BesAR
Über die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) können stromkostenintensive Unternehmen ihre KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage begrenzen lassen. Begrenzte Unternehmen melden bis 31. Mai die umlagenpflichtigen Netzentnahmen des Vorjahres an den Übertragungsnetzbetreiber, bei mehr als 1 GWh mit Prüfungsvermerk; der Antrag ist jährlich bis 30. Juni beim BAFA zu stellen. Wir prüfen die Meldung, die Bruttowertschöpfung nach § 32 EnFG und die Endabrechnungen.

