CBAM: Standardwerte oder tatsächliche Emissionen?
In der Übergangsphase waren Standardwerte für CBAM-Berichte nur ausnahmsweise erlaubt. Seit 2026 sind sie zulässig, aber mit Aufschlag. Wann sich tatsächliche Emissionen lohnen.

Im Frühjahr 2024 war die Frage drängend: Ab dem 1. August 2024 mussten Importeure in ihren CBAM-Berichten die tatsächlichen Emissionen ihrer Waren angeben. Viele Lieferanten lieferten die Daten nicht, und Standardwerte waren nur noch ausnahmsweise zulässig, wenn das Unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen dokumentiert hatte. Mit dem Beginn der Regelphase am 1. Januar 2026 hat sich die Lage grundlegend geändert, und die CBAM-Standardwerte spielen eine neue Rolle.
Was heute gilt
Seit 2026 dürfen zugelassene CBAM-Anmelder die Standardwerte der EU-Kommission wieder verwenden. Sie müssen sie sogar verwenden, wenn die tatsächlichen Emissionen nicht nach den Vorgaben ermittelt oder nicht von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft wurden. Zwei Unterschiede zur Übergangsphase sind wichtig:
- Die Standardwerte sind länderspezifisch und nach Ware festgelegt (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621).
- Auf die Standardwerte kommt ein Aufschlag, der bis 2028 schrittweise steigt. Das CBAM-Register berechnet ihn inzwischen selbst.
Die Kommission hat die Standardwerte im Sommer 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 berichtigt (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740). Wer seine Berechnungen Anfang 2026 aufgesetzt hat, sollte sie deshalb mit den aktuellen Werten abgleichen.
Warum der Aufschlag Geld kostet
Für jede Tonne grauer Emissionen ist ein CBAM-Zertifikat abzugeben. Ein Standardwert mit Aufschlag liegt in der Regel über den tatsächlichen Emissionen eines effizienten Herstellers. Jede zusätzliche Tonne kostet ein Zertifikat, für 2026 zum Quartalspreis: Für das dritte Quartal 2026 hat die Kommission 82,32 € je Zertifikat festgelegt.
Auf einen Blick: Standardwerte sind bequem, aber teurer. Tatsächliche Emissionen lohnen sich vor allem bei großen Mengen und bei Lieferanten mit effizienter Produktion.
Was tatsächliche Emissionen voraussetzen
Damit tatsächliche Emissionen zählen, muss der Hersteller im Drittland sie nach der Methodik der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547 überwachen und berechnen. Anschließend muss eine akkreditierte Prüfstelle sie bestätigen. Die Kapazitäten dieser Prüfstellen bauen sich erst auf. Wer auf tatsächliche Werte setzen will, sollte deshalb früh mit den Lieferanten über Daten, Zeitplan und Prüfung sprechen.
Unsere Empfehlung
Vergleichen Sie für Ihre wichtigsten Waren die Kosten mit Standardwert und mit tatsächlichen Emissionen. Für die Jahreserklärung 2026, die bis zum 30. September 2027 abzugeben ist, sollten Sie die Datenlage bis zum Frühjahr 2027 geklärt haben. Wir erstellen die CBAM-Erklärung oder prüfen Ihre Angaben; mehr dazu auf unserer Seite zu CBAM.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 30.04.2024 auf unserer früheren Website. Wir haben ihn am 7. November 2026 vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
Häufige Fragen
Ja. In der Regelphase sind Standardwerte zulässig und in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben, etwa wenn die tatsächlichen Emissionen nicht geprüft wurden. Anders als in der Übergangsphase sind sie länderspezifisch und mit einem Aufschlag versehen, der bis 2028 steigt. Das führt in der Regel zu mehr Zertifikaten als bei geprüften tatsächlichen Emissionen.
