-Beihilferecht: Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) dürfen die meisten staatlichen Beihilfen nicht erhalten. Die Definition steht in Art. 2 Nr. 18 AGVO und in Abschnitt 2.2 der EU-Leitlinien für Rettung und Umstrukturierung. Sie knüpft vor allem an Verluste im Verhältnis zum Eigenkapital, an Insolvenz und an frühere Rettungsbeihilfen an. Ob das Unternehmen tatsächlich in einer Krise steckt, spielt dabei keine Rolle.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Art. 2 Nr. 18 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014); Abschnitt 2.2 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 249 vom 31.07.2014); § 2a StromStG; BFH, Urteile VII R 28/19 und vom 07.10.2024, VII R 14/21 (Stand Oktober 2026). Frühwarnwerte von RGC Testat: Verlust ab 25 % des Kapitals, Verschuldungsgrad über 6,0 bei Zinsdeckungsgrad unter 1,5 – keine rechtlichen Grenzen.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR oder Stromsteuer.

  • Welcher Abschluss

    Das Geschäftsjahr, um das es geht.

  • Welche Frist

    Antragsfrist oder Frist der Behörde.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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