VerpackG und des EWKFondsG – Ihre Experten für die Prüfung der Vollständigkeitserklärung

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Spezialisierung auf prüfpflichtige Unternehmen aus Industrie und produzierendem Gewerbe bieten wir Ihnen eine umfassende und rechtssichere Prüfung der gesetzlich geforderten Angaben nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und dem Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG). Unser Fokus liegt ausschließlich auf unabhängigen Prüfungsleistungen – nicht auf Beratung oder Erstellung.

Was sind unsere Leistungen?

  • Prüfung der Vollständigkeitserklärung gemäß § 11 VerpackG
    Unternehmen, die bestimmte Mengenschwellen an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen überschreiten, sind verpflichtet, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) abzugeben. Wir prüfen diese VE mit Blick auf die ordnungsgemäße Mengenermittlung, Dokumentation und Plausibilität der Daten.
  • Prüfung der Mitteilungen und Angaben nach dem EWKFondsG
    Wenn Ihr Unternehmen unter das EWKFondsG fällt (z. B. durch das Inverkehrbringen von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, -tüten oder -bechern), prüfen wir die gemeldeten Mengen sowie die zugrundeliegenden internen Datenquellen und Berechnungsmethoden.
  • Kombinierte Prüfungsleistungen bei Überschneidungen
    Auf Wunsch prüfen wir VerpackG- und EWKFondsG-relevante Mengen gemeinsam in einem integrierten Verfahren. Das reduziert Ihren Aufwand, erhöht die Konsistenz der Daten und ermöglicht ein effizientes Prüfverfahren.
  • Anwendung relevanter Prüfungsstandards und Leitlinien
    Unsere Prüfungen erfolgen auf Basis der geltenden berufsrechtlichen Standards wie dem IDW Prüfungsstandard EPS 980 (Prüfung von Compliance-Management-Systemen) sowie internationalen Grundsätzen zur Prüfung sonstiger Dienstleistungen (z. B. ISAE 3000).

Warum sollten Sie uns vertrauen?

  • Fachliche Spezialisierung
    Wir prüfen regelmäßig Vollständigkeitserklärungen und Mitteilungen nach VerpackG und EWKFondsG – insbesondere für Unternehmen mit hohen Mengenströmen, komplexen Strukturen und mehreren Produktions- oder Vertriebsstandorten.
  • Unabhängigkeit und Objektivität
    Wir bieten ausschließlich prüferische Leistungen an – keine Beratung, keine Mengenermittlung, keine Systemauswahl. Dadurch wahren wir jederzeit unsere Unabhängigkeit als gesetzlich bestellte Prüfer.
  • Kenntnis regulatorischer Anforderungen
    Wir kennen die Anforderungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), des Umweltbundesamts (UBA) sowie der zuständigen Landesbehörden. Durch regelmäßige Weiterbildung und Beobachtung der Rechtsentwicklung sichern wir die Aktualität und Konformität unserer Prüfungen.
  • Effiziente und digitale Prüfprozesse
    Unsere Arbeitsweise ist auf digitale Datenräume, remote-fähige Prüfungen und transparente Abstimmungsprozesse ausgelegt – ideal für Unternehmen mit interner Ressourcenknappheit oder dezentraler Struktur.

Welche Vorteile entstehen Ihnen aus der Zusammenarbeit mit uns?

  • Verlässliche und fristgerechte Prüfung
    Unsere Prüfungsprozesse sind klar strukturiert, termingerecht organisiert und auf die Fristen zum 15. Mai (VE- und Mengenmeldungen) abgestimmt. Sie behalten Ihre Compliance-Deadlines sicher im Griff.
  • Reduzierter interner Aufwand
    Durch unsere Erfahrung mit komplexen Mengensystemen und branchentypischen Herausforderungen (z. B. Mehrweganteile, Eigenmarken, Fremdfertigung) sind wir in der Lage, Prüfungen zügig und ohne unnötige Rückfragen durchzuführen.
  • Transparente (Fest-)Preise und keine versteckten Beratungskosten
    Wir rechnen unsere Leistungen fair und nachvollziehbar ab – ohne Zusatzkosten für die Datenerhebung, Nachbearbeitung oder Kommunikation mit der ZSVR.
  • Partnerschaft auf Augenhöhe
    Wir verstehen die Anforderungen Ihrer Branche und sprechen Ihre Sprache. Unsere Kommunikation ist klar, lösungsorientiert und auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot zur Unterstützung beim VerpackG und dem EWKFondsG an!

Adresse
Drostestraße 16
30161 Hannover

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