Prüfung nach Standards
ISAE 3000 (Revised) und Vorgaben des IDW.
Vier-Augen-Prinzip
Jede Prüfung sieht eine zweite Person durch.
So arbeiten wir: geprüft und nachvollziehbar
Ein Prüfungsvermerk ist nur so belastbar wie die Arbeit dahinter. Auf dieser Seite zeigen wir, wie wir eine Prüfung im Energie-, Klima- und Umweltrecht aufbauen, welche Unterlagen wir brauchen, wer welche Rolle übernimmt und wie wir Fristen planen.
Außerdem beschreiben wir, welchen Anspruch wir an unsere Arbeit stellen und wie wir ihn absichern, vom Vier-Augen-Prinzip bis zur fachlichen Konsultation.

Was macht eine Prüfung im Energierecht anspruchsvoll?
Behörden und Netzbetreiber verlassen sich auf den Vermerk, ohne die Daten selbst nachzurechnen. Deshalb muss die Prüfung vier Dinge leisten:

Richtige Mengen
Wir verfolgen jede Strommenge bis zum Zähler, zur Rechnung oder zur Hochrechnung zurück.
Richtige Abgrenzung
Eigenerzeugung und Weiterleitungen zählen je Verfahren anders und bestimmen die Entlastung.
Passende Form
BAFA, DEHSt und Übertragungsnetzbetreiber geben Inhalt und Wortlaut der Vermerke weitgehend vor. Abweichungen führen zu Nachforderungen.
Rechtzeitig
Viele Fristen sind Ausschlussfristen. Ein inhaltlich richtiger Vermerk nützt nichts, wenn er zu spät kommt.
Wie läuft eine Prüfung bei uns ab?
Jede Prüfung folgt demselben Ablauf, angepasst an das Verfahren und an Ihre Datenlage.
- 01
Auftrag klären
Wir legen Gegenstand, Prüfungsart und Termine fest und klären vorab, ob wir unabhängig tätig werden dürfen.
- 02
Unterlagen anfordern
Sie erhalten eine Liste der benötigten Nachweise, abgestimmt auf Verfahren und Vorjahr.
- 03
Prüfen und abgleichen
Wir gleichen Mengen mit Zählerdaten, Rechnungen und Jahresabschluss ab und prüfen Abgrenzungen und Berechnungen.
- 04
Rückfragen klären
Auffälligkeiten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir urteilen. Korrigieren Sie Angaben, prüfen wir die neue Fassung.
- 05
Vermerk erteilen
Nach Durchsicht durch eine zweite Person erteilen wir Vermerk oder Bescheinigung in der Form, die die Stelle verlangt.
Welche Unterlagen brauchen wir?
So tauschen wir Unterlagen mit Ihnen aus und so gehen wir mit Ihren Daten um.
Unterlagen und Austausch
Für die meisten Verfahren brauchen wir Zählerdaten und Abrechnungen des Netzbetreibers, Lieferantenrechnungen, den Jahresabschluss und die Vorjahresanträge mit Bescheiden. Die genaue Liste erhalten Sie zu Beginn. Unterlagen tauschen wir über einen gesicherten Datenraum oder verschlüsselt aus. Die Prüfung dokumentieren wir in einer Prüfungssoftware, große Datenmengen werten wir mit eigenen Abgleich- und Rechenmodellen aus.
Ein Datenstand für alle Verfahren
Dieselben Strommengen stehen oft in BesAR, Strompreiskompensation, Industriestrompreis und Stromsteuer. Wir gleichen sie über die Verfahren hinweg ab, damit Ihre Anträge zueinander passen.
Wer macht was?
Erstellung, Prüfung und Antrag liegen in getrennten Händen. Das verlangt das Berufsrecht, und es macht die Ergebnisse belastbar.
Ihr Unternehmen
Sie stellen Mengen, Abgrenzungen und Nachweise zusammen und tragen die Verantwortung für die Angaben.
RGC Testat
Wir prüfen diese Angaben und bestätigen sie. Erstellen wir selbst eine Aufstellung, prüft sie ein anderer Wirtschaftsprüfer.
Antragstellung
Bei BAFA und DEHSt reicht RITTER GENT COLLEGEN den Antrag ein. Beim Hauptzollamt übernehmen wir Anträge und Anmeldungen selbst.
Wie planen wir Prüfungen zeitlich?
Wir planen jede Prüfung vom Abgabetermin aus rückwärts: Vermerk, Durchsicht, Rückfragen, Prüfung und Datenanforderung. Laufen mehrere Verfahren im selben Jahr, legen wir die Prüfungen so, dass dieselben Daten nur einmal aufbereitet werden. Die wichtigsten Termine im Jahreslauf:
| Termin | Verfahren | Was fällig ist |
|---|---|---|
| 31. März | Aufschlag für besondere Netznutzung | Meldung an den Netzbetreiber für die Letztverbrauchergruppe B oder C |
| 31. März | KWKG | Geprüfte Jahresabrechnung von KWK-Anlagen über 2 MW |
| 15. Mai | VerpackDG und EWKFondsG | Vollständigkeitserklärung und Mengenmeldung |
| 31. Mai | BesAR | Meldung der umlagenpflichtigen Netzentnahmen an den Übertragungsnetzbetreiber |
| 30. Juni | BesAR | Antrag beim BAFA |
| 30. Juni | BECV | Antrag bei der DEHSt (Ausschlussfrist) |
| Jährlich festgelegt | Strompreiskompensation | Antrag bei der DEHSt |
| 31. März 2027 | Industriestrompreis 2026 | Antrag beim BAFA; Prüfungsvermerk kann bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden |
Stand: Oktober 2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen auf der jeweiligen Leistungsseite.
Nach welchen Standards prüfen wir?
Ob eine Prüfung trägt, entscheidet auch der Maßstab. Wir arbeiten nach anerkannten Prüfungsstandards und nach den Vorgaben der jeweiligen Stelle.
ISAE 3000 (Revised)
Der internationale Standard für Prüfungen außerhalb des Jahresabschlusses. Er regelt Planung, Nachweise und Berichterstattung bei Vermerken mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit.
IDW-Prüfungshinweise
Für energierechtliche Verfahren gibt das IDW eigene Prüfungshinweise heraus, die Reihe IDW PH 9.970. Sie konkretisieren, was wir etwa beim EnFG oder KWKG prüfen.
IDW PS 490
Für Aufstellungen wie die Bruttowertschöpfung ziehen wir den IDW-Standard zur Prüfung von Finanzaufstellungen und deren Bestandteilen heran.
Vorgaben der Stellen
Merkblätter des BAFA, Leitfäden der DEHSt und Vorgaben der Übertragungsnetzbetreiber legen fest, was der Vermerk enthalten muss. Wir richten jeden Vermerk danach aus.
Herausgeber: ISAE 3000 (Revised) vom IAASB, IDW PH 9.970 und IDW PS 490 vom Institut der Wirtschaftsprüfer. Stand: Oktober 2026.
Sprechen wir über Ihre nächste Prüfung
Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie eine Prüfung für Ihr Verfahren konkret abläuft und welche Unterlagen wir brauchen. Im Anschluss legen wir Ihnen ein Angebot mit Umfang, Zeitplan und Honorar vor.
Welchen Anspruch stellen wir an unsere Arbeit?
Unser Anspruch ist einfach: Ihr Vermerk soll beim ersten Einreichen passen. Daran messen wir uns in fünf Punkten.
Unabhängigkeit und Sorgfalt
Wir urteilen nur über Angaben, die wir nicht selbst erstellt haben, und belegen jedes Urteil mit Nachweisen.
Verständlichkeit
Rückfragen stellen wir konkret, Feststellungen begründen wir nachvollziehbar. Sie wissen jederzeit, was fehlt und warum.
Verlässlichkeit
Zugesagte Termine halten wir ein, auch kurz vor Ausschlussfristen. Umfang, Zeitplan und Honorar stehen vorab im Angebot.
Aktualität und Fortbildung
Wir verfolgen Gesetze, Richtlinien und Leitfäden laufend und bilden uns regelmäßig fort. Unser Geschäftsführer ist zudem Sustainability Auditor (IDW).
Fachliche Tiefe
Wir halten Vorträge zu unseren Themen, 2025 etwa „Trends bei Herkunftsnachweisen“ auf der Tagung des Herkunftsnachweisregisters beim Umweltbundesamt, beim RGC-Kanzleiforum 2025 und 2026 und beim VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer. Für Branchenverbände erstellen wir Gutachten zur Beihilfefähigkeit ganzer Sektoren.

Wie sichern wir die Qualität unserer Vermerke?
Vier-Augen-Prinzip
Jede Prüfung sieht vor der Auslieferung eine zweite fachkundige Person durch.
Berichtskritik
Vor der Unterschrift prüfen wir den Vermerk gegen Unterlagen, Prüfungsdokumentation und die Vorgaben der Stelle.
Fachliche Konsultation
Bei offenen Auslegungsfragen holen wir eine zweite fachliche Meinung ein, bevor wir urteilen.
Häufige Fragen zu unserer Arbeitsweise
- Das hängt vom Verfahren ab, im Kern sind es aber immer dieselben Quellen. Wir brauchen Zählerdaten und Abrechnungen des Netzbetreibers, Lieferantenrechnungen und den Jahresabschluss. Hinzu kommen Vorjahresanträge, Bescheide und, wo vorhanden, frühere Prüfungsvermerke. Zu Beginn erhalten Sie von uns eine Liste, die auf Ihr Verfahren zugeschnitten ist.
Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:
Welche Entlastung
Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.
Welches Jahr
Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.
Welche Frist
Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.
Wer bei Ihnen zuständig ist
Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Kontakt
- Telefon
- +49 511 53 89 99-400
- Fax
- +49 511 53 89 99-11
- info@rgc-testat.de
- Adresse
- Drostestraße 16, 30161 Hannover
