Strompreiskompensation: über 20 %
Handelsintensität, dazu über 0,32 kg CO₂/€.
Industriestrompreis: mindestens 2 %
Handels- mal Stromintensität, beide ab 5 %.
Drei Jahre
Daten, repräsentativ für den Sektor in der EU.
Unabhängig
Gutachten in der Regel durch einen Wirtschaftsprüfer.
Gutachten für Branchenverbände
Welche Branchen Strompreiskompensation oder den Industriestrompreis erhalten, legen Listen der EU fest. Fehlt Ihr Sektor dort, kann Deutschland seine Aufnahme bei der EU-Kommission beantragen – gestützt auf Daten, die ein unabhängiger Sachverständiger geprüft hat.
Als Wirtschaftsprüfer erstellen wir dieses Gutachten für Ihren Verband: von der Abgrenzung des Sektors über die Daten Ihrer Mitgliedsunternehmen bis zur Berechnung der Intensitäten. Im Mittelpunkt stehen Strompreiskompensation und Industriestrompreis; in Konsultationen bringen wir die Zahlen Ihrer Branche ebenso ein.
Ihre Mitgliedsunternehmen können schon heute mit dem kostenlosen Entlastungs-Check prüfen, welche Entlastungen ihnen offenstehen: zehn Fragen, rund drei Minuten.

Ihr Sektor fehlt auf der Liste – zu Recht?
Viele Branchen mit hohen Stromkosten oder starkem internationalem Wettbewerb stehen nicht auf den Listen der EU. Ob sich das ändern lässt, entscheiden Zahlen. Vor allem diese Fragen stellen sich Verbänden:

Erreicht unser Sektor die Schwellen?
Die Strompreiskompensation verlangt Handels- und Emissionsintensität, der Industriestrompreis Handels- und Stromintensität, jeweils auf EU-Ebene gemessen.
Woher kommen repräsentative Daten?
Amtliche Statistik reicht oft nicht bis auf einzelne Produkte. Dann müssen Daten der Mitgliedsunternehmen erhoben, vertraulich gebündelt und hochgerechnet werden.
Wer muss das Gutachten erstellen?
Verlangt ist ein unabhängiger Sachverständiger, in der Regel ein Wirtschaftsprüfer. Eine Auswertung des Verbands allein erfüllt diese Anforderung nicht.
Wie kommt der Antrag nach Brüssel?
Den Antrag bei der Kommission stellt der Mitgliedstaat. Der Verband muss das Ministerium mit belastbaren Zahlen überzeugen, etwa bei einem Verbändeaufruf.
Genau hier setzt unser Gutachten an: Wir klären, ob Ihr Sektor die Schwellen erreicht, und liefern die Zahlen, mit denen das Ministerium den Antrag in Brüssel stellen kann.
Unser Gutachten für Ihren Sektor
Vom ersten Überschlag bis zur Rückfrage aus Brüssel begleiten wir Ihren Verband. Das Gutachten erstellen wir als Wirtschaftsprüfer und damit als unabhängiger Sachverständiger, wie es Strompreiskompensation und Industriestrompreis verlangen.
Sektorabgrenzung und Vorprüfung
Ihre Herausforderung: Ob ein Sektor die Schwellen erreicht, hängt davon ab, wie er abgegrenzt wird – nach Wirtschaftszweig oder nach einzelnen Prodcom-Positionen.
Unsere Lösung: Wir grenzen den (Teil-)Sektor mit Ihnen ab und rechnen die Intensitäten mit öffentlich verfügbaren Daten vor.
Ihr Vorteil: Sie wissen früh, ob sich ein Gutachten lohnt und welche Abgrenzung die besten Aussichten hat.
Datengrundlage aus Ihrer Branche
Ihre Herausforderung: Amtliche Daten reichen selten bis auf den Teilsektor, und Unternehmen geben Zahlen ungern an Wettbewerber weiter.
Unsere Lösung: Wir erheben die Angaben per Fragebogen direkt bei den Unternehmen, werten sie vertraulich aus und gleichen sie mit Eurostat-Daten ab.
Ihr Vorteil: Einzelangaben bleiben bei uns; im Gutachten stehen nur Werte für den Sektor.
Gutachten als unabhängiger Sachverständiger
Ihre Herausforderung: Ministerium und Kommission erwarten Daten, die ein unabhängiger Sachverständiger geprüft hat.
Unsere Lösung: Wir berechnen Handels-, Strom- und Emissionsintensität nach der Methodik der Kommission und bestätigen das Ergebnis als Wirtschaftsprüfer.
Ihr Vorteil: Ihr Verband reicht ein Gutachten ein, das den formalen Anforderungen der Verfahren entspricht.
Begleitung und Konsultationen
Ihre Herausforderung: Nach der Einreichung folgen Rückfragen, und Listen und Leitlinien werden regelmäßig überarbeitet.
Unsere Lösung: Wir beantworten Rückfragen von Ministerium und Kommission zum Gutachten und bereiten Daten und Stellungnahmen für Konsultationen auf.
Ihr Vorteil: Ihre Branche bleibt mit belastbaren Zahlen im Gespräch, auch über ein einzelnes Verfahren hinaus.
Was Ihr Verband von uns erwarten kann
Ein Gutachten überzeugt nur, wenn Methodik, Daten und Unabhängigkeit stimmen. Darauf richten wir unsere Arbeit aus.
Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger
Das Gutachten kommt von einem Wirtschaftsprüfer und damit von dem Sachverständigen, den die Verfahren in der Regel vorsehen. Unabhängigkeit und Berufspflichten sind gesetzlich geregelt.
Methodik der Kommission
Wir rechnen nach den Vorgaben, die auch die Kommission anwendet, etwa SWD(2020) 190 für die Strompreiskompensation. So bleiben die Ergebnisse vergleichbar und nachvollziehbar.
Erfahrung aus Branchengutachten
Gutachten haben wir bereits für Verbände der Eisen- und Metallbe- und -verarbeitung sowie der Lebensmittelindustrie erstellt. Diese Erfahrung nutzen wir für Ihren Sektor.
Vertraulich für jedes Mitglied
Als Wirtschaftsprüfer sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einzelne Unternehmensdaten verlassen uns nicht, auch nicht in Richtung Verband.
Praxis aus Unternehmensanträgen
Strompreiskompensation, Industriestrompreis, BECV und BesAR kennen wir aus den Anträgen einzelner Unternehmen. Wir wissen, welche Zahlen die Behörden verlangen.
Ein Ansprechpartner
Von der Vorprüfung bis zur Rückfrage aus Brüssel bleibt Ihr Ansprechpartner derselbe. Das spart Abstimmung im Verband und hält das Wissen über Ihre Branche zusammen.

Unabhängiger Sachverständiger
Die Leitlinien zur Strompreiskompensation und der Verbändeaufruf zum Industriestrompreis verlangen Daten, die ein unabhängiger Sachverständiger geprüft hat. Diese Rolle übernehmen wir als Wirtschaftsprüfer; Erstellung und Prüfung des Gutachtens fallen dabei zusammen.
Erreicht Ihr Sektor die Schwellen?
Nennen Sie uns Ihre Branche und die Produkte, um die es geht. Wir prüfen mit öffentlich verfügbaren Daten, ob ein Gutachten Aussicht hat, und machen Ihrem Verband ein Angebot.
Welche Schwellen muss Ihr Sektor erreichen?
Jedes Verfahren misst die Gefährdung eines Sektors anders. Gemeinsam ist allen: Es zählen Werte über mehrere Jahre, und die Daten müssen den ganzen Sektor abbilden.
| Punkt | Strompreiskompensation | Industriestrompreis | BECV |
|---|---|---|---|
| Kriterium | Handelsintensität über 20 % und indirekte Emissionsintensität über 0,32 kg CO₂/€ | Handels- × Stromintensität mindestens 2 %, beide jeweils mindestens 5 % | nationaler Carbon-Leakage-Indikator über 0,2 (Handels- × Emissionsintensität) |
| Daten | mindestens die drei letzten verfügbaren Jahre, repräsentativ auf EU-Ebene | mindestens die drei letzten verfügbaren Jahre, repräsentativ auf EU-Ebene | Durchschnitt des 2. bis 4. Jahres vor dem Antrag |
| Nachweis | Daten geprüft durch einen unabhängigen Sachverständigen | Bestätigung durch einen unabhängigen Sachverständigen | Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers mit qualifizierter Signatur |
| Antrag | Mitgliedstaat bei der EU-Kommission | Mitgliedstaat bei der EU-Kommission, Gutachten zuvor an das BMWE | Verband bei der DEHSt, selbst oder durch RITTER GENT COLLEGEN |
| Stand | Aufnahme weiterer Sektoren auf Antrag möglich | Verbändeaufruf 2026; Genehmigung weiterer Sektoren steht aus (Oktober 2026) | Anerkennungen für 2021 bis 2025 abgeschlossen |
Quellen: EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation in der Fassung der Mitteilung C/2026/196, Methodik nach SWD(2020) 190; Verbändeaufruf des BMWE zum Industriestrompreis mit den Schwellen der KUEBLL; §§ 20, 21 BECV. Stand Oktober 2026.
Welche Sektoren sind zuletzt hinzugekommen?
Alle drei Verfahren wurden zuletzt um weitere Sektoren ergänzt oder stehen vor einer Erweiterung. Das zeigt: Eine fehlende Branche ist nicht für immer ausgeschlossen.
Strompreiskompensation
Leitlinien geändert
Mitteilung C/2026/196, Amtsblatt vom 05.01.2026.
Neue Sektoren
U. a. Glas und Keramik, Papier- und Holzverarbeitung, Chemiefasern.
75 % Beihilfeintensität
Für neue Sektoren, schon ab Abrechnungsjahr 2025.
Industriestrompreis
Verbändeaufruf
Das BMWE bat Branchenverbände um Nachweise und Gutachten.
Gutachten eingereicht
Mehrere Gutachten lagen dem BMWE im April 2026 vor.
Genehmigung steht aus
Bis Oktober 2026 hat die Kommission keinen weiteren Sektor genehmigt.
BECV
Rund 20 (Teil-)Sektoren
Von der Kommission am 28.05.2026 genehmigt.
Bekanntmachung
Am 12.06.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Anträge bis 14.09.2026
Für Unternehmen der neuen Sektoren, Jahre 2021 bis 2025.
Allgemeine Marktinformation nach öffentlichen Quellen, Stand Oktober 2026.
Welche Unterlagen brauchen wir für das Gutachten?
Vieles liegt im Verband bereits vor, den Rest erheben wir bei den Mitgliedsunternehmen. Diese Fragen klären wir zu Beginn:
- Wir brauchen eine Beschreibung der Produkte, um die es geht, und – soweit bekannt – die passenden NACE- und Prodcom-Codes. Daraus ergibt sich, ob ein ganzer Wirtschaftszweig oder nur ein Teilsektor betrachtet wird. Die Abgrenzung entscheidet oft darüber, ob die Schwellen erreicht werden.

Wie entsteht das Gutachten für Ihren Verband?
Das Gutachten entsteht in vier Schritten, von der ersten Einschätzung bis zur Antwort auf Rückfragen.
- 01
Vorgespräch und Vorprüfung
Wir grenzen den Sektor ab und rechnen mit öffentlichen Daten vor, ob die Schwellen erreichbar sind.
- 02
Datenerhebung
Die Mitgliedsunternehmen erhalten einen Fragebogen und liefern ihre Angaben vertraulich an uns.
- 03
Gutachten
Wir berechnen die Intensitäten, dokumentieren Datenbasis und Annahmen und bestätigen das Ergebnis.
- 04
Einreichung und Rückfragen
Ihr Verband reicht das Gutachten beim Ministerium ein; Rückfragen beantworten wir gemeinsam.
Häufige Fragen zu Gutachten für Verbände
Gutachten und Kriterien
- Ein Branchengutachten belegt mit Zahlen, dass ein ganzer Sektor oder Teilsektor die Kriterien einer Entlastung erfüllt, obwohl er bisher nicht auf der maßgeblichen Liste steht. Dazu ermittelt es Kennzahlen wie Handels-, Strom- oder Emissionsintensität aus amtlicher Statistik und aus Daten der Unternehmen der Branche. Auftraggeber ist in der Regel ein Branchenverband, denn von einer Aufnahme profitieren später alle Unternehmen des Sektors. Das Gutachten dient der Bundesregierung als Grundlage, um die Aufnahme bei der EU-Kommission zu beantragen.
Daten und Vertraulichkeit
- Für die Handelsintensität braucht es Produktion bzw. Umsatz sowie Ein- und Ausfuhren des Sektors, für die Strom- oder Emissionsintensität den Stromverbrauch bzw. die Stromkosten und die Bruttowertschöpfung. Ausgangspunkt sind amtliche Daten, etwa von Eurostat zu Außenhandel und Produktion. Wo diese nicht bis auf den Teilsektor reichen, ergänzen wir sie um Angaben der Mitgliedsunternehmen. Maßgeblich sind jeweils mindestens die drei letzten Jahre, für die Daten vorliegen.
Weitere Verfahren und Zusammenarbeit
- Nach der BECV können Sektoren und Teilsektoren nachträglich anerkannt werden, wenn ihr nationaler Carbon-Leakage-Indikator über 0,2 liegt (§ 20 BECV) oder qualitative Kriterien erfüllt sind (§ 21 BECV). Für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 sind diese Anerkennungen abgeschlossen: Die Kommission genehmigte die zusätzlichen (Teil-)Sektoren am 28.05.2026, und die Unternehmen konnten ihre Anträge bis 14.09.2026 stellen. Den Anerkennungsantrag stellt der Verband bei der DEHSt, selbst oder durch RITTER GENT COLLEGEN, zusammen mit dem Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers. Öffnet sich ein neues Verfahren, übernehmen wir auch dort Berechnung und Prüfbericht.
Rechtsgrundlagen und Quellen: EU-Leitlinien für Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandel in der Fassung der Mitteilung C/2026/196 mit Anhang I; SWD(2020) 190; Teilliste 1 in Anhang I KUEBLL; Verbändeaufruf des BMWE zum Industriestrompreis; §§ 20, 21 BECV; Anlage 2 EnFG (Stand Oktober 2026).
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welcher Sektor
Produkte, NACE- oder Prodcom-Codes.
Welche Entlastung
Etwa Strompreiskompensation.
Welche Frist
Etwa aus einem Verbändeaufruf.
Wer im Verband zuständig ist
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen.

Kontakt
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