Ihr Experte für die Prüfungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung

Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ist für viele stromkostenintensive Unternehmen essenziell, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Energiekosten zu senken. Mit unserer langjährigen Erfahrung und spezialisierten Fachkompetenz begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Antrags- und Prüfungsprozess beim BAFA. Dabei sorgen wir für eine Prüfung und Testierung und zeigen Ihnen nachhaltige Wege zur Optimierung Ihrer internen Abläufe auf.

Was sind unsere Leistungen?

  • Prüfung nach § 32 Nr. 1 Buchst. c EnFG:
    Wenn Sie eine Begrenzung der Umlagen nach § 31 Nr. 3 EnFG oder im Rahmen der Härtefallregelung nach § 67 Abs. 2 EnFG beantragen, erstellen wir den erforderlichen Prüfungsvermerk. Hierzu überprüfen wir sorgfältig Ihre Angaben zum Betriebszweck, zur Betriebstätigkeit, zur Stromverbrauchsmenge sowie zur Bruttowertschöpfung und berücksichtigen dabei alle gesetzlichen Vorgaben und die entsprechenden Prüfungsstandards des IDW (z.B. IDW EPS 970 n.F., IDW PS 490, IDW PS 480 oder ISAE 3000 (Revised)).
  • Prüfung der Endabrechnung von stromkostenintensiven Unternehmen sowie von Netznutzern (§ 55 Abs. 1, § 49 und § 52 Abs. 2 EnFG):
    Stromkostenintensive Unternehmen, die eine Begrenzung der KWK-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Endabrechnung über die tatsächlich entnommenen Strommengen gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber einzureichen. Gleiches gilt in bestimmten Fällen für Netznutzer die entweder den Strom selbst verbrauchen und eine Begrenzung der Umlagen in Anspruch nehmen oder Strom an einen Letztverbraucher liefern, der eine Begrenzung der Umlagen in Anspruch nimmt. Wir prüfen diese Endabrechnung nach den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen sowie den relevanten Prüfungsstandards des IDW.
  • Beratung im Antragsprozess beim BAFA:
    Ob reguläre Antragstellung oder Beantragung einer Ausnahmeregelung: Wir helfen Ihnen, die komplexen Voraussetzungen des § 30 EnFG (inkl. Zuordnung zu einer Branche nach Anlage 2 des EnFG oder Härtefallregelungen nach § 67 EnFG) korrekt nachzuweisen.

Warum sollten Sie uns vertrauen?

  • Spezialisierte Fachkompetenz:
    Unser Team verfügt über tiefgreifendes Know-how in den Bereichen BesAR, EnFG, KUEBLL und den einschlägigen Prüfungsstandards des IDW. Wir bleiben stetig am Puls aktueller gesetzlicher Änderungen, um Ihnen eine rechtssichere Beratung zu garantieren.
  • Langjährige Erfahrung & Branchenkenntnis:
    Durch zahlreiche Begleitungen von Antragsprozessen, Jahresabschlussprüfungen und Testierungen für stromkostenintensive Unternehmen kennen wir die branchenspezifischen Herausforderungen. Unsere Expertise ermöglicht präzise Prüfungsansätze, klar verständliche Handlungsempfehlungen sowie effiziente Lösungswege.
  • Transparente & partnerschaftliche Kommunikation:
    Wir legen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und offene Kommunikation. Sie erhalten regelmäßige Updates zum Prüfungsfortschritt, frühzeitige Hinweise auf notwendige Maßnahmen und verständliche Berichte über unsere Ergebnisse.
  • Qualitätsgesicherte Prüfungsansätze:
    Wir arbeiten streng nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung sowie den einschlägigen IDW-Prüfungshinweisen. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei Behörden wie dem BAFA.

Welche Vorteile entstehen Ihnen aus der Zusammenarbeit mit uns?

  • Sichere Inanspruchnahme der BesAR:
    Durch unsere fachgerechte Prüfung und Beratung erfüllen Sie zuverlässig alle Voraussetzungen für eine wirksame Begrenzung der Umlagen. Dies verringert das Risiko von Ablehnungen, Nachprüfungen oder Rückforderungen.
  • Kostenoptimierung & Wettbewerbsfähigkeit:
    Die erfolgreiche Beantragung der BesAR führt zu geringeren Umlagebelastungen. So senken Sie Ihre Energiekosten signifikant und gewinnen finanzielle Spielräume, um sich langfristig einen Wettbewerbsvorteil im internationalen Marktumfeld zu sichern.
  • Risikominimierung & Effizienzgewinn:
    Unsere strukturierte Prüfungs- und Beratungsleistung minimiert Fehlerquellen und interne Reibungsverluste. Dank unserer Unterstützung haben Sie stets alle Nachweise und Dokumentationen im Griff – und sparen wertvolle Zeit sowie personelle Ressourcen.
  • Nachhaltige Prozessverbesserung:
    Die in Zusammenarbeit mit uns gewonnenen Erkenntnisse und optimierten Abläufe wirken weit über die aktuelle Antragstellung hinaus. Sie legen damit den Grundstein für langfristig schlanke, effiziente und rechtssichere Prozesse rund um Ihre Energiekostenbegrenzung.

Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot zur Unterstützung bei der Besonderen Ausgleichsregelung an!

Adresse
Drostestraße 16
30161 Hannover

Verschiedenes