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Branchen

Lebensmittel, Getränke und Gartenbau

Ob Zucker, Stärke, Milchpulver, Malz oder Gemüse aus dem Gewächshaus: In der Lebensmittelherstellung bestimmt vor allem Erdgas den Energieverbrauch. 23 Wirtschaftszweige der Abteilungen 10 und 11 stehen in Anlage 2 EnFG, zehn davon auch beim Industriestrompreis; bei der BECV zählt oft das einzelne Produkt. Wir ordnen Ihre Produkte den Listen zu und prüfen die Angaben für Ihre Anträge.

Welche weiteren Entlastungen zu Ihrem Betrieb passen, zeigt der kostenlose Entlastungs-Check nach zehn kurzen Fragen.

Modernes Gewächshaus mit Reihen von Tomatenpflanzen
Foto: Igor Passchier / Pexels
Auf einen Blick
  • BesAR und Industriestrompreis

    23 Wirtschaftszweige in Anlage 2 EnFG, zehn davon in Liste 1 und beim Industriestrompreis.

  • BECV

    Zucker und Stärke mit 95 %, viele Produkte als Teilsektor, Gemüsebau unter Glas und Pilzzucht seit 2021.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Lebensmittelherstellern und Gartenbaubetrieben?

In der Lebensmittelbranche entscheidet selten nur die Branche. Oft kommt es auf das einzelne Produkt, die Liste innerhalb der BesAR oder das Jahr der Anerkennung an. Hinzu kommt, dass Erdgas im Mittel der Branche rund doppelt so viel Energie liefert wie Strom. Sechs Fragen stehen dabei immer wieder im Mittelpunkt.

Industrieanlage mit Rohrleitungen in einer Molkerei
Foto: Anna Shvets / Pexels
  • Liste 1 oder Liste 2?

    13 der 23 Wirtschaftszweige stehen in Liste 2, darunter Schlachten, Milchverarbeitung, Mühlen, Backwaren und Erfrischungsgetränke. Dort beträgt der Begrenzungssatz 25 %, mit besonderer Deckung durch erneuerbare Energien 15 %; in Liste 1 gilt immer 15 % (§ 31 Nr. 2 EnFG).

  • Zählt bei der BECV unser Produkt?

    Für viele Hersteller ist nicht der ganze Sektor, sondern das einzelne Produkt gelistet, etwa Tomatenmark, Backhefe, Kakaomasse oder Röstkaffee. Maßgeblich ist dann die Zuordnung nach der Produktionsstatistik (Prodcom).

  • Was heißt „nachträglich anerkannt“?

    Milchverarbeitung, Kaffee, Kakaomasse, Luzernemehl, Gemüsebau unter Glas und Pilzzucht sind erst nachträglich in die BECV aufgenommen worden, mit Wirkung ab 2021. Die DEHSt hat für die Antragstellung dazu ein eigenes Hinweispapier veröffentlicht.

  • Wie ordnen wir Erdgas und Heizöl den Produkten zu?

    Im Unterglasanbau heizen Kessel oft mehrere Gewächshäuser, Kulturen und auch Betriebsgebäude. Für die BECV und die Energiesteuer muss nachvollziehbar sein, welche Brennstoffmenge auf welches Produkt und welche Tätigkeit entfällt; Grundlage sind Zähler oder begründete Schlüssel.

  • Reicht die Strommenge an jeder Abnahmestelle?

    Die BesAR begrenzt nur an Abnahmestellen mit mehr als 1 GWh im Jahr, die Konzessionsabgabe wird je Abnahmestelle verglichen. Eine Molkerei mit rund 20 GWh Erdgas und zwei Abnahmestellen prüft deshalb zuerst die Strommengen je Standort und verteilt die Erdgasmengen sauber auf beide.

  • Gilt die Stromsteuer-Entlastung auch im Gartenbau?

    Die Entlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG stehen dem produzierenden Gewerbe und der Land- und Forstwirtschaft offen. Zur Land- und Forstwirtschaft zählt nach § 2 Nr. 5 StromStG der Abschnitt A der WZ 2003, zu dem auch der Gemüse- und Gartenbau gehört.

Viele dieser Punkte sind vor dem ersten Antrag zu klären. Wir ordnen Ihre Produkte den Listen zu und prüfen die Mengen für jedes Verfahren, das für Sie in Frage kommt. Für einen ersten Überblick reichen meist die Produktliste, die Standorte mit ihren Zählern und die Strom- und Erdgasmengen des Vorjahres. Daraus ergibt sich, welche Verfahren für Sie offenstehen und wo Mengen aufzuteilen sind.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Lebensmittelhersteller in Frage?

Für die Branche sind sechs Verfahren wichtig. Die Strom- und Energiesteuer steht allen Herstellern und Gartenbaubetrieben offen; BesAR, Industriestrompreis und BECV hängen an den Listen, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung an Strompreis und Stromkosten. Wir prüfen die Angaben dafür; die Anträge bei BAFA und DEHSt übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt stellen wir sie selbst.

Strom- und Energiesteuer

Lebensmittelhersteller und Gartenbaubetriebe können einen Teil der Strom- und Energiesteuer zurückholen. Entlastet werden Strom ebenso wie Erdgas und Heizöl, die in Kesseln, Trocknern oder Gewächshäusern eingesetzt werden. Wir erstellen die Anträge, reichen sie beim Hauptzollamt ein und behalten die Frist zum 31. Dezember des Folgejahres im Blick.

Zur Strom- und Energiesteuer

BECV-Kompensation

Für Erdgas und andere Brennstoffe gleicht die BECV einen Teil der CO₂-Kosten aus, bei Zucker und Stärke mit 95 %. Viele Hersteller sind nur mit einzelnen Produkten gelistet, etwa Milchpulver, Tomatenmark oder Backhefe. Wir prüfen die produktbezogene Aufstellung der Brennstoffmengen und bescheinigen sie für den Antrag bei der DEHSt bis 30. Juni.

Zur BECV

Besondere Ausgleichsregelung

23 Wirtschaftszweige der Lebensmittel- und Getränkeherstellung können KWKG- und Offshore-Netzumlage begrenzen lassen. Für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle zahlen sie dann je nach Liste nur 15 % oder 25 % der Umlagen. Wir prüfen die Meldung der Netzentnahmen bis 31. Mai und, im erweiterten Verfahren, die Bruttowertschöpfung für den Antrag.

Zur BesAR

Konzessionsabgabe

Unterschreitet der Durchschnittspreis je kWh den Grenzpreis, zahlen Sondervertragskunden keine Konzessionsabgabe. Der Grenzpreis beträgt 2026 22,54 ct/kWh, die Abgabe sonst bis zu 0,11 ct/kWh. Wir bestätigen den Vergleich je Abnahmestelle mit einem Testat und prüfen, ob sich Vorjahre noch nachholen lassen.

Zur Konzessionsabgabe

Industriestrompreis

Zehn Wirtschaftszweige, von Fischverarbeitung bis Malz, können den Industriestrompreis beantragen. Für 2026 zahlt das BAFA 3,744 ct/kWh auf die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs; der Antrag ist bis 31. März 2027 zu stellen. Für den Prüfungsvermerk ab 10 GWh prüfen wir Strommengen und Abgrenzung je Abnahmestelle.

Zum Industriestrompreis

Aufschlag für besondere Netznutzung

Für Unternehmen der Letztverbrauchergruppe C sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung deutlich, 2026 auf höchstens 0,025 ct/kWh für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle. Voraussetzung sind Stromkosten von mehr als 4 % des Umsatzes. Wir prüfen Ihre Erklärung zur Meldung beim Netzbetreiber bis 31. März.

Zum Aufschlag für besondere Netznutzung
Zusammenspiel

Wie passen die Entlastungen in der Lebensmittelbranche zusammen?

Für Strom, Erdgas und Netzentgelte gibt es jeweils eigene Verfahren mit eigenen Fristen. Weil alle auf dieselben Zähler und Rechnungen zugreifen, lohnt es sich, die Mengen einmal sauber aufzuteilen. Am Beispiel einer Molkerei zeigen wir, wie die Verfahren zusammenwirken.

Strom: Umlagen und Stromsteuer

Mit der Milchverarbeitung steht eine Molkerei in Liste 2 der BesAR; sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, sinken die Umlagen an Abnahmestellen über 1 GWh auf 25 %, mit besonderer Deckung durch erneuerbare Energien auf 15 %. Beim Industriestrompreis ist die Milchverarbeitung nicht gelistet. Die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG kommt unabhängig davon hinzu.

Erdgas: BECV und Energiesteuer

Seit der nachträglichen Anerkennung erhält die Milchverarbeitung in der BECV einen Kompensationsgrad von 65 %, rückwirkend ab 2021. Daneben erstattet das Hauptzollamt nach § 54 EnergieStG einen Teil der Energiesteuer auf Erdgas. Für die BECV zählt nur das Erdgas für beihilfefähige Produkte; Mengen für Stromerzeugung oder Wärme an Dritte sind abzugrenzen.

Netz und Abgaben

Liegen die Stromkosten der Molkerei über 4 % des Umsatzes, gehört sie zur Letztverbrauchergruppe C und zahlt für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle den niedrigsten Aufschlag für besondere Netznutzung. Die Konzessionsabgabe entfällt an jeder Abnahmestelle unter dem Grenzpreis. Beide Nachweise stützen sich auf die Strommengen je Standort, die auch für die BesAR erhoben werden.

Rechenbeispiel

Was bringen die Entlastungen bei 20 GWh Erdgas und 10 GWh Strom?

In der Lebensmittelherstellung liefert Erdgas mit 56,15 % mehr als doppelt so viel Energie wie Strom mit 27,55 %. Deshalb steht hier die Erdgasvariante vorn, am Beispiel einer Molkerei mit 20 GWh Erdgas. Beim Strom rechnen wir mit Liste 2 der BesAR, in der die meisten Wirtschaftszweige der Branche stehen.

Erdgas: Molkerei mit 20 GWh

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BECVMilchverarbeitung (10.51), 65 %, Werte 202593.653,62 €
Energiesteuer20.000 MWh × 1,38 € − 250 €27.350 €
Zusammen121.003,62 €

Strom: 10 GWh an einer Abnahmestelle, Liste 2

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 2: 25 % ab der zweiten GWh93.622,50 €
Industriestrompreisnur für Wirtschaftszweige der Liste 1–
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe C138.060 €
KonzessionsabgabePreis unter dem Grenzpreis11.000 €
Stromsteuer20 €/MWh abzüglich 250 €199.750 €
Zusammen442.432,50 €

Unverbindliche Beispiele. Die BECV ist mit den Werten des Abrechnungsjahres 2025 gerechnet (55 €/t CO₂, Selbstbehalt 150 t), Strom mit den Sätzen für 2026. In Liste 1 wäre die BesAR-Entlastung höher und der Industriestrompreis käme hinzu. Vorausgesetzt sind unter anderem Stromkosten über 4 % des Umsatzes, ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis und die Gegenleistungen der Verfahren.

Metallische Lagertanks an einem Industriegebäude
Foto: Lok Fung Yam / Pexels

Erdgas rund 121.000 €, Strom rund 442.000 €

Auch wenn Erdgas den Energiebedarf prägt, bringen die Stromverfahren in diesem Beispiel mehr. Erst Ihre eigenen Mengen je Produkt und Abnahmestelle zeigen, wo bei Ihnen der größere Hebel liegt.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in der Lebensmittelbranche bringt

  • Produkte richtig zugeordnet

    Wir gleichen Ihre Produkte mit den Teilsektoren der BECV ab, bevor Sie Brennstoffmengen aufteilen. Maßgeblich ist die Zuordnung nach Prodcom; wo sie unklar ist, klären wir sie vorab mit Ihnen.

  • Beide Listen der BesAR im Blick

    Ob Liste 1 oder Liste 2 und ob eine Deckung durch erneuerbare Energien den Satz senkt, klären wir vor dem Antrag. So wissen Sie früh, mit welchem Begrenzungssatz Sie rechnen können.

  • Nachträgliche Anerkennung genutzt

    Für nachträglich anerkannte Sektoren prüfen wir anhand der Hinweise der DEHSt, welche Jahre Sie noch beantragen können. Das betrifft vor allem Milchverarbeitung, Kaffee, Kakaomasse sowie Gemüsebau unter Glas und Pilzzucht.

  • Ein Team für Strom und Brennstoff

    BesAR, Industriestrompreis und BECV prüfen wir aufeinander abgestimmt; keine Menge wird doppelt angesetzt. Wo BECV und Energiesteuer unterschiedliche Mengen ansetzen, ist der Unterschied begründet und dokumentiert.

  • Erfahrung mit der Branche

    Wir arbeiten für Unternehmen aus der Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln und aus der Getränkeherstellung. Im Mittelpunkt stehen Strom- und Energiesteuer, dazu BECV, BesAR und der Grenzpreisnachweis für die Konzessionsabgabe.

Innenansicht einer automatisierten Getränkeabfüllanlage
Foto: BI ravencrow / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Unsere Rolle ist die Prüfung und Bescheinigung Ihrer Angaben. BAFA- und DEHSt-Anträge stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN; die Anträge zur Strom- und Energiesteuer reichen wir selbst beim Hauptzollamt ein. Die Termine beider Seiten sind aufeinander abgestimmt, sodass Prüfungsvermerk und Antrag rechtzeitig zusammenkommen.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Lebensmittelherstellern?

Von der Anfrage bis zum Antrag sind es vier Schritte. Die Zuordnung von Erdgas und Produkten klären wir dabei früh, damit BECV und Energiesteuer zueinander passen.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie nennen uns Produkte, Werke und die Strom- und Erdgasmengen. Wir klären, welche Listen und Teilsektoren für Sie gelten.

  2. 02

    Mengen je Produkt und Werk

    Erdgas ordnen wir Produkten und Tätigkeiten zu, Strom den Abnahmestellen. Grundlage sind Zähler oder begründete Schlüssel.

  3. 03

    Prüfung und Bescheinigung

    Wir prüfen die Aufstellungen für BECV, BesAR und Netzentgelte und erteilen Bescheinigungen und Vermerke.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    RITTER GENT COLLEGEN stellt die Anträge bei BAFA und DEHSt, wir die Anträge beim Hauptzollamt. Meldungen beim Netzbetreiber reichen Sie mit unserem Vermerk ein.

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Entlastungen für Ihren Lebensmittelbetrieb prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Produkte, Ihre Werke und den ungefähren Strom- und Erdgasverbrauch. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Verfahren für Sie in Frage kommen, zusammen mit einem Angebot.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes und Produkte stehen auf den Listen?

Jedes Verfahren führt seine eigene Liste. Die Tabelle zeigt alle Wirtschaftszweige der Abteilungen 10 und 11 sowie die Gartenbaubetriebe, die in mindestens einer Liste stehen. Steht bei der BECV „Teil“, ist nur das genannte Produkt gelistet; „ab 2021“ kennzeichnet die nachträgliche Anerkennung.

  • 23 von 26

    BesAR

    10 in Liste 1, 13 in Liste 2

  • 10 von 26

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 2 von 26

    Strompreiskompensation

    Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I

  • 15 von 26

    BECV

    Sektoren und Teilsektoren der Anlage

WZ 2008 / BWAWirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
10.11Schlachten (ohne Geflügel)Liste 2–––
10.12Schlachten von GeflügelListe 2–––
10.20FischverarbeitungListe 1ja––
10.31KartoffelverarbeitungListe 1ja–Teile: gefrorene Kartoffelerzeugnisse, Kartoffelmehl und -flocken 65 %
10.32Frucht- und GemüsesäfteListe 1ja––
10.39Sonstige Verarbeitung von Obst und GemüseListe 1ja–Teil: Tomatenmark 65 %
10.41Öle und Fette (ohne Margarine)Liste 1jaja, seit 2025 (75 %)70 %; raffiniertes Palmöl 80 %
10.42Margarine u. ä. NahrungsfetteListe 2–––
10.51Milchverarbeitung (ohne Speiseeis)Liste 2––65 % (nachträglich ab 2021)
10.61Mahl- und SchälmühlenListe 2––Teil: gepuffte oder geröstete Getreideerzeugnisse 75 % (ab 2021)
10.62Stärke und StärkeerzeugnisseListe 1ja–95 %
10.72DauerbackwarenListe 2–––
10.73TeigwarenListe 2–––
10.81ZuckerListe 1ja–95 %
10.82Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)Liste 2––Teil: Kakaomasse 70 % (ab 2021)
10.83Kaffee und Tee–––Teile: Röstkaffee 65 %, Kaffeeauszüge 70 % (ab 2021)
10.85FertiggerichteListe 2–––
10.86Homogenisierte und diätetische NahrungsmittelListe 1ja–65 % (nachträglich ab 2021)
10.89Sonstige Nahrungsmittel a. n. g.Liste 2––Teil: Backhefe 70 %
10.91Futtermittel für NutztiereListe 2––Teil: Luzernemehl und -pellets 95 % (ab 2021)
10.92Futtermittel für sonstige TiereListe 2–––
11.04Wermutwein und aromatisierte WeineListe 1ja––
11.06MalzListe 1jaja, seit 2025 (75 %)85 % (angepasst ab 2021)
11.07Erfrischungsgetränke, MineralwasserListe 2–––
BWA 211Gemüsebau unter Glas–––70 % (nachträglich ab 2021)
BWA 231Pilzzucht–––70 % (nachträglich ab 2021)

Prozentangaben: Beihilfeintensität 2025 bei der Strompreiskompensation, Kompensationsgrad bei der BECV. Bei der BECV zählen oft einzelne Produkte (Teilsektoren nach Prodcom), beim Gartenbau die Betriebsart nach der Betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (BWA). Quellen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); Anlage BECV, DEHSt-Hinweispapier zur nachträglichen Anerkennung (Stand Juni 2026) und BAnz AT 12.06.2026 B2. Stand: Oktober 2026.

Energieprofil

Wie verteilt sich der Energiebedarf in der Lebensmittelherstellung?

Hersteller von Nahrungs- und Futtermitteln beziehen 2022 56,15 % ihrer Energie aus Erdgas und 27,55 % als Strom, Getränkehersteller 57,63 % und 30,41 %. Beide Abteilungen brauchen rund 83 kWh Strom je 1.000 € Umsatz. Mit 5.635 Betrieben gehört die Nahrungsmittelherstellung zu den größten Abteilungen der Auswertung.

  • 28 %–30 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilungen 10 und 11, 2022

  • 83 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilungen 10 und 11, 2022

  • 28 MWh–31 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilungen 10 und 11, 2022

  • −16 % bis −10 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Erdgas deckt in Lebensmittel- und Getränkeherstellung mehr als die Hälfte des Energiebedarfs

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Kohle
  • Heizöl
  • Erneuerbare
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Getränke (11)

  • Nahrungs- und Futtermittel (10)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Lebensmittel und Getränke liegen beim Strom je Euro Umsatz im Mittelfeld

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Lebensmittel und Getränke
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

  • Herstellung von Glas, -waren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (23)

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)

  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)

  • Herstellung von Textilien (13)

  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Nahrungs- und Futtermittel (10)

    83 kWh
  • Getränke (11)

    83 kWh
  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Herstellung von DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26)

  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (15)

  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Herstellung von Bekleidung (14)

  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Brennstoffe im Mittelpunkt

Wo Erdgas den Verbrauch bestimmt, rücken die Entlastungen für Brennstoffe in den Blick: Energiesteuer und, bei gelisteten Sektoren, die BECV. Kohle spielt mit 4,37 % nur in der Nahrungsmittelherstellung eine Rolle. Für den Gartenbau unter Glas enthalten die Benchmarks keine Werte.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die 24 Wirtschaftszweige der Lebensmittel- und Getränkeherstellung (ohne Gartenbau) aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
10.11Schlachten (ohne Geflügel)38 %38 kWh
10.12Schlachten von Geflügel57 %66 kWh
10.20Fischverarbeitung39 %51 kWh
10.31Kartoffelverarbeitung15 %140 kWh
10.32Frucht- und Gemüsesäfte28 %86 kWh
10.39Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse26 %56 kWh
10.41Öle und Fette (ohne Margarine)15 %78 kWh
10.42Margarine u. ä. Nahrungsfette37 %62 kWh *
10.51Milchverarbeitung (ohne Speiseeis)26 %73 kWh
10.61Mahl- und Schälmühlen61 %131 kWh
10.62Stärke und Stärkeerzeugnisse23 %395 kWh
10.72Dauerbackwaren28 %82 kWh
10.73Teigwaren31 %101 kWh
10.81Zucker10 %291 kWh
10.82Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)40 %94 kWh
10.83Kaffee und Tee20 %78 kWh
10.85Fertiggerichte48 %102 kWh
10.86Homogenisierte und diätetische Nahrungsmittel20 %68 kWh *
10.89Sonstige Nahrungsmittel a. n. g.27 %67 kWh
10.91Futtermittel für Nutztiere42 %69 kWh
10.92Futtermittel für sonstige Tiere27 %55 kWh
11.04Wermutwein und aromatisierte Weinekeine Angabekeine Angabe
11.06Malz15 %195 kWh
11.07Erfrischungsgetränke, Mineralwasser47 %88 kWh
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Nahrungsmittel- und Getränkehersteller brauchen im Mittel rund 83 kWh Strom je 1.000 € Umsatz. Vergleichen Sie Ihren eigenen Wert damit, getrennt nach Werken, wenn Sie mehrere betreiben.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Erdgas liefert in der Branche rund doppelt so viel Energie wie Strom; Energiesteuer und, bei gelisteten Produkten, die BECV stehen deshalb oft vorn. Bei hohem Stromanteil kommen BesAR und Industriestrompreis hinzu.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Wie viel eine Entlastung bringt, ergibt sich erst aus Ihren Mengen je Abnahmestelle und je Produkt. Diese Aufteilung prüfen wir für jedes Verfahren.

Kacheln: 6.193 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilungen 10 und 11, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihr Produkt oder Wirtschaftszweig fehlt?

Schlachten, Backwaren oder Erfrischungsgetränke stehen zwar in Liste 2 der BesAR, bei anderen Verfahren fehlt aber manches Produkt. Drei Wege helfen weiter.

WZ-Klasse und Produkt prüfen

Stimmt die WZ-Klasse beim statistischen Landesamt noch? Bei der BECV entscheidet oft das einzelne Produkt nach Prodcom; eine saubere Zuordnung kann einen Teilsektor öffnen.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Fehlt ein ganzer Sektor, kann ein Verband seine Aufnahme mit einem Gutachten anstoßen, etwa für die EU-Listen von Strompreiskompensation und Industriestrompreis.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

Strom- und Energiesteuer stehen auch dem Gartenbau offen. Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung hängen nicht an einer Branchenliste.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Lebensmittelhersteller im Jahr an?

Für Lebensmittel- und Getränkehersteller sind fünf Termine im Jahr entscheidend. Der Zeitstrahl rechnet ab heute und zeigt die Restzeit; jeder Termin lässt sich in den Kalender übernehmen.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Anträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG, auch für Gartenbaubetriebe.
    Konzessionsabgabe:
    Grenzpreisnachweis mit Testat, üblich zum Jahresende.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung zum Aufschlag für besondere Netznutzung beim Netzbetreiber.
    Industriestrompreis:
    BAFA-Antrag, für das Jahr 2026 spätestens am 31. März 2027.
  3. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Meldung der Netzentnahmen je Entnahmestelle an den Übertragungsnetzbetreiber.
    Industriestrompreis:
    Nachreichung des Prüfungsvermerks ab 10 GWh für 2026.
  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    Antrag auf Begrenzung beim BAFA, für das folgende Kalenderjahr.
    BECV:
    DEHSt-Antrag für das Erdgas des Vorjahres, auch für nachträglich anerkannte Sektoren.
    EnSTransV:
    Erklärung über Steuerentlastungen des Vorjahres ab 100.000 €.
  5. Sommer 2027

    voraussichtlich August

    Frist jährlich neu festgelegt

    Strompreiskompensation:
    Antrag bei der DEHSt für Öle und Fette sowie Malz; Frist jährlich neu.

    Termin wird bekannt gegeben

Stand Oktober 2026. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt teilweise der nächste Werktag. Verbindlich sind die Vorgaben der zuständigen Stelle.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen für Lebensmittelhersteller

  • Anlage 2 EnFG nennt 23 Wirtschaftszweige der Abteilungen 10 und 11. Zehn stehen in Liste 1, etwa Zucker, Stärke, Fischverarbeitung, Fruchtsäfte und Malz; 13 in Liste 2, darunter Milchverarbeitung, Schlachten, Backwaren, Futtermittel und Erfrischungsgetränke. Der Begrenzungssatz beträgt in Liste 1 15 %, in Liste 2 25 % oder mit besonderer Deckung durch erneuerbare Energien 15 %. Begrenzt wird nur an Abnahmestellen mit mehr als 1 GWh im Jahr; die weiteren Voraussetzungen erläutern wir auf unserer BesAR-Seite.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; § 31 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026), Hinweispapier zur nachträglichen Anerkennung (Stand Juni 2026) und BAnz AT 12.06.2026 B2; § 2 Nr. 5 und § 9b StromStG; § 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur (Stand Oktober 2026).

Mitarbeiter in Schutzkleidung bei der Käseherstellung
Foto: Anna Shvets / Pexels

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Welche Entlastungen über Energiesteuer und BECV hinaus zu Ihrem Lebensmittelbetrieb passen, ermittelt der kostenlose Check. Er dauert nur wenige Minuten.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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