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Elektro, Maschinen- undFahrzeugbau

Ob Bauelementewerk, Batteriefertigung, Getriebehersteller oder Automobilzulieferer: Strom ist in vier von fünf Abteilungen der wichtigste Energieträger, auch wenn die Stromintensität mit 23 kWh bis 40 kWh je 1.000 € Umsatz niedrig bleibt. Neun Wirtschaftszweige stehen in Anlage 2 EnFG, acht davon beim Industriestrompreis; Batterien und Akkumulatoren sind zudem bei der Strompreiskompensation gelistet. Wir zeigen, welche Entlastungen große Werke auch ohne Branchenliste nutzen können, und prüfen die Angaben dafür.

Ob weitere Verfahren zu Ihrem Werk passen, sehen Sie im kostenlosen Entlastungs-Check nach zehn kurzen Fragen.

Gelber Industrieroboter in einer modernen Fertigungshalle
Foto: Freek Wolsink / Pexels
Auf einen Blick
  • Listen

    9 Codes in Anlage 2 EnFG, 8 beim Industriestrompreis; Kfz-Teile in Liste 2.

  • Ohne Liste

    Große Werke nutzen auch ohne Liste Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Letztverbrauchergruppe B.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbauern?

In Elektrotechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau arbeiten viele große Werke mit hohem Strombezug, aber geringem Stromkostenanteil am Umsatz. Nur einzelne Wirtschaftszweige stehen auf den Branchenlisten, und innerhalb eines Konzerns liegen gelistete und nicht gelistete Gesellschaften oft nebeneinander. Sechs Fragen klären wir deshalb zuerst.

Nahaufnahme einer dunklen Leiterplatte mit elektronischen Bauteilen
Foto: TimSon Foox / Pexels
  • Zulieferer oder Hersteller: Welche WZ-Klasse gilt?

    Sonstige Teile und Zubehör für Kraftwagen (29.32) stehen in Liste 2, der Bau von Kraftwagen und Motoren (29.10) in keiner Liste. Lager, Getriebe und Antriebselemente (28.15) sind gelistet, der übrige Maschinenbau nicht. Für die Einordnung zählt die Tätigkeit mit der höchsten Wertschöpfung, die das statistische Landesamt feststellt.

  • Mehrere Gesellschaften im Konzern?

    In Konzernen der Elektro- und Fahrzeugindustrie produzieren oft mehrere Gesellschaften am selben Standort. Jede Gesellschaft stellt ihre Anträge selbst und wird für sich eingestuft. Strom, den sie an Schwestergesellschaften weitergibt, ist bei BesAR und Industriestrompreis abzugrenzen.

  • Großes Werk, kleiner Stromkostenanteil?

    Bei 23 kWh bis 40 kWh Strom je 1.000 € Umsatz liegen viele Werke unter 4 % Stromkosten am Umsatz. Für die Letztverbrauchergruppe C reicht das nicht; die Letztverbrauchergruppe B mit höchstens 0,05 ct/kWh über 1 GWh je Abnahmestelle hängt dagegen nicht an den Stromkosten. Eine Mindest-Stromkostenintensität prüft das BAFA bei der BesAR nicht mehr.

  • Strom aus PV-Anlage oder BHKW?

    Selbst erzeugter Strom senkt die Netzentnahme und damit die Mengen für BesAR, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe. Von der Stromsteuer befreien ihn unter Umständen § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG, für das Erdgas eines BHKW kommt § 53a EnergieStG in Betracht. Beim Industriestrompreis zählt die Eigenversorgung nur, wenn sie gemessen wird.

  • Batteriezellen: Strompreiskompensation oder Industriestrompreis?

    Batterien und Akkumulatoren (27.20) gehören seit 2025 zu den Sektoren der Strompreiskompensation, mit 75 % Beihilfeintensität. Für dieselben Strommengen ist der Industriestrompreis dann ausgeschlossen. Bei 10 GWh ergibt die Strompreiskompensation für 2025 rund 284.700 € nach dem Fallback, der Industriestrompreis für 2026 rund 187.200 €.

  • Was bringt ein Getriebewerk mit 10 GWh?

    Ein Hersteller von Getrieben und Antriebselementen (28.15) mit 10 GWh an einer Abnahmestelle kommt 2026 in unserem Rechenbeispiel auf rund 640.000 € Entlastung, auch mit Stromkosten unter 4 % des Umsatzes. Den größten Teil tragen Stromsteuer, Industriestrompreis und Aufschlag für besondere Netznutzung. Für das Erdgas bleibt mangels BECV-Sektor die Energiesteuer.

Am Anfang steht deshalb ein Überblick über Gesellschaften, Abnahmestellen und Eigenerzeugung. Daraus ergibt sich, welche Einheit welche Verfahren nutzen kann und welche Mengen abzugrenzen sind. Für den Einstieg reichen meist Organigramm, Zählerstruktur je Standort, Strom- und Gasrechnungen des Vorjahres und die WZ-Nachweise der Gesellschaften.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbauer in Frage?

Bis zu sechs Verfahren kommen in Betracht. BesAR, Industriestrompreis und Strompreiskompensation setzen eine gelistete WZ-Klasse voraus, die Strom- und Energiesteuer das produzierende Gewerbe; Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe richten sich nach Strommenge, Stromkosten und Preis. Geprüft werden die Angaben von uns. Den Antrag bei BAFA oder DEHSt stellt anschließend unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN; Steueranträge reichen wir beim Hauptzollamt selbst ein.

Besondere Ausgleichsregelung

Acht Wirtschaftszweige stehen in Liste 1, Kfz-Teile und Zubehör (29.32) in Liste 2. Je Abnahmestelle zahlen sie für Strom über 1 GWh 15 % bzw. 25 % der KWKG- und Offshore-Netzumlage. Für Meldung und Antrag prüfen wir Netzentnahmen, Weiterleitungen und Bruttowertschöpfung.

Zur BesAR

Industriestrompreis

Bauelemente, Batterien, Kabel, elektrische Ausrüstungen a. n. g., Lager und Getriebe, Krafträder und sonstige Fahrzeuge a. n. g. sind 2026 bis 2028 berechtigt. Gefördert wird die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs mit 3,744 ct/kWh (2026). Ab 10 GWh prüfen wir die Mengen je Abnahmestelle für den Vermerk.

Zum Industriestrompreis

Aufschlag für besondere Netznutzung

Über 1 GWh je Abnahmestelle zahlen Werke in der Letztverbrauchergruppe B höchstens 0,05 ct/kWh, mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes in Letztverbrauchergruppe C höchstens 0,025 ct/kWh (2026). Für die Letztverbrauchergruppe C prüfen wir die Erklärung.

Zum Aufschlag für besondere Netznutzung

Strompreiskompensation

Gelistet ist nur die Herstellung von Batterien und Akkumulatoren (27.20), seit 2025 mit 75 % Beihilfeintensität. Ohne Produktbenchmark rechnet die DEHSt mit dem Fallback auf Basis des Stromverbrauchs. Wir prüfen Strom- und Produktionsmengen für die Bescheinigung.

Zur Strompreiskompensation

Konzessionsabgabe

Für Sondervertragskunden entfällt die Konzessionsabgabe an jeder Abnahmestelle, deren Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis bleibt, 2026 unter 22,54 ct/kWh. Das gilt unabhängig von Branche und Stromkostenanteil. Wir testieren den Vergleich je Jahr.

Zur Konzessionsabgabe

Strom- und Energiesteuer

Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten die Stromsteuer bis auf 0,50 €/MWh zurück (§ 9b StromStG), für Erdgas zur Wärmeerzeugung gilt § 54 EnergieStG. Eigenerzeugter Strom kann nach § 9 StromStG steuerfrei sein. Die Anträge stellen wir selbst bis 31. Dezember des Folgejahres.

Zur Strom- und Energiesteuer
Zusammenspiel

Wie greifen die Entlastungen in Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbau ineinander?

Konzerngesellschaften, Eigenerzeugung und Weiterleitungen verändern die Mengen, die in jedes Verfahren gehören. Ein gemeinsames Mengengerüst verhindert, dass dieselbe Kilowattstunde doppelt oder gar nicht angesetzt wird. Drei Schnittstellen zeigen, worauf es ankommt.

Gesellschaft und Abnahmestelle

BesAR und Industriestrompreis rechnen je Unternehmen und Abnahmestelle. Liefert eine Gesellschaft Strom an eine Schwester, zählt er bei ihr nicht als Selbstverbrauch. Die Zähler müssen deshalb zeigen, wer welchen Strom verbraucht, auch in gemeinsam genutzten Hallen.

Batterien zwischen zwei Beihilfen

Für Strom, den ein Batteriewerk in die Strompreiskompensation gibt, entfällt der Industriestrompreis. BesAR, Konzessionsabgabe und Stromsteuer bleiben daneben möglich. Welche Kombination mehr bringt, zeigt die Rechnung je Abnahmestelle.

Eigenerzeugung und Netz

PV-Anlage und BHKW senken die Netzentnahme und können den Durchschnittspreis für die Konzessionsabgabe verändern. Für den Industriestrompreis braucht jede Eigenversorgungsanlage einen eigenen Zähler. Stromsteuerbefreiung und Netzentnahmen sollten auf denselben Messwerten beruhen.

Rechenbeispiel

Was bringen die Entlastungen einem Getriebewerk mit 10 GWh?

Im Maschinenbau liegt der Stromanteil am Energieverbrauch bei 51 %, Erdgas folgt mit 34 %. Das Beispiel rechnet deshalb zuerst den Strom eines Herstellers von Lagern und Getrieben mit 10 GWh an einer Abnahmestelle und Stromkosten unter 4 % des Umsatzes. Darunter folgt das Erdgas für Hallenheizung und Lackierung.

Strom: Getriebewerk mit 10 GWh, Liste 1

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 1 (28.15): erste GWh mit vollen 1,387 ct/kWh, Rest 15 %; Umlagen 32.594,50 € statt 138.700 €106.105,50 €
Industriestrompreis3,744 ct/kWh auf die Hälfte von 10 GWh187.200 €
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe B (Stromkosten unter 4 %): erste GWh 1,559 ct/kWh, darüber 0,05 ct/kWh; 20.090 € statt 155.900 €135.810 €
KonzessionsabgabeGrenzpreis unterschritten, 0,11 ct/kWh11.000 €
Stromsteuer (§ 9b StromStG)10.000 MWh × 20 € − 250 €199.750 €
Zusammen639.865,50 €

Erdgas: 10 GWh für Hallenheizung und Lackierung

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
Energiesteuer (§ 54 EnergieStG)10.000 MWh × 1,38 € − 250 €13.550 €
BECVkein Sektor der Abteilungen 26 bis 30entfällt

Unverbindliche Beispiele mit den Werten für 2026. Vorausgesetzt sind Liste 1, ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis und beim Industriestrompreis die Investition der Hälfte der Beihilfe in Dekarbonisierung. Mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes stiege die Entlastung beim Aufschlag für besondere Netznutzung um 2.250 €.

Zahnräder aus Metall in Schwarz-Weiß
Foto: Pixabay / Pexels

Rund 640.000 € beim Strom, 13.550 € beim Erdgas

Auch in der Letztverbrauchergruppe B bringt der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Stromsteuer und Industriestrompreis den drittgrößten Betrag. Für ein Batteriewerk käme statt des Industriestrompreises die Strompreiskompensation in Frage.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbau bringt

  • Konzern sauber abgebildet

    Wir ordnen Strom, Zähler und Anträge den einzelnen Gesellschaften zu. Weiterleitungen an Schwestergesellschaften grenzen wir nach den Regeln jedes Verfahrens ab.

  • Einstufung geprüft

    Wir zeigen, ob die WZ-Klasse Ihrer Gesellschaften zur tatsächlichen Wertschöpfung passt und welche Listen sich daraus öffnen.

  • Entlastung ohne Liste

    Auch nicht gelistete Werke nutzen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Letztverbrauchergruppe B. Diese Verfahren prüfen wir mit derselben Sorgfalt.

  • Eigenerzeugung im Blick

    PV, BHKW und Speicher berücksichtigen wir von der Netzentnahme bis zur Stromsteuerbefreiung. So passen alle Meldungen zu denselben Messwerten.

  • Alle Verfahren abgestimmt

    Für Elektronik- und Batteriehersteller, Maschinen- und Getriebebauer sowie Fahrzeugbauer und Zulieferer prüfen wir alle sechs Verfahren aus einem Mengengerüst, von der Stromsteuer bis zur Strompreiskompensation.

Nahaufnahme gebündelter zylindrischer Batterien
Foto: Hilary Halliwell / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Den BAFA- und DEHSt-Antrag stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, wir prüfen und bescheinigen. Steueranträge beim Hauptzollamt übernehmen wir selbst. Die Rollen bleiben getrennt, die Fristen laufen in einem gemeinsamen Zeitplan.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbauern?

Unsere Zusammenarbeit hat vier Schritte. Gesellschaften, Standorte und Eigenerzeugung nehmen wir dabei als Erstes auf, weil sie über die Mengen in jedem Verfahren entscheiden.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie nennen uns Gesellschaften, Standorte, Strommengen und Ihre Eigenerzeugung. Wir sagen Ihnen, welche Verfahren für welche Einheit in Frage kommen.

  2. 02

    Mengen je Gesellschaft

    Netzstrom, Eigenerzeugung und Weiterleitungen ordnen wir Gesellschaften und Abnahmestellen zu.

  3. 03

    Prüfung und Vermerke

    Wir prüfen Meldungen, Erklärungen, Produktionsmengen und Bruttowertschöpfung und erteilen die nötigen Vermerke.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    RITTER GENT COLLEGEN reicht die Anträge bei BAFA und DEHSt ein, die Steueranträge beim Hauptzollamt übernehmen wir. Für den Netzbetreiber stellen wir Ihnen den Prüfungsvermerk aus.

Jetzt anfragen

Entlastungen für Ihr Elektro-, Maschinenbau- oder Fahrzeugwerk prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Gesellschaften und Standorte, den ungefähren Stromverbrauch und vorhandene Eigenerzeugung. Daraufhin bekommen Sie eine erste Einschätzung und unser Angebot.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes aus Elektro, Maschinen- und Fahrzeugbau stehen auf den Listen?

Neun Wirtschaftszweige der Abteilungen 26 bis 30 stehen in mindestens einer Liste, die BECV führt keinen davon. Die Tabelle zeigt sie im Einzelnen. Ein Strich bedeutet: im jeweiligen Verfahren nicht gelistet.

  • 9 von 9

    BesAR

    8 in Liste 1, 1 in Liste 2

  • 8 von 9

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 1 von 9

    Strompreiskompensation

    nur Batterien und Akkumulatoren

  • 0 von 9

    BECV

    kein Sektor der Abteilungen 26 bis 30

WZ 2008WirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
26.11Elektronische BauelementeListe 1ja––
27.20Batterien und AkkumulatorenListe 1jaja, seit 2025 (75 %)–
27.31GlasfaserkabelListe 1ja––
27.32Sonstige elektronische und elektrische Drähte und KabelListe 1ja––
27.90Sonstige elektrische Ausrüstungen und Geräte a. n. g.Liste 1ja––
28.15Lager, Getriebe, Zahnräder und AntriebselementeListe 1ja––
29.32Sonstige Teile und sonstiges Zubehör für KraftwagenListe 2–––
30.91KrafträderListe 1ja––
30.99Sonstige Fahrzeuge a. n. g.Liste 1ja––

Strompreiskompensation, Abrechnungsjahr 2025: 75 % für Batterien und Akkumulatoren als neuer Sektor (Tabelle 2). Die BECV führt keinen Sektor der Abteilungen 26 bis 30. Quellen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026). Stand Oktober 2026.

Energieprofil

Wie viel Energie braucht der Maschinen- und Fahrzeugbau?

Elektronikhersteller beziehen 2022 62,1 % ihrer Energie als Strom, Hersteller elektrischer Ausrüstungen 59,3 % und der Maschinenbau 51,16 %. Die Stromintensität bleibt mit 23 kWh bis 40 kWh je 1.000 € Umsatz niedrig. Große Werke können dennoch hohe Strommengen abnehmen.

  • 39 %–62 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilungen 26 bis 30, 2022

  • 23 kWh–40 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilungen 26 bis 30, 2022

  • 9 MWh–17 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilungen 26 bis 30, 2022

  • −24 % bis −10 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Strom ist in vier von fünf Abteilungen der größte Energieträger

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Heizöl
  • Erneuerbare
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Elektronik und Optik (26)

  • Elektrische Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Kraftwagen und Teile (29)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Elektro, Maschinen- und Fahrzeugbau liegen alle in der unteren Hälfte

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Elektro, Maschinen- und Fahrzeugbau
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

  • Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)

  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)

  • Herstellung von Textilien (13)

  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (10)

  • Getränkeherstellung (11)

  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Elektronik und Optik (26)

    40 kWh
  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (15)

  • Elektrische Ausrüstungen (27)

    37 kWh
  • Maschinenbau (28)

    35 kWh
  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Kraftwagen und Teile (29)

    26 kWh
  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

    23 kWh
  • Herstellung von Bekleidung (14)

  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Gelistete Klassen brauchen mehr Strom

Die gelisteten Wirtschaftszweige liegen deutlich über dem Mittel ihrer Abteilung: Lager und Getriebe brauchen 94 kWh Strom je 1.000 € Umsatz, elektronische Bauelemente 76 kWh, Kfz-Teile 73 kWh und Batterien 71 kWh. Der Bau von Kraftwagen kommt dagegen auf 17 kWh. Mit 12.242 Betrieben ist die Gruppe die größte der Auswertung.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die neun Wirtschaftszweige des Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbaus aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
26.11Elektronische Bauelemente64 %76 kWh
27.20Batterien und Akkumulatoren57 %71 kWh
27.31Glasfaserkabel52 %36 kWh
27.32Sonstige elektronische und elektrische Drähte und Kabel68 %66 kWh
27.90Sonstige elektrische Ausrüstungen und Geräte a. n. g.61 %32 kWh
28.15Lager, Getriebe, Zahnräder und Antriebselemente51 %94 kWh
29.32Sonstige Teile und sonstiges Zubehör für Kraftwagen56 %73 kWh
30.91Krafträderkeine Angabekeine Angabe
30.99Sonstige Fahrzeuge a. n. g.keine Angabekeine Angabe
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Vergleichen Sie Ihren Stromverbrauch je 1.000 € Umsatz mit dem Wert Ihrer Klasse und Ihrer Abteilung. Ein Wert nahe 100 kWh spricht für eine genaue Prüfung von BesAR und Industriestrompreis.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Mit gelisteter Klasse stehen BesAR und Industriestrompreis vorn, bei Batterien auch die Strompreiskompensation. Ohne Liste tragen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung die Entlastung.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Welche Beträge möglich sind, zeigen erst Ihre Zählerwerte je Gesellschaft und Abnahmestelle. Diese Werte prüfen wir für jedes Verfahren.

Kacheln: 12.242 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilungen 26, 27, 28, 29 und 30, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihr Werk steht auf keiner Liste?

Kraftwagenbau (29.10), der größte Teil des Maschinenbaus, Elektromotoren (27.11) und Datenverarbeitungsgeräte (26.20) stehen in keiner der vier Listen. Auch dann gibt es Wege zur Entlastung.

WZ-Klasse prüfen

Fertigt eine Gesellschaft auch Getriebe, Kabel oder Batterien, kann die Einstufung beim statistischen Landesamt eine gelistete Klasse ergeben. Wir prüfen, wo der Schwerpunkt der Wertschöpfung tatsächlich liegt.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Ob ein Sektor in die Strompreiskompensation aufgenommen wird, hängt an Kennzahlen zu Stromkosten und Handel, die meist ein Verband vorlegt. Diese Gutachten erstellen wir.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

Stromsteuer, Energiesteuer, Konzessionsabgabe und Letztverbrauchergruppe B gelten unabhängig von jeder Branchenliste. Im Rechenbeispiel mit 10 GWh sind das zusammen rund 346.600 €.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Elektro-, Maschinen- und Fahrzeugbauer im Jahr an?

Die Übersicht zeigt die Stichtage des Jahres und rechnet ab heute. Jeden Termin können Sie mit einem Klick in Ihren Kalender laden.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG, bei BHKW auch § 53a EnergieStG.
    Konzessionsabgabe:
    Grenzpreistestat, Termin je nach Vertrag mit dem Netzbetreiber.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung an den Netzbetreiber; für die Letztverbrauchergruppe C mit Erklärung des Unternehmens und unserem Vermerk.
    Industriestrompreis:
    Antrag beim BAFA für das Abrechnungsjahr 2026, ohne parallele Strompreiskompensation.
  3. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Netzentnahmen und Weiterleitungen je Abnahmestelle an den Übertragungsnetzbetreiber melden.
    Industriestrompreis:
    Vermerk ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch für 2026 einreichen.
  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    BAFA-Antrag für das Folgejahr, im erweiterten Verfahren mit geprüfter Bruttowertschöpfung.
    EnSTransV:
    Pflichterklärung für Steuervorteile ab 100.000 € je Rechtsgrundlage aus dem Vorjahr.
  5. 15. Juli 2027

    in 250 Tagen

    Industriestrompreis:
    Antragsfrist für 2026, wenn das Batteriewerk auch Strompreiskompensation beantragt.
  6. Sommer 2027

    voraussichtlich August

    Frist jährlich neu festgelegt

    Strompreiskompensation:
    Antrag für Batterien und Akkumulatoren; die DEHSt setzt die Frist jedes Jahr fest.

    Termin wird bekannt gegeben

Stand Oktober 2026. Liegt das Fristende auf einem Wochenende oder Feiertag, kann der folgende Werktag maßgeblich sein. Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen in Elektro, Maschinen- und Fahrzeugbau

  • Anlage 2 EnFG nennt neun Wirtschaftszweige der Abteilungen 26 bis 30. In Liste 1 stehen elektronische Bauelemente, Batterien und Akkumulatoren, Glasfaser- und sonstige Kabel, sonstige elektrische Ausrüstungen, Lager und Getriebe, Krafträder und sonstige Fahrzeuge, in Liste 2 Teile und Zubehör für Kraftwagen. Je Abnahmestelle zahlen begrenzte Unternehmen für Strom über 1 GWh in Liste 1 noch 15 %, in Liste 2 noch 25 % der Umlagen. Kraftwagenbau, Elektromotoren und der übrige Maschinenbau sind nicht aufgeführt.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; §§ 30, 31 EnFG; BAFA, Antragsverfahren zur BesAR (keine Prüfung der Stromkostenintensität mehr); BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie § 9b StromStG; §§ 53a, 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur. Stand Oktober 2026.

Roboterarme in einer Fertigungsanlage
Foto: Ludovic Delot / Pexels

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Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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