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Branchengutachten

Gutachten für Branchenverbände

Welche Branchen Strompreiskompensation oder den Industriestrompreis erhalten, legen Listen der EU fest. Fehlt Ihr Sektor dort, kann Deutschland seine Aufnahme bei der EU-Kommission beantragen – gestützt auf Daten, die ein unabhängiger Sachverständiger geprüft hat.

Als Wirtschaftsprüfer erstellen wir dieses Gutachten für Ihren Verband: von der Abgrenzung des Sektors über die Daten Ihrer Mitgliedsunternehmen bis zur Berechnung der Intensitäten. Im Mittelpunkt stehen Strompreiskompensation und Industriestrompreis; in Konsultationen bringen wir die Zahlen Ihrer Branche ebenso ein.

Ihre Mitgliedsunternehmen können schon heute mit dem kostenlosen Entlastungs-Check prüfen, welche Entlastungen ihnen offenstehen: zehn Fragen, rund drei Minuten.

Industrieanlage mit Hochöfen und Rohrleitungen vor blauem Himmel
Foto: Mr Dr3igeteilt / Pexels
Auf einen Blick
  • Strompreiskompensation: über 20 %

    Handelsintensität, dazu über 0,32 kg CO₂/€.

  • Industriestrompreis: mindestens 2 %

    Handels- mal Stromintensität, beide ab 5 %.

  • Drei Jahre

    Daten, repräsentativ für den Sektor in der EU.

  • Unabhängig

    Gutachten in der Regel durch einen Wirtschaftsprüfer.

Ausgangslage

Ihr Sektor fehlt auf der Liste – zu Recht?

Viele Branchen mit hohen Stromkosten oder starkem internationalem Wettbewerb stehen nicht auf den Listen der EU. Ob sich das ändern lässt, entscheiden Zahlen. Vor allem diese Fragen stellen sich Verbänden:

Präsentation vor einer Gruppe in einem Besprechungsraum
Foto: Christina Morillo / Pexels
  • Erreicht unser Sektor die Schwellen?

    Die Strompreiskompensation verlangt Handels- und Emissionsintensität, der Industriestrompreis Handels- und Stromintensität, jeweils auf EU-Ebene gemessen.

  • Woher kommen repräsentative Daten?

    Amtliche Statistik reicht oft nicht bis auf einzelne Produkte. Dann müssen Daten der Mitgliedsunternehmen erhoben, vertraulich gebündelt und hochgerechnet werden.

  • Wer muss das Gutachten erstellen?

    Verlangt ist ein unabhängiger Sachverständiger, in der Regel ein Wirtschaftsprüfer. Eine Auswertung des Verbands allein erfüllt diese Anforderung nicht.

  • Wie kommt der Antrag nach Brüssel?

    Den Antrag bei der Kommission stellt der Mitgliedstaat. Der Verband muss das Ministerium mit belastbaren Zahlen überzeugen, etwa bei einem Verbändeaufruf.

Genau hier setzt unser Gutachten an: Wir klären, ob Ihr Sektor die Schwellen erreicht, und liefern die Zahlen, mit denen das Ministerium den Antrag in Brüssel stellen kann.

Unsere Leistungen

Unser Gutachten für Ihren Sektor

Vom ersten Überschlag bis zur Rückfrage aus Brüssel begleiten wir Ihren Verband. Das Gutachten erstellen wir als Wirtschaftsprüfer und damit als unabhängiger Sachverständiger, wie es Strompreiskompensation und Industriestrompreis verlangen.

Sektorabgrenzung und Vorprüfung

Ihre Herausforderung: Ob ein Sektor die Schwellen erreicht, hängt davon ab, wie er abgegrenzt wird – nach Wirtschaftszweig oder nach einzelnen Prodcom-Positionen.

Unsere Lösung: Wir grenzen den (Teil-)Sektor mit Ihnen ab und rechnen die Intensitäten mit öffentlich verfügbaren Daten vor.

Ihr Vorteil: Sie wissen früh, ob sich ein Gutachten lohnt und welche Abgrenzung die besten Aussichten hat.

Datengrundlage aus Ihrer Branche

Ihre Herausforderung: Amtliche Daten reichen selten bis auf den Teilsektor, und Unternehmen geben Zahlen ungern an Wettbewerber weiter.

Unsere Lösung: Wir erheben die Angaben per Fragebogen direkt bei den Unternehmen, werten sie vertraulich aus und gleichen sie mit Eurostat-Daten ab.

Ihr Vorteil: Einzelangaben bleiben bei uns; im Gutachten stehen nur Werte für den Sektor.

Gutachten als unabhängiger Sachverständiger

Ihre Herausforderung: Ministerium und Kommission erwarten Daten, die ein unabhängiger Sachverständiger geprüft hat.

Unsere Lösung: Wir berechnen Handels-, Strom- und Emissionsintensität nach der Methodik der Kommission und bestätigen das Ergebnis als Wirtschaftsprüfer.

Ihr Vorteil: Ihr Verband reicht ein Gutachten ein, das den formalen Anforderungen der Verfahren entspricht.

Begleitung und Konsultationen

Ihre Herausforderung: Nach der Einreichung folgen Rückfragen, und Listen und Leitlinien werden regelmäßig überarbeitet.

Unsere Lösung: Wir beantworten Rückfragen von Ministerium und Kommission zum Gutachten und bereiten Daten und Stellungnahmen für Konsultationen auf.

Ihr Vorteil: Ihre Branche bleibt mit belastbaren Zahlen im Gespräch, auch über ein einzelnes Verfahren hinaus.

Ihre Vorteile

Was Ihr Verband von uns erwarten kann

Ein Gutachten überzeugt nur, wenn Methodik, Daten und Unabhängigkeit stimmen. Darauf richten wir unsere Arbeit aus.

  • Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger

    Das Gutachten kommt von einem Wirtschaftsprüfer und damit von dem Sachverständigen, den die Verfahren in der Regel vorsehen. Unabhängigkeit und Berufspflichten sind gesetzlich geregelt.

  • Methodik der Kommission

    Wir rechnen nach den Vorgaben, die auch die Kommission anwendet, etwa SWD(2020) 190 für die Strompreiskompensation. So bleiben die Ergebnisse vergleichbar und nachvollziehbar.

  • Erfahrung aus Branchengutachten

    Gutachten haben wir bereits für Verbände der Eisen- und Metallbe- und -verarbeitung sowie der Lebensmittelindustrie erstellt. Diese Erfahrung nutzen wir für Ihren Sektor.

  • Vertraulich für jedes Mitglied

    Als Wirtschaftsprüfer sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einzelne Unternehmensdaten verlassen uns nicht, auch nicht in Richtung Verband.

  • Praxis aus Unternehmensanträgen

    Strompreiskompensation, Industriestrompreis, BECV und BesAR kennen wir aus den Anträgen einzelner Unternehmen. Wir wissen, welche Zahlen die Behörden verlangen.

  • Ein Ansprechpartner

    Von der Vorprüfung bis zur Rückfrage aus Brüssel bleibt Ihr Ansprechpartner derselbe. Das spart Abstimmung im Verband und hält das Wissen über Ihre Branche zusammen.

Geschäftliche Besprechung an einem Tisch
Foto: Vitaly Gariev / Pexels

Unabhängiger Sachverständiger

Die Leitlinien zur Strompreiskompensation und der Verbändeaufruf zum Industriestrompreis verlangen Daten, die ein unabhängiger Sachverständiger geprüft hat. Diese Rolle übernehmen wir als Wirtschaftsprüfer; Erstellung und Prüfung des Gutachtens fallen dabei zusammen.

Jetzt anfragen

Erreicht Ihr Sektor die Schwellen?

Nennen Sie uns Ihre Branche und die Produkte, um die es geht. Wir prüfen mit öffentlich verfügbaren Daten, ob ein Gutachten Aussicht hat, und machen Ihrem Verband ein Angebot.

Kriterien

Welche Schwellen muss Ihr Sektor erreichen?

Jedes Verfahren misst die Gefährdung eines Sektors anders. Gemeinsam ist allen: Es zählen Werte über mehrere Jahre, und die Daten müssen den ganzen Sektor abbilden.

PunktStrompreiskompensationIndustriestrompreisBECV
KriteriumHandelsintensität über 20 % und indirekte Emissionsintensität über 0,32 kg CO₂/€Handels- × Stromintensität mindestens 2 %, beide jeweils mindestens 5 %nationaler Carbon-Leakage-Indikator über 0,2 (Handels- × Emissionsintensität)
Datenmindestens die drei letzten verfügbaren Jahre, repräsentativ auf EU-Ebenemindestens die drei letzten verfügbaren Jahre, repräsentativ auf EU-EbeneDurchschnitt des 2. bis 4. Jahres vor dem Antrag
NachweisDaten geprüft durch einen unabhängigen SachverständigenBestätigung durch einen unabhängigen SachverständigenPrüfbericht eines Wirtschaftsprüfers mit qualifizierter Signatur
AntragMitgliedstaat bei der EU-KommissionMitgliedstaat bei der EU-Kommission, Gutachten zuvor an das BMWEVerband bei der DEHSt, selbst oder durch RITTER GENT COLLEGEN
StandAufnahme weiterer Sektoren auf Antrag möglichVerbändeaufruf 2026; Genehmigung weiterer Sektoren steht aus (Oktober 2026)Anerkennungen für 2021 bis 2025 abgeschlossen

Quellen: EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation in der Fassung der Mitteilung C/2026/196, Methodik nach SWD(2020) 190; Verbändeaufruf des BMWE zum Industriestrompreis mit den Schwellen der KUEBLL; §§ 20, 21 BECV. Stand Oktober 2026.

Erweiterungen 2025/2026

Welche Sektoren sind zuletzt hinzugekommen?

Alle drei Verfahren wurden zuletzt um weitere Sektoren ergänzt oder stehen vor einer Erweiterung. Das zeigt: Eine fehlende Branche ist nicht für immer ausgeschlossen.

Strompreiskompensation

  • Leitlinien geändert

    Mitteilung C/2026/196, Amtsblatt vom 05.01.2026.

  • Neue Sektoren

    U. a. Glas und Keramik, Papier- und Holzverarbeitung, Chemiefasern.

  • 75 % Beihilfeintensität

    Für neue Sektoren, schon ab Abrechnungsjahr 2025.

Industriestrompreis

  • Verbändeaufruf

    Das BMWE bat Branchenverbände um Nachweise und Gutachten.

  • Gutachten eingereicht

    Mehrere Gutachten lagen dem BMWE im April 2026 vor.

  • Genehmigung steht aus

    Bis Oktober 2026 hat die Kommission keinen weiteren Sektor genehmigt.

BECV

  • Rund 20 (Teil-)Sektoren

    Von der Kommission am 28.05.2026 genehmigt.

  • Bekanntmachung

    Am 12.06.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Anträge bis 14.09.2026

    Für Unternehmen der neuen Sektoren, Jahre 2021 bis 2025.

Allgemeine Marktinformation nach öffentlichen Quellen, Stand Oktober 2026.

Vorbereitung

Welche Unterlagen brauchen wir für das Gutachten?

Vieles liegt im Verband bereits vor, den Rest erheben wir bei den Mitgliedsunternehmen. Diese Fragen klären wir zu Beginn:

  • Wir brauchen eine Beschreibung der Produkte, um die es geht, und – soweit bekannt – die passenden NACE- und Prodcom-Codes. Daraus ergibt sich, ob ein ganzer Wirtschaftszweig oder nur ein Teilsektor betrachtet wird. Die Abgrenzung entscheidet oft darüber, ob die Schwellen erreicht werden.
Hände mit ausgedruckten Diagrammen und Auswertungen am Schreibtisch
Foto: RDNE Stock project / Pexels
Ablauf

Wie entsteht das Gutachten für Ihren Verband?

Das Gutachten entsteht in vier Schritten, von der ersten Einschätzung bis zur Antwort auf Rückfragen.

  1. 01

    Vorgespräch und Vorprüfung

    Wir grenzen den Sektor ab und rechnen mit öffentlichen Daten vor, ob die Schwellen erreichbar sind.

  2. 02

    Datenerhebung

    Die Mitgliedsunternehmen erhalten einen Fragebogen und liefern ihre Angaben vertraulich an uns.

  3. 03

    Gutachten

    Wir berechnen die Intensitäten, dokumentieren Datenbasis und Annahmen und bestätigen das Ergebnis.

  4. 04

    Einreichung und Rückfragen

    Ihr Verband reicht das Gutachten beim Ministerium ein; Rückfragen beantworten wir gemeinsam.

FAQ

Häufige Fragen zu Gutachten für Verbände

Gutachten und Kriterien

  • Ein Branchengutachten belegt mit Zahlen, dass ein ganzer Sektor oder Teilsektor die Kriterien einer Entlastung erfüllt, obwohl er bisher nicht auf der maßgeblichen Liste steht. Dazu ermittelt es Kennzahlen wie Handels-, Strom- oder Emissionsintensität aus amtlicher Statistik und aus Daten der Unternehmen der Branche. Auftraggeber ist in der Regel ein Branchenverband, denn von einer Aufnahme profitieren später alle Unternehmen des Sektors. Das Gutachten dient der Bundesregierung als Grundlage, um die Aufnahme bei der EU-Kommission zu beantragen.

Daten und Vertraulichkeit

  • Für die Handelsintensität braucht es Produktion bzw. Umsatz sowie Ein- und Ausfuhren des Sektors, für die Strom- oder Emissionsintensität den Stromverbrauch bzw. die Stromkosten und die Bruttowertschöpfung. Ausgangspunkt sind amtliche Daten, etwa von Eurostat zu Außenhandel und Produktion. Wo diese nicht bis auf den Teilsektor reichen, ergänzen wir sie um Angaben der Mitgliedsunternehmen. Maßgeblich sind jeweils mindestens die drei letzten Jahre, für die Daten vorliegen.

Weitere Verfahren und Zusammenarbeit

  • Nach der BECV können Sektoren und Teilsektoren nachträglich anerkannt werden, wenn ihr nationaler Carbon-Leakage-Indikator über 0,2 liegt (§ 20 BECV) oder qualitative Kriterien erfüllt sind (§ 21 BECV). Für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 sind diese Anerkennungen abgeschlossen: Die Kommission genehmigte die zusätzlichen (Teil-)Sektoren am 28.05.2026, und die Unternehmen konnten ihre Anträge bis 14.09.2026 stellen. Den Anerkennungsantrag stellt der Verband bei der DEHSt, selbst oder durch RITTER GENT COLLEGEN, zusammen mit dem Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers. Öffnet sich ein neues Verfahren, übernehmen wir auch dort Berechnung und Prüfbericht.

Rechtsgrundlagen und Quellen: EU-Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandel in der Fassung der Mitteilung C/2026/196 mit Anhang I; SWD(2020) 190; Teilliste 1 in Anhang I KUEBLL; Verbändeaufruf des BMWE zum Industriestrompreis; §§ 20, 21 BECV; Anlage 2 EnFG (Stand Oktober 2026).

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welcher Sektor

    Produkte, NACE- oder Prodcom-Codes.

  • Welche Entlastung

    Etwa Strompreiskompensation.

  • Welche Frist

    Etwa aus einem Verbändeaufruf.

  • Wer im Verband zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Rückfragen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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