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Branchen

Textil, Bekleidung und Leder

Ob Garn, Vliesstoff, technisches Textil oder Leder: Trocknen, Färben und Ausrüsten brauchen Wärme, Spinn-, Web- und Strickmaschinen Strom. Elf Wirtschaftszweige der Abteilungen 13 bis 15 stehen in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis, einige zusätzlich bei Strompreiskompensation und BECV. Wir zeigen, welche Entlastungen für Ihren Betrieb in Frage kommen, und prüfen die Angaben dafür. Für Lohnveredler und ihre Auftraggeber zeigen wir außerdem, was die Arbeitsteilung für die Entlastungen bedeutet.

Was über die Branchenlisten hinaus für Sie möglich ist, ermittelt der kostenlose Entlastungs-Check in zehn kurzen Fragen.

Spinnmaschine mit Garnspulen in einer Textilfabrik
Foto: Rajesh Kumar Verma / Pexels
Auf einen Blick
  • BesAR und Industriestrompreis

    Elf Wirtschaftszweige, alle in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis.

  • Strompreiskompensation und BECV

    Spinnerei und Vliesstoff in beiden Verfahren, dazu Lederbekleidung und Textilveredlung in je einem.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Textil- und Lederbetrieben?

Die Listen der Entlastungsverfahren unterscheiden in der Textilbranche fein zwischen Spinnen, Weben, Veredeln und Konfektionieren. Wer mehrere Stufen an einem Standort betreibt, fremde Ware im Lohn bearbeitet oder bearbeiten lässt, muss genau hinsehen. Dazu kommt ein Energiebedarf, der sich fast hälftig auf Strom und Erdgas verteilt. Diese sechs Fragen stellen sich deshalb besonders oft.

Mitarbeiter zwischen trocknenden Lederhäuten in einer Gerberei
Foto: Mehmet Turgut Kirkgoz / Pexels
  • Lohnveredlung: Wer gilt als Hersteller?

    Wer im Lohn färbt, bleicht oder ausrüstet, wird in der Regel so eingestuft, als veredle er eigene Ware, und gehört damit zum produzierenden Gewerbe. Anders der Auftraggeber: Wer seine Stoffe von anderen Unternehmen verarbeiten lässt, wird für Strom- und Energiesteuer nicht dem verarbeitenden Gewerbe zugeordnet (§ 15 Abs. 8a StromStV). Verlagert ein Unternehmen Stufen an Lohnveredler, kann sich deshalb sein Status als Unternehmen des produzierenden Gewerbes ändern.

  • Wer betreibt die Anlagen am Standort?

    Arbeiten Lohnveredler oder andere Unternehmen auf Ihrem Gelände, ist zu klären, wem deren Strom und Brennstoffe zuzurechnen sind. Bei der BesAR zählt nur der Verbrauch der Geräte, die Sie selbst betreiben: mit tatsächlicher Sachherrschaft, eigenverantwortlich bestimmter Arbeitsweise und eigenem wirtschaftlichem Risiko. Bei der Stromsteuer gilt Strom, den ein anderes Unternehmen in Ihrem Betrieb entnimmt, nur unter engen Voraussetzungen als Ihre Entnahme (§ 17b Abs. 4 StromStV).

  • Spinnen, Weben und Veredeln an einem Standort?

    Für die Einstufung des Unternehmens zählt die Tätigkeit mit der höchsten Wertschöpfung. Die Listen behandeln die Stufen aber unterschiedlich: Die Weberei steht bei BesAR und Industriestrompreis, nicht aber bei Strompreiskompensation und BECV; die Veredlung steht in der BECV, nicht in der Strompreiskompensation. Strom- und Brennstoffmengen müssen deshalb den Stufen zugeordnet werden.

  • Vliesstoff oder technisches Textil?

    Vliesstoff (13.95) steht in allen vier Listen, technische Textilien (13.96) nur bei BesAR und Industriestrompreis. Die Abgrenzung zwischen beiden Klassen entscheidet damit über zwei Verfahren. Maßgeblich ist die Einstufung durch das statistische Landesamt.

  • Was bleibt der Gerberei?

    Die Herstellung von Leder (15.11) steht in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis, nicht aber bei Strompreiskompensation und BECV. Für die Wärme aus Erdgas und Heizöl bleibt damit die Energiesteuer. In der Abteilung Leder, Lederwaren und Schuhe deckt Heizöl 2022 immerhin 10,89 % des Energieverbrauchs.

  • Was bringt die Entlastung beim Erdgas?

    Ein Textilveredler mit rund 40 GWh Erdgas an einer Abnahmestelle erhält nach § 54 EnergieStG rund 54.950 € im Jahr zurück: 40.000 MWh × 1,38 € abzüglich 250 €, wenn das Erdgas vollständig betrieblich verwendet wird. Als Veredler (13.30) kann er zusätzlich die BECV beantragen, soweit das Erdgas auf gelistete Produkte entfällt. Ob BesAR und Aufschlag für besondere Netznutzung hinzukommen, hängt von der Strommenge an der Abnahmestelle und vom Anteil der Stromkosten am Umsatz ab.

Die meisten dieser Punkte lassen sich klären, bevor die erste Frist läuft. Wir prüfen die Angaben für jedes Verfahren, das für Ihren Betrieb in Frage kommt, und achten darauf, dass die Mengen zueinander passen. Für den Anfang genügen meist die Fertigungsstufen je Standort, die vorhandenen Zähler und die Strom-, Erdgas- und Heizölmengen des Vorjahres. Daraus ergibt sich, wo eine Zuordnung zu Stufen oder Produkten nötig wird.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Textil- und Lederbetriebe in Frage?

Für die Branche sind sieben Verfahren wichtig. Vier davon hängen an einer Branchenliste, die Strom- und Energiesteuer am produzierenden Gewerbe, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung an Strompreis und Stromkosten. Wir prüfen die Angaben dafür; die Anträge bei BAFA und DEHSt übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt reichen wir sie selbst ein.

Besondere Ausgleichsregelung

Alle elf Wirtschaftszweige der Textil-, Bekleidungs- und Lederherstellung stehen in Liste 1. An Abnahmestellen über 1 GWh zahlen sie für den Strom darüber nur 15 % der KWKG- und Offshore-Netzumlage. Für die Meldung zum 31. Mai prüfen wir die Netzentnahmen, im erweiterten Verfahren zusätzlich die Bruttowertschöpfung für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BesAR

Industriestrompreis

Dieselben elf Wirtschaftszweige können für 2026 bis 2028 den Industriestrompreis beantragen. Für 2026 gibt es 3,744 ct/kWh auf die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs, beantragt bis 31. März 2027. Ab 10 GWh prüfen wir Strommengen und Abgrenzung je Abnahmestelle und erteilen den Prüfungsvermerk, den das BAFA ab dieser Menge verlangt.

Zum Industriestrompreis

Strompreiskompensation

Spinnereien und Vliesstoffhersteller gehören seit 2025 zu den neuen Sektoren mit 75 % Beihilfeintensität, Lederbekleidung zu den bisherigen mit 80 %. Ausgeglichen werden die indirekten CO₂-Kosten im Strompreis für beihilfefähige Produkte. Wir prüfen die Angaben und bescheinigen sie für den Antrag bei der DEHSt.

Zur Strompreiskompensation

BECV-Kompensation

Für Erdgas und Heizöl in Spinnerei, Veredlung und Vliesstoffherstellung gleicht die BECV 65 % der CO₂-Mehrkosten aus dem nationalen Emissionshandel aus. Weil nur Brennstoffe für gelistete Produkte zählen, braucht es eine nachvollziehbare Aufteilung. Wir prüfen die Aufstellung und bescheinigen sie für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BECV

Netzentgelte und Abgaben

Mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes zählen Textil- und Lederbetriebe zur Letztverbrauchergruppe C: Für Strom über 1 GWh fallen 2026 höchstens 0,025 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung an. Unter dem Grenzpreis von 22,54 ct/kWh entfällt die Konzessionsabgabe; beides prüfen wir je Abnahmestelle.

Zum Aufschlag für besondere NetznutzungZur Konzessionsabgabe

Strom- und Energiesteuer

Als produzierendes Gewerbe können Textil- und Lederbetriebe einen Teil der Strom- und Energiesteuer zurückerhalten, für Strom 20 € je MWh über dem Sockel von 250 € im Jahr. Auch Erdgas und Heizöl für Trockner, Spannrahmen und Kessel werden entlastet. Wir erstellen die Anträge, reichen sie beim Hauptzollamt ein und klären Rückfragen des Amts.

Zur Strom- und Energiesteuer
Zusammenspiel

Wie greifen die Entlastungen in der Textilbranche ineinander?

Ein Textilbetrieb kann mehrere Verfahren zugleich nutzen, oft schon an einem einzigen Standort. Jedes Verfahren rechnet mit eigenen Mengen und Fristen, alle stützen sich aber auf dieselben Zähler. Die drei Bereiche zeigen, wo Strom, Brennstoff und Netzentgelte zusammenhängen.

Strom: drei Verfahren

Eine Spinnerei kann Umlagen über die BesAR senken, den Industriestrompreis beantragen und die Strompreiskompensation nutzen. Laut BAFA-Merkblatt sind BesAR und Industriestrompreis kombinierbar; Strommengen mit Strompreiskompensation sind beim Industriestrompreis abzuziehen. Die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG gilt davon unabhängig.

Wärme: BECV und Steuer

In Veredlung, Spinnerei und Vliesstoffherstellung gleicht die BECV einen Teil der CO₂-Kosten für Erdgas und Heizöl aus. Die Energiesteuer-Entlastung kommt hinzu, ohne Branchenliste. Für die BECV zählen nur Brennstoffe für gelistete Produkte; Mengen etwa für eine Weberei am selben Standort sind herauszurechnen. Die Fristen liegen am 30. Juni und am 31. Dezember des Folgejahres.

Netz und Abgaben

Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe gelten für jede Branche. Die Meldung zum 31. März braucht in der Letztverbrauchergruppe C einen Prüfungsvermerk, die Befreiung von der Konzessionsabgabe ein Testat je Abnahmestelle. Die Strommengen dafür sind dieselben, die auch die BesAR-Meldung trägt, und sollten deshalb in allen Verfahren übereinstimmen.

Rechenbeispiel

Was bringen die Entlastungen bei 40 GWh Erdgas und 10 GWh Strom?

In der Textilherstellung liegt Erdgas mit 51,47 % vor Strom mit 41,13 %. Deshalb beginnt das Beispiel mit dem Erdgas eines Textilveredlers mit 40 GWh. Beim Strom kommen für einen Betrieb mit 10 GWh in Liste 1 noch einmal rund 642.000 € hinzu.

Erdgas: Textilveredler mit 40 GWh

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BECVVeredlung (13.30), 65 %, Werte 2025192.669,73 €
Energiesteuer40.000 MWh × 1,38 € − 250 €54.950 €
Zusammen247.619,73 €

Strom: Spinnerei oder Weberei mit 10 GWh

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 1, Umlagen 1,387 ct/kWh106.105,50 €
Industriestrompreis3,744 ct/kWh auf 50 % der Menge187.200 €
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe C138.060 €
KonzessionsabgabePreis unter dem Grenzpreis11.000 €
Stromsteuer20 €/MWh abzüglich 250 €199.750 €
Zusammen642.115,50 €

Unverbindliche Beispiele: BECV nach den Werten für das Abrechnungsjahr 2025 (55 €/t CO₂, Selbstbehalt 150 t), Strom und Energiesteuer mit den Sätzen für 2026. Voraussetzungen sind unter anderem ein gelisteter Sektor, Liste 1 der BesAR, Stromkosten über 4 % des Umsatzes und ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis. Bei Lohnveredlung ist zusätzlich zu klären, wem Erdgas und Strom zuzurechnen sind.

Weiße Stoffrollen auf Regalen
Foto: Mathias Reding / Pexels

Erdgas rund 248.000 €, Strom rund 642.000 €

Beim Textilveredler tragen beide Energieträger spürbar zur Entlastung bei. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, zeigen Ihre Mengen je Fertigungsstufe und Abnahmestelle.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in der Textil- und Lederbranche bringt

  • Jede Fertigungsstufe richtig eingeordnet

    Wir gleichen Spinnen, Weben, Veredeln und Konfektionieren mit den vier Listen ab. So sehen Sie, welche Stufe in welchem Verfahren zählt.

  • Lohnveredlung sauber abgegrenzt

    Ob Sie im Lohn veredeln oder veredeln lassen: Wir klären vor dem Antrag, wie sich das auf Ihren Status als Unternehmen des produzierenden Gewerbes auswirkt. Arbeiten Dritte auf Ihrem Gelände, grenzen wir deren Strom- und Brennstoffmengen nach Betreiber und Verwender ab.

  • Strom und Wärme getrennt erfasst

    Strom für Maschinen und Brennstoffe für Trockner und Kessel ordnen wir den Verfahren zu, die sie entlasten. Fehlt ein Zähler, sehen Sie früh, wo nachgerüstet werden sollte.

  • Ein Team für alle Verfahren

    Prüfen wir BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV gemeinsam, wird keine Menge doppelt angesetzt. Die Fristen vom 31. März bis zum 31. Dezember stehen in einem Zeitplan.

  • Erfahrung aus der Branche

    Wir arbeiten für Textilveredler, Hersteller von Vliesstoff und technischen Textilien sowie für Lederbetriebe. Dabei geht es um alle Verfahren, von der Strom- und Energiesteuer über BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV bis zu Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung.

Garnspulen an einer Maschine in einer Textilfabrik
Foto: seyfi durmaz / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Wir prüfen und bescheinigen; die Anträge bei BAFA und DEHSt erstellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Die Strom- und Energiesteuer beantragen wir selbst beim Hauptzollamt. Die Trennung wahrt die Unabhängigkeit der Prüfung, und die Termine beider Seiten sind von Anfang an abgestimmt.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Textil- und Lederbetrieben?

Vier Schritte führen zum Antrag. Bei Lohnveredlung und mehreren Fertigungsstufen klären wir die Zuordnung gleich zu Beginn.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie beschreiben Fertigungsstufen, Lohnaufträge und Energiemengen. Wir klären, welche Verfahren für Ihre Einstufung offenstehen.

  2. 02

    Mengen je Fertigungsstufe

    Strom, Erdgas und Heizöl ordnen wir Spinnen, Weben, Veredeln oder Gerben zu und grenzen Dritte am Standort ab.

  3. 03

    Prüfung und Vermerke

    Wir prüfen Aufstellungen und Meldungen und erteilen Vermerke und Bescheinigungen für BAFA, DEHSt und Netzbetreiber.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    Bei BAFA und DEHSt beantragt RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt wir. Die Meldungen beim Netzbetreiber übernehmen Sie mit unserem Vermerk.

Jetzt anfragen

Entlastungen für Ihren Textil- oder Lederbetrieb prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Fertigungsstufen, Ihre Standorte und den ungefähren Strom- und Erdgasverbrauch. Wir antworten mit einer Einschätzung der passenden Verfahren und einem Angebot.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes der Textil- und Lederbranche stehen auf den Listen?

Alle vier Verfahren führen eigene Listen. Die Tabelle zeigt die Wirtschaftszweige der Abteilungen 13 bis 15, die in mindestens einer davon stehen. Ein Strich bedeutet: in diesem Verfahren nicht gelistet; die Prozentsätze nennen bei der Strompreiskompensation die Beihilfeintensität 2025, bei der BECV den Kompensationsgrad.

  • 11 von 11

    BesAR

    alle in Liste 1

  • 11 von 11

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 3 von 11

    Strompreiskompensation

    Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I

  • 3 von 11

    BECV

    Sektoren und Teilsektoren der Anlage

WZ 2008WirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
13.10Spinnstoffaufbereitung und SpinnereiListe 1jaja, seit 2025 (75 %)65 %
13.20WebereiListe 1ja––
13.30Veredlung von Textilien und BekleidungListe 1ja–65 %
13.91Gewirkter und gestrickter StoffListe 1ja––
13.93TeppicheListe 1ja––
13.94SeilerwarenListe 1ja––
13.95Vliesstoff und Erzeugnisse daraus (ohne Bekleidung)Liste 1jaja, seit 2025 (75 %)65 %
13.96Technische TextilienListe 1ja––
14.11LederbekleidungListe 1jaja (80 %)–
14.31StrumpfwarenListe 1ja––
15.11Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von FellenListe 1ja––

Beihilfeintensität der Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025: 80 % für die bisherigen, 75 % für die seit 2025 neuen Sektoren. Quellen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026). Stand der Tabelle: Oktober 2026.

Energieprofil

Wo braucht die Textilbranche Strom, wo Wärme?

Textilhersteller brauchen 2022 117 kWh Strom je 1.000 € Umsatz, Lederverarbeiter 38 kWh und Bekleidungshersteller 16 kWh. Strom deckt in allen drei Abteilungen zwischen 37,77 % und 42,08 % des Energieverbrauchs. Heizöl hat mit 9,71 % in der Bekleidung und 10,89 % bei Leder und Schuhen ein größeres Gewicht als in den übrigen Abteilungen der Auswertung.

  • 38 %–42 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilungen 13, 14 und 15, 2022

  • 16 kWh–117 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilungen 13, 14 und 15, 2022

  • 4 MWh–25 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilungen 13, 14 und 15, 2022

  • −17 % bis −9 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Textil und Bekleidung heizen vor allem mit Erdgas, Lederbetriebe nutzen mehr Strom

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Heizöl
  • Erneuerbare
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Leder, Lederwaren, Schuhe (15)

  • Textilien (13)

  • Bekleidung (14)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Textilhersteller liegen auf Rang 10, Bekleidung auf Rang 25 von 27

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Textil, Bekleidung und Leder
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

  • Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)

  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)

  • Textilien (13)

    117 kWh
  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (10)

  • Getränkeherstellung (11)

  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Herstellung von DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26)

  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Leder, Lederwaren, Schuhe (15)

    38 kWh
  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Bekleidung (14)

    16 kWh
  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Textil ist die stromintensivste Abteilung der Gruppe

Mit 117 kWh je 1.000 € Umsatz braucht die Textilherstellung gut siebenmal so viel Strom wie die Bekleidungsherstellung. Für Textilbetriebe mit hohem Stromverbrauch lohnt deshalb der Blick auf BesAR und Industriestrompreis, für Erdgas und Heizöl auf die Energiesteuer. In der Bekleidung und bei Leder und Schuhen hat Heizöl mit rund 10 % mehr Gewicht als in der Textilherstellung mit 2,29 %.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die elf Wirtschaftszweige der Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
13.10Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei61 %204 kWh
13.20Weberei51 %167 kWh
13.30Veredlung von Textilien und Bekleidung17 %114 kWh
13.91Gewirkter und gestrickter Stoff36 %91 kWh
13.93Teppiche31 %96 kWh
13.94Seilerwaren65 %61 kWh
13.95Vliesstoff und Erzeugnisse daraus (ohne Bekleidung)53 %241 kWh
13.96Technische Textilien46 %73 kWh
14.11Lederbekleidungkeine Angabekeine Angabe
14.31Strumpfwaren52 %39 kWh *
15.11Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen36 %127 kWh *
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Mit 117 kWh je 1.000 € Umsatz ist die Textilherstellung die stromintensivste Abteilung der Gruppe; Bekleidung kommt auf 16 kWh, Leder auf 38 kWh. Vergleichen Sie Ihren Wert mit Ihrer Abteilung.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Liegt Ihr Wert darüber, haben BesAR, Industriestrompreis und Letztverbrauchergruppe C besonderes Gewicht. Bei viel Erdgas oder Heizöl für Trockner und Kessel kommen Energiesteuer und, in gelisteten Sektoren, die BECV hinzu.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Ob Veredlung, Spinnerei oder Lohnarbeit: Erst Ihre Mengen je Abnahmestelle und Fertigungsstufe zeigen, was eine Entlastung bringt. Diese Mengen prüfen wir je Verfahren.

Kacheln: 1.022 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilungen 13, 14 und 15, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihre Fertigungsstufe fehlt auf den Listen?

Konfektion, Heimtextilien und Schuhe stehen auf keiner der vier Listen. Drei Wege helfen dann weiter.

WZ-Klasse prüfen

Für die Einstufung zählt die Tätigkeit mit der höchsten Wertschöpfung. Hat sich Ihr Schwerpunkt zur Veredlung oder zu Vliesstoff verschoben, kann eine neue Einstufung weitere Verfahren öffnen.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Fehlt ein ganzer Sektor auf den EU-Listen der Strompreiskompensation, kann ein Verband die Aufnahme mit einem Gutachten anstoßen. Wie ein solches Gutachten aufgebaut ist, erläutern wir auf unserer Seite für Verbände.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

Strom- und Energiesteuer, Netzentgelte und Konzessionsabgabe bleiben unabhängig von jeder Liste. Einen ersten Überblick für Ihren Betrieb gibt der kostenlose Entlastungs-Check mit zehn kurzen Fragen.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Textil- und Lederbetriebe im Jahr an?

Fünf Termine bestimmen das Jahr von Textil- und Lederbetrieben. Der Zeitstrahl zeigt, was als Nächstes ansteht und wie viel Zeit bleibt; Termine lassen sich in den Kalender übernehmen.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Entlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG für das Vorjahr beantragen.
    Konzessionsabgabe:
    Testat zur Konzessionsabgabe, in der Regel bis Ende des Folgejahres.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung beim Netzbetreiber, mit Prüfungsvermerk für die Letztverbrauchergruppe C.
    Industriestrompreis:
    Antragsfrist beim BAFA; für 2026 endet sie am 31. März 2027.
  3. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Meldung der umlagepflichtigen Netzentnahmen des Vorjahres.
    Industriestrompreis:
    Prüfungsvermerk zum Industriestrompreis, für 2026 bis 31. Mai 2027 nachreichbar.
  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    Begrenzungsantrag für das Folgejahr beim BAFA stellen.
    BECV:
    Antrag für Spinnerei, Veredlung und Vliesstoff bei der DEHSt.
  5. Sommer 2027

    voraussichtlich August

    Frist jährlich neu festgelegt

    Strompreiskompensation:
    DEHSt-Antrag für Spinnerei, Vliesstoff und Lederbekleidung; die Frist wird jährlich festgelegt.

    Termin wird bekannt gegeben

Stand Oktober 2026. Endet eine Frist an einem Wochenende oder Feiertag, kann sie sich auf den nächsten Werktag verschieben. Es gelten die Vorgaben der jeweiligen Behörde.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen in der Textil- und Lederbranche

  • Anlage 2 EnFG nennt aus den Abteilungen 13 bis 15 elf Wirtschaftszweige, alle in Liste 1: Spinnerei, Weberei, Veredlung, gewirkter und gestrickter Stoff, Teppiche, Seilerwaren, Vliesstoff, technische Textilien, Lederbekleidung, Strumpfwaren sowie Leder und Lederfaserstoff. Konfektion von Oberbekleidung, Heimtextilien und Schuhe gehören nicht dazu. In Liste 1 werden die Umlagen für den Strom über 1 GWh je Abnahmestelle auf 15 % begrenzt. Maßgeblich ist die Einstufung nach WZ 2008; die übrigen Voraussetzungen erläutern wir auf der BesAR-Seite.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; §§ 31, 45 und 46 EnFG; BAFA-Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung (Stand 06.06.2024); BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); NACE Rev. 2 Introductory guidelines Rn. 59, 70, 81; § 9b StromStG; § 15 Abs. 8a und § 17b Abs. 4 StromStV; § 54 EnergieStG; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur (Stand Oktober 2026).

Gerollte Textilbahnen in einer Fabrik
Foto: Pixabay / Pexels

Kostenloser Entlastungs-Check

Ob weitere Entlastungen für Ihren Textil- oder Lederbetrieb in Frage kommen, zeigt der kostenlose Check mit zehn kurzen Fragen.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

Kontakt

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