Prüfungsvermerke nach IDW-Standards
Für Anträge, Meldungen und Endabrechnungen gegenüber BAFA, DEHSt, Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern.
Spezialisiert auf Energie-, Klima- und Umweltrecht
BesAR, Strompreiskompensation, BECV, Industriestrompreis, Netzentgelte, KWKG sowie Strom- und Energiesteuer.
Prüfung und Antrag aus einer Hand
Die Anträge bei BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN.
Ihr Wirtschaftsprüfer für Energie-, Klima- und Umweltrecht
Viele Entlastungen bei Strompreis, Umlagen und Energiesteuern gibt es nur mit geprüften Nachweisen. Wir prüfen die Angaben, die Ihr Unternehmen gegenüber BAFA, DEHSt, Netzbetreibern, Hauptzollamt, Zentraler Stelle Verpackungsregister und Umweltbundesamt belegen muss – von der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) über Strompreiskompensation und Industriestrompreis bis zur Strom- und Energiesteuer. Sie erhalten Prüfungsvermerke, die den Anforderungen der Behörden entsprechen, und einen Ansprechpartner, der Ihre Zahlen kennt.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hannover arbeiten wir für energieintensive Unternehmen in Deutschland. Wir kennen die Fristen und Formvorgaben von BAFA, DEHSt, Netzbetreibern und Hauptzollamt und prüfen Ihre Angaben für jedes Verfahren nach dessen eigenen Regeln – damit jeder Antrag und jede Meldung für sich stimmt.
Sie wissen noch nicht, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen? Starten Sie mit dem kostenlosen Entlastungs-Check: zehn kurze Fragen, in etwa drei Minuten beantwortet. Innerhalb von ca. zehn Werktagen erhalten Sie eine schriftliche Ersteinschätzung mit den nächsten Schritten.

Neu im Energie-, Klima- und Umweltrecht
Industriestrompreis
Stromkostenintensive Unternehmen können für die Jahre 2026 bis 2028 eine Strompreisentlastung beim BAFA beantragen. Anträge für 2026 sind ab Dezember 2026 bis zum 31. März 2027 möglich. Ab 10 GWh anrechenbarem Stromverbrauch ist ein Wirtschaftsprüfervermerk nötig, der die Strommengen bestätigt; er kann bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden.
Entlastungs-Check
Welche Entlastungen kommen für Ihr Unternehmen in Frage? Beantworten Sie zehn kurze Fragen – das dauert etwa drei Minuten. Sie erhalten in ca. zehn Werktagen eine schriftliche Ersteinschätzung mit den nächsten Schritten.
Zum Entlastungs-CheckNeue Regeln für Umweltaussagen
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG gelten strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern. Allgemeine Aussagen wie „klimaneutral“ brauchen belastbare Nachweise, Zukunftsaussagen einen Umsetzungsplan, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig überprüft. Wirtschaftsprüfer kommen dafür in Frage – wir bereiten dieses Angebot derzeit vor.
Fristen für Entlastungen und Nachweise im Jahresverlauf
Eine Auswahl der Fristen für Anträge, Meldungen und Nachweise in unseren Themenfeldern. Jede Frist lässt sich als Kalendereintrag übernehmen.
- Frist
- Wichtige Frist
- Jährlich neu festgelegt
- Vorbei
31. Dezember 2026
nächste Frist: noch 54 Tage
- Strom- und Energiesteuer:
- Entlastungsanträge für das Vorjahr beim Hauptzollamt, z. B. nach § 9b StromStG oder § 54 EnergieStG.
- KAV:
- Testat für den Netzbetreiber (üblicher Termin, keine gesetzliche Frist).
15. Januar 2027
in 69 Tagen
Neu seit 2026
- Strom- und Energiesteuer:
- Schätzung der voraussichtlichen Jahressteuerschuld für das laufende Jahr beim Hauptzollamt (Formular 1401), ab mehr als 2.400 Euro. Weicht sie später um mehr als 20 % und über 100.000 Euro ab, ist bis 15. August eine Korrektur abzugeben.
31. März 2027
in 144 Tagen
- StromNEV:
- Nachweis der Letztverbrauchergruppe C beim Netzbetreiber.
- KWKG:
- Jahresabrechnung der KWK-Anlage an den Netzbetreiber.
- Industriestrompreis:
- Antrag beim BAFA (erstmals 2027 für das Jahr 2026).
15. Mai 2027
in 189 Tagen
- VerpackDG:
- Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, geprüft durch einen registrierten Prüfer.
- EWKFondsG:
- Mengenmeldung der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte an das Umweltbundesamt.
31. Mai 2027
in 205 Tagen
- BesAR:
- Strommengenmeldung an den Übertragungsnetzbetreiber.
- Industriestrompreis:
- Prüfungsvermerk ab 10 GWh nachreichen (erstmals 2027).
- Stromsteuer:
- Jahresanmeldung für das Vorjahr beim Hauptzollamt (§ 8 StromStG).
30. Juni 2027
in 235 Tagen
- BesAR:
- Antrag beim BAFA für das Folgejahr, mit Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers.
- BECV:
- Antrag bei der DEHSt – materielle Ausschlussfrist.
- EnSTransV:
- Erklärung beim Hauptzollamt zu den im Vorjahr ausgezahlten Steuerentlastungen.
15. Juli 2027
in 250 Tagen
- Industriestrompreis:
- Verlängerte Antragsfrist beim BAFA, wenn für dasselbe Jahr zugleich Strompreiskompensation beantragt wird (erstmals 2027). Der Prüfungsvermerk bestätigt dann auch die Abgrenzung beider Entlastungen.
Sommer 2027
voraussichtlich August
Frist jährlich neu festgelegt
- Strompreiskompensation:
- Antrag bei der DEHSt für die indirekten CO₂-Kosten des Vorjahres, mit Vermerk eines Wirtschaftsprüfers. 2026 endete die Frist am 17. August.
Termin wird bekannt gegeben
Stand Oktober 2026. Fällt eine Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt teilweise der nächste Werktag. Maßgeblich sind die Vorgaben der jeweiligen Behörde im Einzelfall.
Fünf Themenfelder, ein Ansprechpartner
Wir ordnen unsere Leistungen nach den Stellen, gegenüber denen Ihr Unternehmen Angaben belegen muss. Für jede dieser Stellen prüfen wir Ihre Angaben und erstellen die verlangten Prüfungsvermerke und Testate.
Ihr Unternehmen
Antrag, Meldung, Nachweis: Wir prüfen Ihre Angaben gegenüber allen fünf Stellen und stimmen die Zahlen verfahrensübergreifend ab. Anträge an BAFA und DEHSt stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN. Ein Klick auf ein Verfahren führt zur Beschreibung weiter unten.
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wir prüfen Ihre Angaben für BesAR und Industriestrompreis und erstellen den Prüfungsvermerk.
DEHSt
Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt
Wir prüfen die Antragsdaten für Strompreiskompensation und BECV und erstellen den Vermerk.
Netzbetreiber
Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber
Wir testieren Ihre Nachweise für Netzentgelte, Umlagen, Konzessionsabgabe und KWKG.
Hauptzollamt
Zuständiges Hauptzollamt der Zollverwaltung
Wir übernehmen Steuerschätzung, Anmeldungen und Entlastungsanträge und begleiten Außenprüfungen.
Was wir prüfen und übernehmen
Hier finden Sie Prüfungsvermerke, Testate und Steuerverfahren für energieintensive Unternehmen, nach Themenfeld geordnet. Die Fristen finden Sie im Fristenkalender oben, ausführliche Beschreibungen auf unserer Seite Leistungen.
Entlastungen beim BAFA
Für BesAR und Industriestrompreis verlangt das BAFA geprüfte Angaben. Wir prüfen Ihre Angaben; den Antrag stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN.
BesAR
Die BesAR begrenzt für stromkostenintensive Unternehmen die KWKG- und die Offshore-Netzumlage nach dem EnFG. Wir prüfen die Meldung der umlagenpflichtigen Netzentnahmen zum 31. Mai und die Bruttowertschöpfung nach § 32 EnFG.
Industriestrompreis
Die Strompreisentlastung für 2026 bis 2028 wird beim BAFA beantragt. Ab 10 GWh prüfen wir Ihre Angaben zu Strommengen und Abgrenzung zur Strompreiskompensation – auch die spezifischen Stromeinsätze von Industrieparkbetreibern.
Entlastungen bei der DEHSt
Für Strompreiskompensation und BECV verlangt die DEHSt geprüfte Angaben. Wir prüfen Ihre Angaben; den Antrag stellt unsere Partnerkanzlei RITTER GENT COLLEGEN.
Strompreiskompensation
Sie ersetzt stromintensiven Unternehmen einen Teil der indirekten CO₂-Kosten des Vorjahres, die über den Strompreis weitergegeben werden. Die DEHSt legt die Antragsfrist jährlich fest und verlangt einen Vermerk, der die Angaben im Antrag bestätigt. Diesen Vermerk erstellen wir.
BECV
Die BECV gleicht Unternehmen in gefährdeten Sektoren Mehrkosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG) aus. Der Antrag muss bis 30. Juni des Folgejahres bei der DEHSt eingehen – eine Ausschlussfrist. Wir prüfen die Antragsdaten zur Kompensation.
Netzentgelte und Abgaben
Reduzierte Netzentgelte und Abgaben gewähren die Netzbetreiber nur gegen Nachweis.
StromNEV
In der Letztverbrauchergruppe C zahlen Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes für Strom über 1 GWh höchstens 0,025 ct/kWh Aufschlag für besondere Netznutzung. Wir prüfen die Voraussetzungen.
KAV
Für Sondervertragskunden entfällt die Konzessionsabgabe, wenn der Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis nach § 2 Abs. 4 KAV liegt. Ihren Nachweis für den Netzbetreiber prüfen und testieren wir.
KWKG
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten Zuschläge nach dem KWKG. Wir prüfen die Abrechnungen und bestätigen sie mit einem Prüfungsvermerk.
Strom- und Energiesteuer
Das Hauptzollamt verlangt Anträge, Anmeldungen und Anzeigen – und prüft sie. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Strom- und Energiesteuer
Wir übernehmen Anträge, Anmeldungen und Anzeigen beim Hauptzollamt – etwa nach § 9a und § 9b StromStG, §§ 51, 53, 53a und 54 EnergieStG und der EnSTransV – und begleiten Prüfungen.
E-Mobilität
Ladepunkte für Mitarbeitende, Kunden oder die eigene Flotte werfen strom- und ertragsteuerliche Fragen auf. Wir klären die steuerliche Behandlung – vom Ladekonzept bis zum Betrieb.
Verpackungen
Wir prüfen und beraten Unternehmen, die Verpackungen oder Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen oder Verpackungsteuern zahlen.
VerpackDG und EWKFondsG
Wir prüfen die Vollständigkeitserklärung nach dem VerpackDG und die Mengenmeldung an den Einwegkunststofffonds nach dem EWKFondsG.
Verpackungsteuer
Wir beraten zur geplanten Kunststoffverpackungsteuer des Bundes und zu kommunalen Verpackungsteuern, übernehmen Anmeldungen oder prüfen Ihre Mengen.
Umweltaussagen
Das betrifft Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern mit Klimazielen oder anderen Umweltaussagen werben.
Prüfung von Umsetzungsplänen (in Vorbereitung)
Zukunftsaussagen wie „klimaneutral bis 2035“ brauchen seit 27. September 2026 einen regelmäßig geprüften Umsetzungsplan. Diese Prüfung bereiten wir derzeit vor.
CO₂-Grenzausgleich (CBAM)
Das betrifft Unternehmen, die Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel oder Wasserstoff aus Drittstaaten einführen.
CBAM
Wir klären Ihre Pflichten, erstellen die CBAM-Erklärung oder prüfen Ihre Angaben – von der 50-t-Schwelle bis zur Abgabe der Zertifikate.
Voraussetzungen für Entlastungen
Bevor es um die Höhe geht: Branchenzuordnung und beihilferechtlicher Status entscheiden, ob Entlastungen überhaupt möglich sind.
WZ-Klassifizierung
Wir prüfen, ob Ihre WZ-Klasse beim statistischen Landesamt zur tatsächlichen Tätigkeit passt, und begleiten die Änderung.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Wir prüfen frühzeitig, ob ein UiS-Risiko besteht, und beraten, wie Sie den Status vermeiden oder wieder verlassen.
Gutachten für Verbände
Das Angebot richtet sich an Branchenverbände, deren Sektor auf den EU-Listen für Strompreiskompensation oder Industriestrompreis fehlt.
Branchengutachten
Für Branchenverbände erstellen wir Gutachten zur Beihilfefähigkeit ihres Sektors gegenüber Ministerien, Behörden und EU-Kommission.
Ist Ihre Branche begünstigt?
Ob ein Unternehmen eine Entlastung erhält, entscheidet sich oft schon an seiner Branche. BesAR, Strompreiskompensation, BECV und Industriestrompreis sind jeweils nur für bestimmte Wirtschaftszweige geöffnet, und die Listen unterscheiden sich von Programm zu Programm. Unsere Branchenübersicht, die wir derzeit vorbereiten, zeigt künftig für jeden Sektor die Handels-, Strom- und Emissionsintensitäten und damit, ob er die Kriterien für Industriestrompreis und Strompreiskompensation erfüllt – mit Stand der Berechnungen.
BesAR
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus den stromkosten- oder handelsintensiven Branchen der Anlage 2 zum EnFG.
BECV
Beihilfeberechtigt sind die Sektoren und Teilsektoren aus der Anlage zur BECV; weitere Sektoren können nachträglich anerkannt werden.
Strompreiskompensation
Maßgeblich für die Sektorliste sind Handelsintensität, Emissionsintensität und der Indikator für indirekte Verlagerung (Indirect Carbon Leakage Indicator).
Industriestrompreis
Maßgeblich sind die Kriterien nach KUEBLL bzw. CISAF: Handelsintensität, Stromintensität und das hergestellte Produkt.

Gutachten zur Beihilfefähigkeit von Sektoren
Wenn ein Sektor in ein Beihilfeprogramm aufgenommen werden soll, muss er nachweisen, dass er die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Für Branchenverbände erstellen wir Gutachten, mit denen dieser Nachweis gegenüber Ministerien, Behörden und der EU-Kommission geführt wird. Bisher unter anderem für Verbände aus der Eisen- und Metallbe- und -verarbeitung sowie der Lebensmittelindustrie.
Gutachten anfragenVoraussetzungen für Entlastungen sichern
Zwei Punkte entscheiden darüber, ob Ihr Unternehmen Entlastungen überhaupt erhalten kann: die richtige Branchenzuordnung und ein gesicherter beihilferechtlicher Status. Beides lässt sich prüfen, bevor ein Antrag scheitert.
Die richtige WZ-Klasse
Die statistischen Landesämter führen jedes Unternehmen unter einer Klasse der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ). Häufig stammt diese Einstufung aus der Gründung und wurde nie angepasst, obwohl sich die Tätigkeit verändert hat. Weil viele Entlastungen an die Branche geknüpft sind, kann eine veraltete WZ-Klasse den Anspruch kosten. Wir prüfen, ob Ihre Zuordnung zur tatsächlichen Tätigkeit passt, und begleiten die Änderung beim statistischen Landesamt.
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen, die beihilferechtlich als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) gelten, sind von vielen Entlastungen ausgeschlossen – etwa von BesAR, Strompreiskompensation, BECV, Steuerentlastungen und dem Industriestrompreis. Wir prüfen frühzeitig, ob ein UiS-Risiko besteht, und beraten, wie Sie den Status vermeiden oder wieder verlassen. Wurde ein Antrag bereits wegen des UiS-Status abgelehnt, begleiten wir Sie gegenüber den Behörden.
Branche passt
Die WZ-Klasse beim statistischen Landesamt entspricht der tatsächlichen Tätigkeit.
Kein UiS-Status
Das Unternehmen gilt beihilferechtlich nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten.
Entlastung möglich
Jetzt geht es um Antrag, Nachweis und Höhe der Entlastung.
Für energieintensive Industrieunternehmen
Wir arbeiten für Industrieunternehmen in Deutschland, deren Wettbewerbsfähigkeit von Energiekosten abhängt – und für die Menschen, die dort Anträge, Meldungen und Nachweise verantworten. Sie haben bei uns einen Ansprechpartner für alle Nachweise gegenüber BAFA, DEHSt, Netzbetreibern und Hauptzollamt. Das spart Abstimmung, weil wir Ihr Unternehmen und Ihre Abläufe bereits kennen.

Geschäftsführung
Sie wollen wissen, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen erreichbar sind, welche Fristen gelten und wo Risiken für bestehende Privilegien liegen. Wir geben Ihnen den Überblick über alle Verfahren – von der BesAR über die Strompreiskompensation bis zur Stromsteuer – und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht, etwa bei einer veralteten WZ-Klasse oder einem drohenden UiS-Status. Entscheidungen treffen Sie so auf Basis geprüfter Zahlen und mit Blick auf alle Fristen des Jahres.
Kaufmännische Leitung
Sie brauchen belastbare Zahlen und Prüfungsvermerke für Anträge und Endabrechnungen, abgestimmt auf Jahresabschluss und Controlling. Wir prüfen Ihre Angaben zu Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität und Strommengen nach den Vorgaben von BAFA, DEHSt und Netzbetreibern und bestätigen ihre Richtigkeit. Weil jedes Verfahren die Strommengen anders abgrenzt, prüfen wir jede Aufstellung nach den Regeln ihres Verfahrens. Rückfragen der Behörden beantworten Sie dann mit geprüften Unterlagen.
Energiemanagement
Sie liefern Verbrauchs- und Messdaten, grenzen Strommengen ab und wollen wissen, was geprüft wird und welche Unterlagen wir benötigen. Wir sagen Ihnen vorab, welche Messwerte und Abgrenzungen für BesAR, Strompreiskompensation oder Industriestrompreis gebraucht werden – etwa für an Dritte weitergeleitete Strommengen. So erheben Sie die Daten einmal für mehrere Verfahren. Fehlen Messwerte, klären wir frühzeitig mit Ihnen, wie sich die Abgrenzung belegen lässt.
Steuerabteilung
Sie verantworten Strom- und Energiesteuer, Anmeldungen und Anzeigen sowie das Verfahren mit dem Hauptzollamt, auch bei Außenprüfungen. Wir übernehmen Entlastungsanträge, Steueranmeldungen und Meldungen nach der EnSTransV, behalten Fristen und Nachweise im Blick und begleiten Sie bei Rückfragen des Hauptzollamts. Die steuerlichen Angaben stimmen wir mit den übrigen Energienachweisen ab. Für Außenprüfungen bereiten wir die Unterlagen so auf, dass Entlastungen und Nachweise nachvollziehbar sind.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Von der ersten Frage bis zum Prüfungsvermerk sind es vier Schritte. Fristen behalten wir dabei gemeinsam mit Ihnen im Blick.
- 01
Check oder Anfrage
Sie füllen den kostenlosen Entlastungs-Check aus oder schildern uns Ihr Vorhaben direkt per Telefon oder E-Mail. Wir klären, welche Entlastung oder Prüfung ansteht und welche Fristen gelten.
- 02
Angebot
Sie erhalten eine Einschätzung des Aufwands und ein individuelles Angebot. Dazu gehört eine Liste der Unterlagen, die wir für die Prüfung brauchen.
- 03
Prüfung
Wir prüfen Ihre Daten und Unterlagen nach den Vorgaben der jeweiligen Behörde. Offene Punkte stimmen wir direkt mit Ihren Ansprechpartnern ab.
- 04
Prüfungsvermerk
Sie erhalten den Prüfungsvermerk oder Bericht für Ihren Antrag, Ihre Meldung oder Ihren Nachweis, zeitlich abgestimmt auf die Frist Ihres Verfahrens.
Gemeinsam mit RITTER GENT COLLEGEN
Viele Entlastungen verbinden eine Prüfung mit einem Antragsverfahren: Die Behörde verlangt geprüfte Angaben, und der Antrag selbst wirft rechtliche Fragen auf. Unsere Zusammenarbeit mit der Kanzlei RITTER GENT COLLEGEN konzentriert sich auf die Antragstellung bei BesAR, BECV, Strompreiskompensation und Industriestrompreis: RGC Testat prüft die Angaben, RITTER GENT COLLEGEN stellt den Antrag bei BAFA und DEHSt. So erhalten Sie Prüfung und Antragstellung abgestimmt aus einer Hand – mit klar getrennten Rollen, wie es die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers verlangt.

Häufige Fragen zu Entlastungen und Prüfungsvermerken
- Die RGC Testat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hannover ist auf das Energie-, Klima- und Umweltrecht spezialisiert; Geschäftsführer ist WP/StB Dominik Korte. Wir prüfen die Angaben, die energieintensive Unternehmen für Entlastungen nachweisen müssen, etwa für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), die Strompreiskompensation, den Industriestrompreis oder reduzierte Netzentgelte. Außerdem beraten wir zur Strom- und Energiesteuer und begleiten Verfahren mit dem Hauptzollamt. Grundlage unserer Prüfungen sind die Standards und Prüfungshinweise des IDW.
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welche Entlastung
Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.
Welches Jahr
Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.
Welche Frist
Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.
Wer bei Ihnen zuständig ist
Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Kontakt
- Telefon
- +49 511 53 89 99-400
- Fax
- +49 511 53 89 99-11
- info@rgc-testat.de
- Adresse
- Drostestraße 16, 30161 Hannover
