Ihr Spezialist für die Klassifizierungen nach der EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt neue Anforderungen an die Klassifizierung und Offenlegung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten fest. Eine sorgfältige Umsetzung dieser Vorschriften erfordert spezialisierte Prüfungs- und Beratungsexpertise, um sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die technischen Kriterien zu erfüllen. Nur so gelingt es, die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung zu wertstiftenden einzuführen.