RGC Testat
Über uns

So arbeiten wir: geprüft und nachvollziehbar

Ein Prüfungsvermerk ist nur so belastbar wie die Arbeit dahinter. Auf dieser Seite zeigen wir, wie wir eine Prüfung im Energie-, Klima- und Umweltrecht aufbauen, welche Unterlagen wir brauchen, wer welche Rolle übernimmt und wie wir Fristen planen.

Außerdem beschreiben wir, welchen Anspruch wir an unsere Arbeit stellen und wie wir ihn absichern, vom Vier-Augen-Prinzip bis zur fachlichen Konsultation.

Hände mit ausgedruckten Diagrammen und Auswertungen am Schreibtisch
Foto: RDNE Stock project / Pexels
Auf einen Blick
  • Prüfung nach Standards

    ISAE 3000 (Revised) und Vorgaben des IDW.

  • Vier-Augen-Prinzip

    Jede Prüfung sieht eine zweite Person durch.

Inhaltlich

Was macht eine Prüfung im Energierecht anspruchsvoll?

Behörden und Netzbetreiber verlassen sich auf den Vermerk, ohne die Daten selbst nachzurechnen. Deshalb muss die Prüfung vier Dinge leisten:

Bilanz unter einer Lupe
Foto: RDNE Stock project / Pexels
  • Richtige Mengen

    Wir verfolgen jede Strommenge bis zum Zähler, zur Rechnung oder zur Hochrechnung zurück.

  • Richtige Abgrenzung

    Eigenerzeugung und Weiterleitungen zählen je Verfahren anders und bestimmen die Entlastung.

  • Passende Form

    BAFA, DEHSt und Übertragungsnetzbetreiber geben Inhalt und Wortlaut der Vermerke weitgehend vor. Abweichungen führen zu Nachforderungen.

  • Rechtzeitig

    Viele Fristen sind Ausschlussfristen. Ein inhaltlich richtiger Vermerk nützt nichts, wenn er zu spät kommt.

Vorgehen

Wie läuft eine Prüfung bei uns ab?

Jede Prüfung folgt demselben Ablauf, angepasst an das Verfahren und an Ihre Datenlage.

  1. 01

    Auftrag klären

    Wir legen Gegenstand, Prüfungsart und Termine fest und klären vorab, ob wir unabhängig tätig werden dürfen.

  2. 02

    Unterlagen anfordern

    Sie erhalten eine Liste der benötigten Nachweise, abgestimmt auf Verfahren und Vorjahr.

  3. 03

    Prüfen und abgleichen

    Wir gleichen Mengen mit Zählerdaten, Rechnungen und Jahresabschluss ab und prüfen Abgrenzungen und Berechnungen.

  4. 04

    Rückfragen klären

    Auffälligkeiten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir urteilen. Korrigieren Sie Angaben, prüfen wir die neue Fassung.

  5. 05

    Vermerk erteilen

    Nach Durchsicht durch eine zweite Person erteilen wir Vermerk oder Bescheinigung in der Form, die die Stelle verlangt.

Unterlagen und Daten

Welche Unterlagen brauchen wir?

So tauschen wir Unterlagen mit Ihnen aus und so gehen wir mit Ihren Daten um.

Unterlagen und Austausch

Für die meisten Verfahren brauchen wir Zählerdaten und Abrechnungen des Netzbetreibers, Lieferantenrechnungen, den Jahresabschluss und die Vorjahresanträge mit Bescheiden. Die genaue Liste erhalten Sie zu Beginn. Unterlagen tauschen wir über einen gesicherten Datenraum oder verschlüsselt aus. Die Prüfung dokumentieren wir in einer Prüfungssoftware, große Datenmengen werten wir mit eigenen Abgleich- und Rechenmodellen aus.

Ein Datenstand für alle Verfahren

Dieselben Strommengen stehen oft in BesAR, Strompreiskompensation, Industriestrompreis und Stromsteuer. Wir gleichen sie über die Verfahren hinweg ab, damit Ihre Anträge zueinander passen.

Rollen und Abgrenzung

Wer macht was?

Erstellung, Prüfung und Antrag liegen in getrennten Händen. Das verlangt das Berufsrecht, und es macht die Ergebnisse belastbar.

Ihr Unternehmen

Sie stellen Mengen, Abgrenzungen und Nachweise zusammen und tragen die Verantwortung für die Angaben.

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Wir prüfen diese Angaben und bestätigen sie. Erstellen wir selbst eine Aufstellung, prüft sie ein anderer Wirtschaftsprüfer.

Antragstellung

Bei BAFA und DEHSt reicht RITTER GENT COLLEGEN den Antrag ein. Beim Hauptzollamt übernehmen wir Anträge und Anmeldungen selbst.

Fristen

Wie planen wir Prüfungen zeitlich?

Wir planen jede Prüfung vom Abgabetermin aus rückwärts: Vermerk, Durchsicht, Rückfragen, Prüfung und Datenanforderung. Laufen mehrere Verfahren im selben Jahr, legen wir die Prüfungen so, dass dieselben Daten nur einmal aufbereitet werden. Die wichtigsten Termine im Jahreslauf:

TerminVerfahrenWas fällig ist
31. MärzAufschlag für besondere NetznutzungMeldung an den Netzbetreiber für die Letztverbrauchergruppe B oder C
31. MärzKWKGGeprüfte Jahresabrechnung von KWK-Anlagen über 2 MW
15. MaiVerpackDG und EWKFondsGVollständigkeitserklärung und Mengenmeldung
31. MaiBesARMeldung der umlagenpflichtigen Netzentnahmen an den Übertragungsnetzbetreiber
30. JuniBesARAntrag beim BAFA
30. JuniBECVAntrag bei der DEHSt (Ausschlussfrist)
Jährlich festgelegtStrompreiskompensationAntrag bei der DEHSt
31. März 2027Industriestrompreis 2026Antrag beim BAFA; Prüfungsvermerk kann bis 31. Mai 2027 nachgereicht werden

Stand: Oktober 2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen auf der jeweiligen Leistungsseite.

Standards

Nach welchen Standards prüfen wir?

Ob eine Prüfung trägt, entscheidet auch der Maßstab. Wir arbeiten nach anerkannten Prüfungsstandards und nach den Vorgaben der jeweiligen Stelle.

ISAE 3000 (Revised)

Der internationale Standard für Prüfungen außerhalb des Jahresabschlusses. Er regelt Planung, Nachweise und Berichterstattung bei Vermerken mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit.

IDW-Prüfungshinweise

Für energierechtliche Verfahren gibt das IDW eigene Prüfungshinweise heraus, die Reihe IDW PH 9.970. Sie konkretisieren, was wir etwa beim EnFG oder KWKG prüfen.

IDW PS 490

Für Aufstellungen wie die Bruttowertschöpfung ziehen wir den IDW-Standard zur Prüfung von Finanzaufstellungen und deren Bestandteilen heran.

Vorgaben der Stellen

Merkblätter des BAFA, Leitfäden der DEHSt und Vorgaben der Übertragungsnetzbetreiber legen fest, was der Vermerk enthalten muss. Wir richten jeden Vermerk danach aus.

Herausgeber: ISAE 3000 (Revised) vom IAASB, IDW PH 9.970 und IDW PS 490 vom Institut der Wirtschaftsprüfer. Stand: Oktober 2026.

Erstgespräch

Sprechen wir über Ihre nächste Prüfung

Im kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie eine Prüfung für Ihr Verfahren konkret abläuft und welche Unterlagen wir brauchen. Im Anschluss legen wir Ihnen ein Angebot mit Umfang, Zeitplan und Honorar vor.

Anspruch

Welchen Anspruch stellen wir an unsere Arbeit?

Unser Anspruch ist einfach: Ihr Vermerk soll beim ersten Einreichen passen. Daran messen wir uns in fünf Punkten.

  • Unabhängigkeit und Sorgfalt

    Wir urteilen nur über Angaben, die wir nicht selbst erstellt haben, und belegen jedes Urteil mit Nachweisen.

  • Verständlichkeit

    Rückfragen stellen wir konkret, Feststellungen begründen wir nachvollziehbar. Sie wissen jederzeit, was fehlt und warum.

  • Verlässlichkeit

    Zugesagte Termine halten wir ein, auch kurz vor Ausschlussfristen. Umfang, Zeitplan und Honorar stehen vorab im Angebot.

  • Aktualität und Fortbildung

    Wir verfolgen Gesetze, Richtlinien und Leitfäden laufend und bilden uns regelmäßig fort. Unser Geschäftsführer ist zudem Sustainability Auditor (IDW).

  • Fachliche Tiefe

    Wir halten Vorträge zu unseren Themen, 2025 etwa „Trends bei Herkunftsnachweisen“ auf der Tagung des Herkunftsnachweisregisters beim Umweltbundesamt, beim RGC-Kanzleiforum 2025 und 2026 und beim VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer. Für Branchenverbände erstellen wir Gutachten zur Beihilfefähigkeit ganzer Sektoren.

Aktentasche mit Dokumenten auf einem Tisch
Foto: Anete Lusina / Pexels
Qualität

Wie sichern wir die Qualität unserer Vermerke?

Vier-Augen-Prinzip

Jede Prüfung sieht vor der Auslieferung eine zweite fachkundige Person durch.

Berichtskritik

Vor der Unterschrift prüfen wir den Vermerk gegen Unterlagen, Prüfungsdokumentation und die Vorgaben der Stelle.

Fachliche Konsultation

Bei offenen Auslegungsfragen holen wir eine zweite fachliche Meinung ein, bevor wir urteilen.

FAQ

Häufige Fragen zu unserer Arbeitsweise

  • Das hängt vom Verfahren ab, im Kern sind es aber immer dieselben Quellen. Wir brauchen Zählerdaten und Abrechnungen des Netzbetreibers, Lieferantenrechnungen und den Jahresabschluss. Hinzu kommen Vorjahresanträge, Bescheide und, wo vorhanden, frühere Prüfungsvermerke. Zu Beginn erhalten Sie von uns eine Liste, die auf Ihr Verfahren zugeschnitten ist.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an

Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer Einschätzung des Aufwands und einem Angebot. Hilfreich sind vor allem diese Angaben:

  • Welche Entlastung

    Etwa BesAR, Stromsteuer oder Netzentgelte.

  • Welches Jahr

    Das Antrags-, Abrechnungs- oder Nachweisjahr.

  • Welche Frist

    Bis wann Antrag oder Nachweis vorliegen muss.

  • Wer bei Ihnen zuständig ist

    Ihre Ansprechpartner für Daten und Unterlagen.

Das Neue Rathaus in Hannover mit Kuppel, von einer Grünanlage aus gesehen
Foto: John Netrebchuk / Pexels

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