Alles zur Strompreiskompensation

Eine Pflanze erwächst aus einem gedrehten 50 Euro-Schein; Symbolbild Strompreiskompensation

Fortführung der Erleichterungen bei der Strompreiskompensation

Die DEHSt führt die seit 2024 geltenden Erleichterungen im SPK-Verfahren fort – auch für die Antragstellung 2026. Besonders relevant: Bis 100.000 Euro Gesamtbeihilfe kann der separate Prüfungsbericht entfallen (ein Prüfungsvermerk bleibt erforderlich) und die Prüftiefe wird auf „begrenzte Sicherheit“ abgesenkt.

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