RGC Testat
Leistungen

Prüfungen und Testate im Energie-, Klima- und Umweltrecht

Ob BAFA, DEHSt, Netzbetreiber oder Hauptzollamt: Viele Entlastungen setzen geprüfte Nachweise voraus. Wir prüfen die Angaben, die Ihr Unternehmen gegenüber BAFA, DEHSt, Netzbetreibern, Hauptzollamt sowie Zentraler Stelle Verpackungsregister und Umweltbundesamt belegen muss, und erstellen die verlangten Prüfungsvermerke und Testate. Unsere Leistungen sind nach diesen Stellen geordnet.

Entlastungen beim BAFA

Das BAFA entlastet über BesAR und Industriestrompreis nur mit geprüften Angaben. Wir übernehmen die Prüfung, unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN den Antrag.

BesAR

Über die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) können stromkostenintensive Unternehmen ihre KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage begrenzen lassen. Begrenzte Unternehmen melden bis 31. Mai die umlagenpflichtigen Netzentnahmen des Vorjahres an den Übertragungsnetzbetreiber, bei mehr als 1 GWh mit Prüfungsvermerk; der Antrag ist jährlich bis 30. Juni beim BAFA zu stellen. Wir prüfen die Meldung, die Bruttowertschöpfung nach § 32 EnFG und die Endabrechnungen.

Industriestrompreis

Die Strompreisentlastung für 2026 bis 2028 beantragen Sie beim BAFA; Anträge für 2026 sind ab Dezember 2026 bis zum 31. März 2027 möglich. Ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch ist ein Prüfungsvermerk erforderlich, der bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden kann. Wir prüfen Ihre Angaben zu den Strommengen und zur Abgrenzung von der Strompreiskompensation, für Industrieparkbetreiber die spezifischen Stromeinsätze, und beraten zur Gegenleistung. Die Antragstellung übernimmt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN.

Entlastungen bei der DEHSt

Auch die DEHSt verlangt für Strompreiskompensation und BECV geprüfte Angaben. Wir prüfen und bescheinigen sie, RITTER GENT COLLEGEN stellt den Antrag.

Strompreiskompensation

Die Strompreiskompensation ersetzt stromintensiven Unternehmen einen Teil der indirekten CO₂-Kosten des Vorjahres, die über den Strompreis weitergegeben werden. Die DEHSt verlangt einen Vermerk, der die Angaben im Antrag bestätigt. Diesen Vermerk erstellen wir.

BECV

Mit der BECV-Beihilfe erhalten Unternehmen in gefährdeten Sektoren einen Ausgleich für Mehrkosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG). Spätester Eingang bei der DEHSt ist der 30. Juni des Folgejahres; die Frist ist eine Ausschlussfrist. Die Angaben für den Antrag prüfen wir.

Netzentgelte und Abgaben

Netzbetreiber reduzieren Netzentgelte und Abgaben erst, wenn der Nachweis vorliegt.

StromNEV

Wer bis 31. März meldet, zahlt für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle höchstens 0,050 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung, als Letztverbrauchergruppe C höchstens 0,025 ct/kWh statt 1,559 ct/kWh (2026). Dafür prüfen wir Zuordnung und Stromkostenintensität.

KAV

Für Sondervertragskunden entfällt die Konzessionsabgabe, wenn der Durchschnittspreis je Kilowattstunde unter dem Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 KAV liegt. Wir prüfen den Grenzpreisvergleich und den Nachweis als Weiterverteiler.

KWKG

Betreiber von KWK-Anlagen über 2 MW legen BAFA und Netzbetreiber bis 31. März eine geprüfte Jahresabrechnung vor. Wir prüfen als Wirtschaftsprüfer die Jahresabrechnung, den Bonus für innovative Wärme sowie Wärme- und Kältenetze und -speicher nach § 30 KWKG.

Strom- und Energiesteuer

Anträge, Anmeldungen und Anzeigen beim Hauptzollamt sind Pflicht, und das Amt prüft sie. Wir stellen sie für Sie und begleiten das Verfahren bis zur Erstattung.

Strom- und Energiesteuer

Wir übernehmen Anträge, Anmeldungen und Anzeigen beim Hauptzollamt, etwa nach § 9a und § 9b StromStG sowie §§ 51, 53, 53a und 54 EnergieStG, dazu die EnSTransV-Erklärung und Außenprüfungen.

E-Mobilität

Ob Dienstwagen, Wallbox zu Hause oder Ladesäule für Kunden: Wir ordnen Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Stromsteuer beim Laden ein und stimmen Ihr Ladekonzept mit Ihren Energienachweisen ab.

Verpackungen und Umweltaussagen

Prüfung und Beratung für Unternehmen, die Verpackungen oder Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, Verpackungsteuern zahlen oder mit Umweltaussagen werben.

VerpackDG und EWKFondsG

Wir prüfen Ihre Vollständigkeitserklärung nach dem VerpackDG und Ihre Mengenmeldung an den Einwegkunststofffonds, beide jährlich fällig bis 15. Mai.

Verpackungsteuer

Zur geplanten Kunststoffverpackungsteuer des Bundes und zu kommunalen Verpackungsteuern beraten wir Sie; Anmeldungen übernehmen wir, oder wir prüfen Ihre Mengen.

Umweltaussagen

Seit 27. September 2026 brauchen Zukunftsaussagen wie „klimaneutral bis 2035“ einen regelmäßig unabhängig geprüften Umsetzungsplan. Die Prüfung bereiten wir vor.

CO₂-Grenzausgleich (CBAM)

Betroffen sind Importeure von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln und Wasserstoff aus Drittstaaten.

CBAM

Von der 50-t-Schwelle bis zur Abgabe der Zertifikate: Wir klären Ihre Pflichten und erstellen entweder die CBAM-Erklärung oder prüfen Ihre Angaben.

Voraussetzungen und Gutachten

Bevor es um die Höhe geht: Branchenzuordnung, beihilferechtlicher Status und die Beihilfefähigkeit ganzer Sektoren.

WZ-Klassifizierung

Passt die beim statistischen Landesamt geführte WZ-Klasse zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit? Wir prüfen das und begleiten eine Änderung.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Ob ein UiS-Risiko besteht, prüfen wir frühzeitig, und wir beraten, wie Sie den Status vermeiden oder verlassen.

Gutachten für Verbände

Branchenverbänden liefern wir Gutachten, mit denen sie die Beihilfefähigkeit ihres Sektors gegenüber Ministerien, Behörden und EU-Kommission belegen.

Ablauf

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Ob BAFA, DEHSt, Netzbetreiber oder Hauptzollamt: Die Zusammenarbeit folgt immer denselben vier Schritten. Die Fristen Ihres Verfahrens planen wir von Beginn an ein.

  1. 01

    Check oder Anfrage

    Starten Sie mit dem kostenlosen Entlastungs-Check, oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie uns. Gemeinsam bestimmen wir, welche Verfahren und Fristen für Sie relevant sind.

  2. 02

    Angebot

    Für jedes Verfahren schätzen wir den Aufwand und legen ein individuelles Angebot vor. Die Unterlagenliste erhalten Sie gleich mit.

  3. 03

    Prüfung

    Wir prüfen oder bearbeiten Ihre Daten nach den Vorgaben der zuständigen Stelle. Rückfragen besprechen wir unmittelbar mit Ihrem Team.

  4. 04

    Ergebnis

    Sie erhalten Prüfungsvermerk, Bescheinigung oder Testat, bei Strom- und Energiesteuer den fertigen Antrag, jeweils rechtzeitig vor der Frist.

FAQ

Häufige Fragen zu unseren Leistungen

  • Das hängt vom Verfahren ab, der Kreis der Stellen ist aber überschaubar. Beim BAFA geht es um die Besondere Ausgleichsregelung und den Industriestrompreis, bei der DEHSt um Strompreiskompensation und BECV; für CBAM ist in Deutschland ebenfalls die DEHSt zuständig. Netzbetreiber verlangen Nachweise für den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Konzessionsabgabe und – zusammen mit dem BAFA – die KWKG-Jahresabrechnung. Für die Strom- und Energiesteuer ist das Hauptzollamt zuständig, für Verpackungen die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt. Unsere Leistungsübersicht folgt genau dieser Ordnung, damit Sie Ihr Verfahren schnell finden.

Stand: Oktober 2026.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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