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Branchen

Glas, Keramik undBaustoffe

Ob Glashütte, Fliesenwerk, Ziegelei oder Zementwerk: Schmelzen, Brennen und Trocknen bestimmen den Energiebedarf der Branche. Für diese Prozesse entlasten § 9a StromStG und § 51 EnergieStG in voller Höhe der Steuer; 17 Wirtschaftszweige stehen in Anlage 2 EnFG, zwölf in der BECV. Für Glas, Glasfasern und Fliesen kommt seit dem Abrechnungsjahr 2025 die Strompreiskompensation hinzu. Öfen im EU-Emissionshandel, Ersatzbrennstoffe und Mischbetriebe verlangen dabei eine genaue Abgrenzung. Wir ordnen Ihre Öfen und Wannen den passenden Verfahren zu und prüfen die Mengen dafür.

Welche Verfahren über die Prozessentlastung hinaus für Ihr Werk in Betracht kommen, ermittelt der kostenlose Entlastungs-Check in zehn kurzen Fragen.

Glühende Glasflaschen in einer Formmaschine einer Glashütte
Foto: Keegan Checks / Pexels
Auf einen Blick
  • Listen und Prozesse

    17 Codes in Anlage 2 EnFG, 14 beim Industriestrompreis; volle Steuerentlastung für Schmelzen und Brennen.

  • BECV und EU-Emissionshandel

    Zwölf BECV-Sektoren, meist mit 95 %; Öfen im EU-Emissionshandel sind ausgenommen.

Ausgangslage

Welche Fragen stellen sich Glas-, Keramik- und Baustoffherstellern?

Erdgas, Kohle, Heizöl und sonstige Energieträger decken in der Abteilung 23 rund drei Viertel des Energieverbrauchs (2022). Neben den Branchenlisten entscheiden deshalb die Prozessentlastungen der Strom- und Energiesteuer, der EU-Emissionshandel und die Brennstoffe im Ofen darüber, welche Entlastung greift. Sechs Fragen kehren in den Werken immer wieder.

Reihen frisch geformter Tonziegel in einem Ziegelwerk
Foto: Amit Barka / Pexels
  • Schmelzen, Brennen, Trocknen: Gilt die Prozessentlastung?

    Strom und Brennstoffe, mit denen Glas, Keramik, Ziegel, Zement, Kalk, Gips oder mineralische Dämmstoffe getrocknet, gebrannt, geschmolzen, erwärmt oder getempert werden, entlastet das Hauptzollamt in voller Höhe der Steuer (§ 9a StromStG, § 51 EnergieStG). Für Licht, Druckluft oder Hallenheizung gelten dagegen § 9b StromStG und § 54 EnergieStG mit niedrigeren Sätzen. Die Abgrenzung je Anlage entscheidet über die Höhe der Erstattung.

  • Welche Öfen sind im EU-Emissionshandel?

    Zementklinker über 500 t je Tag im Drehrohrofen, Kalk über 50 t, Glas und Mineralfasern über 20 t Schmelzleistung, keramische Erzeugnisse über 75 t je Tag: Solche Anlagen gehören nach Anhang 1 TEHG zum EU-Emissionshandel. Ihr Brennstoff trägt keinen nationalen CO₂-Preis und fällt deshalb aus der BECV. Für Öfen, Trockner und Heizungen außerhalb der Anlagengrenze kann die BECV dagegen greifen.

  • Ersatzbrennstoffe: Was zählt bei Abfall, Altreifen und Biomasse?

    In Zement- und Kalkwerken ersetzen Ersatzbrennstoffe oft einen Teil von Kohle und Erdgas. Außerhalb des EU-Emissionshandels unterliegen seit 2024 auch Abfälle dem nationalen Emissionshandel; der biogene Anteil bleibt bei der BECV aber außen vor. Für jeden Brennstoffstrom braucht der Antrag deshalb belegte Mengen, Heizwerte und biogene Anteile.

  • Kalk oder Kalkstein, Zement oder Transportbeton?

    Zement (23.51) steht in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis, Transportbeton (23.63) dagegen auf keiner Liste. Kalk und gebrannter Gips (23.52) stehen in Liste 2, der Abbau von Kalkstein (08.11) in Liste 1. Betreibt ein Unternehmen beides, kommt es auf den Schwerpunkt der Tätigkeit und eine saubere Trennung der Mengen an.

  • Ziegel, Kalk, Faserzement: Was bedeutet Liste 2?

    Ziegel und Baukeramik (23.32), Kalk und gebrannter Gips (23.52) sowie Faserzementwaren (23.65) stehen in Liste 2 der BesAR. Die Umlagen über 1 GWh sinken dort auf 25 % statt auf 15 %, und beim Industriestrompreis sind diese Codes nicht berechtigt. Über die BECV erhalten Ziegel und Kalk dagegen den höchsten Kompensationsgrad von 95 %.

  • Strompreiskompensation für Glas und Fliesen?

    Seit dem Abrechnungsjahr 2025 sind Flachglas, Hohlglas, Glasfasern und keramische Fliesen neue Sektoren der Strompreiskompensation mit 75 % Beihilfeintensität. Matten und Vliese aus Glasfasern gehören schon länger dazu und erhalten 80 %, Hütten- und Steinwolle ist als Teilsektor neu aufgenommen. Gerechnet wird mit Produktbenchmarks je Prodcom-Code oder dem Fallback-Benchmark.

Für Glas-, Keramik- und Baustoffwerke beginnt die Arbeit deshalb bei der Zuordnung jeder Anlage: Ofen, Wanne, Trockner, Mühle oder Hallenheizung. Daraus folgt, welche Mengen in die Prozessentlastung, in die BECV oder in den EU-Emissionshandel gehören. Für den Einstieg reichen meist das Anlagenverzeichnis, die Strom- und Brennstoffbezüge des Vorjahres und, soweit vorhanden, die Emissionsberichte.

Unsere Leistungen

Welche Entlastungen kommen für Glas-, Keramik- und Baustoffwerke in Frage?

Glas-, Keramik- und Baustoffwerke nutzen bis zu sieben Verfahren. BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV hängen an Branchen- und Sektorlisten, die Strom- und Energiesteuer an den Prozessen im Werk, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe an Stromkosten und Preis. Wir prüfen die Angaben; die Anträge bei BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt reichen wir sie selbst ein.

Besondere Ausgleichsregelung

14 Wirtschaftszweige stehen in Liste 1, Ziegel, Kalk und Faserzement in Liste 2. Über 1 GWh je Abnahmestelle sinken die Umlagen auf 15 % bzw. 25 %, im erweiterten Verfahren auf höchstens 0,5 % oder 1 % der Bruttowertschöpfung. Wir prüfen die Meldung zum 31. Mai und die Angaben für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BesAR

Industriestrompreis

Die 14 Codes der Liste 1 sind für 2026 bis 2028 berechtigt, von Flachglas bis Zement. Gefördert wird die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs mit 3,744 ct/kWh (2026); Antragsfrist für 2026 ist der 31. März 2027, bei paralleler Strompreiskompensation der 15. Juli 2027. Ab 10 GWh prüfen wir die Mengen für den Vermerk.

Zum Industriestrompreis

Strompreiskompensation

Flachglas, Hohlglas, Glasfasern und keramische Fliesen sind seit 2025 mit 75 % dabei, Glasfaser-Matten und -Vliese mit 80 %, dazu Hütten- und Steinwolle als Teilsektor. Grundlage sind Produktionsmengen je Benchmark oder der Stromverbrauch im Fallback. Wir prüfen beides für die Bescheinigung im Antrag.

Zur Strompreiskompensation

BECV-Kompensation

Von zwölf beihilfeberechtigten Sektoren erhalten Zement, Kalk, Flach- und Hohlglas, Ziegel und Fliesen 95 %. Ausgeglichen werden CO₂-Kosten des nationalen Emissionshandels für Brennstoffe außerhalb des EU-Emissionshandels. Wir prüfen Brennstoffaufstellung, biogene Anteile und Emissionsintensität für den Antrag bis 30. Juni.

Zur BECV

Strom- und Energiesteuer

Für Schmelzen, Brennen, Trocknen und Tempern erstattet das Hauptzollamt die Steuer vollständig (§ 9a StromStG, § 51 EnergieStG). Übrige betriebliche Mengen entlasten § 9b StromStG und § 54 EnergieStG teilweise. Wir stellen die Anträge bis 31. Dezember des Folgejahres.

Zur Strom- und Energiesteuer
Zusammenspiel

Wie greifen die Entlastungen in Glas-, Keramik- und Baustoffwerken ineinander?

Ein Werk mit Schmelzwanne oder Brennofen nutzt oft mehrere Verfahren für dieselben Energiemengen. Damit nichts doppelt oder gar nicht angesetzt wird, sollten Strom, Brennstoffe und Emissionen aus einem Mengengerüst kommen. Drei Bereiche verlangen besondere Sorgfalt.

Strom für Wanne und Werk

BesAR und Industriestrompreis können für denselben Netzstrom greifen; Strommengen mit Strompreiskompensation sind beim Industriestrompreis abzuziehen. Bei der Stromsteuer trennt sich der Strom in Prozessmengen nach § 9a und übrige Mengen nach § 9b. Diese Aufteilung sollte zu Zählern und Anlagenverzeichnis passen.

Brennstoff nach Anlage

Erdgas für Öfen im EU-Emissionshandel fällt aus der BECV, bleibt aber bei der Energiesteuer entlastungsfähig. Für Öfen und Trockner außerhalb des Emissionshandels kommen § 51 EnergieStG und die BECV zusammen in Betracht. Biogene Anteile von Ersatzbrennstoffen zählen bei der BECV nicht.

Netz und Abgaben

Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe stützen sich auf dieselben Netzentnahmen wie die BesAR-Meldung. Eigene Erzeugung senkt diese Mengen und kann den Durchschnittspreis an der Abnahmestelle verschieben. Ein gemeinsames Mengengerüst je Abnahmestelle hält die Nachweise stimmig.

Rechenbeispiel

Wie viel bringen Prozessentlastung, BECV und Stromverfahren bei 10 GWh?

Erdgas ist in der Abteilung 23 mit 37,27 % der wichtigste Energieträger, Strom deckt 16,16 %. Das Beispiel beginnt deshalb mit einem Fliesenwerk, das 10 GWh Erdgas in Öfen außerhalb des EU-Emissionshandels und für die Heizung einsetzt. Darunter steht zum Vergleich die Rechnung für eine Glashütte mit 10 GWh Strom.

Erdgas: Fliesenwerk, 10 GWh für Öfen und Heizung

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
Energiesteuer (§ 51 EnergieStG)9.000 MWh zum Brennen und Trocknen × 5,50 €49.500 €
Energiesteuer (§ 54 EnergieStG)1.000 MWh Heizung × 1,38 € − 250 €1.130 €
BECVFliesen (23.31), 95 %, Werte 202564.520,43 €
Zusammen115.150,43 €

Strom: Glashütte mit 10 GWh, Liste 1

VerfahrenAnnahmeEntlastung 2026
BesARListe 1, Umlagen 1,387 ct/kWh106.105,50 €
Industriestrompreis3,744 ct/kWh auf 50 % der Menge187.200 €
Aufschlag für besondere NetznutzungLetztverbrauchergruppe C138.060 €
KonzessionsabgabePreis unter dem Grenzpreis11.000 €
Stromsteuer (§ 9a StromStG)4.000 MWh für die Schmelzwanne × 20,50 €82.000 €
Stromsteuer (§ 9b StromStG)6.000 MWh × 20 € − 250 €119.750 €
Zusammen644.115,50 €

Unverbindliche Beispiele mit den Steuersätzen 2026 und den BECV-Werten 2025. Bei der BECV ist angenommen, dass das gesamte Erdgas der Herstellung von Fliesen dient und kein Ofen dem EU-Emissionshandel unterliegt. Für den Strom vorausgesetzt sind Liste 1, Stromkosten über 4 % des Umsatzes und ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis; wird für Hohlglas Strompreiskompensation beantragt, entfällt für diese Strommengen der Industriestrompreis.

Silos eines Zementwerks im Hochformat
Foto: Juan Martin Lopez / Pexels

Erdgas rund 115.000 €, Strom rund 644.000 €

Die Energiesteuer nach § 51 macht im Beispiel rund 43 % der Erdgasentlastung aus. Wie hoch sie bei Ihnen ausfällt, hängt davon ab, wie genau Öfen, Trockner und Heizung getrennt gemessen werden.

Ihre Vorteile

Was Ihnen unsere Prüfung in Glas-, Keramik- und Baustoffwerken bringt

  • Prozessmengen belegt

    Wir prüfen, welche Strom- und Brennstoffmengen auf Schmelzen, Brennen und Trocknen entfallen und wie sie gemessen oder geschätzt sind. So ist die volle Entlastung nach § 9a und § 51 für eine Außenprüfung dokumentiert.

  • Emissionshandel und BECV getrennt

    Wir gleichen die Anlagengrenzen aus der Emissionsgenehmigung mit den Brennstoffmengen ab. Was im EU-Emissionshandel berichtet wird, bleibt aus der BECV-Aufstellung heraus.

  • Ersatzbrennstoffe nachvollziehbar

    Für Abfall, Altreifen und Biomasse prüfen wir Mengen, Heizwerte und biogene Anteile je Brennstoffstrom. Nur der fossile Anteil fließt in die BECV ein.

  • Mischbetriebe sauber abgegrenzt

    Kalksteinbruch und Kalkofen, Zementwerk und Betonmischanlage ordnen wir je Tätigkeit und Abnahmestelle zu. Das schafft die Grundlage für die Einstufung bei BesAR und Industriestrompreis.

  • Erfahrung aus der Branche

    Wir arbeiten für Glashütten, Hersteller von Keramik und Feuerfestprodukten, Ziegel-, Zement- und Kalkwerke sowie für Beton-, Mineralwolle- und andere Baustoffhersteller. Im Mittelpunkt stehen Strom- und Energiesteuer, BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation, BECV, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung.

Beleuchtetes Zementwerk bei Nacht
Foto: Joseph Russo / Pexels

Prüfung und Antrag getrennt

Die Anträge bei BAFA und DEHSt erstellt und stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, wir prüfen und bescheinigen die Angaben dafür. Beim Hauptzollamt beantragen wir die Entlastungen selbst. So bleibt die Prüfung unabhängig, und die Fristen beider Seiten laufen in einem Plan zusammen.

Ablauf

Wie arbeiten wir mit Glas-, Keramik- und Baustoffwerken?

Vier Schritte führen von der Anfrage zum Antrag. Öfen, Trockner und Ersatzbrennstoffe erfassen wir dabei von Anfang an, weil sie in fast jedem Verfahren eine Rolle spielen.

  1. 01

    Erstgespräch

    Sie zeigen uns Werke, Öfen, Wannen und Brennstoffe. Wir klären, welche Verfahren für Ihre Produkte in Betracht kommen.

  2. 02

    Mengen je Anlage

    Strom, Erdgas, Kohle und Ersatzbrennstoffe ordnen wir Prozessen, Anlagen im Emissionshandel und Abnahmestellen zu.

  3. 03

    Prüfung und Vermerke

    Wir prüfen Strom- und Brennstoffmengen, Produktionsmengen und Bruttowertschöpfung und erteilen Vermerke und Bescheinigungen.

  4. 04

    Anträge und Meldungen

    RITTER GENT COLLEGEN stellt die Anträge bei BAFA und DEHSt, wir die beim Hauptzollamt. Für die Meldungen an Netzbetreiber erhalten Sie von uns den Vermerk.

Jetzt anfragen

Entlastungen für Ihr Glas-, Keramik- oder Baustoffwerk prüfen lassen

Nennen Sie uns Ihre Werke, die wichtigsten Öfen und den ungefähren Strom- und Brennstoffverbrauch. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Angebot.

Begünstigte Wirtschaftszweige

Welche Codes der Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie stehen auf den Listen?

Jedes Verfahren führt eigene Listen, und in dieser Abteilung unterscheiden sie sich besonders stark. Die Tabelle zeigt alle 18 Wirtschaftszweige, die in mindestens einem Verfahren vorkommen. Steht ein Strich in der Zelle, führt das Verfahren den Code nicht.

  • 17 von 18

    BesAR

    14 in Liste 1, 3 in Liste 2

  • 14 von 18

    Industriestrompreis

    KUEBLL Anhang I, Teilliste 1

  • 5 von 18

    Strompreiskompensation

    Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I

  • 12 von 18

    BECV

    Sektoren der Anlage zur BECV

WZ 2008WirtschaftszweigBesARIndustriestrompreisStrompreiskompensationBECV
23.11FlachglasListe 1jaja, seit 2025 (75 %)95 %
23.12Veredlung und Bearbeitung von FlachglasListe 1ja––
23.13HohlglasListe 1jaja, seit 2025 (75 %)95 %
23.14Glasfasern und Waren darausListe 1jaja, seit 2025 (75 %); Matten und Vliese 80 %75 %
23.19Sonstiges Glas einschließlich technischer GlaswarenListe 1ja–65 %
23.20Feuerfeste keramische Werkstoffe und WarenListe 1ja–75 %
23.31Keramische Wand- und Bodenfliesen und -plattenListe 1jaja, seit 2025 (75 %)95 %
23.32Ziegel und sonstige BaukeramikListe 2––95 %
23.41Keramische Haushaltswaren und Ziergegenstände–––65 %
23.42SanitärkeramikListe 1ja–65 %
23.43Isolatoren und Isolierteile aus KeramikListe 1ja––
23.44Keramische Erzeugnisse für sonstige technische ZweckeListe 1ja––
23.49Sonstige keramische ErzeugnisseListe 1ja––
23.51ZementListe 1ja–95 %
23.52Kalk und gebrannter GipsListe 2––95 %
23.65FaserzementwarenListe 2–––
23.91Schleifkörper und Schleifmittel auf UnterlageListe 1ja––
23.99Sonstige Erzeugnisse aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.Liste 1janur Hütten- und Steinwolle, seit 2025 (75 %)70 %

Strompreiskompensation, Abrechnungsjahr 2025: 80 % für Matten und Vliese aus Glasfasern als bisheriger Teilsektor, 75 % für die seit 2025 aufgenommenen Sektoren und für Hütten- und Steinwolle. BECV: Kompensationsgrad laut Anlage zur BECV. Grundlagen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfäden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026) und BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); Stand der Übersicht Oktober 2026.

Energieprofil

Wie heizt die Baustoff-, Glas- und Keramikindustrie?

Die Abteilung 23 bezieht 2022 37,27 % ihrer Energie aus Erdgas, 19,01 % aus Kohle und 17,39 % aus sonstigen Energieträgern; Strom deckt 16,16 %. Je 1.000 € Umsatz brauchten die 3.297 Betriebe 238 kWh Strom. Erneuerbare Energien erreichen 7,89 %.

  • 16 %

    Stromanteil am Energieverbrauch

    Abteilung 23, 2022

  • 238 kWh

    Strom je 1.000 € Umsatz

    Abteilung 23, 2022

  • 63 MWh

    Strom je Beschäftigten

    Abteilung 23, 2022

  • −15 %

    Stromintensität 2022 zu 2021

    Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz

Glas, Keramik und Baustoffe nutzen einen breiten Mix aus Erdgas, Kohle und sonstigen Trägern

Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %

  • Strom
  • Erdgas
  • Kohle
  • Heizöl
  • Erneuerbare
  • Übrige (Fernwärme, Sonstige)
  • Glas, Keramik, Steine und Erden (23)

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Glas, Keramik und Baustoffe gehören zu den fünf stromintensivsten Abteilungen

Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe

  • Glas, Keramik und Baustoffe
  • übrige Abteilungen
  • Kohlenbergbau* (05)

  • Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)

  • Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)

  • Metallerzeugung und -bearbeitung (24)

  • Glas, Keramik, Steine und Erden (23)

    238 kWh
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (20)

  • Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)

  • Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)

  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)

  • Herstellung von Textilien (13)

  • H.v. Druckerz., Vervielf.v.Ton-,Bild-,Datenträgern (18)

  • Herstellung von Metallerzeugnissen (25)

  • Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (10)

  • Getränkeherstellung (11)

  • Herstellung von Möbeln (31)

  • Kokerei und Mineralölverarbeitung (19)

  • Herstellung von DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (26)

  • Herstellung von sonstigen Waren (32)

  • Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen (15)

  • Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (27)

  • Maschinenbau (28)

  • Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (21)

  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (29)

  • Sonstiger Fahrzeugbau (30)

  • Herstellung von Bekleidung (14)

  • Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (33)

  • Tabakverarbeitung (12)

* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben

Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.

Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4

Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.

Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.

Hohe Emissionen je Euro Umsatz

Je 1.000 € Umsatz entstehen in der Abteilung 23 rund 384 kg CO₂, Rang 3 von 27 Abteilungen. Beim Strom je 1.000 € Umsatz liegt sie auf Rang 5. Für brennstoffintensive Werke stehen deshalb Energiesteuer und BECV vorn, bei hohem Stromverbrauch zusätzlich BesAR und Industriestrompreis.

Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig

Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die 18 Wirtschaftszweige der Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.

WZ 2008WirtschaftszweigStromanteil am EnergieverbrauchStrom je 1.000 € Umsatz
23.11Flachglas10 %380 kWh *
23.12Veredlung und Bearbeitung von Flachglas41 %209 kWh
23.13Hohlglas20 %490 kWh
23.14Glasfasern und Waren daraus28 %312 kWh
23.19Sonstiges Glas einschließlich technischer Glaswaren28 %326 kWh
23.20Feuerfeste keramische Werkstoffe und Waren17 %96 kWh
23.31Keramische Wand- und Bodenfliesen und -platten14 %317 kWh
23.32Ziegel und sonstige Baukeramik10 %288 kWh
23.41Keramische Haushaltswaren und Ziergegenstände15 %117 kWh
23.42Sanitärkeramikkeine Angabekeine Angabe
23.43Isolatoren und Isolierteile aus Keramikkeine Angabekeine Angabe
23.44Keramische Erzeugnisse für sonstige technische Zwecke30 %128 kWh
23.49Sonstige keramische Erzeugnisse20 %158 kWh *
23.51Zement13 %1.095 kWh
23.52Kalk und gebrannter Gips8 %469 kWh
23.65Faserzementwaren32 %93 kWh *
23.91Schleifkörper und Schleifmittel auf Unterlage32 %82 kWh
23.99Sonstige Erzeugnisse aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.20 %171 kWh
  1. 01

    Kennzahl vergleichen

    Setzen Sie Ihren Strom- und Brennstoffverbrauch je 1.000 € Umsatz neben die 238 kWh Strom der Abteilung. Liegt Ihr Werk deutlich darüber, lohnt der Blick auf das erweiterte Verfahren der BesAR.

  2. 02

    Verfahren gewichten

    Überwiegt die Prozesswärme, stehen § 51 EnergieStG und die BECV im Vordergrund. Bei elektrischer Schmelze gewinnt § 9a StromStG an Gewicht, bei großen Mühlen und Gebläsen BesAR und Industriestrompreis.

  3. 03

    Mengen prüfen

    Erst Ihre Mengen je Ofen, Abnahmestelle und Brennstoff zeigen, was eine Entlastung tatsächlich bringt. Wir prüfen sie für jedes Verfahren, das Sie beantragen.

Kacheln: 3.297 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilung 23, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.

Nicht gelistet?

Ihr Werk fehlt auf den Listen?

Transportbeton, Betonfertigteile, Gipserzeugnisse und die Bearbeitung von Naturstein stehen in keiner der vier Listen. Auch für sie gibt es Wege zu einer Entlastung.

WZ-Klasse prüfen

Stellt Ihr Betrieb neben Betonteilen auch Zement, Kalk oder Keramik her, kann die Einstufung beim statistischen Landesamt eine andere Klasse ergeben. Eine Überprüfung vor dem nächsten Antrag kann sich lohnen.

Zur WZ-Klassifizierung

Gutachten für Verbände

Für die Aufnahme eines ganzen Sektors in Strompreiskompensation oder BECV braucht es einen Verband und belastbare Zahlen. Wir unterstützen Verbände mit Gutachten zu Stromkosten, Handel und Emissionen.

Zu den Gutachten für Verbände

Entlastung ohne Liste

Die Prozessentlastung nach § 9a StromStG und § 51 EnergieStG hängt am Verfahren, nicht an einer Branchenliste. Auch Betonwerke im produzierenden Gewerbe können sie nutzen, etwa für das Trocknen von Betonerzeugnissen.

Zur Strom- und Energiesteuer
Fristen

Welche Termine stehen für Glas-, Keramik- und Baustoffwerke im Jahr an?

Von der Meldung zum Aufschlag für besondere Netznutzung im März bis zu den Steueranträgen im Dezember: Die Übersicht zählt ab heute und zeigt, wie viel Zeit bis zum nächsten Termin bleibt. Jeden Termin können Sie als Kalendereintrag übernehmen.

  • Frist
  • Wichtige Frist
  • Jährlich neu festgelegt
  • Vorbei
  1. 31. Dezember 2026

    nächste Frist: noch 54 Tage

    Strom- und Energiesteuer:
    Anträge nach § 9a und § 9b StromStG sowie §§ 51 und 54 EnergieStG für das Vorjahr.
    Konzessionsabgabe:
    Testat zum Grenzpreisvergleich, Termin nach Ihrem Vertrag mit dem Netzbetreiber.
  2. 31. März 2027

    in 144 Tagen

    Aufschlag für besondere Netznutzung:
    Meldung an den Netzbetreiber; in der Letztverbrauchergruppe C mit unserem Vermerk.
    Industriestrompreis:
    Antrag beim BAFA für 2026 bis 31. März 2027, ohne parallele Strompreiskompensation.
  3. 31. Mai 2027

    in 205 Tagen

    BesAR:
    Meldung der Netzentnahmen des Vorjahres an den Übertragungsnetzbetreiber.
    Industriestrompreis:
    Spätester Termin für den Prüfungsvermerk ab 10 GWh, für 2026 der 31. Mai 2027.
  4. 30. Juni 2027

    in 235 Tagen

    BesAR:
    Antrag für das Folgejahr; im erweiterten Verfahren mit Vermerk zur Bruttowertschöpfung.
    BECV:
    Antrag bei der DEHSt für zwölf Sektoren der Abteilung, von Zement bis Sanitärkeramik.
    EnSTransV:
    Erklärung, wenn eine Steuerentlastung des Vorjahres 100.000 € erreicht.
  5. 15. Juli 2027

    in 250 Tagen

    Industriestrompreis:
    Antrag für 2026 bis 15. Juli 2027, wenn Sie auch Strompreiskompensation beantragen.
  6. Sommer 2027

    voraussichtlich August

    Frist jährlich neu festgelegt

    Strompreiskompensation:
    Antrag für Flach- und Hohlglas, Glasfasern, Fliesen und Steinwolle; die DEHSt legt die Frist jährlich fest.

    Termin wird bekannt gegeben

Stand Oktober 2026. Fristen, die auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, können sich auf den nächsten Werktag verschieben. Verbindlich sind die Vorgaben der jeweiligen Behörde oder des Netzbetreibers.

FAQ

Häufige Fragen zu Entlastungen in der Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie

  • Anlage 2 EnFG führt 17 Wirtschaftszweige der Abteilung 23, darunter Flach- und Hohlglas, Fliesen, Feuerfestprodukte, Zement und Mineralwolle. Ziegel und Baukeramik, Kalk und gebrannter Gips sowie Faserzementwaren stehen in Liste 2 mit einer Begrenzung auf 25 %, die übrigen 14 in Liste 1 mit 15 %. Begrenzt werden jeweils die Umlagen für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle. Für keramische Haushaltswaren und Ziergegenstände (23.41) gilt die BesAR nicht. Welche Liste gilt, folgt aus der WZ-Klasse, die das statistische Landesamt vergibt.

Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; §§ 31, 32 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A, und BAFA-Hinweis zu den Fristen (beide 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); § 9 Abs. 2 BECV; BEHG; Anhang 1 TEHG; § 9a und § 9b StromStG; §§ 51, 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur. Stand Oktober 2026.

Draufsicht auf eine Produktionslinie mit glühenden Glasflaschen
Foto: Keegan Checks / Pexels

Kostenloser Entlastungs-Check

Der kostenlose Check zeigt in zehn kurzen Fragen, welche weiteren Entlastungen für Ihr Glas-, Keramik- oder Baustoffwerk in Betracht kommen. Das Ergebnis sehen Sie sofort.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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