Unternehmen in Schwierigkeiten: Die EU überarbeitet ihre Leitlinien
Die EU-Kommission überarbeitet die Leitlinien zu Unternehmen in Schwierigkeiten und hat im Juli 2026 einen Entwurf vorgelegt. Warum das für fast alle Entlastungen zählt und was Unternehmen jetzt tun können.

Ob ein Unternehmen beihilferechtlich als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt, entscheidet darüber, ob es Entlastungen erhält. Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, in denen dieser Begriff eine zentrale Rolle spielt. Nach einer ersten Konsultation im Herbst 2025 hat sie am 24. Juli 2026 einen Entwurf neuer Leitlinien zur Konsultation gestellt.
Warum der Status so viel entscheidet
Ein Unternehmen in Schwierigkeiten darf keine Beihilfen erhalten. Das betrifft fast alle Entlastungen im Energiebereich:
- die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)
- die Strompreiskompensation
- die BECV-Kompensation
- Steuerentlastungen nach dem Strom- und Energiesteuergesetz
- Förderprogramme wie die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
Bei mehreren dieser Verfahren ist die Frage Teil unserer Prüfung, etwa beim Prüfungsvermerk zur BesAR oder zur Strompreiskompensation. Bei der Strom- und Energiesteuer gibt das Unternehmen selbst eine Erklärung ab; seit 2025 sind dort die maßgeblichen Kennzahlen anzugeben.
Was heute gilt
Maßgeblich ist derzeit vor allem die Definition in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Danach liegt ein Unternehmen in Schwierigkeiten unter anderem vor, wenn bei einer Kapitalgesellschaft mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren ist. Für große Unternehmen kommen zwei Kennzahlen hinzu: ein Verschuldungsgrad von mehr als 7,5 und ein Zinsdeckungsgrad auf Basis des EBITDA von unter 1,0, jeweils in den beiden vorangegangenen Jahren.
Was sich ändern könnte
Die Kommission will die Kriterien modernisieren. Im Mittelpunkt stehen die quantitativen Kriterien und die Frage, was als Eigenmittel zählt. Wirtschaftsverbände haben in ihren Stellungnahmen gefordert:
- eine einheitliche Definition für alle Beihilfevorschriften,
- längere Ausnahmen für junge, innovative Unternehmen und deren Ausweitung auf wachsende Unternehmen,
- die Anerkennung von Mezzanine-Kapital, wenn es tatsächlich wie Eigenkapital wirkt.
Wann die neuen Leitlinien gelten und welche Änderungen sie im Einzelnen bringen, steht noch nicht fest. Bis dahin gelten die bisherigen Kriterien.
Merke: Eine Einstufung als Unternehmen in Schwierigkeiten wirkt in allen Verfahren zugleich. Eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft erkennt der Zoll seit 2025 in bestimmten Fällen nicht mehr an.
Was Sie jetzt tun können
Prüfen Sie Ihre Kennzahlen frühzeitig, am besten schon mit dem Entwurf des Jahresabschlusses. Wenn ein Kriterium knapp wird, bleibt dann noch Zeit für Gegenmaßnahmen, etwa eine Kapitalmaßnahme vor dem Bilanzstichtag. Wir prüfen den Status und zeigen, welche Wege es gibt; mehr dazu auf unserer Seite zu Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Kommission die neuen Leitlinien annimmt.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 16.10.2025 auf unserer früheren Website. Wir haben ihn am 7. November 2026 vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
Häufige Fragen
Ein Termin steht noch nicht fest. Die Kommission hat am 24. Juli 2026 einen Entwurf zur Konsultation gestellt, die Stellungnahmen der Verbände liegen seit September 2026 vor. Bis die neuen Leitlinien angenommen sind und gelten, bleiben die bisherigen Kriterien maßgeblich. Wir berichten, sobald es einen verbindlichen Stand gibt.
