Fortführung der Erleichterungen bei der Strompreiskompensation
Die DEHSt führt die seit 2024 geltenden Erleichterungen im SPK-Verfahren fort – auch für die Antragstellung 2026. Besonders relevant: Bis 100.000 Euro Gesamtbeihilfe kann der separate Prüfungsbericht entfallen (ein Prüfungsvermerk bleibt erforderlich) und die Prüftiefe wird auf „begrenzte Sicherheit“ abgesenkt.



