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Entlastungen beim BAFAAktualisiert WP/StB Dominik Korte

BesAR: Wer kann einen Antrag stellen?

Die Besondere Ausgleichsregelung steht nicht jedem Unternehmen offen. Welche Voraussetzungen stromkostenintensive Unternehmen, Wasserstoffhersteller und der Verkehr erfüllen müssen.

Strommast mit Leitungen vor hellem Himmel

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) begrenzt die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Weil sie beihilferechtlich als Beihilfe gilt, steht sie nur bestimmten Unternehmen offen. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) nennt drei Gruppen: stromkostenintensive Unternehmen, Unternehmen, die Wasserstoff herstellen, und bestimmte Verkehrsunternehmen.

Stromkostenintensive Unternehmen

Die größte Gruppe sind stromkostenintensive Unternehmen. Nach § 30 EnFG müssen sie drei Voraussetzungen erfüllen.

1. Branche und Strommenge

Das Unternehmen muss einer Branche angehören, die in Anlage 2 zum EnFG aufgeführt ist. Außerdem muss es im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an einer Abnahmestelle mehr als 1 GWh Strom selbst verbraucht haben, und zwar Strom, auf den Umlagen anfallen. Auch die Abnahmestelle selbst muss einer Branche nach Anlage 2 zuzuordnen sein. Ob ein Unternehmen auf Liste 1 oder Liste 2 steht, bestimmt, wie weit die Umlagen begrenzt werden.

2. Energiemanagementsystem

Das Unternehmen muss ein Energiemanagementsystem betreiben, in der Regel zertifiziert nach DIN EN ISO 50001 oder als Umweltmanagementsystem nach EMAS. Für Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr weniger als 5 GWh Strom verbraucht haben, genügt nach § 2 Nr. 3 EnFG auch:

  • ein nicht zertifiziertes System auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021, mindestens Umsetzungsstufe 3, oder
  • die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk.

3. Gegenleistung

Zusätzlich verlangt das Gesetz eine Gegenleistung, oft als grüne Konditionalität bezeichnet. Das Unternehmen erfüllt eine von drei Möglichkeiten: wirtschaftlich durchführbare Effizienzmaßnahmen umsetzen, mindestens 30 % des Stromverbrauchs aus ungefördertem Grünstrom decken oder einen Teil der Begrenzung in die Dekarbonisierung investieren. Welcher Weg sich lohnt und wie er nachgewiesen wird, beschreiben wir in unserem Beitrag zu den BesAR-Umlagen 2027.

Unternehmen, die Wasserstoff herstellen

Für die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff gelten nach § 36 EnFG eigene Regeln. Begünstigt sind Unternehmen der Branche Herstellung von Industriegasen (WZ 2008, Klasse 20.11), bei denen die elektrochemische Wasserstoffherstellung den größten Beitrag zur Bruttowertschöpfung leistet. Anders als bei anderen Branchen gilt hier weder die Schwelle von 1 GWh noch der Selbstbehalt für die erste Gigawattstunde. Energiemanagementsystem und Gegenleistung sind dagegen auch hier Pflicht. Für die ersten Jahre nach Produktionsbeginn sieht das Gesetz gestufte Nachweise vor, zunächst auf Basis von Prognosen.

Verkehr

Unter den Begriff Verkehr fallen drei Gruppen mit jeweils eigenen Voraussetzungen:

  • Schienenbahnen (§ 37 EnFG)
  • Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr (§ 38 EnFG)
  • Landstromanlagen für Seeschiffe (§ 39 EnFG)

Was wir übernehmen

Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, und erstellen die Prüfungsvermerke zu Meldung und Antrag. Den Antrag beim BAFA stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Alle Leistungen rund um die Begrenzung finden Sie auf unserer Seite zur Besonderen Ausgleichsregelung.

Dieser Beitrag erschien erstmals am 01.03.2026 auf unserer früheren Website. Wir haben ihn am 7. November 2026 vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.

Häufige Fragen

  • Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt die Anforderung an das Energiemanagementsystem. Das ist aber nur eine von drei Voraussetzungen. Hinzu kommen die Branchenzugehörigkeit mit mehr als 1 GWh Verbrauch an einer Abnahmestelle und die Gegenleistung. Unternehmen unter 5 GWh können statt der Zertifizierung auch ein System nach DIN EN ISO 50005 oder ein Netzwerk nutzen.