Neue Unterstützung bei Ihren Steuerentlastungsanträgen ab dem 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erweitern wir unser Angebot für energieintensive Unternehmen um einen wichtigen Baustein: Wir übernehmen für Sie die komplette Antragstellung auf Entlastung von der Strom- und Energiesteuer. Konkret geht es dabei um die Anträge nach § 9a, § 9b StromStG sowie §§ 51, 53, 53a und 54 EnergieStG – und das vollumfänglich, von der Ermittlung der benötigten Unterlagen bis zur finalen Einreichung auf den neuen, weitestgehend digitalen Portalen der Zollverwaltung.
Was bedeutet das für Sie?
Kurz gesagt: Sie sparen Zeit und Nerven. Bislang waren diese Anträge häufig mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Ab 2025 wird der Prozess ohnehin größtenteils online abzuwickeln sein, was zwar moderne, aber auch komplexere Abläufe mit sich bringen kann. Mit unserer Erfahrung und Expertise nehmen wir Ihnen diesen Aufwand vollständig ab. Das heißt, Sie müssen sich nicht mehr durch Formulare, Fristen und Fachbegriffe kämpfen, sondern können uns einfach die erforderlichen Nachweise und Daten liefern. Wir sorgen dafür, dass sämtliche Dokumente korrekt und rechtssicher eingereicht werden, fungieren als Schnittstelle zum Zoll und kümmern uns auch um eventuelle Rückfragen oder notwendige Klärungen im Nachgang.
Ihr Vorteil in Zahlen
Ein Beispiel: Ein produzierendes Unternehmen mit einem Stromverbrauch von etwa 20 GWh kann durch diese Art der Entlastung rund 400.000 Euro an Steuern sparen. Die spezifischen Ersparnisse hängen natürlich von Ihrem individuellen Verbrauch und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab – doch in jedem Fall ist der finanzielle Effekt spürbar. Anstatt selbst Zeit in die Antragstellung zu investieren, können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir dafür sorgen, dass Ihr Entlastungspotenzial voll ausgeschöpft wird.
Erweiterung unserer bisherigen Antragspakete
Wir verfügen bereits über langjährige Erfahrung bei der Betreuung von Antragsverfahren wie BesAR und BECV. Mit dem neuen Service im Bereich Strom- und Energiesteuer verfolgen wir konsequent unseren Weg, die energieintensive Industrie umfassend zu unterstützen. Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Anforderungen und behördlichen Abläufen vertraut. Sie profitieren also von einem eingespielten Expertennetzwerk, das Ihre Interessen vertritt und Ihr Unternehmen optimal in den neuen digitalen Verfahren begleitet.
Kontakt und Erstgespräch
Haben Sie Fragen? Möchten Sie gemeinsam prüfen, ob sich diese Entlastungsmöglichkeiten auch für Ihr Unternehmen lohnen? Dann melden Sie sich gerne bei Frau Lüders (lueders@ritter-gent.de).
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Umsetzung dieser neuen Antragsverfahren unter die Arme zu greifen – damit Sie sicher, effizient und mit minimalem Aufwand von steuerlichen Privilegien profitieren können!