Listen und Prozesse
17 Codes in Anlage 2 EnFG, 14 beim Industriestrompreis; volle Steuerentlastung für Schmelzen und Brennen.
BECV und EU-Emissionshandel
Zwölf BECV-Sektoren, meist mit 95 %; Öfen im EU-Emissionshandel sind ausgenommen.
Glas, Keramik undBaustoffe
Ob Glashütte, Fliesenwerk, Ziegelei oder Zementwerk: Schmelzen, Brennen und Trocknen bestimmen den Energiebedarf der Branche. Für diese Prozesse entlasten § 9a StromStG und § 51 EnergieStG in voller Höhe der Steuer; 17 Wirtschaftszweige stehen in Anlage 2 EnFG, zwölf in der BECV. Für Glas, Glasfasern und Fliesen kommt seit dem Abrechnungsjahr 2025 die Strompreiskompensation hinzu. Öfen im EU-Emissionshandel, Ersatzbrennstoffe und Mischbetriebe verlangen dabei eine genaue Abgrenzung. Wir ordnen Ihre Öfen und Wannen den passenden Verfahren zu und prüfen die Mengen dafür.
Welche Verfahren über die Prozessentlastung hinaus für Ihr Werk in Betracht kommen, ermittelt der kostenlose Entlastungs-Check in zehn kurzen Fragen.

Welche Fragen stellen sich Glas-, Keramik- und Baustoffherstellern?
Erdgas, Kohle, Heizöl und sonstige Energieträger decken in der Abteilung 23 rund drei Viertel des Energieverbrauchs (2022). Neben den Branchenlisten entscheiden deshalb die Prozessentlastungen der Strom- und Energiesteuer, der EU-Emissionshandel und die Brennstoffe im Ofen darüber, welche Entlastung greift. Sechs Fragen kehren in den Werken immer wieder.

Schmelzen, Brennen, Trocknen: Gilt die Prozessentlastung?
Strom und Brennstoffe, mit denen Glas, Keramik, Ziegel, Zement, Kalk, Gips oder mineralische Dämmstoffe getrocknet, gebrannt, geschmolzen, erwärmt oder getempert werden, entlastet das Hauptzollamt in voller Höhe der Steuer (§ 9a StromStG, § 51 EnergieStG). Für Licht, Druckluft oder Hallenheizung gelten dagegen § 9b StromStG und § 54 EnergieStG mit niedrigeren Sätzen. Die Abgrenzung je Anlage entscheidet über die Höhe der Erstattung.
Welche Öfen sind im EU-Emissionshandel?
Zementklinker über 500 t je Tag im Drehrohrofen, Kalk über 50 t, Glas und Mineralfasern über 20 t Schmelzleistung, keramische Erzeugnisse über 75 t je Tag: Solche Anlagen gehören nach Anhang 1 TEHG zum EU-Emissionshandel. Ihr Brennstoff trägt keinen nationalen CO₂-Preis und fällt deshalb aus der BECV. Für Öfen, Trockner und Heizungen außerhalb der Anlagengrenze kann die BECV dagegen greifen.
Ersatzbrennstoffe: Was zählt bei Abfall, Altreifen und Biomasse?
In Zement- und Kalkwerken ersetzen Ersatzbrennstoffe oft einen Teil von Kohle und Erdgas. Außerhalb des EU-Emissionshandels unterliegen seit 2024 auch Abfälle dem nationalen Emissionshandel; der biogene Anteil bleibt bei der BECV aber außen vor. Für jeden Brennstoffstrom braucht der Antrag deshalb belegte Mengen, Heizwerte und biogene Anteile.
Kalk oder Kalkstein, Zement oder Transportbeton?
Zement (23.51) steht in Liste 1 der BesAR und beim Industriestrompreis, Transportbeton (23.63) dagegen auf keiner Liste. Kalk und gebrannter Gips (23.52) stehen in Liste 2, der Abbau von Kalkstein (08.11) in Liste 1. Betreibt ein Unternehmen beides, kommt es auf den Schwerpunkt der Tätigkeit und eine saubere Trennung der Mengen an.
Ziegel, Kalk, Faserzement: Was bedeutet Liste 2?
Ziegel und Baukeramik (23.32), Kalk und gebrannter Gips (23.52) sowie Faserzementwaren (23.65) stehen in Liste 2 der BesAR. Die Umlagen über 1 GWh sinken dort auf 25 % statt auf 15 %, und beim Industriestrompreis sind diese Codes nicht berechtigt. Über die BECV erhalten Ziegel und Kalk dagegen den höchsten Kompensationsgrad von 95 %.
Strompreiskompensation für Glas und Fliesen?
Seit dem Abrechnungsjahr 2025 sind Flachglas, Hohlglas, Glasfasern und keramische Fliesen neue Sektoren der Strompreiskompensation mit 75 % Beihilfeintensität. Matten und Vliese aus Glasfasern gehören schon länger dazu und erhalten 80 %, Hütten- und Steinwolle ist als Teilsektor neu aufgenommen. Gerechnet wird mit Produktbenchmarks je Prodcom-Code oder dem Fallback-Benchmark.
Für Glas-, Keramik- und Baustoffwerke beginnt die Arbeit deshalb bei der Zuordnung jeder Anlage: Ofen, Wanne, Trockner, Mühle oder Hallenheizung. Daraus folgt, welche Mengen in die Prozessentlastung, in die BECV oder in den EU-Emissionshandel gehören. Für den Einstieg reichen meist das Anlagenverzeichnis, die Strom- und Brennstoffbezüge des Vorjahres und, soweit vorhanden, die Emissionsberichte.
Welche Entlastungen kommen für Glas-, Keramik- und Baustoffwerke in Frage?
Glas-, Keramik- und Baustoffwerke nutzen bis zu sieben Verfahren. BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation und BECV hängen an Branchen- und Sektorlisten, die Strom- und Energiesteuer an den Prozessen im Werk, Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe an Stromkosten und Preis. Wir prüfen die Angaben; die Anträge bei BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, beim Hauptzollamt reichen wir sie selbst ein.
Besondere Ausgleichsregelung
14 Wirtschaftszweige stehen in Liste 1, Ziegel, Kalk und Faserzement in Liste 2. Über 1 GWh je Abnahmestelle sinken die Umlagen auf 15 % bzw. 25 %, im erweiterten Verfahren auf höchstens 0,5 % oder 1 % der Bruttowertschöpfung. Wir prüfen die Meldung zum 31. Mai und die Angaben für den Antrag bis 30. Juni.
Zur BesARIndustriestrompreis
Die 14 Codes der Liste 1 sind für 2026 bis 2028 berechtigt, von Flachglas bis Zement. Gefördert wird die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs mit 3,744 ct/kWh (2026); Antragsfrist für 2026 ist der 31. März 2027, bei paralleler Strompreiskompensation der 15. Juli 2027. Ab 10 GWh prüfen wir die Mengen für den Vermerk.
Zum IndustriestrompreisStrompreiskompensation
Flachglas, Hohlglas, Glasfasern und keramische Fliesen sind seit 2025 mit 75 % dabei, Glasfaser-Matten und -Vliese mit 80 %, dazu Hütten- und Steinwolle als Teilsektor. Grundlage sind Produktionsmengen je Benchmark oder der Stromverbrauch im Fallback. Wir prüfen beides für die Bescheinigung im Antrag.
Zur StrompreiskompensationBECV-Kompensation
Von zwölf beihilfeberechtigten Sektoren erhalten Zement, Kalk, Flach- und Hohlglas, Ziegel und Fliesen 95 %. Ausgeglichen werden CO₂-Kosten des nationalen Emissionshandels für Brennstoffe außerhalb des EU-Emissionshandels. Wir prüfen Brennstoffaufstellung, biogene Anteile und Emissionsintensität für den Antrag bis 30. Juni.
Zur BECVNetzentgelte und Abgaben
Liegen die Stromkosten über 4 % des Umsatzes, zahlen Werke über 1 GWh höchstens 0,025 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung (Letztverbrauchergruppe C). Unter dem Grenzpreis entfällt die Konzessionsabgabe.
Zum Aufschlag für besondere NetznutzungZur KonzessionsabgabeStrom- und Energiesteuer
Für Schmelzen, Brennen, Trocknen und Tempern erstattet das Hauptzollamt die Steuer vollständig (§ 9a StromStG, § 51 EnergieStG). Übrige betriebliche Mengen entlasten § 9b StromStG und § 54 EnergieStG teilweise. Wir stellen die Anträge bis 31. Dezember des Folgejahres.
Zur Strom- und EnergiesteuerWie greifen die Entlastungen in Glas-, Keramik- und Baustoffwerken ineinander?
Ein Werk mit Schmelzwanne oder Brennofen nutzt oft mehrere Verfahren für dieselben Energiemengen. Damit nichts doppelt oder gar nicht angesetzt wird, sollten Strom, Brennstoffe und Emissionen aus einem Mengengerüst kommen. Drei Bereiche verlangen besondere Sorgfalt.
Strom für Wanne und Werk
BesAR und Industriestrompreis können für denselben Netzstrom greifen; Strommengen mit Strompreiskompensation sind beim Industriestrompreis abzuziehen. Bei der Stromsteuer trennt sich der Strom in Prozessmengen nach § 9a und übrige Mengen nach § 9b. Diese Aufteilung sollte zu Zählern und Anlagenverzeichnis passen.
Brennstoff nach Anlage
Erdgas für Öfen im EU-Emissionshandel fällt aus der BECV, bleibt aber bei der Energiesteuer entlastungsfähig. Für Öfen und Trockner außerhalb des Emissionshandels kommen § 51 EnergieStG und die BECV zusammen in Betracht. Biogene Anteile von Ersatzbrennstoffen zählen bei der BECV nicht.
Netz und Abgaben
Aufschlag für besondere Netznutzung und Konzessionsabgabe stützen sich auf dieselben Netzentnahmen wie die BesAR-Meldung. Eigene Erzeugung senkt diese Mengen und kann den Durchschnittspreis an der Abnahmestelle verschieben. Ein gemeinsames Mengengerüst je Abnahmestelle hält die Nachweise stimmig.
Wie viel bringen Prozessentlastung, BECV und Stromverfahren bei 10 GWh?
Erdgas ist in der Abteilung 23 mit 37,27 % der wichtigste Energieträger, Strom deckt 16,16 %. Das Beispiel beginnt deshalb mit einem Fliesenwerk, das 10 GWh Erdgas in Öfen außerhalb des EU-Emissionshandels und für die Heizung einsetzt. Darunter steht zum Vergleich die Rechnung für eine Glashütte mit 10 GWh Strom.
Erdgas: Fliesenwerk, 10 GWh für Öfen und Heizung
| Verfahren | Annahme | Entlastung 2026 |
|---|---|---|
| Energiesteuer (§ 51 EnergieStG) | 9.000 MWh zum Brennen und Trocknen × 5,50 € | 49.500 € |
| Energiesteuer (§ 54 EnergieStG) | 1.000 MWh Heizung × 1,38 € − 250 € | 1.130 € |
| BECV | Fliesen (23.31), 95 %, Werte 2025 | 64.520,43 € |
| Zusammen | 115.150,43 € |
Strom: Glashütte mit 10 GWh, Liste 1
| Verfahren | Annahme | Entlastung 2026 |
|---|---|---|
| BesAR | Liste 1, Umlagen 1,387 ct/kWh | 106.105,50 € |
| Industriestrompreis | 3,744 ct/kWh auf 50 % der Menge | 187.200 € |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | Letztverbrauchergruppe C | 138.060 € |
| Konzessionsabgabe | Preis unter dem Grenzpreis | 11.000 € |
| Stromsteuer (§ 9a StromStG) | 4.000 MWh für die Schmelzwanne × 20,50 € | 82.000 € |
| Stromsteuer (§ 9b StromStG) | 6.000 MWh × 20 € − 250 € | 119.750 € |
| Zusammen | 644.115,50 € |
Unverbindliche Beispiele mit den Steuersätzen 2026 und den BECV-Werten 2025. Bei der BECV ist angenommen, dass das gesamte Erdgas der Herstellung von Fliesen dient und kein Ofen dem EU-Emissionshandel unterliegt. Für den Strom vorausgesetzt sind Liste 1, Stromkosten über 4 % des Umsatzes und ein Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis; wird für Hohlglas Strompreiskompensation beantragt, entfällt für diese Strommengen der Industriestrompreis.

Erdgas rund 115.000 €, Strom rund 644.000 €
Die Energiesteuer nach § 51 macht im Beispiel rund 43 % der Erdgasentlastung aus. Wie hoch sie bei Ihnen ausfällt, hängt davon ab, wie genau Öfen, Trockner und Heizung getrennt gemessen werden.
Was Ihnen unsere Prüfung in Glas-, Keramik- und Baustoffwerken bringt
Prozessmengen belegt
Wir prüfen, welche Strom- und Brennstoffmengen auf Schmelzen, Brennen und Trocknen entfallen und wie sie gemessen oder geschätzt sind. So ist die volle Entlastung nach § 9a und § 51 für eine Außenprüfung dokumentiert.
Emissionshandel und BECV getrennt
Wir gleichen die Anlagengrenzen aus der Emissionsgenehmigung mit den Brennstoffmengen ab. Was im EU-Emissionshandel berichtet wird, bleibt aus der BECV-Aufstellung heraus.
Ersatzbrennstoffe nachvollziehbar
Für Abfall, Altreifen und Biomasse prüfen wir Mengen, Heizwerte und biogene Anteile je Brennstoffstrom. Nur der fossile Anteil fließt in die BECV ein.
Mischbetriebe sauber abgegrenzt
Kalksteinbruch und Kalkofen, Zementwerk und Betonmischanlage ordnen wir je Tätigkeit und Abnahmestelle zu. Das schafft die Grundlage für die Einstufung bei BesAR und Industriestrompreis.
Erfahrung aus der Branche
Wir arbeiten für Glashütten, Hersteller von Keramik und Feuerfestprodukten, Ziegel-, Zement- und Kalkwerke sowie für Beton-, Mineralwolle- und andere Baustoffhersteller. Im Mittelpunkt stehen Strom- und Energiesteuer, BesAR, Industriestrompreis, Strompreiskompensation, BECV, Konzessionsabgabe und Aufschlag für besondere Netznutzung.

Prüfung und Antrag getrennt
Die Anträge bei BAFA und DEHSt erstellt und stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN, wir prüfen und bescheinigen die Angaben dafür. Beim Hauptzollamt beantragen wir die Entlastungen selbst. So bleibt die Prüfung unabhängig, und die Fristen beider Seiten laufen in einem Plan zusammen.
Wie arbeiten wir mit Glas-, Keramik- und Baustoffwerken?
Vier Schritte führen von der Anfrage zum Antrag. Öfen, Trockner und Ersatzbrennstoffe erfassen wir dabei von Anfang an, weil sie in fast jedem Verfahren eine Rolle spielen.
- 01
Erstgespräch
Sie zeigen uns Werke, Öfen, Wannen und Brennstoffe. Wir klären, welche Verfahren für Ihre Produkte in Betracht kommen.
- 02
Mengen je Anlage
Strom, Erdgas, Kohle und Ersatzbrennstoffe ordnen wir Prozessen, Anlagen im Emissionshandel und Abnahmestellen zu.
- 03
Prüfung und Vermerke
Wir prüfen Strom- und Brennstoffmengen, Produktionsmengen und Bruttowertschöpfung und erteilen Vermerke und Bescheinigungen.
- 04
Anträge und Meldungen
RITTER GENT COLLEGEN stellt die Anträge bei BAFA und DEHSt, wir die beim Hauptzollamt. Für die Meldungen an Netzbetreiber erhalten Sie von uns den Vermerk.
Entlastungen für Ihr Glas-, Keramik- oder Baustoffwerk prüfen lassen
Nennen Sie uns Ihre Werke, die wichtigsten Öfen und den ungefähren Strom- und Brennstoffverbrauch. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Angebot.
Welche Codes der Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie stehen auf den Listen?
Jedes Verfahren führt eigene Listen, und in dieser Abteilung unterscheiden sie sich besonders stark. Die Tabelle zeigt alle 18 Wirtschaftszweige, die in mindestens einem Verfahren vorkommen. Steht ein Strich in der Zelle, führt das Verfahren den Code nicht.
17 von 18
BesAR
14 in Liste 1, 3 in Liste 2
14 von 18
Industriestrompreis
KUEBLL Anhang I, Teilliste 1
5 von 18
Strompreiskompensation
Sektoren und Teilsektoren nach Anhang I
12 von 18
BECV
Sektoren der Anlage zur BECV
| WZ 2008 | Wirtschaftszweig | BesAR | Industriestrompreis | Strompreiskompensation | BECV |
|---|---|---|---|---|---|
| 23.11 | Flachglas | Liste 1 | ja | ja, seit 2025 (75 %) | 95 % |
| 23.12 | Veredlung und Bearbeitung von Flachglas | Liste 1 | ja | – | – |
| 23.13 | Hohlglas | Liste 1 | ja | ja, seit 2025 (75 %) | 95 % |
| 23.14 | Glasfasern und Waren daraus | Liste 1 | ja | ja, seit 2025 (75 %); Matten und Vliese 80 % | 75 % |
| 23.19 | Sonstiges Glas einschließlich technischer Glaswaren | Liste 1 | ja | – | 65 % |
| 23.20 | Feuerfeste keramische Werkstoffe und Waren | Liste 1 | ja | – | 75 % |
| 23.31 | Keramische Wand- und Bodenfliesen und -platten | Liste 1 | ja | ja, seit 2025 (75 %) | 95 % |
| 23.32 | Ziegel und sonstige Baukeramik | Liste 2 | – | – | 95 % |
| 23.41 | Keramische Haushaltswaren und Ziergegenstände | – | – | – | 65 % |
| 23.42 | Sanitärkeramik | Liste 1 | ja | – | 65 % |
| 23.43 | Isolatoren und Isolierteile aus Keramik | Liste 1 | ja | – | – |
| 23.44 | Keramische Erzeugnisse für sonstige technische Zwecke | Liste 1 | ja | – | – |
| 23.49 | Sonstige keramische Erzeugnisse | Liste 1 | ja | – | – |
| 23.51 | Zement | Liste 1 | ja | – | 95 % |
| 23.52 | Kalk und gebrannter Gips | Liste 2 | – | – | 95 % |
| 23.65 | Faserzementwaren | Liste 2 | – | – | – |
| 23.91 | Schleifkörper und Schleifmittel auf Unterlage | Liste 1 | ja | – | – |
| 23.99 | Sonstige Erzeugnisse aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g. | Liste 1 | ja | nur Hütten- und Steinwolle, seit 2025 (75 %) | 70 % |
Strompreiskompensation, Abrechnungsjahr 2025: 80 % für Matten und Vliese aus Glasfasern als bisheriger Teilsektor, 75 % für die seit 2025 aufgenommenen Sektoren und für Hütten- und Steinwolle. BECV: Kompensationsgrad laut Anlage zur BECV. Grundlagen: Anlage 2 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A (Stand 04.08.2026); DEHSt-Leitfäden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026) und BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); Stand der Übersicht Oktober 2026.
Wie heizt die Baustoff-, Glas- und Keramikindustrie?
Die Abteilung 23 bezieht 2022 37,27 % ihrer Energie aus Erdgas, 19,01 % aus Kohle und 17,39 % aus sonstigen Energieträgern; Strom deckt 16,16 %. Je 1.000 € Umsatz brauchten die 3.297 Betriebe 238 kWh Strom. Erneuerbare Energien erreichen 7,89 %.
16 %
Stromanteil am Energieverbrauch
Abteilung 23, 2022
238 kWh
Strom je 1.000 € Umsatz
Abteilung 23, 2022
63 MWh
Strom je Beschäftigten
Abteilung 23, 2022
−15 %
Stromintensität 2022 zu 2021
Veränderung der kWh je 1.000 € Umsatz
Glas, Keramik und Baustoffe nutzen einen breiten Mix aus Erdgas, Kohle und sonstigen Trägern
Anteile der Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 2022 in %
- Strom
- Erdgas
- Kohle
- Heizöl
- Erneuerbare
- Übrige (Fernwärme, Sonstige)
Glas, Keramik, Steine und Erden (23)
Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4
Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.
Glas, Keramik und Baustoffe gehören zu den fünf stromintensivsten Abteilungen
Strom in kWh je 1.000 € Umsatz 2022, 27 Abteilungen aus Bergbau und Verarbeitendem Gewerbe
- Glas, Keramik und Baustoffe
- übrige Abteilungen
Kohlenbergbau* (05)
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus (17)
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau (08)
Metallerzeugung und -bearbeitung (24)
Glas, Keramik, Steine und Erden (23)
238 kWhHerstellung von chemischen Erzeugnissen (20)
Gewinnung von Erdöl und Erdgas (06)
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) (16)
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (22)
* Mittelwert aus weniger als 20 Betrieben
Die Kennziffer bezieht sich auf den Umsatz. Steigende Erlöse senken sie auch ohne Einsparung beim Verbrauch.
Quelle: Riesner/Schütte/Lässig (Hrsg.), Energieeffizienz-Benchmark Industrie – Energieeffizienzkennzahlen 2022, Springer Verlag 2025, doi:10.1007/978-3-658-47771-4
Mittelwerte der Betriebe ab 20 Beschäftigten je Wirtschaftszweig (WZ 2008); Datenbasis: amtliche Statistik.
Branchenwerte ersetzen keine Berechnung der Stromkostenintensität für einen Antrag.
Hohe Emissionen je Euro Umsatz
Je 1.000 € Umsatz entstehen in der Abteilung 23 rund 384 kg CO₂, Rang 3 von 27 Abteilungen. Beim Strom je 1.000 € Umsatz liegt sie auf Rang 5. Für brennstoffintensive Werke stehen deshalb Energiesteuer und BECV vorn, bei hohem Stromverbrauch zusätzlich BesAR und Industriestrompreis.
Stromkennzahlen je Wirtschaftszweig
Stromanteil und Stromverbrauch 2022 für die 18 Wirtschaftszweige der Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie aus der Tabelle oben. „keine Angabe“: kein belastbarer Wert. * Weniger als 20 Betriebe.
| WZ 2008 | Wirtschaftszweig | Stromanteil am Energieverbrauch | Strom je 1.000 € Umsatz |
|---|---|---|---|
| 23.11 | Flachglas | 10 % | 380 kWh * |
| 23.12 | Veredlung und Bearbeitung von Flachglas | 41 % | 209 kWh |
| 23.13 | Hohlglas | 20 % | 490 kWh |
| 23.14 | Glasfasern und Waren daraus | 28 % | 312 kWh |
| 23.19 | Sonstiges Glas einschließlich technischer Glaswaren | 28 % | 326 kWh |
| 23.20 | Feuerfeste keramische Werkstoffe und Waren | 17 % | 96 kWh |
| 23.31 | Keramische Wand- und Bodenfliesen und -platten | 14 % | 317 kWh |
| 23.32 | Ziegel und sonstige Baukeramik | 10 % | 288 kWh |
| 23.41 | Keramische Haushaltswaren und Ziergegenstände | 15 % | 117 kWh |
| 23.42 | Sanitärkeramik | keine Angabe | keine Angabe |
| 23.43 | Isolatoren und Isolierteile aus Keramik | keine Angabe | keine Angabe |
| 23.44 | Keramische Erzeugnisse für sonstige technische Zwecke | 30 % | 128 kWh |
| 23.49 | Sonstige keramische Erzeugnisse | 20 % | 158 kWh * |
| 23.51 | Zement | 13 % | 1.095 kWh |
| 23.52 | Kalk und gebrannter Gips | 8 % | 469 kWh |
| 23.65 | Faserzementwaren | 32 % | 93 kWh * |
| 23.91 | Schleifkörper und Schleifmittel auf Unterlage | 32 % | 82 kWh |
| 23.99 | Sonstige Erzeugnisse aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g. | 20 % | 171 kWh |
- 01
Kennzahl vergleichen
Setzen Sie Ihren Strom- und Brennstoffverbrauch je 1.000 € Umsatz neben die 238 kWh Strom der Abteilung. Liegt Ihr Werk deutlich darüber, lohnt der Blick auf das erweiterte Verfahren der BesAR.
- 02
Verfahren gewichten
Überwiegt die Prozesswärme, stehen § 51 EnergieStG und die BECV im Vordergrund. Bei elektrischer Schmelze gewinnt § 9a StromStG an Gewicht, bei großen Mühlen und Gebläsen BesAR und Industriestrompreis.
- 03
Mengen prüfen
Erst Ihre Mengen je Ofen, Abnahmestelle und Brennstoff zeigen, was eine Entlastung tatsächlich bringt. Wir prüfen sie für jedes Verfahren, das Sie beantragen.
Kacheln: 3.297 Betriebe ab 20 Beschäftigten der Abteilung 23, Werte 2022; die Veränderung zu 2021 beruht auf den Energieeffizienzkennzahlen 2021 (Lässig/Schütte/Riesner, Hrsg., Springer Verlag 2024), Quelle und Datenbasis der Werte 2022 stehen unter den Diagrammen; eigene Auswertung.
Ihr Werk fehlt auf den Listen?
Transportbeton, Betonfertigteile, Gipserzeugnisse und die Bearbeitung von Naturstein stehen in keiner der vier Listen. Auch für sie gibt es Wege zu einer Entlastung.
WZ-Klasse prüfen
Stellt Ihr Betrieb neben Betonteilen auch Zement, Kalk oder Keramik her, kann die Einstufung beim statistischen Landesamt eine andere Klasse ergeben. Eine Überprüfung vor dem nächsten Antrag kann sich lohnen.
Zur WZ-KlassifizierungGutachten für Verbände
Für die Aufnahme eines ganzen Sektors in Strompreiskompensation oder BECV braucht es einen Verband und belastbare Zahlen. Wir unterstützen Verbände mit Gutachten zu Stromkosten, Handel und Emissionen.
Zu den Gutachten für VerbändeEntlastung ohne Liste
Die Prozessentlastung nach § 9a StromStG und § 51 EnergieStG hängt am Verfahren, nicht an einer Branchenliste. Auch Betonwerke im produzierenden Gewerbe können sie nutzen, etwa für das Trocknen von Betonerzeugnissen.
Zur Strom- und EnergiesteuerWelche Termine stehen für Glas-, Keramik- und Baustoffwerke im Jahr an?
Von der Meldung zum Aufschlag für besondere Netznutzung im März bis zu den Steueranträgen im Dezember: Die Übersicht zählt ab heute und zeigt, wie viel Zeit bis zum nächsten Termin bleibt. Jeden Termin können Sie als Kalendereintrag übernehmen.
- Frist
- Wichtige Frist
- Jährlich neu festgelegt
- Vorbei
31. Dezember 2026
nächste Frist: noch 54 Tage
- Strom- und Energiesteuer:
- Anträge nach § 9a und § 9b StromStG sowie §§ 51 und 54 EnergieStG für das Vorjahr.
- Konzessionsabgabe:
- Testat zum Grenzpreisvergleich, Termin nach Ihrem Vertrag mit dem Netzbetreiber.
31. März 2027
in 144 Tagen
- Aufschlag für besondere Netznutzung:
- Meldung an den Netzbetreiber; in der Letztverbrauchergruppe C mit unserem Vermerk.
- Industriestrompreis:
- Antrag beim BAFA für 2026 bis 31. März 2027, ohne parallele Strompreiskompensation.
31. Mai 2027
in 205 Tagen
- BesAR:
- Meldung der Netzentnahmen des Vorjahres an den Übertragungsnetzbetreiber.
- Industriestrompreis:
- Spätester Termin für den Prüfungsvermerk ab 10 GWh, für 2026 der 31. Mai 2027.
30. Juni 2027
in 235 Tagen
- BesAR:
- Antrag für das Folgejahr; im erweiterten Verfahren mit Vermerk zur Bruttowertschöpfung.
- BECV:
- Antrag bei der DEHSt für zwölf Sektoren der Abteilung, von Zement bis Sanitärkeramik.
- EnSTransV:
- Erklärung, wenn eine Steuerentlastung des Vorjahres 100.000 € erreicht.
15. Juli 2027
in 250 Tagen
- Industriestrompreis:
- Antrag für 2026 bis 15. Juli 2027, wenn Sie auch Strompreiskompensation beantragen.
Sommer 2027
voraussichtlich August
Frist jährlich neu festgelegt
- Strompreiskompensation:
- Antrag für Flach- und Hohlglas, Glasfasern, Fliesen und Steinwolle; die DEHSt legt die Frist jährlich fest.
Termin wird bekannt gegeben
Stand Oktober 2026. Fristen, die auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, können sich auf den nächsten Werktag verschieben. Verbindlich sind die Vorgaben der jeweiligen Behörde oder des Netzbetreibers.
Häufige Fragen zu Entlastungen in der Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie
- Anlage 2 EnFG führt 17 Wirtschaftszweige der Abteilung 23, darunter Flach- und Hohlglas, Fliesen, Feuerfestprodukte, Zement und Mineralwolle. Ziegel und Baukeramik, Kalk und gebrannter Gips sowie Faserzementwaren stehen in Liste 2 mit einer Begrenzung auf 25 %, die übrigen 14 in Liste 1 mit 15 %. Begrenzt werden jeweils die Umlagen für Strom über 1 GWh je Abnahmestelle. Für keramische Haushaltswaren und Ziergegenstände (23.41) gilt die BesAR nicht. Welche Liste gilt, folgt aus der WZ-Klasse, die das statistische Landesamt vergibt.
Rechtsgrundlagen und Quellen: Anlage 2 EnFG; §§ 31, 32 EnFG; BAFA-Merkblatt Industriestrompreis, Anlage A, und BAFA-Hinweis zu den Fristen (beide 04.08.2026); DEHSt-Leitfaden Strompreiskompensation (Stand 05.06.2026); DEHSt-Leitfaden BEHG Carbon Leakage (Stand Juli 2026); § 9 Abs. 2 BECV; BEHG; Anhang 1 TEHG; § 9a und § 9b StromStG; §§ 51, 54 EnergieStG; EnSTransV; § 2 KAV; Festlegung BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur. Stand Oktober 2026.

Kostenloser Entlastungs-Check
Der kostenlose Check zeigt in zehn kurzen Fragen, welche weiteren Entlastungen für Ihr Glas-, Keramik- oder Baustoffwerk in Betracht kommen. Das Ergebnis sehen Sie sofort.
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welche Entlastung
Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.
Welches Jahr
Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.
Welche Frist
Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.
Wer bei Ihnen zuständig ist
Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Kontakt
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