Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten gestartet. Ziel des sogenannten REFIT-Prozesses ist es, die bestehenden Vorgaben zu modernisieren und an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die quantitativen Kriterien für das Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten sowie eine Klarstellung des Begriffs „Eigenmittel“. Zur Konsultation der EU-Kommission.
Warum das Thema für viele Unternehmen relevant ist
Die geplanten Änderungen sind für zahlreiche Unternehmen – insbesondere energieintensive Betriebe – von erheblicher Bedeutung. Ob ein Unternehmen im beihilferechtlichen Sinne als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt, entscheidet häufig darüber, ob es weiterhin von Beihilfen und Privilegien profitieren kann. Dies betrifft unter anderem die CO2-Strompreiskompensation, die Carbon-Leakage-Kompensation (BECV), die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), Steuerentlastungen nach dem Strom- und Energiesteuergesetz oder die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK).
Ein fehlerhaftes Verständnis oder eine unzutreffende Einstufung kann in der Praxis zum Ausschluss von Förderungen oder Privilegien/Beihilfen führen. Gerade für Unternehmen, die regelmäßig Entlastungsanträge zur Strom- und Energiesteuer stellen oder Anträge zur BECV oder der CO2-Strompreiskompensation stellen, ist eine korrekte Einordnung daher von zentraler Bedeutung.
Relevanz in der Praxis
Auch aus prüferischer Sicht ist die Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ein wiederkehrendes Thema. Bei zahlreichen Beihilfen – etwa im Rahmen der Strompreiskompensation, der BECV oder der BesAR – ist die Prüfung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, Bestandteil der notwendigen Prüfungsberichte und Testate.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage finanzwirtschaftlicher Kennzahlen und rechtlicher Abgrenzungen, die mit der geplanten Überarbeitung der EU-Leitlinien künftig angepasst werden könnten. Änderungen bei den quantitativen Kriterien oder bei der Definition der Eigenmittel würden nicht nur unmittelbar die Prüfungsgrundlagen betreffen. Auch alle Privilegien, die ohne Testate eines Wirtschaftsprüfers beantragt bzw. gewährt werden, sind unmittelbar betroffen. An ein “Unternehmen in Schwierigkeiten” dürfen (beihilferechtlich relevante) Privilegien nur gewährt werden, wenn kein Status als “Unternehmen in Schwierigkeiten” vorliegt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Bewertungsmaßstäbe und Nachweisdokumente gegebenenfalls anpassen müssen.
RGC Webinar bietet Orientierung
Um Unternehmen frühzeitig auf diese Entwicklungen vorzubereiten, laden wir Sie zu einem aktuellen Webinar ein. Unter dem Titel „Unternehmen in Schwierigkeiten – Beihilfen & Privilegien sichern: Ihr Fahrplan durch herausfordernde Zeiten“ geben Dominik Korte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der RGC Testat GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, und Jens Nünemann, Rechtsanwalt, Partner bei RITTER GENT COLLEGEN, einen praxisorientierten Überblick über die beihilferechtlichen Anforderungen, die prüferische/behördliche Umsetzung und Maßnahmen zur Vermeidung des Status als “Unternehmen in Schwierigkeiten” bzw. zur Kommunikation gegenüber den Behörden.
Die Anmeldung für unser Webinar am 22. Oktober 2025 um 9:30 Uhr finden Sie unten unter “Verwandte Veranstaltungen”. Sollten Sie zeitlich verhindert sein, können Sie die Veranstaltung auch im Nachgang als Aufzeichnung verfolgen.
Fazit & Empfehlung
Die Überarbeitung der EU-Leitlinien wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Beihilfenprüfung haben. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Kriterien vertraut machen, um bestehende Privilegien nicht zu gefährden. Das Webinar von RGC bietet eine fundierte Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und den eigenen Handlungsbedarf im Hinblick auf beihilferechtliche und prüferische Anforderungen einzuschätzen.
