CBAM
Emissionshandel
Wichtige Infos zur CBAM-Meldung – Nutzung von Standardwerten weiterhin möglich
EU-Kommission und DEHSt veröffentlichen Hinweise zu den CBAM-Berichtspflichten in Übergangsphase für Q III 2024 bis Q IV 2025 – Nutzung von Standardwerten in bestimmten Situationen weiterhin möglich.

