CBAM-Regelphase: Was seit 2026 gilt und was noch fehlt
Seit dem 1. Januar 2026 läuft die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichs. Die wichtigsten Durchführungsrechtsakte, die Fristen für 2026 und die Punkte, die noch offen sind.

Mit dem 1. Januar 2026 hat die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) begonnen, kurz CBAM-Regelphase. Statt reiner Berichte müssen Importeure nun eine Zulassung haben, Zertifikate erwerben und eine jährliche CBAM-Erklärung abgeben. Die Einzelheiten regeln zahlreiche Durchführungsrechtsakte, die die Kommission Ende 2025 veröffentlicht und 2026 ergänzt hat.
Auf einen Blick: Zulassung ab mehr als 50 t CBAM-Waren im Jahr, Kauf der Zertifikate für 2026 ab dem 1. Februar 2027, Abgabe der Erklärung und der Zertifikate für 2026 bis zum 30. September 2027.
Die wichtigsten Rechtsakte
Zulassung als CBAM-Anmelder
Wer im Jahr mehr als 50 t CBAM-Waren einführt, braucht eine Zulassung als CBAM-Anmelder (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2549). Für Importeure, die ihren Antrag bis zum 31. März 2026 gestellt hatten, galt eine Übergangsregel: Sie durften bis zur Entscheidung vorläufig weiter einführen. Ohne Zulassung ist die Einfuhr oberhalb der Schwelle untersagt.
Standardwerte und Methodik
Die Standardwerte sind länderspezifisch und nach Ware festgelegt (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621, berichtigt durch 2026/1740). Die Methodik zur Ermittlung der tatsächlichen Emissionen regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547. Die Prüfung durch Prüfstellen und deren Akkreditierung regeln die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2546 und die delegierte Verordnung (EU) 2025/2551.
Kostenlose Zuteilung
Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten im Europäischen Emissionshandel wird bis 2034 schrittweise abgebaut. Im gleichen Maß steigt die Zahl der CBAM-Zertifikate, die Importeure abgeben müssen. Wie die kostenlose Zuteilung bei CBAM berücksichtigt wird, regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620.
Preis der Zertifikate
Der Preis eines CBAM-Zertifikats folgt dem Preis im Europäischen Emissionshandel (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2548). Für 2026 gilt ein Quartalspreis; ab 2027 ein Wochenpreis. Die Quartalspreise 2026 lagen bei 75,36 € (erstes Quartal), 75,28 € (zweites Quartal) und 82,32 € (drittes Quartal). Der Preis für das vierte Quartal wird Anfang Januar 2027 veröffentlicht.
Behörden und Register
In Deutschland überwacht die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die CBAM-Anmelder, der Zoll die Einfuhr der Waren. Den Datenaustausch mit der Kommission und die Regeln für das CBAM-Register legen die Durchführungsverordnungen (EU) 2025/2619 und 2025/2550 fest.
Fristen für das Jahr 2026
- ab 1. Februar 2027: Kauf der Zertifikate für 2026 über das CBAM-Register
- bis 30. September 2027: CBAM-Erklärung für 2026 und Abgabe der Zertifikate
- bis 31. Oktober 2027: Rückkauf nicht benötigter CBAM-Zertifikate aus 2026 beantragen
Ab 2027 müssen Anmelder außerdem zum Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens 50 % der grauen Emissionen der bis dahin eingeführten Waren auf ihrem Konto halten. Die Zertifikate sind nicht handelbar und nicht übertragbar.
Was noch fehlt
Einige Rechtsakte stehen nach Angaben der DEHSt noch aus. Dazu gehören die Regeln für die Anrechnung eines im Drittland gezahlten CO₂-Preises und die delegierte Verordnung zu Entgelten und zur Abwicklung von Kauf und Rückkauf. Die zentrale Plattform für die Zahlung wird noch ausgeschrieben.
Unsere Empfehlung
Planen Sie die Kosten für 2026 mit den veröffentlichten Quartalspreisen und rechnen Sie für das vierte Quartal mit einem Aufschlag. Wir erstellen Ihre CBAM-Erklärung oder prüfen Ihre Angaben; mehr dazu auf unserer Seite zu CBAM.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 09.01.2026 auf unserer früheren Website. Wir haben ihn am 7. November 2026 vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.
Häufige Fragen
Der Verkauf beginnt am 1. Februar 2027 über das CBAM-Register. Für Waren, die 2026 eingeführt wurden, gilt der Quartalspreis des jeweiligen Einfuhrquartals. Die Zertifikate für 2026 sind zusammen mit der CBAM-Erklärung bis zum 30. September 2027 abzugeben. Wer mehr Zertifikate gekauft hat als nötig, kann deren Rückkauf bis zum 31. Oktober 2027 beantragen.
